1. Reden wir miteinander ...

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Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von AngelInside, 1 Februar 2013.

  1. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    Wie weiter oben schon geschrieben:

    unentgeltliches Wohnen beruht rechtlich auf einer Bittleihe , einem sogenannten Praekarium.
    Rechtsansprüche lassen sich daraus keine ableiten.

    Einen Praekariumsvertrag (egal ob mündlich, durch konkludentes Handeln oder schriftlich) kann man jederzeit einseitig beenden.

    Miete oder Untermiete: der Unterschied zum Praekarium ist , dass hier Zahlungen fliessen, die Person also die Leistung (in dem Fall das Wohnen, bzw. das Nutzungsrecht der Wohnung) nicht unentgeltlich bekommt. Aber auch einen Mietvertrag oder Untermietvertrag (auch wieder grundsätzlich egal ob schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln zustande gekommen) kann man einseitig aufkündigen.
     
    #21 kira, 2 Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 2 Februar 2013
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  2. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Zum Praekarium:
    Prekariumsvertrag – Wikipedia

    http://www.onlinehausverwaltung.at/Portals/1/pdf/Prekarium.pdf


    Wohnrechte aufgrund einer Lebensgemeinschaft:

    Grundsätzlich geht es dabei um den Fall des Ablebens eines Lebenspartners:
    damit wird gesichert, dass der in der gemeinsamen Wohnung lebende Partner,
    nach dem Tod des Lebensgefährten (wenn die Wohnung gemeinsam bezogen wurde,
    oder die LG mind. 3 Jahre besteht) in den Mietvertrag eintreten kann.

    Bei Beendigung oder Trennung sind bei einer Lebensgemeinschaft aber keine besonderen Rechtsansprüche vorgesehen. Dies gibt es nur bei einer Ehe/Scheidung unter best. Voraussetzungen (Stichwort Ehewohnung).
     
    #22 kira, 2 Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 2 Februar 2013
  3. Marzipanschwein

    Marzipanschwein Gast-Teilnehmer/in

    Was mir noch einfällt: Die Beziehung ist beendet.
    Gut, dann soll er mit 2 hübschen Damen anrücken, wenn sie daheim ist, im Schlafzimmer verschwinden, Türe absperren, einen Porno aufdrehen und laute Sexgeräusche machen.
    Ich glaube, DANN erledigt sich das mitunter von selbst.
     
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  4. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Liebes süßes Sch...., ;)
    das kannst du vergessen.
    Du kannst quer durch die Wohnung pudern, wenn sich die Beste in die Wohnung gebissen hat, nimmt sie das gern in Kauf. Was hier aus mir spricht ist Erfahrung, die allerdings bei mir bleibt, aber durchaus spacig war.
     
  5. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Das ist nicht richtig:
    es handelt sich hier um ein Praekarium
    nur wenn tatsächlich nachweisbar regelmässig Zahlungen
    für die Wohnung geflossen sind um Untermiete. (bei einer rein mündlichen/konkludenten Vereinbarung schwierig vom Praekarium abzugrenzen und zu beweisen)

    Ein Praekarium kann man jederzeit und relativ problemlos beenden.
    Die Form ist eine Sache des Anstandes,
    die Fristen sind eine Frage der Vereinbarung.
     
    #25 kira, 2 Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 2 Februar 2013
    Morgunfru und Kaktusbluete gefällt das.
  6. Marzipanschwein

    Marzipanschwein Gast-Teilnehmer/in

    Naja, jeder wie es ihm taugt. ;)
     
  7. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Das taugt niemand.
    Ein Machtkampf halt.
    GsD nicht meiner. ;)
     
  8. Marzipanschwein

    Marzipanschwein Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe nicht angenommen, dass du diejenige warst, die rausgedrängt wurde. :)

    Ich wäre mir da ein wenig zu stolz dafür. Ist die Beziehung aus und es ist nicht meine Wohnung, dann ziehe ich aus und fertig. Habe ich keine Wohnung, dann ziehe ich zu einer Freundin, meinen Eltern, aber mich dann vielleicht via Machtspielchen rausdrängen lassen
    Etwas anderes ist es, wenn man seit 10 Jahren in einer Lebensgemeinschaft lebt und sich eventuell gemeinsam Eigentum angeschafft hat, dann muss man so oder so miteinander reden, wer in der Wohnung bleibt oder ob sie verkauft wird und auch die finanziellen Geschichten (die man hoffentlich im Vorfeld vertraglich geregelt hat). Aber nach so kurzer Zeit würde ich mir die Blöße nicht geben.
     
  9. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Wer weiss wie's abläuft, wie fair und gesittet der "Vermieter" bzw. Freund ist in Sachen Rauswurf, wie schnell er sie raus haben will, wie leicht es für sie ist eine Ersatzwohnung oder Unterschlupf zu finden. "Du bist morgen weg" ist für den Rausgeworfenen nicht so leicht. Da würde ich mich auch wehren, und eine angemessene Frist aushandeln wollen.

    Zu den Eltern oder Verwandten ziehen ist nett, wenn man die Möglichkeit hat,
    aber meine Verwandschaft ist viele KM weit entfernt (und mein Job hier). Das käme für mich also absolut nicht infrage.

    Eine Freundin ist zB vor vielen Jahren von Vorarlberg hergezogen - zu ihrem Freund in die Wohnung und zu einem neuen Job. Freundeskreis hier vor Ort war anfänglich hauptsächlich seiner, und die Verwandschaft auch weit weit weg.
     
    #29 kira, 2 Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 2 Februar 2013
  10. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    10 Jahre Lebensgemeinschaft ist rein rechtlich ein anderes Thema. ;)
    Ansonsten ganz bei dir.
     
  11. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Da bin ich auch vollkommen dabei.
    Fragen tu ich mich aber schon, wie rasch und unkompiziert eigezogen wurde.
    Mir wäre es zu riskant.
    .....aber mit voller Hose ist leicht stinken, drum sag ich nix.....
     
  12. AngelInside

    AngelInside Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten.

    Ich möchte nur kurz was zum bisherigen Ablauf sagen. Weil schon gefragt wurde wie mit ihr umgegeangen wird.
    Mein Schwager (der eigentlicher Mieter) hängt nach wie vor an ihr. Eine Beziehung ist aber aus mehreren Gründen nicht mehr möglich. Er war sogar so fair, vorübergehend zu einem Freund zu ziehen um ihr Zeit zu geben... Interessiert sie allerdings sehr wenig. Sie kann Jederzeit zurück in ihr Elternhaus ziehen, hat dort ihr Zimmer. Also sie würde nicht auf die Straße gesetzt werden.

    Prinzipiell würde es, nachdem was ich nun von euch alles weis, sehr einfach ablaufen. Mein Vater (der Vermieter ) würde ein Machtwort sprechen und fertig.

    Aber: Mein Schwager möchte es noch alleine versuchen und hofft auf ihre Vernunft...

    Bin gespannt... ich werde berichten ;)
     
  13. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Stellt sich die Frage ob es ein "Mietvertrag" überhaupt ist, in einem Einfamilienhaus gibt es keine Mietveträge die unters Mietrechtsgetzt fallen; ist die Wohnung parifiziert ? Sprich ist die vermietete Wohnung im Grundbuch eingetragen ? oder zumindest im Mietvertrag aufgelistet ?
     
  14. electra

    electra hexe

    klingt so, als wolle er sie gar nicht aus dem haus haben. der vater soll sie rausschmeissen und nicht lange herumfackeln.
     
    sarahsmum gefällt das.
  15. ClaHRa

    ClaHRa Gast-Teilnehmer/in

    Was hat die Meldepflicht mit dem Mietrechtsgesetz zu tun? Das sind zwei unabhängige Dinge.
     
  16. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    gar nichts - aber die Meldepflicht hat mit dem Problem der TE auch nichts zu tun
     
  17. Nico1964

    Nico1964 Gast-Teilnehmer/in

    denken kann SIE in ihrem Elternhaus auch.

    Er soll sie rausschmeißen und in SEINE Wohnung wieder einziehen.
     
    sarahsmum und electra gefällt das.

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