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Mehr Privatkonkurse durch Vermögenszuwachssteuer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von no-mercy, 17 November 2010.

  1. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Wenn es der Aufwand wert ist...

    Und wie überprüft die Behörde, dass du dort gelebt hast? :rolleyes:
    Ich habe noch nie erlebt, dass Finanzbeamte Hausparteien interviewed hätten, wer denn nun wie oft, wo gesehen wurde.


    Döbling und Währing: In 2,5 Jahren Wertzuwachs bei bestimmten Wohnungsklassen (größer 100m2 mit Dachterrassen) von 30% und mehr.

    PS: Damit kein unberechtigter Neid aufkommt. ICH konnte mir vor 2,5 Jahren keine 450 000 leisten und jetzt auch keine um 600 000 :eek:
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    naja, in dem fall könnte man nur das bankgeheimnis abschaffen und eine meldepflicht der banken für alle kapitalerträge einführen - dann würe die kontrolle effizient, oder?

    die verluste steuerlich geltend zu machen hätte wohl wenig genutzt weil es ein relatives verlustausgleichsverbot gegeben hat. und auch keinen verlustvortrag.

    nicht jeder geht mit aktien jund kapitalerträgen ein risiko ein. und nur weil ich ein risiko eingehe heißt das noch lange nicht, daß ich deswegen die erträge steuerfrei vereinnahmen kann. es gibt auch jobs mit hohem risiko für leib und leben. sind da die einkünfte steuerfrei?

    selten dummes argument. n
     
  3. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Das Verlustausgleichsverbot zieht hier nicht

    So nebenbei könnte man auch den Gewinn aus dem Glückspiel versteuern usw..



    SG
    IE
     
  4. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    noch ein netter Artikel:

    trend" Nr. 12/10 vom 01.12.2010 Seite: 144,145
    Ressort: Geld

    Geschenk an Spekulanten
    Budget. Wenn am 1. Jänner 2011 die neue "Vermögenszuwachssteuer“ in Kraft tritt, werden Aktien- und Fondsinvestments weniger lukrativ. Bisweilen besteuert der Fiskus dann auch Gewinne, die es gar nicht gibt. Von Franz C. Bauer?Illustrationen: Leszek Wisniewski
    Spekulanten haben’s gut. Wer bisher Geld durch kurzfristiges Zocken mit Optionen oder ähnlich riskanten Papieren verdient hat, musste dafür Einkommensteuer in der Höhe von 50 Prozent bezahlen. Doch das soll sich ab 1. Jänner 2011 ändern. Nach den Plänen von Bundeskanzler Werner Faymann und Finanzminister Josef Pröll wird ab diesem Zeitpunkt die so genannte "Vermögenszuwachssteuer“ wirksam - eine pauschale Besteuerung aller Kursgewinne mit einem Steuersatz von 25 Prozent.
    Fällig wird die Steuer für jeden Gewinn aus dem Verkauf eines Wertpapiers, das Anleger ab dem 1. Jänner 2011 erworben haben. Allerdings kassiert der Fiskus dabei auch für Gewinne, die es gar nicht gibt. Angenommen, Sie kaufen Aktien um 10.000 Euro. Dafür fallen Spesen von, sagen wir, 50 Euro an. Das Investment erweist sich als Missgriff der leichteren Art, Sie werfen das Papier nach einem Jahr bei 10.100 hinaus. Dass Sie damit keinen Gewinn erzielt haben, ist Ihnen zwar klar, doch wenigstens Kauf- und Verkaufsspesen sind gedeckt. Bisher hätte das wenigstens zum Teil gestimmt. Ab 2011 sieht die Rechnung freilich anders aus: 25 Prozent des vermeintlichen Kursgewinns kassiert der Fiskus. Die 100 Euro Scheingewinn schmelzen so zu nur noch 75 Euro, und diese decken die Spesen nicht mehr. Der Finanzminister mutet Ihnen damit einen Verlust von 25 Euro zu. Besteuert werden auch Gewinne, die lediglich die Inflation abdecken. Wer ein Papier nach zehn Jahren mit einem "Gewinn“ von 20 Prozent verkauft, hat nicht einmal die Geldentwertung herinnen - trotzdem hält der Fiskus die Hand auf.
    Ein weiteres Problem dabei: Banken führen die neue Steuer als Quellensteuer ab. Steuerpflicht entsteht, sobald Anleger eine Wertpapiertransaktion mit einem (möglicherweise nur hauchdünnen) Plus unter Dach und Fach bringen. Werden im gleichen Depot aber Verluste realisiert, dürfen die Banken diese nicht mit Gewinnen gegenverrechnen. Verluste können erst im Folgejahr über den Steuerausgleich geltend gemacht werden - ein "Steuer-Vorschuss“.
    Noch schlechter sind Fondsinhaber gestellt. Hier werden alle Veräußerungsgewinne innerhalb eines Fonds sofort besteuert. Wer seinen Fonds zu diesem Zeitpunkt nicht verkauft, hat von den Gewinnen freilich nichts. Kommt es im Folgejahr zu einem Börsenkrach und verkauft ein Anleger den Fonds mit Verlust, dann hat die Steuerleistung des Fonds dieses Minus über die tatsächlichen Kursverluste der Wertpapiere hinaus vergrößert. Verkauft ein Anleger den Fonds hingegen mit Gewinn, dann wird er ein zweites Mal zur Kasse gebeten, weil die Kursgewinne innerhalb des Fonds ja ohnedies bereits einmal versteuert wurden. "Damit trifft man vor allem jene, die mit Fondssparplänen für ihr Alter vorsorgen wollen“, kritisiert Adam Lessing, Österreich-Chef des Fondsanbieters Fidelity. Mathias Bauer, Vorstand von Raiffeisen Capital Management und einer der Sprecher der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften, bringt die Sache auf den Punkt: "Die wirklich Großen wird das nicht treffen, die gehen einfach weg. Wir haben in Österreich aber eine Million Fondssparpläne. Für diese alle werden Gewinne sozialisiert und Verluste privatisiert. Wer das erfunden hat, schadet nicht nur dem Vorsorgegedanken, sondern auch dem Finanzplatz Wien nachhaltig.“
    Enteignungs-Steuer
    Der Fiskus kassiert auch dann, wenn niemand verdient.
    Anleihefonds gelten als sichere Anlageform und Stütze der Staatsfinanzen, zählen sie doch zu den großen Käufern von Bundesanleihen. In Phasen steigender Zinsen sinken allerdings die Kurse bestehender Anleihen und würden diesen Fonds Verluste bescheren. Dagegen sichern sich die Fondsmanager durch den Kauf von "short futures“ ab - Finanzinstrumenten, die als spekulativ gelten (und immer wieder als "Zockerpapiere“ bezeichnet werden, die aber zur Absicherung von Risiken eingesetzt werden). Die Gewinne aus dem Verkauf dieser Papiere (grüne Linie) wurden in den Anleihefonds bisher dazu eingesetzt, die Kursverluste aus Anleihen (rote Linie) abzudecken. Nach der ab 1. Jänner 2011 geltenden Besteuerung der "Kurszuwächse“ müssten diese Gewinne versteuert werden, während Verluste aus Anleiheverkäufen bestenfalls im Folgejahr geltend gemacht werden können. Muss ein Anleger aber davor verkaufen, trägt er die Steuer voll, ohne die spätere Gutschrift zu lukrieren. In Phasen schwankender Kurse müssen Anleger daher möglicherweise die Versteuerung von Gewinnen tragen, die es für sie nie gab.
     
  5. edelfee

    edelfee Gast

    es ist vollkommen absurd zu argumentieren, daß man keine steuern zahlen soll, wenn man etwas riskiert. die einkommensteuer richtig sich danach, ob einem erträge in irgendwelcher form zugeflossen sind - da kommt es nicht darauf an, ob man risiko eingegangen ist oder nicht. ein stuntmen riskiert des öfteren sein leben - trotzdem versteuert der normal sein einkommen.

    und es ist ein faktum, daß sich kapitalerträge - meinetwegen mit risiko - nahezu von selbst vermehren, während man für den lohn 40 stunden seiner lebenszeit hergibt. das ist was viel wichtigeres als geld zu riskieren, was man sich eh leisten kann zu verlieren und ab einer gewissen höhe vermehrt sich das geld mit kapitalerträgen von selbst.

    lohneinkünfte waren bisher gegenüber kapitalerträgen eklatant benachteiligt, das wird jetzt endlich ein bißchen beseitigt.

    und natürlich gab es bisher auch kapitalerträge ohne nennenswerten risiko, die steuerfrei waren, österreichische oder deutsche staatsanleihen zB.
     
  6. edelfee

    edelfee Gast

    dafür gibt es nur einen steuersatz von 25% - deshalb darf man keine spesen abziehen. war bisher bei zinsen auch immer so. wenn es vollen progressiven steuersatz gibt, dann kann es auch sachen geben, die man absetzen kann.

    wenn man eine lohnerhöhung unter der inflation bekommt, wird die auch voll besteuert, man zahlt mehr und hat in wahrheit einen verlust. ist bei lohneinkünften auch nicht anders, weil die steuergrenzen nicht angepaßt werden - ist halt bei kapitalerträgen auch so. dort trifft es einen wenigstens nur mit 25% steuersatz.

    die fonds sind transparent und verkaufen daher für den anleger, deshalb muß der die erträge logischerweise auch versteuern. wenn ich mein eigener fondsmanager bin, soll ich alle veräußerungen sofort versteuern und wenn ich meinen fonds von einem fremden managen lassen - der exakt das gleiche tut wie ich in meinem "fonds" - dann soll das steuerfrei sein? seltsame logik.

    verlustausgleich bei den banken fände ich auch besser.

    und was die spekulanten angeht: die haben bisher genau 0 steuern gezahlt. weil keiner das deklariert hat. also nicht immer so tun, als wären spekulanten so begünstigt. jetzt zahlen die endlich was im gegensatz zu früher.

    finde die neue steuer gut. es gibt keinen grund, lohneinkünfte gegenüber kapitaleinkünften zu benachteiligen.
     
  7. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Bei einer Tilgung zahlst du auch mit dem zukünftigen Modell keine Steuer bzw war/ist man schon jetzt steuerpflichtig, wenn der Kaufkurs unter 100% liegt und bestimmte Gegebenheiten erfüllt sind.

    Bei Staatsanleihen investiert man kaum wegen eines Kursgewinnes, außer man spekuliert mit fallenden Zinsen...

    Was bei deiner Überlegung vollkommen fehlt ist die Tatsache, dass man halt dann nicht in Ö sein Geld anlegt, sondern im Ausland.

    SG
    IE
     
  8. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Ich weiß zwar nicht, was bei dir unter "Spekulanten" fallen, aber instutionelle Anleger zahlen jetzt Steuer, weil die Transaktionen in ihren Bilanzen aufscheinen müssen, sofern sie nicht kriminell unterwegs sind.
    Jetzt werden deine Spekulanten halt nicht mehr in Ö inverstieren, falls sie das überhaupt je getan haben.

    Gerade beim Fonds wird es spannend, da zuerst der Fonds die Steuer zahlen muss und man danach nocheinmal besteuert werden soll, wenn der Fonds einen Kursgewinn macht. Das alles auszugleichen, ist ein systemtechnisches Meisterstück. So nebenbei erinnere ich an die zweite und dritte Säule der von den Politikern beworbenen Pensionssäule, die jetzt bestuert wird, falls man sich für einen Fondsansparvertrag entschieden hat und nicht für einen Versicherungsvertrag, die weiterhin nicht in diesem Ausmass besteuert werden (zwar indirekt, da auch sie am Kapitalmarkt investieren)

    SG
    IE
     
  9. edelfee

    edelfee Gast

    nutzt dir nix, du bist auch mit deinen ausländischen kapitalerträgen steuerpflichtig. in der eu werden die über die zinsenrichtlinie gemeldet, also wennst zB einen deutschen fond hast, geht eine meldung ans finanzamt ein. und wenn du das nicht in deiner steuererklärung deklariert hast - ungünstig. finanzstrafverfahren. da mußt du dann schon außerhalb europas gehen, die schweizer werden über kurz oder lang da auch mitmachen und zumindest einbehalten (35% staat 25%, tun sie übrigens jetzt schon bei den laufenden erträgen) und das tun die wenigsten.
     
  10. edelfee

    edelfee Gast

    spekulanten im sinne der ganzen zeitungsartikel sind jene, die ihre aktien innerhalb jahresfrist verkaufen und das nicht gewerblich machen.

    wenn sie nicht in ö investieren und das nicht in ihrer steuererklärung deklarieren, sind sie kriminell unterwegs. betrüger wird es immer geben, die sollten aber nicht unser vorbild sein. und ich hoffe es gibt noch viele steuer-cd´s, um denen allen mal ein wenig angst zu machen. :D

    bei den fonds besteuert man die erträge im fonds. diese steuer erhöht die anschaffungskosten. wenn man den anteilsschein verkauft versteuert man einen gewinn nur in dem ausmaß in dem der anteilsschein die bisher schon versteuerten kursgewinne im finds übersteigt. man versteuert also gar nichts doppelt. man versteuert immer nur den gewinn - bei den fonds auf zwei ebenen aufgesplittet, aber niemals den gleichen gewinn doppelt.

    das mit den versicherungen stimmt, allerdings bezahlt man da auch 4% steuer von den einzahlungen, man muß mit dem zinseszinseffekt und den höheren spesen einmal erst ca. 20% gewinn im fonds haben, damit das ausgeglichen wird. und wieso das ansparen für die pension steuerfrei sein soll - dafür gibt es auch keinen grund.
     
  11. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    gerade im Onlinezeitalter kein Problem - du meinst wohl die EU-Quest, da geht es um Erträge, nicht um den Kursgewinn, der bei uns versteuert werden soll. Das bitte nicht verwechseln.

    SG
    IE
     
  12. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    sg
    IE
     
  13. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in


    solche dinge löst man über treuhänder, es finden sich immer mittel und wege die steuer zu umgehen.
    wobei es für den kleinanleger eher schwierig ist, in der hochfinanz gehört steueroptimierung zum spiel.
     
  14. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Habe ich gestern vergessen -> bei jedem Fonds zahlt man einen Ausgabeaufschlag bis 5% vom investierten Betrag + jährliche Verwaltungsgebühren von 1,5%.
    SG
    IE
     
  15. edelfee

    edelfee Gast

    klar, aber die fonds werden gemeldet und deutschland zB meldet mehr als es müßte, da sind oft auch kursgewinne dabei.
     
  16. edelfee

    edelfee Gast

    jo, aber das sind die kosten der fondsmanager und der keiler, die dir das produkt andrehen (bei 5% würde ich verhandeln, das gibt es immer billiger). die müssen halt entsprechend mehr verdienen durch ihr fondsmanagement, damit sich das auszahlt. kein grund, dafür keine steuern zu zahlen. und im gegensatz zu allen anderen anlegern darf der fonds sich diese gebühren als werbungskosten abziehen - bei allen anderen gibt es nach dem entwurf keine werbungskosten, die bleiben drauf sitzen. also die fonds sind da nicht überall benachteiligt.
     
  17. edelfee

    edelfee Gast

    nein. ich will daß alle wertpapiererträge besteuert werden, weil auch alle lohneinkommen besteuert werden. es gibt keinen grund, diese erträge auszunehmen. das mit den spekulanten war nur ein hinweis darauf, daß vielerorts behauptet wurd, durch das neue gesetz würden spekulanten bevorzugt. das stimmt aber nicht, denn de facto haben die bisher immer null steuern gezahlt und jetzt zahlen sie etwas.

    das ist schon klar, dass sie das Gegenrechnen wollen, nur lies bitte nocheinmal den Artikel - Gewinn wird sofort versteuert, Verlust erst ein Jahr später gegengerechnet.(innerhalb des Fonds) Warum die Anschaffungskosten höher werden, versteh ich zwar nicht, da der Fondspreis/kurs durch den geringeren Gewinn weniger stark steigt.
    So nun die gute Frage: wie hoch ist der Gewinn im Fonds, welcher WP-Papiere kauft, verkauft und zusätzlich Erträgnisse einnimmt. Das ist ein schönes mathematisches BSP.

    innerhalb des fonds wird sofort gegengerechnet, der andere anleger, der holt es sich erst in der veranlagung, der fonds kann das sofort machen, weil er innerhalb des fonds ausgleicht. noch etwas wo der fonds begünstigt ist - denn er hat den ausgleich sofort, die anderen nur bis zu zwei jahre später.

    die steuerlichen anschaffungskosten werden höher, weil die bereits versteuerten ausschüttungsgleichen erträge auf die anschaffungskosten für steuerliche zwecke draufgeschlagen werden. dadurch sind die höher und wenn man dsa papier verkauft, ist der steuerliche gewinn geringer, und zwar genau um die bereits versteuerten erträge. man versteuert nur mehr das, um das der fondsanteil zusätzlich zu den schon versteuerten gewinnen gestiegen ist. dadurch hat man niemals eine doppelbesteuerung, weil das eben bei den anschaffungskosten berücksichtigt wird.

    nicht immer alles glauben, was die zeitungen schwarz-weiß malen.
     
  18. edelfee

    edelfee Gast

    und? konsequenz? es gibt leute, die hinterziehen ihre lohnsteuer, weil sie schwarz arbeiten und es sich einrichten können und mittel und wege finden, die steuer zu umgehen. sollen wir deshalb die lohnsteuer generell abschaffen?
     
  19. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    äh?? weißt du, wie sich ein Fondskurs berechnet - das sind nicht nur Kursgewinne!? So einfach ist das nämlich nicht...

    SG
    IE
     
  20. edelfee

    edelfee Gast

    doch, es ist so einfach. weil es für die steuer irrelevant ist, woher der gewinn kommt. beispiel: kauf des anteilsscheins um 100. während der nächsten jahre werden erträge von jeweils 4 im fonds versteuert und dafür 1 kest gezahlt. diese 4 werden dem anteilsschein draufgeschlagen. werden die 4 tatsächlich ausgeschüttet, bzw dann die 3, weil 1 ja die steuer ist, dann ist diese ausschüttung steuerfrei, verringert aber die ako wieder. nehmen wir an nach 3 jahren ist der anteilsschein:
    a) 115 wert
    b) 112 wert

    Die Ako betragen (wenn keine tatsächliche Ausschüttung erfolgt ist) nach 3 jahren 112. (100 + 3x4).

    bei a) sind zusätzlich 3 zu versteuern bei Verkauf, weil de anteilsschein über die erträge im fonds hinaus noch zusätzlich gestiegen ist (weil zB das Management gut ist). Bei b) sind genau Null zusätzlich zu versteuern. Weil der Anteilsschein eben nicht zusätzlich gestiegen ist.

    Also keine Doppelbesteuerung. In den Jahr 1-3 werden jeweils die Erträge im Fonds versteuert, bei Veräußerung nur zusätzliche wertsteigerungen, die über das hinaus gehen.

    Wo soll da bitte eine Doppelbesteuerung sein? hier wieder jeder ertrag nur einmal besteuert. die doppelbesteuerung wird hier nur von den medien konstriuert.
     

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