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Mahnspesen Uni_ersalversand

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Schaumbad, 23 Juli 2010.

  1. Kunigunde

    Kunigunde Gast-Teilnehmer/in


    bagatellgrenze
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    nächster Irrtum. Es gibt keine Bagatellgrenze.

    Ich wurde sogar schon mal wegen eines Guthabens geklagt..
     
  3. Samhain

    Samhain Gast

    Wie das, das Geld nicht abgeholt, welches dir zusteht?
     
  4. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Bank gewechselt, eine Rechnung über 7,50 Euro wurde vom alten und vom neuen Konte gezahlt.
    2 Wochen später kam eine Mahnung über -7,50 Euro zzgl 10 Euro Mahnspesen. Summe: 2,50
    Ich hab angerufen, sie haben sich sehr entschuldigt, ich soll es ignorieren.
    2 Wochen später kam der Brief vom Anwalt, da wurden aus den 2,50 schon ein bissi mehr und letztendlich waren dann im gerichtlichen Zahlungsbefehl die rede von 120 Euro.
    Ich hab Einspruch erhoben, und letztendlich recht bekommen, weil keine Forderung bestand.
    Wenn die Fordeurng aber zu recht besteht, also die Mahngebühr, zu deren Zahlung man sich durch Zustimmung zu den AGB verpflichtet hat, nicht bezahlt wurden, dann wird aus dem scheinbar wenigen schnell recht viel.
     
  5. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Der Anwalt kann dir jeden Brief schreiben und sei es noch so blödsinnig - leztendlich zählt nur das Gericht.

    Das Inkassobüro im Auftrag von Universalversand kann deswegen nicht klagen weil sie keinen Gläubigertitel von Universalversand haben - d.h. den muß Universalversand VOR der Ersten Mahnung durch das Inkassobüro dem Inkassobüro überschreiben haben - und das kostet einiges an Gebühren und das zahlt sich wegen 50€ oder so nicht aus - bei 500€ dann allerdings schon und da wird das Inkassobüro dann doch klagen.

    Also gibts die Bagatelgrenze also doch *G*
     
  6. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Das würde dann zutreffen, wenn es sich um eine Wutzimini-Firma handelt, die 1x im Jahr ein Inkassobüro einschaltet. Üblicherweise gibts aber Pauschalverträge, und somit fallen keine Gebürhen an.
    Die bekommen einmal im Monat einen Datenträger - lassen einen Serienbrief raus und fertig.
     
  7. bromby

    bromby Gast-Teilnehmer/in


    danan schick die kataloge ganz einfach ungeöffnet wieder zurück! ich nehme sowas immer und werfe es ins nächste postkastl. streiche meine adresse durch, so dass man sie aber nochlesen kann, damit sie sehen, WER ich bin, der nichts mehr wünscht.
     
  8. bromby

    bromby Gast-Teilnehmer/in

    entschuldige, aber wie hoch sind denn diese "mahnkosten" jetzt schon, wenn sie dir nur einen teil davon erlassen? das muss ja schon ein höherer betrag sein.

    ich hab auch erst vor kurzem einen erlagschein übersehen, da hatte ich dann eine mahngebühr von 3 euro dabei. habe diese 3 euro gleich miteinbezahlt, es war ja wirklich meine schuld, dass noch nicht bezahlt wurde.
     
  9. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Was ich aber mein ist der Schuldschein der wenn das Inkassobüro klagen will quasi überschrieben sein muß BEVOR das erste Brieferl abgeschickt wird, und den muß UniVersand schriftlich und per Bürokratie dem Inkassobüro überschreiben. Meist ist das aber zu kostspielig.
     
  10. lexibald

    lexibald Gast

    Das stimmt so nicht unbedingt.

    Etliche Firmen übertragen pauschal das Betreiben offener Forderungen AB einer bestimmten Mahnstufe einem Inkassobüro, meist gegen Beteiligung am Betreibungserfolg. Für ein solches Inkasso haben sogar mehrere Banken eigene Töchter gegründet, was den Schluss auf Gewinnchancen zulässt. In der Bankensprache nennt man das dann "Factoring". Mehr dazu hier.

    In den Rechnungen der Firmen, die Betreibungen abgeben steht das dann auch so drinnen, damit der Kunde gleich Bescheid weiss.
     

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