1. Reden wir miteinander ...

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Männerpartei / gemeinsame Obsorge

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Juergen35, 11 Dezember 2009.

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  1. Ja, ich bin dafür, wird schon Zeit

    16 Stimme(n)
    64,0%
  2. Nein, das bringt nichts oder ist der falsche Weg

    8 Stimme(n)
    32,0%
  3. Hab keine Meinung dazu/Sonstiges

    1 Stimme(n)
    4,0%
  1. freejames

    freejames Gast-Teilnehmer/in

    Ebenfalls nix neues bzw. andersrum: Wer Pflichten hat, möchte auch Rechte haben, vor allem wenn diese Rechte bedeuten würden, dass für ein Kind der problemlose Zugang zur Liebe BEIDER Eltern rechtlich gewährleistet wäre.
    Ich kann mich eigentlich nur wiederholen: Wenn ein liebender Vater auch nach der Trennung eine intensive, alltagsmäßige Beziehung zum Kind möchte, müsste vom Recht her (nicht nur von der Mutter her) gewährleistet sein, dass er dies problemlos und angemessen umsetzen kann. Das ist bei uns definitiv nicht der Fall. Für die Väter, die NICHT wollen, geht sowieso jede Regelung, von Alleinobsorgemodell bis zur gemeinsamen Obsorge, ins Leere. Deshalb können diese Väter auch kein Argument GEGEN die gemeinsame Obsorge sein.
     
  2. Juergen35

    Juergen35 Gast-Teilnehmer/in

    Jetzt sag mir bitte mal, was die Ungleichberechtigung der Frau am Arbeitsplatz mit der Ungleichberechtigung in der Obsorge zu tun haben soll. Macht es wirklich einen Sinn, die eine Ungleichberechtigung mit der anderen auszugleichen ?? Das ist doch dilletantisch
     
  3. Auf alle Fälle hat das Kind das Recht auf BEIDE Elternteile. Das finde ich ganz, ganz wichtig. Da sind zwei Menschen die ein Kind in die Welt gesetzt haben und dann, aus welchen Gründen auch immer, ihre Machtspiele am Kind auslassen. Denn nur das Kind ist die leidtragende Person, es fehlt ein Elternteil und das ist nicht richtig. Eltern haben einfach die Pflicht sich für das Kind zu einigen.

    Was ich ganz schrecklich finde, dass Väter in schlimmsten Fall nicht mal eine ärztliche Auskunft bekommen müssen oder gar nicht zum Kind vorgelassen werden oder das Väter nicht mal mit Lehreren der Kinder oder mit den Kindergartenpädagogen sprechen dürfen.

    Ich finde es unendlich traurig welche Machtspiele auf Kosten der Kinder ausgetragen werden.

    Das manche Väter die keine Rechte haben oft auch ihre Pflicht vernachlässigen finde ich nicht richtig aber verständlich.
     
  4. Juergen35

    Juergen35 Gast-Teilnehmer/in

    Du sprichst mir aus der Seele, mehr kann/will ich dazu nicht sagen
     
  5. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Wie ich heute erfahren habe, ist das Auskunftsrecht u.Ä. nicht an die Obsorge gebunden.

    Die Auskunft kam von einem Familienrichter, der tagtäglich damit konfrontiert ist.

    Weiters ist es ein Fehler, die Übernahme von Verantwortung an die Obsorge zu hängen.

    Zum Verantwortungübernehmen gehören Verantwortungsbewusstsein + Zivilcourage.

    .. und nicht ein Stück Papier.

    Selbiges kann man aber dafür verwenden, jemanden durch ununterbrochene Kontrolle oder durch ständige Intervention das Leben schwer zu machen.

    (Natürlich kann man auch dies ohne dem Wisch, aber mit geht es ein bisschen schneller....)
     
  6. freejames

    freejames Gast-Teilnehmer/in

    ...aber kein Wunder, denn Leute mit dieser Ansicht wissen sich offiziell ja super vertreten, wenn selbst unserer Frauenministerin rausrutscht:
    "Sollte es künftig auch in Lebensgemeinschaften automatisch eine gemeinsame Obsorge geben, "muss das Hand in Hand mit mehr Rechten für die Frauen gehen."

    Das ist klares Bekenntnis dazu, Kinder als Faustpfand auch für allerlei Gender-Angelegenheiten zu verwenden.
     
  7. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    wenn ich mir vorstelle der vater meines älteren hätte automatische gemeinsame obsorge mit mir *grusel* der würde mir aus boshaftigkeit steine in den weg legen wo es nur gehen würde. und das, ohne sich in irgendeiner form hilfreich in die kindererziehung einzubringen. nein danke.

    alle männer sind eben nicht so verantwortungsbewusst und bis oben hin angefüllt mit zivilcourage wie offensichtlich unsere forumsmänner:D
    es gibt unter männern auch böse heimtückische krätzen,, die ihr mitspracherecht nur dazu nutzen würden, ihren exen (die mit dem kind 24 stunden am tag verbunden sind) das leben schwer zu machen.

    ich stehe nach wie vor auf dem standpunkt: wenn jemand gleiches mitspracherecht bei der kindererziehung (und auch bezüglich meines lebens, zb bei meinen - ev berufsbedingten - umzügen etc) haben will, gleichzeitig das kind aber ganz (oder auch nur zu 90:wacky: mir zum aufziehen alleine lässt, dann geht das für mich nicht zusammen.
    wo ich mit meinem leben total drinhänge (zb in diesem fall in der kindererziehung), während der papa vielleicht am woe mal vorhanden ist, da muss auch ich das letzte wort haben.
     
  8. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    für mich winkt bei den aktuellen überlegungen eher ein rückschritt in richtung patriarchat: frauen bleiben an herd und kinder (rein arbeitstechnisch) weiterhin gebunden, männer haben aber die möglichkeit zwischen zwei meetings ihre anweisungen zu schicken, wie frau gefälligst mit dem kind zu tun hat.
     
  9. freejames

    freejames Gast-Teilnehmer/in

    Das ist jedenfalls kein Argument gegen die rechtlich verankerte gemeinsame Obsorge, denn in den Ländern, wo es sie gibt, ist sie ja nicht starr nach Schema F über alle drüberstrukturiert, sondern für Fälle, wie von dir hier erwähnt, gibt es selbstverständlich auch dort die Möglichkeit, die GO in eine alleinige abwandeln zu lassen.
     
  10. freejames

    freejames Gast-Teilnehmer/in

    Absolut nicht nachvollziehbar
     
  11. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    ich verstehe das problem nicht ganz - unverheiratete eltern können sich ganz leicht die obsorge teilen, dafür reicht ein einfacher antrag und wenn sich diese dann trennen bleibt die gemeinsame obsorge auch aufrecht. in den meisten lebensgemeinschaften, die mir untergekommen sind, wird das so gehandhabt.
     
  12. erik

    erik Gast

    Ich denke, du hast nicht das richtige Gefühl für die Sache, weil du voreingenommen bist, offensichtlich aufgrund persönlicher Erfahrungen, bitte mach nicht deine Situation maßgeblich für den Rest der Welt
     
  13. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    ich denk mir dass viele männer hier im forum ebenso voreingenommen sind (durch ihre schlechten erfahrungen mit ihren exen, die ihnen die kinder nach eigenem gutdünken gönnen oder auch nicht). ich kenne auch dieses problem (als zweitfrau meines mannes - so wie seine ex mit seinem sohn ihm bzw uns gegenüber umgeht).

    ich denk mir dass es einfach sehr seltsame männer und sehr seltsame frauen gibt, die ihre persönlichen verletzungen über die kinder ausleben und den anderen elternteil ausspielen. die gibts aber in männlich und in weiblich.

    wenn zwei elternteile sich halbwegs von ihren persönlichen verletzungen distanzieren können und auch nach der trennung im sinne des kindeswohles agieren wollen, dann gäbe gar kein problem (ob gemeinsame gesetzlich fixierte obsorge oder nicht), das problem wird von den beteiligten erst gemacht.
    und daran ändert ein genereller wisch dann aber auch nichts, der würde erst recht feuer am dach und ungutes blut machen, was wieder über die kinder ausgespielt werden würde.
     
  14. evanescene

    evanescene Gast

    die frage ist wohl eher, welche basis sollte von gesetzes wegen geschaffen werden, um so etwas wie gerechtigkeit zu schaffen, wenn die persönlichen kränkungen und eitelkeiten nicht beiseite geräumt werden können und das kind dann zum spielball der eltern zu werden droht.
    mir geht es bei dieser frage vor allem um das wohl der kinder und nicht um das der eltern.
     
  15. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    auf jeden fall gehts um das wohl der kinder!
    aber ich sehe auch sehr das persönliche involviertsein der frau (vor allem vor den hintergrund "100% lebensausrichtung auf das kind", das von frauen nach wie vor gefordert wird, da der vater meist - wenn überhaupt - als wochenendpapa in erscheinung tritt).
    damit ist das leben der kinder 1:1 mit dem leben der frau verbunden (ob diese will oder nicht) - stell dir einen boshaften papi vor, der dann der frau (mit 50% entscheidungskraft) stets steine in ihren (denn SIE muss ja das kind alltäglich versorgen!) lebensweg legt...

    ich glaub einfach nicht, dass der großteil der männer ihr 50%-mitspracherecht nur zu gunsten des kindes nützen würden. ein generelles 50%-mitspracherecht gibt all den persönlich verletzten rachelustigen papis das recht, ihren exen das leben gehörig schwer zu machen, ohne sich persönlich hilfreich einzubringen.
     
  16. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Es geht bei der Forderung aber NICHT nur um die Obsorge nach einer Trennung, sondern in einer aufrechten Beziehung bzw. Lebensgemeinschaft.
    Damit ein unverheirateter Vater die gemeinsame Obsorge bekommt, MUSS die Mutter und das Gericht zustimmen. In manchen Bundesländern kommt auch das Jugendamt vorher vorbei und macht sich ein Bild und gibt eine Stellungnahme ab.

    Es wurde jahrelang darum gekämpft, dass unehliche Kinder die selben Rechte haben, wie ehelich. Die gemeinsame Obsorge ist einige der wenigen Punkte, wo es noch keine Gleichberechtigung gibt.

    Ich bin sehr dafür, dass es auch automatisch eine gemeinsame Obsorge in einer LG gibt. Können sich die Eltern nicht einigen, dann muss eben das Gericht entscheiden, wie bei einer Scheidung auch.

    Gruss
    Manuela
     
  17. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    hm?
    wie soll denn der gesetzgeber davon ausgehen, daß das der fall ist, unverheiratete eltern können in allen möglichen konstellationen ein kind bekommen...

    bei einer ehe tut man sich leicht, finde ich, weil da kann man irgendwie eher davon ausgehen daß beide eltern gegenüber dem kind eine verantwortung eingehen wollen.

    ich finde auch, daß in aufrechten lebensgemeinschaften der vater automatisch das sorgerecht haben sollte, eben wie bei einer ehe, aber da man es schlecht filtern kann wann das der fall ist, fände ich es besser, wenn man einfach den amtsweg verkürzt, mit dem die eltern das beantragen können. in wirklichkeit ist es ja jetzt schon eine pro-forma sache, das könnte ruhig auch gesetzlich so sein.
     
  18. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Eine Möglichkeit wäre, es über den gemeinsamen Wohnsitz zu filtern.

    Eine andere Möglichkeit wäre, die gemeinsame Obsorge nicht am Gericht wie jetzt, sondern am Magistrat bei der "Anmeldung" (wie nennt man das?) des Kindes gleich mit zumachen. Das geht mE aber nicht, weil über die Obsorge imemr nur ein gericht entscheiden kann und das ist mE auch nicht leicht zu ändern.

    Es bleibst aber immer noch die entscheidende Frage, ob die Mutter zustimmen muss oder nicht. Und es macht mE einen Unterschied, ob der ledige Vater automatisch die gemeinsame Obsorge hat - auch ohne defintive Zustimmung der Mutter und des Gerichts - oder ob er es erst bei Gericht beantragen muss.
    Es muss natürlich weiterhin die Möglichkeit geben, dass wenn die Eltern sich nicht einigen können, dass das Gericht einen Elternteil die Alleinige-Obsorge zusprechen kann.

    Gruss
    Manuela
     
  19. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    wenn verheiratete eltern ein kind bekommen, entscheidet über das sorgerecht ja auch kein gericht - also wenn man es wirklich automatisiert, würde vielleicht ein zum-ankreuzeln "leben in aufrechter lebensgemeinschaft" unterschrift mutter, unterschrift vater ding reichen. ähnlich wie man angeben muss welchen familiennamen das kind haben soll und was nicht alles. ich kann mich nicht mehr genau erinnern, was wir da alles ausgefüllt haben... ich denke daß das schon gehen müßte, wenn man hier lebensgemeinschaften und ehe gleichstellt (bitte, wie es rein gesetzestextlich ausschaut, weiß ich natürlich auch nicht).

    dazu müßte man halt auch einmal klar definieren, was eine "lebensgemeinschaft" überhaupt ist, was nicht die einfachste sache sein dürfte...

    andernfalls könnte man es (vielleicht?) bei der vaterschaftsanerkennung mitmachen.

    naja, daß die mutter "zustimmen muss" wird sich nicht so leicht ausschalten lassen, immerhin ist sie es, die bestätigen muss daß der betroffene mann der vater ist (bzw. daß sie tatsächlich in einer lebensgemeinschaft leben oder was auch immer das kriterium dann wäre) - ob man so etwas jetzt als "zustimmung" auslegen möchte oder nicht, aber ohne zutun der mutter wird es wohl nicht gehen. bei der mutter stellt sich diese problematik halt einfach nicht, vorausgesetzt daß sie das kind selber geboren hat.
     

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