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Lohnsteuerbemessungsgrundlage über 946 euro - trotzdem KBG???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von prinzessin20, 28 Dezember 2006.

  1. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Also, dass dir das niemand von der Kk ausrechnet ist klar, denn das dürfen die nicht. Sie können dir nur die Rechenmethode nennen. Und die können dir auch nicht sagen, was genau zum Zuverdienst zählt, weil alles zum zuverdienst zählt, was steuerpflichtig ist und die Fragen kann dir oft nur ein Steuerberater oder das Finanzamt beantworten. So laut NÖGKK Hauptstelle.

    Wenn man ganz normalen Lohn erhält und nicht zusätzlich andere Einkünfte hat, dann ist die Rechnerei eigentlich echt easy. Man muss nur die Beträge einsetzen und rechnen. Und sich nicht von der langen Rechenschlange von vornherein abschrecken lassen.
    13. und 14. Gehalt musst du beim rechnen nicht berücksichtigen, wenn du dir die Rechenmethode ansiehts, dann erkennst du das gleich - dafür wird die Pauschale von 30 % dazugerechnet.
    Wenn du das normale Gehalt meinst, dass du während deinem Urlaub erhälst, so zählt es natürlich dazu.

    Am besten für solche Fragen immer in den Hauptstellen der GKK anrufen (da muss niemand hinpendeln), die kennen sich immer besser aus und haben mehr mit dem Bereich zu tun. In Wien würde ich z.b. nie am Wienerberg oder Gasometer oder ... den KBG-Antrag einreichen oder Fragen stellen (hab da schon Sachen gehört, die sind zum Haareraufen), sondern immer in der Andreasgasse, dort sitzen die Experten. In NÖ nur st.Pölten, in Stmk nur in Graz, ....
    Die Anträge kann man per Post schicken und für fragen dort anrufen.
    Hab meine Infos hauptsächlich vom zuständigen Ministerium (Familienservice), NÖGKK-Hauptstelle St. Pölten, Informationsblatt, offizielle Broschüre des Ministeriums, Gesetz, Erläuterungen dazu zusammengetragen. Ich kann mich erinnern, dass die Bezirksstellen sich entweder gar nicht auskennen (oder so tun?) oder falsche Informationen geben (und so tun, als ob das 100%ig stimmt). Selten findet man dort einen Experten.

    LG
    S.
     
  2. star

    star Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    weiß jemand, wenn man 940€ Lohnsteuerbemessungsgrundlage verdient, wieviel das dann netto ist?:confused:

    Star
     
  3. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du Alleinverdiener bist € 940,-- netto, wenn du nicht Alleinverdiener bist € 933,99

    lg
    Jasmine
     
  4. Ich hab sogar mit der KK telefoniert, ob mir eh nichts passieren kann, wenn ich jetzt bis April noch KG beziehe und mich mit 1. Mai abmelde weil ich ab Mai mit einem Bruttogehalt von 2.400,-- mtl wieder arbeiten gehe. Sie meinte das sei in Ordnung. Ich bekomme Jänner bis April KG und erst dann wird berechnet ob ich eine Grenze überschreite, wenn ich arbeiten gehe. Und bei dem Bruttogehalt überschreite ich siche jede Grenze. Jetzt bin ich aber verunsichert ob mir das KG tatsächlich für 1-4 zusteht. wär aber eine Frechheit, wenn nicht, denn wovon sollt ich denn die ersten 4 Monate leben????
     

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