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Lohnsteuerbemessungsgrundlage über 946 euro - trotzdem KBG???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von prinzessin20, 28 Dezember 2006.

  1. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    d.h. jetzt also ich kann 4 x 946 euro dazuverdienen???
    oder 5 x 946 euro???

    also von jänner bis 24. mai 2007 (karenzende)
     
  2. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Und sind die €946.-- jetzt netto oder brutto???????:confused:
     
  3. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Anita: wenn du von Jänner bis einschließlich Mai KBg beziehst, dann kannst du in dieser Zeit 5 Mal EUR 946 an Lstbmgrundlage dazuverdienen, dabei ist es egal, ob du das in einem Monat verdienst oder in 2 oder 3 oder 4 oder aufgeteilt auf alle 5 Monate.
    das gilt aber nur, wenn du nur dein Gehalt hast und keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte.

    JerseyGirl: Die Rechnerei ist nicht schwierig (obwohl es sieht auf den 1. Blick kompliziert aus), wenn du sie dir genauer anschaust beruht die Rechenmethode im Informationsblatt eigentlich nur auf den 4 Grundrechnungsarten.
    Oder hast du das mit meinem Erklärungsversuch hins. des Kontigents nicht verstanden?

    Die 946 sind weder brutto noch netto, sondern das ist die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

    Aber bitte informiert Euch noch bei den genannten Stellen oder schaut auf www.bmsg.gv.at - Kinderbetreuungsgeld, da gibts viele Infos.

    LG
    S.
     
  4. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    so, und was ist jetzt eine "Lohnsteuerbemessungsgrundlage":confused: (Gott, ich hasse diese ganzen Ausdrücke!:D )???????
    Ich hab bis vor meinem Mutterschutz bzw. Freistellung BRUTTO €1.148.-- und NETTO €934,83 verdient! ist das nicht DAS????
     
  5. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    super, jetzt kenn ich mich aus ;)
    zählen dann KBG und familienbeihilfe auch zu den steuerpflichten einkünften :confused:

    laut meiner personalstelle wird meine lohnsteuerbemessungsgrundlage so um die 950-980 euro liegen, das wäre zwar über den 946, aber da ich ja nur 4 monate von den 5 monaten arbeite, geht sich das bei mir jetzt aus, oder???
    rechne ich da jetzt richtig???

    DANKE übrigens silvie :hug: ;)
     
  6. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    Ich blick da noch immer nicht genau durch.....
     
  7. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Bist net die einzige! Ist ja wirklich kein 1+1, was man einfachnur zusammenzählen muß, damit man das Ergebnis hat und man weiß, daß es 2 ist:boes:
     
  8. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    Na da bin ich ja froh wenn ich nicht die einzige bin....aber das ist halt trotzdem nicht grad erfreulich....:(
     
  9. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    ich weiß auchnicht, daß so vieles sooo kompliziert ist und für "normale Leute" oft nicht durchschaubar ist, wenn man das nicht gerade voll durchstudiert. Da sieht man mal wieder, daß einem sooo viel vorgelogen werden kann und man beschissen werden kann, wenn man sich nicht bestens auskennt:rolleyes:
     
  10. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Das Nettogehalt berechnet sich wie folgt:

    Bsp. 1
    Vereinbartes Bruttogehalt 1.000,--
    minus Sozialversicherung
    (Angestellte) 18 % von 1.000,-- 180,--
    = Lohnsteuerbemessungsgrundlage 820
    minus Lohnsteuer (in dem Fall 0,--) 0,--
    Nettogehalt 820

    Bsp. 2

    Vereinbartes Bruttogehalt 1.200,--
    Sozialversicherung 18 % 216
    (LST-Bemessungsgrundlage: 984)
    Lohnsteuer 22,87
    Nettogehalt 961,13

    Lohnsteuerbemessungsgrundlage:
    bedeutet prinzipiell, dass vom Bruttogehalt zuerst einmal die Sozialversicherung abgezogen wird, zusätzlich können dann noch Steuerfreibeträge abgezogen werden wie z.B. Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeiträge, Betriebsratsumlagen, Freibeträge laut. Freibetragsbescheid vom Finanzamt (doch die meisten lassen sich das Geld ohnehin auszahlen, wenn sie einen Steuerausgleich machen lassen), Überstundenzuschläge für Nacht-und Feiertagsarbeit bis zu einer bestimmten Höhe

    Wenn irgendetwas davon auf euch zutrifft - dann veringert sich die Lohnsteuerbemessungsgrundlage noch - am besten man sieht auf den letzten Lohnabrechnungen nach - und nimmt sich den Taschenrechner her. Notfalls fragt man in der Personalabteilung wie das denn eigentlich gerechnet wurde. Dafür sind die auch da euch das zu erklären. Außerdem sollte sich der Betriebsrat auch ein wenig damit auskennen.

    lg
    Jasmine
     
  11. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    KBG und Familienbeihilfe sind steuerfrei, zählen also nicht zur Zuverdienstgrenze.

    Auszug - Informationsblatt KBG (wer es nicht mehr hat oder nicht findet: http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0227 - downloads):

    I. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
    Der für die Zuverdienstgrenze (EUR 14.600,--) maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte setzt sich wie folgt
    zusammen:
    Die während des Kinderbetreuungsgeldbezuges verdienten Bruttoeinkünfte (ohne Sonderzahlungen) werden um die gesetzlichen Abzüge (Beiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag, Kammerumlage,...) redu-ziert. Die so ermittelte Lohnsteuerbemessungsgrundlage (LSTBMG) wird durch die Anzahl der Monate mit An-spruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes dividiert und mit 12 multipliziert, um einen Jahresbetrag zu erhalten. Davon werden die Werbungskosten – zumindest das Werbungskostenpauschale (dzt. EUR 132,-) in Abzug gebracht. Danach wird dieser Betrag um 30 % erhöht, um das 13. und 14. Monatsgehalt sowie die Sozial-versicherungsbeiträge pauschal zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe der beiden Sonderzahlungen hat so-mit keine Auswirkung auf die Zuverdienstgrenze.
    Wenn ein regelmäßiges Einkommen – bei ausschließlichem Vorliegen von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit - erzielt wird und sich der Zuverdienstzeitraum mit dem Bezugszeitraum vom Kinderbetreuungsgeld deckt, kann die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (LSTBMG) monatlich bis zu EUR 946,90 betragen.
    Hinweis:
    Die Höhe der LSTBMG sollte aus Ihrer Lohn-/Gehaltsabrechnung ersichtlich sein – kann aber auch beim Dienst-geber erfragt werden.

    LG
    S.
     
  12. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    gut, und wenn ich jetzt bis 24. mai das KBG beziehe, stimmt das dann, dass ich 946 euro x 5 verdienen dürfte???
    meine LBG sind ungefähr 984 euro, aber ich arbeite eben erst ab 1. februar, also nur 4 x 946 euro. stimmt das :confused:
     
  13. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Ja, hab nur die genaue Rechenmethode reingestellt. Wenn du die durchrechnest wirst du gleich sehen, dass du drunter bist! Meine Kontigent-Erklärung sollte zum besseren Verständnis beitragen, damit man sich einen Überblick verschaffen kann.
    LG
    S.
     
  14. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    alles klar, DANKE ;)
    ich wollt das jetzt nur mal 100%ig wissen, damit ich weiß, ob ich meine 30 stunden auf 28 runtersetzen lassen muss bis mai oder nicht ;)
    aber wenn das 100%ig so stimmt mit deiner berechnung, dann geht sich das ja eh locker aus. also wenn ich 5 x 946 euro dazuverdienen darf, aber nur 4 x 984 dazuverdiene ;)
     
  15. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Die Berechnung stimmt aber nur wenn du keine Zulagen oder sonstige Extrawürste hast. Sonst wäre meine LBGL nicht niedriger als mein Nettogehalt:D
     
  16. prinzessin20

    prinzessin20 Gast-Teilnehmer/in

    so, und weil mir das ganze einfach keine ruhe gelassen hat :rolleyes: :D , hab ich am freitag noch eine mail an die AK geschickt.
    jetzt hat mich gerade eine dame von der AK angerufen, die war total lieb :love: , und die hat mir mitgeteilt, dass sich das mit der zuverdienstgrenze auf alle fälle ausgehen wird, da ich ja im jänner noch keine bezüge habe.

    JUHUUUUUUUUUU....und ich freu mich jetzt soooooooooooo sehr :D :cool:
    d.h. ich kann alles so lassen wie ausgemacht *freu* :cool:
     
  17. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    Also bei mir geht sich das auch aus...aber was ist wenn ich das Urlaubsgeld bekomme?
    Zählt das auch dazu? Was mach ich da? Oder wird das nicht gerechnet?
     
  18. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    13. und 14. Gehalt sind egal, die sind in der Berechnungsmethode mit der 30 % Pauschale berücksichtigt.

    LG
    S.
     
  19. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    Achso super danke.
     
  20. hexenkuss

    hexenkuss Gast

    Hatte diese Frage auch die NÖ-Gebietskrankenkasse konnte es mir nicht ausrechnen (ich soll nach St.Pölten fahren die hätten dort eine Schulung bekommen )habe mit dem KBG-Rechner gerechnet dann war ich bei der AK .
    Ich hatte 3 verschiedene Beträge die ich monatlich verdienen hätte dürfen.
    Daraufhin hab ich aus Vorsicht den niedrigsten Betrag gewählt und die Arbeitsstunden angepasst.
    Es ist traurig das so etwas wahr ist es gibt ein Gesetz nur niemand kann es dir erklären.Bei der gebietskrankenkasse teilte mir die Bearbeiterin mit, seit es dieses Gesetz gibt wurde in ihrer Zweigstelle noch kein KBG rückgefordert.Von wem auch grins kann ja anscheinend keiner ausrechnen.Auch beim urlaubsgeld gibt es geteilte Lager ob es angerechnet wird oder nicht !
    Aber auf einen Lohnsteuerausgleich verzichte ich in diesem Jahr sicherheitshalber auch gleich wer weiß ....
     

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