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Lenkerauskunft - und danach?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 27 Oktober 2011.

  1. Giorgina

    VIP: :Silber

    Ich finds komisch nicht zu wissen wie schnell man auf der Autobahn normalerweise unterwegs ist wenn 130 erlaubt sind. Bei 30km/h zu schnell ist er den Führerschein sicher nicht los. Wenn er 50 oder 60km/h zu schnell gefahren ist, wahrscheinlich schon und das ist dann meiner Meinung nach auch eine Konsequenz mit der er leben muss.

    Ich hab auch mal eine Lenkererhebung bekommen wegen angeblicher Fahrerflucht. (hat natürlich nicht gestimmt!)

    Ich würd an deiner Stelle die Wahrheit sagen, ehrlich währt am längsten und da du den Grund der Lenkererhebung nicht kennst, reitest du dich vielleicht selbst in Teufels Küche, das wär mir an deiner Stelle zu riskant falls jemand auf deine Lüge draufkommt.
     
  2. Schamanin

    Schamanin Gast

    :woowww:

    ich will ja nicht der spielverderber sein, aber dir ist schon klar, dass du mit einer falschauskunft eine straftat begehst?
     
  3. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    Ich finde es trotzdem nicht richtig. Wenn er den Führerschein so dringend braucht muss er halt aufpassen.
     
  4. Miba

    Miba Gast-Teilnehmer/in

    Mir wäre das auch zu riskant. Wer weiß worum es geht - und dann geht die Lügerei vielleicht weiter.

    Und die Strafen für eine falsche Lenkerauskunft sind ja auch nicht ohne, falsche Zeugenaussage oder Behinderung einer Amtshandlkung dann noch dazu - das kann sich summieren.
     
  5. edelfee

    edelfee Gast

    sie soll ja auch nicht lügen, sondern einfach sagen, sie gibt keine auskunft, aber sie war es nicht. dann kann es auch keine strafe für falschauskünfte geben.
     
  6. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    ich verstehe dass du Sohnemann helfen willst, würd ich auch vielleicht..aber nur wenn er auch ehrlich zu mir ist..ich glaube einfach nicht dass er nicht weiß wie schnell er gefahren ist (+/-) muss ja nicht haargenau sein!! Das gibts einfach nicht
    Und wenn er auf den Schein sooo angewiesen ist, ists net besonders klug so was zu riskieren..aber hoffentlich lernt er daraus

    In den meisten Fällen handelt es sich schon um eine höhere Strafe , wenn es zB 110 euro sind kommt einfach so eine Strafe ohne Lenkererhebung
    Vl. war es auch gar nicht Schnellfahren, aber wie gesagt das muss dein Sohn am besten wissen
     
  7. jador

    jador Gast-Teilnehmer/in

    Wir hatten eine Lenkererhebung im Frühjahr. Ich fuhr mit den Auto meines Mannes auf einer Straße die nur für Anrainer befahren werden darf, aber oft auch als Abkürzung genutzt wird.

    Ein Anrainer hat sich die Mühe gemacht, eine Kamera aufzustellen - was für mich mehr als fragwürdig ist! - und tausende angezeigt.

    Ich war damals eine Freundin besuchen, deren Mann ist übrigens Polizist u meinte, dass das die übliche Vorgehensweise sei. Ich hab das auf die Lenkererhebung auch gleich vermerkt u bis jetzt nichts mehr gehört.
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das wär ja der 1er Schmäh um der Strafe zu entgehen, wobei ganz so einfach ist es nicht.

    Lies dir dazu mal den §103 Abs.2 KFG durch und wirst staunen wozu der Fahrzeughalter verpflichtet ist.

    Zudem kannst bei nicht erteilter Lenkerauskunft gleich mal mit einer zusätzlichen Strafe von bis zu 5000 Euro rechnen (idR sinds 80 Euro).

    Da ja nichteinmal bekannt ist welches Delikt begangen wurde, würde ich auf alle Fälle den tatsächlichen Lenker bei der Lenkererhebung angeben.
    Nur dieser kann sich nach Zustellung der Strafverfügung auch sinnvoll dagegen wehren (Einspruch), da er sämtliche Begleitumstände und Vorkommnisse vor Ort kennt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  9. Blaufrosch

    Blaufrosch Gast-Teilnehmer/in

    Auch wenn ich es nachvollziehen kann, dass man als mutter sein Kind schuetzen will, finde ich es absolut indiskutabel, einen moeglichen raser zu decken. Naechstes mal kommen vielleicht menschen zu schaden- wenn es wirklich viel tempo war, braucht er dringend einen lerneffekt. Und wenn es nicht viel war, braucht er sich eh nicht fuerchten.
     
  10. Foogy

    Foogy Gast-Teilnehmer/in

    vielleicht einfach angeben das man es nicht mehr weiß wer gefahren ist? wenn mehrere leute das auto benutzen zufällig auf der gleichen streck- wäre ja möglich

    wenn manns wirklich ;) nimma weiß kann ich ja nicht sagen wers war


    ich würde an deienr stelle nicht sagen du warst es weil was wenn die ein foto haben?
    dann hast den schwerben auf
    :rolleyes:
     
  11. Schamanin

    Schamanin Gast

    laut öamtc-seite:
    Pflicht des Zulassungsbesitzers: Der Zulassungsbesitzer muss daher immer wissen, wer sein Fahrzeug gelenkt hat! Nötigenfalls muss er darüber Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) führen.
     
  12. muell23

    muell23 Gast

    Laut StVO ist sie aber verpflichtet Auskunft zu erteilen.

    Und die Strafe für die Nicht Erteilung einer Lenkerauskunft beträgt teilweise mehrere hundert Euros!!
     
  13. Neele

    Neele Gast-Teilnehmer/in

    Mein Mann meinte, dass es zumindest in Deutschland so aussieht, dass man das von einer Privatperson nicht verlangen kann.

    Und wenn man eine falsche Angabe macht, kann man ja im Nachhinein immer noch revidieren und sagen, dass man in dem Zeitraum selbst dort unterwegs war und sich beim besten Willen nicht erinnern konnte WER WANN unterwegs war und sie halt einfach davon ausgegangen ist es selbst gewesen zu sein.

    Sollen sie gleich ein Foto mitschicken....wenn sie eines haben....
     
  14. Foogy

    Foogy Gast-Teilnehmer/in

    ja das mag schon richig sein aber was soll man tun wenn mans nimma weiß? wollns einen einsperren?

    find das ganz sowiso a wengerl doof, einfach sagen wies war und fertig aber naja
     
  15. austrianxparent

    VIP: :Silber

    also bezüglich foto glaube ich zu 100% das die kein "frontfoto" haben. weil es dort auf der A1 im bereich amstetten noch keine aufgebauten und im einsatz gewesenen frontkameras am 6.september des heurigen jahres gegeben hat. und bei einem einem "gewöhnlichem foto", also einem das von eine einem radar geblitzt wurde das von hinten die fotos macht, siehst sowieso nicht wer da gesessen hat.

    hmm, ich werde aufgrund des risikos das mein sohn "im schlimmsten fall" für kurze zeit den führerschein sogar abgeben müsste, nicht ihn als lenker angeben. dazu sind die derzeiten umständen in unserem alltag, leben und die zwischenmenschlichen umstände nicht so, dass wir "als familie" das risiko eingehen können.

    dennoch danke ich euch allen für den meinungsaustausch und für die vielen infos ! hat mir wirklich sehr weitergeholfen und hat mich bei meiner entscheidungsfindung unterstüzt !!!
     
  16. Benji

    Benji Gast-Teilnehmer/in

    Öffentlich angekündigte Straftat? (oder Verwaltungsübertretung, aber egal...)

    Hirn einschalten?
     
  17. edelfee

    edelfee Gast

    die 5.000 euro im kfg sind die höchststrafe, die du für ein vergehen gegen das kfg verhängt bekommen kannst. da gibt es aber noch ganz andere delikte, schwerwiegende, fälschungen, mit nicht verkehrstauglichen autos fahren, etc. für eine falsche lenkerauskunft gibt es niemals 5.000 euro strafe. jede strafe muß dem verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen und das wären 5.000 euro bei falscher lenkerauskunft sicher nicht.
     
  18. Kirsche188

    Kirsche188 Gast-Teilnehmer/in


    ich würd es auch so machen! lass dir nix einreden da mit 5000 euro starfe blabla, mag sein das das in extremfällen vorkommt, aber die wahrscheinlichkeit ist sehr gering! abgesehen davon wollen die eh nur das geld haben.
     
  19. Schamanin

    Schamanin Gast

    manches, was ich hier so lese, bestättigt die theorie, dass jedes volk die politiker hat, die es verdient.
     
  20. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Und was ist, wenn es mal raus kommt, wenn einer der Freunde es erzählt??? Schon mal an das gedacht??

    Muß nicht jetzt sein, aber es wird wahrscheinlich nicht die letzte Lenkererhebung sein, würde mir sehr genau überlegen ob ich das tue, auch als Mutter.
     

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