1. Reden wir miteinander ...

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Kündigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kalliope, 17 April 2015.

  1. lula

    lula jössas 8-O

    einvernehmlich ist aber für den dienstnehmer die bessere lösung.
    für den arbeitslosengeldanspruch macht es zwar keinen unterschied, wohl aber, im lebenslauf.
    da macht es immer ein besseres bild "einvernehmlich gekündigt zu haben" als "gekündigt worden zu sein".
     
  2. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ich finde das nicht. Es hat für den Dienstnehmer keinerlei Vorteile unter den Bedingungen wie hier beschrieben einer einvernehmlichen Kündigung zuzustimmen. Die von dir beschriebene Kosmetik ist im echten Leben aus vielen Gründen komplett egal.
     
  3. lula

    lula jössas 8-O

    kannst du das auch begründen?
    ich nehme eine "kündigung durch den dienstgeber" in der vita schon als negativ wahr.
     
  4. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Sehe ich eigentlich auch so. Und so wurde es mir auch vom Steuerberater erklärt. Er meint, er habe immer beide Formulare in der Schublade, würde allerdings so gut wie nie die Kündigung durch den DG benötigen.
     
  5. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Das negative sind Lücken im Lebenslauf.

    Wenn jemand den Kündigungsgrund anführt (was so gut wie niemand macht), wäre mir eine Kündigung durch den DG gleich viel wert wie eine "einvernehmliche Kündigung" (ich schreibe das absichtlich unter Anführungszeichen). Übrigens empfinde ich eine Kündigung durch den DN samt Lücke danach ebenso negativ.
     
  6. LaraCroft

    VIP: :Silber

    Im LL führt man es ja nicht an, aber im Dienstzeugnis. Da macht es sehr wohl einen Unterschied. Ausser es wäre ein allgemeiner Stellenabbau oder Umstrukturierungen.
     
  7. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ich müsste schon sehr böse auf einen ehemaligen Mitarbeiter sein, wenn ich im Dienstzeugnis extra anführen würde, dass ich ihn gekündigt habe. Es gibt keine Pflicht, den Kündigungsgrund anzuführen.
     
  8. Maritina

    VIP: :Silber

    Mit Verlaub, das ist Unsinn.

    Jeder der von mir gekündigten Mitarbeiter hat den Empfang der Kündigung schriftlich bestätigt
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 25 April 2015)
    Das dürftest Du auch gar nicht. Ein Dienstzeugnis MUSS von Gesetzes wegen positiv sein. Im Fall einer einvernehmlichen Kündigung oder einer DG-Kündigung fehlt der Satz "Wir bedauern ihr Ausscheiden aus unserem Unternehmen"
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 25 April 2015, Oberer Text geschrieben: 25 April 2015)
    Das wird (hoffentlich) in keinem Lebenslauf so dezidiert drinstehen.

    Zur Sache selbst: Eine DG-Kündigung ist sicherlich kein Problem, weil argumentierbar. Ab der zweiten würde ich hellhörig.
     
    Morgengrauen, Belico und lula gefällt das.
  9. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Augen zu und durch. ;) Hast schon? :)
     
  10. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Noch nicht. Ich suche zuerst eine Nachfolgerin (und das ist ja nicht so einfach, wenn ich es nicht offiziell machen kann). Aber ich habe schon zwei in der engeren Wahl. Mal sehen, was sich tut.

    Heute hatten wir jedenfalls ein Mitarbeitergespräch, und ich habe einiges (wenn auch fairerweise nicht gleich alles), was mich stört, aufgezählt. (Sie hat es mir aber auch leicht gemacht. Sie hat sich einen Urlaub eingetragen, mit der Kollegin abgesprochen, aber, weil ich zu dem Zeitpunkt grad auf Urlaub und somit nicht greifbar war, mich nicht gefragt, ob sie auf Urlaub gehen kann. Und das war sogar mir zuviel. Ich kehr ja nicht gern den Chef raus, aber das geht einfach gar nicht. Und im Zuge dessen habe ich dann noch ein paar andere Dinge angebracht.)
     
  11. Salatblatt

    VIP: :Silber

    .
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 28 April 2015, Oberer Text geschrieben: 28 April 2015)
    Klingt ja sehr spannend der Job bei dir! Magst du mir eine PN schicken? Ich kann dir leider keine senden hier.. Vielleicht ist es ja einen Versuch wert und ich bin genau die, die du suchst. :geschmeichelt:
     
  12. Belico

    VIP: :Silber

    Verstehe deine Intuition nicht. Du weißt weder, welche Branche das ist, noch welche Tätigkeit oder Fähigkeiten man haben muss und meldest gleich von hier aus Interesse an? Und was macht die Beschreibung so "interessant"? Dass der Weg der Kündigung hier öffentlich durchdiskutiert wird? Willst auch, dass das dir passiert, wenn du nicht geeignet bist?:rolleyes:
    Eigenartig, die Leut
     
    Morgengrauen gefällt das.
  13. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Nicht bös sein, aber nein.
     
  14. Salatblatt

    VIP: :Silber

    Eigenartig, wie sich wer einmischt den es garnichts angeht.

    Wieso sollte man es nicht versuchen wenn man sich durch gewisse Schlagworte angesprochen fühlt?
    Wenn ich eben gewisse Fähigkeiten habe die gefragt sind, warum sollte ich sie nicht darauf ansprechen?
    Wer's versucht kann verlieren, wer's nicht versucht hat schon verloren - so what?

    Aber danke, ich weiss jetzt wieder warum ich nur lese und nicht schreibe.


    und KalliopeKalliope: Macht nichts, würde das wohl auch seltsam finden so über ein Forum ;) Viel Erfolg bei der Suche!
     
    BuddhaLight gefällt das.
  15. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Find auch nix dabei, gleich mal anzufragen. Die meisten Jobs kommen über Mundprogaganda zustande. Ich bräucht nächstes Jahr auch wieder einen neuen Job, also... :D
     
  16. Liselotte

    VIP: :Silber

    Eine einvernehmliche Auflösung ist zu 90% eine verdeckte Arbeitgeberkündigung.
    Die restlichen 10% sind eine verdeckte Arbeitnehmerkündigung um den ALG -Anspruch zu wahren.
    So oder so muss mir jemand einen Wechsel erklären.
     
    0xym0r0n gefällt das.
  17. bluevelvet

    bluevelvet my mind is dangerous
    VIP: :Silber

    Ähm, das erscheint mir eine zweifelhafte Angabe, ich habe anno dazumal, als ich noch nicht langfristig der Uni verschrieben war, eigentlich immer selbst gekündigt und das waren jedes Mal einvernehmliche Auflösungen, weil man da das Datum selbst festsetzen konnte und theoretisch auch wegen des ALG-Anspruchs, aber praktisch nicht, da ich bis auf einen längeren Aufenthalts außerhalb des Landes (und somit eh nicht ALG-berechtigt), immer gleich wieder in Beschäftigung war.
     
  18. Liselotte

    VIP: :Silber

    Du kannst auch bei einer Dienstnehmerkündigung das Datum festsetzen. Du musst ja nicht zum nächstmöglichen Termin kündigen.
    Meine Angabe ist natürlich statistisch nicht exakt evaluiert, sondern spiegelt meine persönliche Berufserfahrung und den Austausch mit BerufskollegInnen wieder.
    Die meisten RecruiterInnen die ich kenne hinterfragen einvernehmliche Auflösungen sehr kritisch.
     
  19. bluevelvet

    bluevelvet my mind is dangerous
    VIP: :Silber

    Ich habe meistens sehr kurzfristig gekündigt, also noch vor Ablauf der Kündigungsfrist, meistens weil ich schon wieder woanders hin wollte. Aber langlanglang ist es her, ich wurde weder kritisch von den nachfolgenden Stellen befragt, noch sonst etwas, das waren noch goldende Jobsuchzeiten und ich bin ohnehin eigentlich überall irgendwie mehr oder weniger reingerutscht und hatte oft gar keine richtigen Bewerbungsgespräche. Juhu. :)
     
  20. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Wird da also schon genau hingeschaut?
    Und lässt es sich überhaupt leicht feststellen wie welche Kündigung erfolgt ist?
     

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