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Krankmeldung vom Arzt ab wann?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von BuddhaLight, 15 April 2013.

  1. Salu

    Salu Gast-Teilnehmer/in

    Aber die Personalabteilung kann deshalb auch nicht feststellen ob wirklich krank oder nicht.
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ich verlang von meinen Mitarbeitern, dass sie einen Krankenstand eine Woche im Voraus bekannt geben.

    *gg*
    (spaßerl)
     
  3. bluevelvet

    bluevelvet my mind is dangerous
    VIP: :Silber


    darum ging es aber in deiner frage nicht, die zu stellen ja ohnehin müßig ist, denn ein arzt kann in wirklichkeit auch nicht feststellen, ob ich rasendes kopf- oder heftiges magenweh habe, sondern glaubt es einfach (oder nicht), dasselbe gilt in diesem fall für die personalabteilung. ;)
     
  4. anroma

    VIP: :Silber

    Nur eine Woche?
    Geht aber eh, der Abteilungsleiter meiner Exfirma wußte am Freitag jedenfalls, dass er ab Montag für 2 Wochen krank ist :cool:
     
  5. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Mir gehts eigentlich darum, dass da ja von Seiten der Wirtschaftskammer immer wieder lustige Meldungen kommen, dass bei nur einem Tag dieser eben nicht als Krankenstandstag gelten soll etc. Gibt da mehrere Ideen

    P.S. Seit wann kreischen die Vögel um halb 5 dermassen aggressiv? o_O
     
  6. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Nojo, alle die Angestellte haben mögen mal - ich such´s jetzt net:

    Die Krankenkasse zahlt ab dem dritten Tag, der Krankmeldung.
    Da die ersten zwei Tage sowieso der Firma gehören, der Krankenstand nicht länger als zwei Tage ist, ist es egal.

    Wenn die Firma mit der KK verrechnen - die Krankmeldung zwei Tage später datiert ist, beginn die Krankenzeit für die KK mit dem vom Arzt vermerkten Datum und gezahlt wird ab dem dritten Tag, d.h. die Firma zahlt dem Angestellten, dann vier Tage, statt korrekt zwei. Ich denke nicht, dass man das will.

    Ob man tatsächlich krank ist, wie der Arzt handhabt, sowie der Grund des Krankenstandes geht den Dienstgeber definitiv nichts an - die Krankmeldung genügt - wenn man es erzählen will, was man hatte - kann man das - muss man aber keinesfalls.

    Die Firma kann eine Krankmeldung verlangen während des Krankenstandes, tut das üblicherweise nicht, abzugeben ist sie sofort nach dem Krankenstand.

    Gesundmelden kann man übrigens direkt bei der KK, sehr unkompliziert, der Weg zum Arzt ist nicht notwendig - das kann am ersten Tag im Büro erledigt werden. ;)
     
  7. anroma

    VIP: :Silber

    Sind es nicht 3 Tage, die die Firma zahlen muss?
    Weil beim Freien Dienstnehmer bspw. bekommt man Krankengeld erst ab dem 4. Tag der Erkrankung lt. Krankmeldung.
     
  8. Lila-Pause

    Lila-Pause Gast-Teilnehmer/in

    ab dem 3. Tag.
    Wenn ich krank bin und was hab, wo klar ist, es dauert länger, geh ich sowieso sofort zum Arzt (zb Grippe). Aber wenn mir zb mal schlecht ist und ich deshalb daheim bleib, geh ich für den einen Tag nicht zum Arzt - das kommt aber seeehr selten vor.
     
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  9. hab heute nachgeschaut - ab dem 4. tag brauch ich eine krankschreibung! 3 tage gehen ohne

    ich war jetzt nämlich grad zwei tage krank - MIT krankschreibung
     
  10. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold


    Kann sein, blattln geh i net. ;)
    Aber ich weiß, dass da der Grund liegt.
     
  11. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Zu unterscheiden ist die Meldepflicht und die Nachweispflicht. Die gesetzliche Regelung – falls die auch wen interessiert :) - schaut folgendermaßen aus:

    Bezüglich Meldepflicht gilt, dass eine Arbeitsverhinderung dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen ist. Erfolgt diese Mitteilung nicht rechtzeitig (ohne konkret vorliegenden Hinderungsgrund) zB erst am 3.Tag des Fernbleibens, obwohl später ein Nachweis in Form einer Krankenstandsbestätigung über die gesamte Dauer erbracht wird, würde dies den Dienstgeber für die Zeit der 2tägigen Säumnis zur Nichtentlohnung des Krankenentgeltes berechtigen.​
    Hingegen ist der Dienstnehmer nicht verpflichtet, automatisch nach einem Krankenstand unaufgefordert eine ärztl. Bestätigung vorzulegen. Der Dienstgeber kann eine Bestätigung jedoch verlangen, erst dieser Aufforderung ist dann Folge zu leisten und hier kann der Dienstgeber auch ab dem 1.Tag des Fernbleibens den Nachweis fordern. Dh der Dienstgeber müsste rein rechtlich nach jedem Krankheitsfall im Einzelfall vom Dienstnehmer den Nachweis einfordern. Eine Vorausvereinbarung im Arbeitsvertrag – wie dies in der Praxis meist gehandhabt wird – für eine automatische Vorlage nach Rückkehr vom Krankenstand wäre unzulässig, aber verständlich aus Sicht der Personalverantwortlichen. ;)

    Gesetzlich geregelt ist dies für die Angestellten im §8 Abs.8 des AngG und analog für Arbeiter im Entgeltfort-zahlungsgesetz §4/4 oder auch zusammenfassend von der WKO hier​

    In der Praxis wird der Dienstnehmer jedoch ohnehin nach einem Krankheitsfall die ärztl. Bestätigung unaufgefordert beibringen und es den Personalverantwortlichen nicht unnötig schwer machen, um jedem Fall einzeln hinterherzujagen.​
    Krankengeld von der Krankenkasse im Rahmen der Entgeltfortzahlung gibt es immer erst ab dem 4. Tag einer Erkrankung.​
    Die herumspukende irrige Ansicht mit der Meldung erst am 3. oder nach 3 Tagen dürfte wahrscheinlich auf die Regelung Krankheit im Urlaub zurückzuführen sein. Da nur länger als 3-tägige Krankheit den Urlaub unterbricht, ist der Arbeitnehmer hier nach 3 Tagen zur Mitteilung an den Arbeitgeber verpflichtet und in dem Fall jetzt auch wirklich zur automatischen unaufgeforderten Vorlage des Nachweises nach seiner Rückkehr.
     
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  12. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Nein, das kommt daher, dass viele Arbeitgeber tatsächlich für einen oder zwei Tage keinen Arztwisch verlangen.
     
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  13. fuzzyduck01

    fuzzyduck01 Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns wird ebenfalls eine ärztliche Bestätigung erst ab dem 3. Tag verlangt, davor reicht die mündliche Krankmeldung an das Büro.
     
  14. sonnengelb

    VIP: :Silber

    bei mir ebenso: krank melden sofort, Bestätigung vom Arzt ab drei tagen.

    LG
     
  15. Bipi1981

    Bipi1981 Gast-Teilnehmer/in

    In meiner alten firma, war es so, dass meine gruppenleiterin immer erst ab dem 3. tag eine krankenstandsmeldung wollte, da sie der meinung war, wenn man richtig krank ist, dann ist man es eh für mind. eine woche. ansonsten mal ein migräneanfall oder magen-darm-gschichten die in der regel nicht länger als 2 tage dauern, braucht sie keine krankmeldung. Ihre worte dazu waren, mir ist es lieber ihr kommt nach 2-3 tagen wieder, als ihr geht mit migräne zum arzt und der schreibt euch für eine woche in den krankenstand ;)
     
  16. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Im Rahmen von Betriebsvereinbarungen, die auch vom Betriebsrat abgesegnet werden ist dies jedoch zulässig.

    Darüberhinaus mutet es schon etwas seltsam an, was den Unternehmen teilweise aufgebürdet wird.
    Jeden Arbeitnehmer einzeln bei jedem anfallenden Krankenstand aufzufordern, einen Nachweis erbringen zu müssen. In Unternehmen mit mehreren hunderten oder tausenden Mitarbeitern, einfach irre.
     
  17. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    In der Praxis ergibt sich die Notwendigkeit des Nachforderns von jedem einzelnen schon deshalb nicht, da die Mitarbeiter im Normalfall automatisch „brav“ am ersten Tag nach einer Erkrankung die ärztl. Bescheinigung unaufgefordert in der Personalabteilung abliefern.​

    Oft wissen nicht einmal die Personalverantwortlichen selbst, dass das keine automatische Nachweispflicht des Arbeitnehmers ist sondern eben laut Gesetz die Beibringung der Bescheinigung vom Arbeitgeber in jedem einzelnen Erkrankungsfall immer wieder neu einzufordern ist und eine Vereinbarung im Voraus, dass dies unaufgefordert abzugeben ist – zumindest im Arbeitsvertrag - nicht zulässig ist (§ 40 AngG)​
     
  18. trilogie

    trilogie Gast

    was passiert, wenn ich im urlaub 2 tage krank bin und eine ärztliche bestätigung habe? muss ich die beiden tage dann trotzdem urlaub nehmen?
     
  19. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Voraussetzung dafür, dass eine Erkrankung einen vereinbarten Urlaub unterbricht ist, dass die Erkrankung länger als 3 Kalendertage sein muss. (Erkrankung Do-So erfüllt dies) Im konkreten Fall erfüllen deine 2 Tage die Voraussetzungen nicht.

    Wichtig dabei ist, dass die Erkrankung dem Dienstgeber unverzüglich nach 3 Tagen mitzuteilen ist und automatisch und unaufgefordert eine ärztl. Bestätigung sofort nach Rückkehr vom Urlaub vorzulegen ist, aus der auch die Ursache der Erkrankung hervorgeht.

    Bei Erkrankungen im Ausland, die nicht in einer Krankenanstalt behandelt werden sondern von einem dort niedergelassenen Arzt ist zusätzlich auch eine Bescheinigung über seine Berufsberechtigung zu erbringen.

    http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk%3Fangid%3D1%26stid%3D568674%26dstid%3D1430
     

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