1. Reden wir miteinander ...

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"krank" feiern

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von morty, 4 März 2010.

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  1. nein, geht gar nicht weil ich noch nicht lange/nicht viel gearbeitet habe

    0 Stimme(n)
    0,0%
  2. ja, kommt immer wieder vor

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    1,1%
  3. ja, wie ich noch jung und dumm war

    6 Stimme(n)
    6,9%
  4. ja, allerdings hatte ich einen kater

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    3,4%
  5. nein, ich geh sogar krank arbeiten

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    19,5%
  6. nein, allerdings bin ich schon mal bisschen krank daheimgeblieben

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  7. nein, wenn ich mich krank meld dann hats wirklich was

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    51,7%
  8. sonstiges

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    2,3%
  1. Neon

    Neon Gast


    Das war ja leicht :D:D
     
  2. Eliza1969

    Eliza1969 Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin auch nimmer die Jüngste! ;)
    Hab ab Ende der 80er einige Jahre in der PV gearbeitet u. würde meinen, dass es das damals noch nicht gab.

    Aber viell. täusch ich mich tatsächlich,...
     
  3. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    hmmm - wenn ich keine Lust auf arbeiten hab, dann geh ich heim. Oder ich ruf an und sag, daß ich nicht komme...
     
  4. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in

    Bei meiner Ausbildung damals Ende der 80iger hat uns der Vortragende gesagt, es war immer möglich im Krankenstand zu kündigen. Das man dies nicht darf oder dürfte war eine urbane Legende. Die sich vor allem daraus entwickelt hat, weil die Dienstgeber eine gewisse Scheu hatten im Krankenstand zu kündigen. Den das tut man nicht. Vor allem in den 70igern und Anfang der 80er.

    Es ist nur so: Wird die Kündigung im Krankenstand ausgesprochen endet zwar das Dienstverhältnis wie angegeben, aber der Entgeltfortzahlungsanspruch bleibt bestehen entweder bis der Krankenstand beendet ist oder der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erschöpft ist. Je nach dem was früher passiert.

    Wird die Kündigung angenommen am Freitag ausgesprochen und ist der Dienstnehmer dann ab Montag im Krankenstand (was sehr oft vorkommt), dann endet das Dienstverhältnis und der Entgeltfortzahlungsanspruch zeitgleich.


    Aber ich kann mir sowieso keinen Krankenstand leisten. Wenn man kein Dienstnehmer ist, hat man auch keinen Krankenstand. Nix arbeiten (egal warum) = nix Geld.
     
  5. Steinfrau

    Steinfrau Gast-Teilnehmer/in

    Ich geh arbeiten solange mich nicht sehr hohes Fieber oder ein Darmvirus erwischt.
    In meinem Job wirken sich Krankenstände furchtbar aus, die Kolleginnen sind dann überarbeitet und werden in Folge auch krank, hab aber Glück und Kolleginnen die so wie ich nicht allzu oft krank sind,

    ich bin ein eher gesunder Mensch - zum Glück,
    fehlen tu ich wegen der Kinder sowieso immer wieder ,mal einen Tag (bis der Opi kommt)
     
  6. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    noch besser sind die, die während der kündigungsfrist in den krankenstand gehen - und ewig krank bleiben.... DA hat der arbeitgeber richtig spass....:cool:
     
  7. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ein DN während der Kündigungsfrist in Krankenstand geht, ist mir das als DG völlig wurscht. Denn da ist die Voraussetzung ja gegeben, dass vor dem Krankenstand die Kündigung ausgesprochen wurde. Und dann endet der Entgeltfortzahlungsanspruch zeitgleich mit dem Ende des Dienstverhältnisses.
     
  8. Matthias

    Matthias Gast-Teilnehmer/in

    Das andere Extrem sind natürlich die Bazillenmutterschiffe, die mit einer Riesenschniefnase noch zur Arbeit kriechen, so dass demnächst die Hälfte der Besatzung krank ist.
     
  9. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    das sind die die punkt 5 angeklickt haben ;)
     

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