1. Reden wir miteinander ...

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kosten für aufenthalt im pflegeheim

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lucy777, 15 Juni 2012.

  1. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    wie schon geschrieben, bin gespannt, wie die BH reagiert und welche Alternativen sie anbietet (Korrektur der Rechnung?....)
     
  2. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in


    die rechnung ist entweder "korrekt", dann geh ich zur zeitung, weil das ist dann eine sauerei, weil NIRGENDWO auch nur ansatzweise die info zu haben ist, dass da so ein betrag entstehen kann - oder sie ist ein irrtum.
    sie müssen dann halt die 90jährige frau pfänden.
    weil das geld hat sie einfach nicht.

    aber was mich interessieren würde, wann und in welchem bundesland mussten deine verwandten zuzahlen?
    weil in NÖ ist das angeblich seit 2008 nicht mehr der fall, dass kinder oder partner da einspringen müssen - zumindest lt. info im net......
     
  3. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    NÖ, Bezirk Horn - Info habe ich vor ihre schon vor längerer Zeit erhalten - ob sich da was zu Gunsten der Verwandten geändert hat, kann ich nicht beurteilen

    (in OÖ - da wird zumindest der Ehepartner für das Alters- und Pflegeheim als Unterhaltspflichtspflichtiger gegenüber seinem Ehepartner herangezogen, und, so viel mir gesagt wurde, auch gegebenenfalls Personen, die im gemeinsamen Haushalt wohnen bzw. mit der Pflegeperson gewohnt haben,,, )
     
  4. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in


    ja - das ist unterschiedlich in den bundesländern, in NÖ dürfte es aber nicht mehr so sein.
     
  5. haltestelle

    haltestelle bitte alles einsteigen.

    ich kann mir vorstellen, dass die kurzzeitpflegeregelung nicht zu tragen kommt, wenn es ja ursprünglich nicht als kurzzeitpflege gedacht war. sie hätte doch eigentlich dort bleiben sollen oder?
     
  6. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in


    Aber doch lieber mit einer positiven Nachricht.:D
     
  7. Creature

    Creature Gast

    In Nö gibts den Pflegeregress zur Zeit nicht (wer weiß wann er wieder kommt), wurde oberhalb eh irgendwo erwähnt.
    Bin gespannt wie diese Summe berechnet wurde...
     
    #27 Creature, 17 Juni 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17 Juni 2012
    anna-mari gefällt das.
  8. treble.clef

    VIP: :Silber

    in der steiermark gibt's den pflegeregress :mad:.
     
  9. Vollmondfrau

    VIP: :Silber

    landesgesetzgebung war der springende punkt - und ich bezog mich auf die zuschüsse.
    d.h., ich kenn mich nur mit den oö- ischen regelungen aus.
    "taschengeld" (die bezeichnung find ich sehr befremdlich übrigens) muss sicher überbleiben - beim "normalen" tarif.
    bei kzp nicht. aber das ist/wäre ja auch zu hinterfragen, warum bei einem geplanten daueraufenthalt -
    auch wenn daraus nichts geworden ist - der kzp-tarif zum tragen kommt/käme.
     
  10. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    Als Eigenleistung für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege muss der Hilfe Suchende aus seinem Einkommen 1/30 von 80% seines monatlichen Einkommens sowie 1/30 von 100% des Pflegegeldes als Kostenbeitrag für jeden Tag bezahlen.
    Unter Einkommen ist das monatliche Nettoeinkommen zu verstehen. Einkommen ist grundsätzlich jede regelmäßig zufließende Geldleistung (wie z.B. Rente, Pension, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft etc.).
    Nicht zum Einkommen zählen Geldleistungen wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Studienbeihilfen und Wohnbeihilfen.
    Darüber hinaus besteht keine weitere Kostenersatzpflicht des Hilfe Suchenden bzw. seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen.
     
  11. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    nach obigem schlüssel kommt man auch nicht auf 2100.--

    pension = 1400.--
    pflegegeld = 400.--
     
  12. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    der text ist ja auch schräg:

    sehr geehrte fr.X
    sie befanden sich von-bis auf kosten der sozialhilfe im NÖ LPH Y.
    die für den zeitraum aufgelaufenen kosten betragen 2155,24

    sie werden gebeten diesen betrag mittels zahlschein innerhalb eines monats zu überweisen.

    dem liegen 2 A4 seiten bei, eine "buchungsliste":
    felder von bis einschliessend/ausschliessen
    sachkonto 1 // // E
    sachkonto 2 // // E
    sachkonto 3 // // E


    dann noch eine aufstellung auf der 2.seite:
    die enthält 4 zeilen mit zahlenkombinationen, die uns völlig schleierhaft sind und am ende jeder zeile eine summe. ich schreib mal nur die 4 summen:

    -631,50
    + 2357,50
    +75,78
    + 353,46
    gesamt 2155,24

    wobei die von mir grün wiedergegebenen beträge exakt jener summe entsprechen, die nach unseren informationen aus der HP die schwie zu zahlen hätte.

    keine ahnung was diese aufstellung bzw diese zahlenkombis meiner schwie sagen sollen.
     
  13. haltestelle

    haltestelle bitte alles einsteigen.

    vl hat sie die minibar geplündert ;)
     
  14. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in


    vielleicht hat sie einen toy-boy geordert und der hat erschwerniszulage gefordert?
     
    haltestelle gefällt das.
  15. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    stimmt der zeitraum den sie verechnet hat ich mein steht als datum diese 6 tage. ich weiss nur von anderen das sie ja bis zu 2 monate im nachhinein verechnen und dann wird das zusammengezugen z.b 6 tage im jänner und dann der ganze februar gleich dazu. oder gabs eine monatsüberschneidung z.b.29.jänner bis 4. februar diese rechnung schickt oft (Fast immer der pc )Raus .
     
    #35 Chelsea, 17 Juni 2012
    Zuletzt bearbeitet: 17 Juni 2012
  16. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann den Betrag noch toppen! Mein Vater ist damals vom KH direkt ins Heim gegangen. Er war dort 2 Tage(!!), danach wurde er wieder ins KH gebracht und ist dort gestorben. Wir mussten den Betrag für 2 volle Monate bezahlen (K.A. mehr, wie viel das war. Viel jedenfalls). Grund: Aufnahmegebühr und leerstehendes Bett. Angeblich. Meine Mutter hat dann bei ein paar Stellen versucht zu intervenieren, ist aber nur gegen eine Wand gelaufen und hat irgendwann aufgegeben und bezahlt.
     
  17. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

  18. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    also:

    der betrag ist "rechtens" - weil:
    bei pflegestufe 3 zahlt das land nicht mit.
    diese info habe ich von der stelle im land - auf der BH die hat einfach gemeint, das wäre so, und wenn sich die im heim nicht geirrt haben mit dem pflegebedarf, dann ist das eben zu bezahlen.
    ev. in raten usw.

    es war so, dass wir damals vom heim angerufen wurden, ein platz wäre frei, und welche stufe sie habe, und ja, die dreier mache nichts, man würde einfach die 4er vom heim aus beantragen und da gäbe es keine probleme, auf grund des alters und der körperlichen verfassung der patientin.

    wäre sie als normaler kurzzeitpflegepatient im heim gewesen, müsste sie nur 70.--/tag zahlen, aber so.....

    nun, ich hab mit der HM/sozialreferat telefoniert UND mit dem land NÖ.

    vom land wurde ich jetzt zurückgerufen von der dame der info-stelle, sie wird da nochmal nachfragen etc. (find ich total nett) und mich rückrufen.

    also nach meinem laienverständnis kann es eigentlich nur so sein, dass man das auf eine "normale" kurzzeitpflege umtituliert - und eben die 420.,-- verlangt.

    bin gespannt.
     
  19. montag

    montag Gast

    und hat die schwiegi einen 4er bedarf? evtl. könnts ihr den beantragen und rückwirkend für diese rechnung eintragen lassen...? im heim fragen wie das andere lösen wenn eine 3er stufe da ist und die leut wieder heim gehen? deine schwiegermutter wird ja nicht der erste so gelagerte fall sein nehm ich an. gibts nicht einen pflegeombudsmann oder sowas?
     
  20. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    klar - das werden wir machen, pflegebedarf für die 4er war lt. der stationsvorstehenden schwester lt. den diagnosen kein problem.
    das das pflegepersonal der volkshilfe 3xtgl kommt (einmal eine diplomierte kraft zum "faschenanlegen") kann ichs mir auch nicht vorstellen.
    sie hat zwei brüche der schulter und einen bruch des handgelenks, DM II, KHK, Niereninsuffizienz, kriegt keine luft, wenn sie 5 schritte macht, ist inkontinent usw. usw.


    also für alle der einfachste weg wäre aber trotzdem, man verrechnet ihr den üblichen kurzzeitpflegetermin.

    aber leider ist das ja ein dschungel an zuständigkeiten, wenn man da ein bissl reinschnuppert und man müsste "vom fach" sein, alle eventualitäten vorher auszuschliessen.

    auf der HP des landes NÖ steht davon jedenfalls ncihts - und ich werde das auch nicht so hinnehmen.
    das steht mal fest.
    das ist einfach ein informationsmangel - jeder greißler muss deklarieren, was seine ware kostet, überall von 70.--/tgl zu schreiben und dann aufeinmal mit wenn und aber und paragrafen zu kommen und 300.-- zu verlangen, ist roßtäuscherei.
     

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