1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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kirchensteuer einklagbar?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mane9, 13 Januar 2011.

  1. Charaktersau

    Charaktersau Gast-Teilnehmer/in

    Nein, sicher nicht. Wenn meine ELTERN einen Vertrag für mich unterschreiben werde ICH auch mit Volljährigkeit nicht zahlungspflichtig. Das sind weiterhin die Eltern. Oder ich werde automatisch ausgeschrieben und muss mich selbst einschreiben.
     
  2. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in


    das ist auch meine rechtssicht.
    leider - auch nach auskunft mir wohlgesonner juristInnen - halt nicht die in den gesetzen vertretene sicht der dinge.
     
  3. babsi60

    babsi60 Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben schon seit ewig die gleichen Einstufungen und überlegen schon länger auszutreten.
    Mein Mann hat aber Angst davor dass sie sich bei einem Austritt die Einkünfte anschauen und dann nachverrechnen.

    Er glaubt dass die Kirchenbeitragsstelle nicht nachschaut wenn wir eh zahlen, aber bei einem Austritt vielleicht geschaut wird was verdienen sie und dann wird nachverrechnet. Kennt sich da jemand aus?

    Wenns nach mir ginge wären wir schon ewig nicht mehr in diesem Verein.
     
  4. famousfive

    famousfive Gast-Teilnehmer/in

    Zahlen. Und dann flugs austreten.
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Kirchenbeitragstelle kann nur dann nachsehen wie hoch das tatsächliche Einkommen ist, wenn du ihnen einen Lohnzettel oder einen Einkommensteuerbescheid vorlegst.

    Die Grundlage des Einkommens für die Beitragsberechnung beruht auf einer Schätzung, die jedes Jahr um einen gewissen %Satz erhöht wird.
    Ist das geschätzte Einkommen höher als das Tatsächliche, wird mal davon ausgegangen dass du dich ohnehin bei ihnen meldest und das niedrigere Einkommen nachweist.
    Solange du nichts nachweist und einfach den Beitrag einzahlst, gehen sie davon aus dass die Schätzung passt oder gar niedriger als das tatsächliche Einkommen ist.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. HWS

    HWS
    VIP::Premium

    Es wäre GANZ GANZ wichtig, dass du diesem "Rat" der Kirchenbeitragsstelle NICHT folgst, sondern im Gegenteil an das Gericht, welches dir die Mahnklage gesendet hat unter Angabe der Geschäftszahl das einzige Wort "Einspruch" sendest und unterzeichnest.

    Dem netten Mann am Telefon der Kirchenbeitragsstelle teilst du dann mit, dass er das Verfahren ruhigstellen soll bis die Angelegenheit geklärt ist. Dem wird er wohl nachkommen, weil er nicht Feind seines eigenen Geldes ist.

    In diesem Fall entstehen sowohl dir als auch der Kirche keine Kosten mehr und alles ist so wie bisher.

    Folgst du dem Rat und "ignorierst die Zahlungsaufforderung" bist du automatisch verurteilt und auf ds Good-Will der Kirche angewiesen. Nicht, dass ich denen den Good-Will abspreche, aber es ist eindeutig die bessere Position für dich und der Rat der Kirchenbeitragsstelle nach Ignorierung der Mahnklage ist extrem eigennützig (no na).
     
  7. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Das ist mWn eben nicht so. Die Eltern sind die rechtlichen Vertreter und können ihre Kinder sehr wohl verpflichten. Sie werden aber bei den meisten Verpflichtungen (Versicherungen zB) eh selbst als Zahlungspflichtiger angegeben sein.
     
  8. Q

    Q Gast

    Die Rechtsauffassung ist bei der Kirchenbeitragspflicht zumindest strittig.
     
  9. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Aber leider noch nicht bis zum OGH gelangt. Wär echt mal interessant. :)
     
  10. Q

    Q Gast

    Drum wird sich die Kirche hüten, in diesen Fällen Klage zu führen. Könnt ja sein, dass dann mal ein OGH-Urteil vorliegt, das einen Standardweg zum Gratis-R.K. aufzeigt.
     
  11. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    eigentlich ist es ja keine steuer, sondern eine art mitgliedsbeitrag. beschweren sollte man sich bei seinen eltern, die mit der taufe diese mitgliedschaft sanktioniert haben.

    weiters kann man die mitgliedschaft jederzeit beenden, auch bevor noch zahlungen fällig werden.
     
  12. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in


    das ist eine art mtigliedsbeitrag, bei der der verein vom finanzamt (!!!!) auskunft bekommt, wieviel den zu entrichten sei. außerdem wird bei der gemeinde ausgetreten, nicht im vereinslokal.
     
  13. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    das ist falsch, der "verein" bekommt explizit keine auskunft vom finanzamt.
    das geld treibt der verein selbst ein. ausgetreten wird bei der behörde (Magistrat oder bh) damit das auch amtlich ist.

    diese behörden sind auch für die vereinsaufsicht zuständig
     
  14. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Genauso ists. :)

    Stimmt auch, das muss man alles selbst vorlegen. :)
     
  15. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    OGH-Urteile verjähren ja nicht, soviel ich weiß.
     

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