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kirchensteuer einklagbar?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mane9, 13 Januar 2011.

  1. zwetsch

    VIP: :Silber

    soweit ich weiß kannst du zumindest einen teil des kirchenbeitrags zweckwidmen, also z.b. der caritas spenden. vielleicht fällt dir das zahlen dann leichter.
    und dann trittst du eben aus.
     
  2. HWS

    HWS
    VIP::Premium

    Eine Zahlungsaufforderung vom Gericht ist defakto eine Mahnklage. Tut man nichts, also erhebt man keinen Einspruch, wird das rechtskräftig und der eingeklagte Betrag ist gerichtlich eintreibbar (Gehaltspfändung, Gerichtsvollzieher, etc).

    Also hilft nur mehr: Zahlen. Und zwar möglichst bald, denn gerichtliche Eintreibungen erhöhen die Summe nur noch.

    Zur Ausgangsfrage:
    Wenn man beizeiten austritt (also so zwischen 18 und 22) wird man in der Realität keine Klage bekommen, theoretisch könnte die Kirche aber klagen. Wenn man nicht austritt, nimmt der normale Weg der Eintreibung der Mitgliedsgebühren seinen Lauf. Und man hat keine Chance dagegen etwas zu tun, es sei denn man hätte kein Einkommen gehabt. Kein Einkommen = Keine Kirchensteuer.
     
  3. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    ja ernsthaft! ich hab auch immer gedacht, wenn man nie zahlt ist man nicht dabei, weil taufe blabla...tja, für die kirche gibt es eine sonderregelung im gesetz.

    nichts hab ich gemacht, lt. rechtschutz aussichtslos...noch dazu hatten sie mich wesentlich niedriger eingestuft, als ich tatsächlich verdient hab, also...shit happens.

    achja, das ganze war ca. 2000, weiss nicht wie es heute ist, aber ich denke unverändert.


    schaaaaaaade!!:D
     
  4. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, gibt es nicht.
     
  5. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in


    dann waren die gerichte, die rechtschutzversicherung und die arbeiterkammer wohl falsch informiert.:D und das sagst mir jetzt?:eek:
     
  6. Charaktersau

    Charaktersau Gast-Teilnehmer/in

    Genau deshalb würde ich mich ja an den Verfassungsgerichtshof wenden.
     
  7. Charaktersau

    Charaktersau Gast-Teilnehmer/in

    Und wieso ist dann Kirchenbeitrag angeblich einklag- und pfändbar?
     
  8. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in


    ich war früher - jung und idealistisch - für grundsatzstreitereien auch gerne zu haben. heute - mutter, berufstätig und immer müde - ist dieser idealistische esprit irgendwie weg. bis zm verfassungsgericht klagen - puuuuh! da brauchst zeit, nerven und geld.
     
  9. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Haben die jemals behauptet du müsstest auf Grund einer vermeintlichen Sonderregelung die Kirche betreffend zahlen? Wohl kaum.

    Nicht angeblich, sondern tatsächlich. Die Kirche beruft sich hier auf geltendes Recht und nimmt keine Sonderstellung ein.
     
  10. Charaktersau

    Charaktersau Gast-Teilnehmer/in

    Welches Recht?
     
  11. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Über die einzelnen betreffenden Paragraphen kann man dir in einem Rechts-Forum sicher besser Auskunft erteilen.
     
  12. schnecke27

    schnecke27 Gast-Teilnehmer/in

    hast es nicht kapiert bzw.nicht gscheid gelesen? Deine eltern haben das für dich gemacht ??????
     
  13. Q

    Q Gast

    Es gibt definitiv keine Sonderregelung im Gesetz. Allerdings hat die Kirche das Problem, dass als Kinder Getaufte unter bestimmten Voraussetzungen einwenden können, sie haben nie eine Willenserklärung abgegeben, gebührenpflichtiges Mitglied der Kirche zu sein, und müssen daher weder zahlen noch austreten.

    Jedenfalls hat man dieses Recht mit der ersten Zahlung verwirkt, nach manchen Theorien auch mit der Firmung, jedenfalls aber mit einer kirchlichen Hochzeit.

    Meines Wissens ist das alles aber nie ausjudiziert worden, ich habe aber schon öfter gehört, dass die Kirche in diesen Fällen nicht klagt (eben um ein Juidkat zu vermeiden, auf das sich dann sehr viele berufen könnten und mit dem man dann quasi gratis weiter r.k. sein kann).

    Dieses ganze Problem hat sie übrigens seit dem richtungsweisenden Höchstgerichts-Erkenntnis aus den 60ern, nach dem die Kirche keine "Kirchensteuer" einhebt, über die sie im hoheitlichen Verfahren Bescheide ausstellen und wie eine Behörde auch exekutieren kann, sondern dass sie "Kirchenbeiträge" einhebt, die zivilrechtliche Forderungen aufgrund einer Art Vereinsmitgliedschaft darstellen und bei den ordentlichen Gerichten betrieben werden müsssen.
     
  14. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    also bei mir wurde nichts eingeklagt, gepfändet etc
    war bis 20 schülerin. als ich damit fertig war, kam gleich mal ratzfatz die erste rechnung. ich wollte ja sowiso austreten und hab also nie was eingezahlt. hab mir auch etwas zeit gelassen mit dem austreten, habs dann aber doch gemacht. jahrelang sollte man damit aber vermutlich nicht warten.
    es kamen noch ein paar mahnungen und irgendwann habens wohl aufgegeben.
    das war im jahr 2000.
     
  15. Sensation

    Sensation Gast-Teilnehmer/in

    danke liebe schneck für die freundliche antwort. Das war aber nicht der punkt auf den ich hinaus wollt.
     
  16. Charaktersau

    Charaktersau Gast-Teilnehmer/in

    Und wenn deine Eltern dich in einen Sportverein einschreiben, musst DU dann die Beiträge dafür bezahlen? Und wenn sie auf deinen Namen einen Handyvertrag unterschreiben, musst du dann die Rechnung zahlen?
     
  17. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ich volljährig geworden bin und den Vertrag nicht kündige, ja. :)
     
  18. lakritzchen

    lakritzchen Gast-Teilnehmer/in

    na wenn ich TE wäre, würde ich mich auf den 1. Absatz berufen :)
     
  19. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    so: ich habe mich einmal an die beitragsstelle gewendet.
    sie können 4 jahre einfodern, weil die forderungen von 2007 erst mit 2008 geltend gemacht werden (?). das muß ich noch überprüfen.

    während der karenzzeit ist frau/mann beitragsfrei. das wird mir vermutlich abgezogen werden.

    der mann am telefon hat mir erklärt, dass ich die gerichtliche zahlungsaufforderung einstweilen ignorieren soll und ihnen meine unterlagen (lohnzettel, karenzbescheinung udgl.) zukommen lassen soll.
     
  20. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    beitragsfrei im karenz ist mir aber auch neu. ich zahl den mindestbeitrag von 22 euro im jahr.
     

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