1. Reden wir miteinander ...

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kirchensteuer einklagbar?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mane9, 13 Januar 2011.

  1. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Deine Eltern haben dich "eingeschrieben", Ende der Geschichte, nichts dran zu rütteln.
     
  2. larrra

    larrra Gast-Teilnehmer/in

    wenn du sie noch nie bezahlt hast, musst du sie nicht bezahlen. man kriegt zwar schon briefe, die klagen androhen, diese sind meines wissens jedoch nichts rechtskräftig.
     
  3. independence

    VIP: :Silber

    Ich bin meinen Eltern soo dankbar, dass sie mich nicht taufen haben lassen! Ich werde es sicher genauso handhaben, wenn ein Kind sich bewusst für diese Religion entscheidet, dann wird es getauft.

    TE: warum du nicht ausgetreten bist, versteh ich trotzdem nicht. Drück dir aber die Daumen, dass du nichts zahlen musst!
     
  4. Charaktersau

    Charaktersau Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde ganz sicher nicht zahlen, sollens mich klagen
    Ist eigentlich schon jemals so eine Klage durchgegangen, wenn die beklagte Person seit der Volljährigkeit keine Dienste der Kirche in Anspruch genommen hat?
    Dass man für Verträge, die andere Menschen abgeschlossen haben, zahlen muss, ist nicht rechtens. Wenn da für die Kirche eine Ausnahme gemacht wird, müsste das eigentlich ein Verfassungsbruch (säkularer Staat) sein. Ich bin ja "leider" schon aus der Kirche ausgetreten und kann nicht mehr austesten, aber ich würds draufankommen lassen und mich klagen lassen. Wenn ein Urteil gegen mich rauskommen würde, was ich mir nicht vorstellen kann, würde ich eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einreichen.
    Das KANN einfach nicht rechtlich gedeckt sein.

    Gefirmt wird man üblicherweise als Minderjähriger, man darf aber erst ab Volljährigkeit Verträge eingehen, also sollte das keine Relevanz haben.

    Dann sollen die Eltern auch dafür zahlen.
     
  5. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Es ist rechtlich gedeckt. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man austreten...
     
  6. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in


    ich habe jetzt nach jahrelangem ignoieren eine zahlungsaufforderung vom bezirksgericht bekommen. hmpf.
     
  7. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    bockigkeit. und trotzdem will ich jetzt nicht als lehrgeld 550 € (!!!!!) zahlen. schon gar nicht an die.
     
  8. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Sind das Forderungen von nicht mehr als drei Jahren?
     
  9. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in


    das muß ich erst herausfinden. aufgelistet sind 4 jahre (2007-2010), wobei die verlangten summen sehr gleichmäßig verteilit sind. das könnte ein ansatzpunkt für einen einspruch sein.

    was ist mit dem immerwieder gehörten einwand, dass meine mangelnde kooperationswilligkeit (keine kirchliche ehe, keine firmung, keine zahlungen) ein einklagen verunmöglichen. ist da was dran?
     
  10. Charaktersau

    Charaktersau Gast-Teilnehmer/in

    Biiiiiiitte ignoriere das und lass dich klagen :D Ich würds ja gerne selber machen, kann aber nicht.
     
  11. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Auf das Geld aus dem Jahr 2007 hat die Kirche keinen Anspruch den sie gerichtlich geltend machen kann.

    Ich befürchte nein, das ist irrelevant.
     
  12. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in


    hmm, ich stehs mir nicht so auf finanzielle risiken. echt nicht. nervenstark und gelassen war ich sowieso noch nie. und für eine rechtsbeistandsversicherung war ich nie streitfreudig genug. das einzige was fürs klagen spricht ist, dass ich bockig und streitfreudig bin (und dass das geld an die röm.-kath. kirche gehen würde - super!).

    mal sehen.
     
  13. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Einen gerichtlichen Streit für die Summe der letzten drei Jahre halte ich für einen kostspieligen Fehler. Auf alles über drei Jahre nach Klagseinreichung hinaus hat die Kirche keinen Anspruch mehr.
     
  14. Charaktersau

    Charaktersau Gast-Teilnehmer/in

    Na bitte, das reicht doch wohl. :D
     
  15. larrra

    larrra Gast-Teilnehmer/in

    geh, du wirst sicher nicht verklagt werden. darauf wette ich.

    außerdem kann man im normalfall mit den zuständigen leuten schon reden und wenn man möchte, bei null anfangen, also nix nachzahlen, vorausgesetzt du willst nicht austreten. so haben wir es gemacht, war kein problem.
     
  16. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    larra: wette verloren, so schnell gehts.:wave:


    iiiiiiiiiich hab alles ignoriert und letztendlich eine gehaltspfändung bekommen.:rolleyes::D
     
  17. Charaktersau

    Charaktersau Gast-Teilnehmer/in

    Ernsthaft? hast du geklagt dagegen?
     
  18. larrra

    larrra Gast-Teilnehmer/in

    pah, was hast du denn da für ansprechpartner erwischt?:eek:

    wie gesagt, wir zahlen auch erst seit ein paar jahren steuer. der rest wurde einfach abgehakt u vergessen.

    ...gsd gabs keinen wetteinsatz :D
     
  19. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

  20. Charaktersau

    Charaktersau Gast-Teilnehmer/in

    Das ist aber aus dem Jahr 1984
     

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