1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Kindergeld 30+6, so kompliziert?!?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Naoko, 5 Oktober 2010.

  1. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    nein, die Firma muss nicht zustimmen, der wird die Vaterkarenz nur fristgerecht mitgeteilt. Dagegen kann sie sich in dem Moment nicht wehren, 4 Wochen nach Rückkehr gilt noch ein Kündigungsschutz, dann aber nicht mehr.

    Es darf aber immer nur einer in Karenz sein, es geht maximal ein Monat Überschneidung.

    lg
    bine
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Genau das heisst es, wobei der gesetzliche Anspruch auf Karenzierung nur bis zum 2. Geburtstag des Kindes gegeben ist. Der Dienstnehmer muss die Karenzierung dem Dienstgeber lediglich rechtzeitig mitteilen.
    Alles was über den 2. Geburtstag des Kindes hinaus ist bedarf der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

    Die gleichzeitige Karenzierung von Vater und Mutter ist jedoch nur max. 1 Monat beim Wechsel der Karenz möglich.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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