1. Reden wir miteinander ...

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kinderfreibetrag?!?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lisibeth12, 31 Dezember 2009.

  1. MiniCooper

    MiniCooper Gast-Teilnehmer/in

    hätte auch noch eine frage bezüglich dem kinderfreibetrag.

    lg hat ihn nicht eingereicht, bzw kannte ich mich nicht genau damit aus.

    so steuerausgleich ist schon eingereicht und in bearbeitung.

    kann ich den kinderfreibetrag, seperat im nachhinein noch beantragen, oder muss ich da jetzt bis nächstes jahr warten?

    danke schon im vorraus
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    LG hat die ANV gemacht und du noch nicht?
    Habt ihr beide ein steuerpflichtiges Einkommen?
    Kind ist von euch beiden oder gibt es einen unterhaltpflichtigen Elternteil?
     
  3. low

    low Gast-Teilnehmer/in


    es gibt ein seperates Formular L1k
     
  4. KawaGirl

    KawaGirl Gast-Teilnehmer/in

    Habe auch eine Frage:

    Ich habe meinen Bescheid nun bekommen, und kenn mich mit dem Kinderfreibetrag nicht aus, wann steht er mir zu ?

    Ich war 2009 geringfügig arbeiten, aber auch geld vom AMS bezogen! Steht er mir dann zu ?

    Bei mir am Bescheid steht nämlich der Kinderfreibetrag, aber er wird mir abgezogen, sprich nicht gut geschrieben.....

    danke für jede info
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    @Kawagirl:

    Der Kinderfreibetrag steht dir für jedes Kind zu für das du FBH beziehst oder unterhaltspflichtig bist.

    Allerdings wird sich dieser bei dir mangels steuerpflichtigem Einkommen nicht steuermindernd auswirken können.

    Wäre vielleicht sinnvoller gewesen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, den Kinderfreibetrag bei deinem LG/GG geltend zu machen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe die ANV für 2009 schon eingereicht und auch schon bekommen. Auch mein Mann (wir haben beide ein Einkommen und ich beziehe FBH).
    Zahlt es sich aus, den Kinderfreibetrag "nachzufordern"? Weiß jemand wieviel man da bekommt?
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Auszahlen tut es sich auf alle Fälle wobei sich der Guthabensbetrag nach der Höhe des Grenzsteuersatzes richtet.
    Bei einer LStBMG zw. 11.000 und 25.000 kannst du mit 36,5% des Kinderfreibetrags als Guthaben rechnen wobei entweder ihr beide je 132,-- Euro oder einer von euch 220,-- geltend machen kann.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in


    Und wenn die LStBMG über EUR 25.000,-- ist? Wieviel % würde man dann zurück bekommen?
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    kommt drauf an wie hoch das Einkommen ist.
    bis 60.000,-- sind 43,214% und darüber 50%
     
  10. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Die LStBMG ist eh das Einkommen für das Jahr 2009 in diesem Fall, oder :eek:?
    Also wenn mein Mann über die EUR 25.000,-- ist, wäre es gut, wenn er die ganzen EUR 220,-- im Nachhinein beantragt, oder? Ob ich oder er die FBH bezieht ist ja egal, oder?
     
  11. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die LStBMG ist jenes Einkommen das laut Einkommensteuerbescheid unter der Bezeichung "Das Einkommen im Jahr 2009 beträgt" angeführt ist.

    Ob es besser ist den Kinderfreibetrag auf beide aufzuteilen oder bei einem geltend zu machen müsst ihr euch durchrechnen.

    LG
    Mats
     
  12. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Darf ich dich noch was fragen :eek:?
    Und zwar wegen Kindergarten. Meine Kleine geht seit September 2009 in den Kindergarten und der ist ja jetzt "gratis".
    Von da her hätte ich in der ANV eh nix anmerken müssen, oder doch? Weil das Formular für den Antrag habe ich ja schon im KG bekommen und eingesendet. Und Geld für die ersten 5 Monate habe ich auch schon gekriegt.
    Hätte ich da in der ANV irgendetwas eintragen müssen?
     
  13. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wenn du keine Kinderbetreuungskosten hattest dann brauchst diesbeüglich auch nichts in die ANV eintragen.
     
  14. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in


    Alles klar.
    Ich danke dir. Du hast mir wirklich sehr geholfen :hug:!
     
  15. Niki20

    Niki20 Gast-Teilnehmer/in

    Was ist der Kinderfreibetrag genau? Kenn mich überhaupt nicht aus!
     
  16. MatsBM

    MatsBM Gast

    Kinderfreibetrag
    (Formular L 1k Pkt. 2)
    Für ein Kind, das sich ständig im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen
    Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der
    Schweiz aufhält, steht ab dem Jahr 2009 ein Kinderfreibetrag zu, der im Zuge
    der ArbeitnehmerInnenveranlagung zu beantragen ist.
    Der Kinderfreibetrag (220 €) kann von jener Person bzw. deren (Ehe)Partner/
    in beantragt werden, dem/der die Familienbeihilfe für dieses Kind für mehr
    als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht. Wird der Kinderfreibetrag von beiden
    Elternteilen geltend gemacht, beträgt er je Antragsteller/in 132 €. Auch
    ein nicht haushaltszugehöriger Elternteil, dem der Unterhaltsabsetzbetrag im
    Kalenderjahr für mehr als sechs Monate zusteht, kann den Kinderfreibetrag
    geltend machen. In diesem Fall steht der Kinderfreibetrag zu je 132 € nur diesem
    Elternteil und der Person zu, die für dieses Kind mehr als sechs Monate
    im Kalenderjahr die Familienbeihilfe bezogen hat – und nicht auch deren

    (Ehe)Partner/in.

    Auszug aus dem Steuerbuch 2010

    Liebe Grüße
    Mats
     
  17. Niki20

    Niki20 Gast-Teilnehmer/in

    Kann das mein Freund auch beantragen, weil ja er mehr verdient als ich? Obwohl ich die Familienbeihilfe bezogen habe?
     
  18. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ja, er kann entweder alleine den Kinderfreibetrag iHv 220,-- geltend machen oder ihr beide macht jeweils 132,-- Euro geltend.

    Voraussetzung ist ein gemeinsamer Wohnsitz mit dem Kind für das FBH bezogen wird und es geht auch nur wenn es nicht einen unterhaltspflichtigen PArtner gibt.

    LG
    MAts
     

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