1. Reden wir miteinander ...

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kinderfreibetrag?!?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lisibeth12, 31 Dezember 2009.

  1. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Wenn du weniger als 6000 Euro im Jahr verdient hast, kann dein Mann den Alleinverdiener angeben. Kinderfreibetrag und deine Sonderausgaben lass über deinen Mann laufen.

    Lg Marion:wave:
     
  2. Cassy08

    Cassy08 Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank. :wave:
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dein GG kann den AVAB beantragen, den Kinderfreibetrag iHv 220,-- macht ihr bei seiner ANV geltend und deine Sonderausgaben auch bei ihm.

    Bei dir wird die ANV ein Nullbescheid werden mangels SV-Beiträge wegen Negativsteuer.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. nexi

    nexi Gast-Teilnehmer/in

    wenn ich in karenz bin und mit dem vater meiner kinder zusammenlebe, aber nicht verheiratet bin - kann er dann den alleinverdienerabsetzbetrag ankreuzen?

    da ich ja in karenz bin und nicht arbeite kann ich ja nicht die an-veranlagung machen, kann ich meine sonderausgaben bei meinem partner mit geltend machen?????


    und noch eine frage wir wohnen in einem haus das noch seiner mutter gehört, haben uns aber einen teil umgebaut und dafür ein darlehen aufgenommen. können wir das darlehen absetzen???? er bekommt das haus, aber jetzt hat es noch seine mutter
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dein LG kann den AVAB beantragen, wenn ihr mehr als 6 Monate einen gemeinsamen Wohnsitz hattet und für mehr als 6 Monate FBH fürs Kind bezogen wurde.

    Dann kannst du auch deine Sonderausgaben bei ihm geltend machen.

    Wegen dem Hausumbau ist es so, dass er keine Sonderausgaben geltend machen kann wenn er nicht zumindest Miteigentümer des Hauses ist.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. renka75

    renka75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, hätte auch eine Frage bez.Kinderfreibetrag? Stimmt das, dass man diesen bekommt nur wenn man gearbeitet hat?
    Ich war 2009 in Karenz und mein damals noch Ehemann arbeitslos. Kann ich den Kinderfreibetrag beantragen?
    Danke für die Antwort.
    r.
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Beantragen kann man ihn immer, NUR kann er sich nicht steuermindernd auswirken wenn kein steuerpflichtiges Einkommen vorhanden ist weshalb in diesem Fall die Beantragung nichts bringt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. renka75

    renka75 Gast-Teilnehmer/in

    Aha, also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, brauche ich dann auch keine Gewerkschaftseiträge, Private Versicherungen oder sonstiges eintragen, weil die genauso steuermindernd wirken und bei keinem Einkommen daher nicht bringen, ist es richtig??? Sprich ich kreuze (für meinen Mann) nur den Alleinverdienerabsetzbetrag an... Oder liege ich da total falsch.... :(
     
  9. nexi

    nexi Gast-Teilnehmer/in

    vielen dank
     
  10. MatsBM

    MatsBM Gast

    @renka75:

    richtig verstanden.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  11. Kiki80

    Kiki80 Gast-Teilnehmer/in

    Hab jetzt auch eine Frage?

    Gilt das Wochengeld von der Krankenkasse auch als Einkommen? GEht nur um die Berechnung des Alleinverdienerabsatzbeitrag.

    Danke, LG
     
  12. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Soweit ich weiss ja.
     
  13. MatsBM

    MatsBM Gast

    Für die Zuverdienstgrenze beim AVAB wird das Wochengeld als Einkommen berücksichtigt.

    Der Erhalt von Wochengeld ist allerdings bei deiner eigenen ANV nicht bei der Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen einzutragen und es wird hier auch nicht für die Steuerberechnung herangezogen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  14. Kiki80

    Kiki80 Gast-Teilnehmer/in

    ok, alles klar!
    danke!
     
  15. Magnolia

    Magnolia Gast-Teilnehmer/in

    Bei mir passiert es wie bei den meisten hier... bei der Vorberechnung , trotz angegebenen Daten für das Kind, ändert sich nichts!!! Ich habe alles ausgefüllt, richtig ausgefüllt, ich geh jetzt das zehn mal durch und nix ändert sich. :confused: Was tu ich jetzt?
     
  16. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wie hoch ist dein Steuerpflichtiges Einkommen?
     
  17. Magnolia

    Magnolia Gast-Teilnehmer/in

    Bei mir steht dass ich 8 euro gutschrift hätte.. wenn ich den Antrag für Kinderfreibetrag stellen möchte und auf 'Vorberechnung gehe, kommt wieder 8 euro. Die 220 bzw. 132 rechnet der nicht dazu. Wieso nicht?
     
  18. MatsBM

    MatsBM Gast

    Nochmals meine Frage, wie hoch ist dein steuerpflichtiges Einkommen? möglicherweise unter 11945,-- Euro?
     
  19. Magnolia

    Magnolia Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe kein Einkommen. Bin seit dem März 2009 arbeitslos. :rolleyes: Und ich bekomme nichts vom AMS.
     
  20. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dann kann sich der Kinderfreibtrag auch nicht steuermindernd auswirken wenn du im Veranlagungsjahr keine Lohnsteuer bezahlt hast.
    Dieser ist im Vergleich zum AEAB/AVAB nur ein Freibetrag der sich steuermindernd auswirkt, nicht jedoch als Negativsteuer ausbezahlt wird.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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