1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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kinderfreibetrag?!?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lisibeth12, 31 Dezember 2009.

  1. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    ich würd beim finanzamt anrufen.
     
  2. Katara

    Katara Gast-Teilnehmer/in

    in welchem format gibst du das Geb.datum an?
     
  3. angelika78

    angelika78 Gast-Teilnehmer/in

    komm erst in der Mittagspause dazu beim FA anzurufen.

    Gebe das Geburtsdatum so wie angegeben an; es zeigt mir ja auch keine fehlerhafte Eingabe an
     
  4. comeback

    comeback Gast-Teilnehmer/in

  5. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    aber pass auf, dass die dann nicht auch mittagspause haben ;)
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Hast schon probiert bei SV-Nr. nur die 4stellige Nummer einzugeben und das Geburtsdatum extra TTMMJJJJ.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. angelika78

    angelika78 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo !
    Ich habs inzwischen herausgefunden. Ich haben bei den Kinderbetreuungskosten im Feld darunter "anteil" 50% angegeben (ich sollte ordentlich lesen lernen - das gilt nur für Ausbildung und Behinderung)
     
  8. Petra-1979

    Petra-1979 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für den Tread,ich biin nähmlich für den Steuerausgleich zuständig.(GG überlässt es immer mir:rolleyes:).
    Kenn mich jetzt schon besser aus.
     
  9. Bina69

    Bina69 Gast-Teilnehmer/in

    Mir ist das alles zu hoch:confused:
    GG meint, er bräuchte das nicht machen, da das schon von der Firma aus berücksichtigt ist, der Alleinverdiener für ihn.
    Was ist nun mit dem Kinderfreibetrag??
    Blicke da gar nicht durch....
    dazu bekomme ich für Großsohn Alimente.
    Kann mir wer sagen was da nun zu tun ist bzw zu holen ist;)
     
  10. MatsBM

    MatsBM Gast

    Es ist schon möglich, dass er den AVAB bei der Lohnverrechnung berücksichtigt hat.
    Für den Kinderfreibetrag sollte dein GG allerdigs sehrwohl die ANV machen und etwaige Sonderausgaben und dgl. könnt ihr ebenfalls geltend machen sofern diese vorhanden sind.

    Bei dir wird es kein steuerpflichtiges Einkommen geben, nehme ich mal an aufgrund des AVAB deines GG.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  11. Bina69

    Bina69 Gast-Teilnehmer/in

    Er meint, wir haben keine Sonderausgaben, somit bräuchte er das nicht machen.
    Ist nur für die interessant, die Kredite, hohe!! Lebensvers. haben oder oder.. das haben wir nicht
    Er hatte es voriges Jahr mal gemacht, aber da wäre was zu zahlen gewesen, warum auch immer.:confused:
     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    @Bina:

    Bei richtiger Lohnverrechnung und keinen zu Unrecht berücksichtigten Posten bei der Lohnverrechnung kommt es normalerweise zu KEINER Nachzahlung bei der ANV, demzufolge kann er durchaus eine ANV machen.
    Wenn auch nur aufgrund niedriger Abschreibposten eine kleine Rückzahlung zustandekommt ist das immerhin besser als nichts zu bekommen.
    Was im Detail so alles möglich ist, lässt sich pauschal nicht sagen - dazu müsste eine Menge an Informationen gegeben sein.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  13. Bina69

    Bina69 Gast-Teilnehmer/in


    Das meine ich auch, werde mir das morgen wieder mal ansehen und selber ausfüllen.
    Danke:wave:
     
  14. WarinUrlaub

    WarinUrlaub Gast-Teilnehmer/in

    hi,
    wird bei finonline gleich bei der Arbeitnehmerveranlagung mit ausgefüllt (hab´ s gerade gemacht ;) - muss nix nachschicken!
    lg
    Warin
     
  15. -MaM-

    -MaM- Gast-Teilnehmer/in

    also ich bin auch gerade bei den ANV für meinen mann und mich....
    hab brav all seine versicherungen, betriebsratsumlage und den AVAB eingegeben.

    aber wie sieht das mit dem kinderfreibetag aus???? ist es sinnvoll wenn ich ihn für uns beide beantrage? (ich bin seit 2008 noch in karenz, wir leben zusammen und klar er zahlt keine alimente)
     
  16. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sobald ihm der AVAB zusteht hast du ja kein steuerpflichtiges Einkommen wodurch sich der Kinderfreibetrag bei dir auch nicht steuermindernd auswirken kann. Deshalb ist es sinnvoller den Kinderfreibetrag iHv 220,-- pro Kind bei deinem GG geltend zu machen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  17. letti1979

    letti1979 Gast-Teilnehmer/in

    hi !


    hätt auch eine Frage an die Expertinnen :):
    ich arbeite Teilzeit (20Std.) und zahl keine Lohnsteuer... GG ist vollzeit beschäftigt;
    wie bzw. wer soll den Freibetrag beantragen (wir beide oder nur GG ?)... auch haben
    wir sehr hohe Kinderbetreuungskosten (Tagesmutter) - die Verträge laufen auf mich und es wird auch von meinem Konto weg bezahlt... muss/soll/kann ich das mitreinnehmen oder soll/darf das GG machen ?


    lg
    Andrea
     
  18. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wenn du nicht lohnsteuerpflichtig bist, dann machst du einfach eine ANV für dich, in der du ein eventuell zustehendes Pendlerpasuchale geltend machst.

    Sämtliche anderen Abschreibposten wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibetrag und Betreuungskosten mit Formular L1k macht ihr bei deinem GG geltend.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  19. letti1979

    letti1979 Gast-Teilnehmer/in


    DANKE ! :)


    lg
    Andrea
     
  20. Cassy08

    Cassy08 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Hab auch ne Frage???!!!!

    Ich war letztes Jahr zu Hause in Karenz. Wir haben eine Tochter.
    Seit August 09 bin ich geringfügig angemeldet.
    Mein GG ist Vollzeit arbeiten.
    Wir haben keine sonstigen Ausgaben.

    Kann er jetzt den Alleinverdiener machen!?
    Wer soll den Kinderfreibetrag machen!?
    Ich bekomme dann ja eh nichts oder?! Bin ja nur geringfügig?!:confused:

    Danke für eure Hilfe!

    Lg Sandra
     

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