1. Reden wir miteinander ...

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kinderfreibetrag?!?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lisibeth12, 31 Dezember 2009.

  1. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    ich kann dir meine geben. inkl. aller macken u. trotzanfälle ;)
     
  2. Katerina

    Katerina Gast-Teilnehmer/in

    Hab da auch gleich eine Frage, hab Vormittags online die ANV ausgefüllt aber ohne dem LK1 fürs Kind. So hab dann eine Vorberechnung gemacht wo eine Gutschrift rausgekommen ist. Jezt habe ich die ANV fertig ausgefüllt also eben auch alle Daten fürs Kind, die Kinderbetreuungskosten und außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung des Kindes so wie jedes Jahr, bin auf Vorberechnung gegangen und die Summe von heute Vormittag hat sich obwohl ich ja jetzt noch das Lk1 oder wie das heißt, ausgefüllt habe überhaupt nicht verändert. Wird dieses lk1 bei der Vorberechnung online noch nicht berücksichtigt? Weiß das wer?​
     
  3. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Schlimmer als meine können sie auch nicht sein.:)
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich habe bei mir mal schnell drübergerechnet und es schaut so aus als ob der Kinderfreibetrag bei der Vorberechnung nicht berücksichtigt wird.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. Katerina

    Katerina Gast-Teilnehmer/in

    Bei mir schauts so als ob alle Daten vom L1K nicht berücksichtigt werden. Die ganzen Therapiekosten, Kinderbetreuungskosten...alles...der Betrag verändert sich nicht.
     
  6. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Mats!

    Kann man eigentlich Ergotherapie Stunden auch von der Steuer abziehen?

    Lg Marion und Danke für deine Hilfe, ohne die wir hier verloren wären:wave:
     
  7. Katerina

    Katerina Gast-Teilnehmer/in

    Bekommst du für dein Kind erhöhte FBH? Wenn ja lass dir vom Therapeuten eine Rechnung schicken und zieh alles ab was du von der KK rückerstattet bekommen hast.
    Waren die Ergostunden für dich dann kannst du es unter Krankenkosten geltend machen.
     
  8. Katerina

    Katerina Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Mats,

    noch eine Frage und zwar dieser Freibetrag. Da steht doch ob mann dem Freibetrag geltend machen möchte und wenn ja in der Höhe von wieviel Euro. Was genau bedeutet das?
    Bei meiner letzten ANV steht auf der letzten Seite das folgender Freibetrag zu berücksichtigen ist....Monatsbetrag in €xxx und zur Vorlage beim Arbeitgeber dient.

    Sollte ich das nun ankreuzen oder nicht? Wirkt sich das auf die ANV aus?
    Hab das noch nie angekreuzt oder einen Betrag eingetragen, nur fällt mir schon auf das sich dieser Freibetrag für dem Arbeitgeben um jedes Jahr erhöht.
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dieser Freibetragsbescheid hat mit dem Kinderfreibetrag (L1k) nichts gemeinsam!!

    Du kannst bei der ANV den Freibetragsbescheid beantragen und diesen bei deinem Arbeitgeber zur Berücksichtigung bei der Lohnverrechnung abgeben und bekommst dadurch bereits übers Jahr netto mehr Lohn ausbezahlt, dafür bist du im Folgejahr zur ANV verpflichtet und wenn du weniger Abschreibposten hast als bereits durch den Freibetragsbescheid berücksichtigt wurde, wirst du eine NAchzahlung an Lohnsteuer haben.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  10. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Danke dir.
    Ja bekommen wir für ihn. Wir hatten bis jetzt ca.6 Stunden und haben bei der KK noch nicht eingereicht.
     
  11. angelika78

    angelika78 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo !
    ich bekomme immer noch jedesmal beim Ausfüllen vom L1K die Fehlermeldung, dass ich die Daten von Kind1 ergänzen muss, habe aber alle felder ausgefüllt, was mach ich falsch.
     
  12. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    wennd du die fehlermeldung hast u. wieder auf das L1K gehst, zeigt er dir nicht in rot an was noch fehlt?

    sollt sich das problem ned lösen würd ich mal beim finanzamt anrufen u. nachfragen.
     
  13. angelika78

    angelika78 Gast-Teilnehmer/in

    Nein leider nicht, er springt jedesmal zum Familiennamen, der lautet aber so und nicht anders
     
  14. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    ich hab mir das jetzt grad online angeschaut, du musst ausfüllen, daten vom kind:

    Fam.name
    Vorname
    Sozialvers.nr (4 stellig + geb.datum TTMMJJ)
    Geb.datum (TTMMJJJJ)
    Kennnr. der europäischen vers.karte, blaue seite der e-card
    Hackerl bei bezug der Familienbeihilfe
    Hackerl bei den 220 eur

    (kinderbetreuungskosten u. kosten f.behinderung etc. auch wenn du hast)

    u. dann auf weiter klicken. sollte funken.
     
  15. GoblCC

    GoblCC Gast-Teilnehmer/in

    Bitte darf ich auch eine Frage dazu stellen :):

    Wegen dem Kinderfreibetrag bei ANV - den wird GG beantragen und zwar haben wir ein gemeinsames Kind und GG zahlt monatlich Alimente für Zwillinge.

    Wie ist das da? Können wir da die 220,- für unseres und jeweils 132,- für die Zwillinge + für die Alimente den Unterhaltsabsetzbetrag? Kann da die KM dagegen was machen wenn man den beantragt oder muß das abgesprochen sein oder so? Denn es besteht kein Kontakt zu Kindern und KM - wird alles mit den Alimenten übers Gericht gemacht.

    Danke :wave:
     
  16. dayanne

    dayanne Gast

    dein gg kann die 220,- für euer gemeinsames kind und je 132,- für die weitere 2 kinder beantragen. die mutter kann nichts dagegen machen, sogar wenn sie selber die 220,- eur pro zwilling beantragt hat, wird sie eine rückzahlungsaufforderung bekommen, denn dieser freibetrag steht beiden eltern zu.
     
  17. LucyLu

    LucyLu Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin anscheinend auch zu blöd!!!
    Bitte um aufklärung. Ich habe online den alleinerzieherabsatzbeitrag angefordert und bei der vorberechnung hat es mir angezeigt das ich 690 guthaben habe.......Und jetzt habe ich hier das von dem kinderfreibetrag gelesen( pro/kind 220). Was kann , oder soll ich jetzt beantragen, bzw. bekommen????? Ich kann mich schwach erinnern das ich letztes jahr den alleinerziehera. angefordert habe und um die 345 bekommen hab. Bin a bisserl verwirrt???
    ??????:confused::confused::confused:???????
     
  18. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    arbeitest du? denn was ich gelesen hab verringert sich die lohnsteuerbemmessungsgrundlage um diesen betrag. daher wenn du keine lst zahlst wirds nix bringen :(
     
  19. MatsBM

    MatsBM Gast

    @LucyLu:

    Um dir deine Frage beantworten zu können, wäre es wichtig weitere Infos von dir zu erhalten.
    -Bist du berufstätig?
    -wieviele Kinder hast du?
    -gibt es irgendwelche Sonderausgaben, Werbungskosten, etc. die du geltend gemacht hast?

    Liebe Grüße
    Mats
     
  20. LucyLu

    LucyLu Gast-Teilnehmer/in

    Ich war das jahr 2009 beim ams gemeldet und habe kurse besucht(ams finanzierte kurse), habe zwei kinder und bin alleinerzieher. Werbungskosten und dergleichen fallen keine an!!!
    Hoffe die infos reichen aus um mir bescheid zugeben..
    Lg
     

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