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Kinderbetreuungsgeld. Welche Variante und warum

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Bumblebee81, 2 August 2011.

  1. edelfee

    edelfee Gast

    paßt ja eh. nur dann braucht halt mami unbedingt die kleine und nicht die kleine unbedingt die mami, um glücklich zu sein. ;)
     
  2. Blaufrosch

    Blaufrosch Gast-Teilnehmer/in

    Ab einem gewissen Einkommen rentiert sich immer die einkommensabhängige Variante, man kann sich das Geld ja aufteilen.
    Wenn man darunter liegt, ist wahrscheinlich die längste der anderen Varianten optimal, weil die meisten doch eher nur mit Teilzeit wieder einsteigen, da kommt man eh nicht über die Zuverdienstgrenze.

    In den Grenzfällen oder wenn man gleich Vollzeit wieder anfängt, muß man sich beraten lassen, was am besten ist.
     
  3. erdbeermund

    erdbeermund Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich würde da gerne eine Frage anschließen - vor allem an jene, die sich für das Einkommensabhängige Modell entschieden haben und nach den 12+2 noch ein paar Monate mehr ohne Kindergeld zu Hause bleiben. Vielleicht weiß auch hier jemand Bescheid (AK Beratung hatte ich schon).

    Bleibt der Papa bei euch auch die +2 Zuhause? Wenn ja, wie habt ihr diese 2 Monate mit eurem Arbeitgeber gelöst? Lt. Auskunft der AK MUSS ich in diesen 2 Monaten arbeiten gehen. Auch wenn ich das nicht will - keine Sorge - Sozialleistungen hätte ich in den 2 Monaten keine bezogen. Versichert hätte ich mich bei meinem Mann, wie auch für die restl. Karenzmonate.
    Nur muss ich jetzt mit meinem Arbeitgeber eine Karenzunterbrechung (oder wie man das auch nennt) verhandeln (12 Monate Karenz, 2 Monate Arbeiten, 4 Monate Karenz) und er sagt, wenn er mich 1x zurück nimmt - eben nach den 12 Monaten für 2 Monate - erlischt nach der Karenz (z.B. nach 18 Monaten) die Rücknahmepflicht. Damit könnte er mich praktisch schon nach der 4-wöchigen Behaltefrist + Kündigungsfrist in gut einem Jahr kündigen.

    Die Dame bei der AK meinte nämlich, er muss mich sowohl für diese 2 Monate in der Karenzunterbrechung nehmen (nach 12 Monaten), wie auch nach Ende der Karenz (nach den gesamten 18 Monaten). Aber wirklich argumentieren konnte ich das ihm gegenüber nicht, ihn nur sagen, dass es wohl so ist. (Obwohl mir seine Position ja recht verständlich erscheint).

    Hat da jemand Erfahrung damit? Für Hilfe wäre ich euch echt dankbar - wir müssen sonst noch einmal überlegen, ob mein Mann die 2 Monate wirklich nehmen kann, wenn ich wirklich meine Arbeit antreten MUSS und danach gekündigt werden könnte. Und das wäre schade für ihn!

    Schon mal vielen Dank,
    Erdbeermund
     
  4. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Mit der Kündigung kann ich dir leider ned weiterhelfen... aber wir hättens auch gerne so gemacht, dass LG die 2 Monate in Karenz geht und ich trotzdem zu Hause bleibe (mit Selbstversicherung, Mitversichern wär ja nur gegangen, wenn LG arbeitet)... tja, geht leider nicht, weil nur einer in Karenz gehen darf... somit wird LG vermutlich nicht in Karenz gehen... weil ich nicht für 2 Monate zurück kann, geht in unserem Bereich (Wohngemeinschaft mit psychiatrischem Klientel) einfach nicht... hab auch kurz überlegt zu kündigen (weil ich in dem Bereich mit Kind eh nicht mehr arbeiten kann), das wär aber blöd, wenn wir ein zweites Kind bekommen, weil ich das eink.abh. KBG dann nicht mehr nehmen kann...

    Somit werden wir auf die 2 Monate Karenz von LG verzichten müssen...
     
  5. erdbeermund

    erdbeermund Gast-Teilnehmer/in

    Wir werden das wahrscheinlich auch so machen, dass mein Mann auf die Karenz verzichtet. Ist zwar schade, aber wenn es die Situation nicht zulässt.
    Und bei uns ist wie bei dir dann ein 2. Kind ein Thema und na ja ...

    Grüße
     
  6. jesuslovingmom

    jesuslovingmom Gast-Teilnehmer/in

    hä? mein mann ist seit april in karenz (arbeitet nebenbei geringfügig) und ich arbeite selbständig, mein einkommen liegt aber unter der versicherungspflicht-grenze, und ich bin bei ihm mitversichert - bis jetzt ohne probleme
     
  7. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe die einkommensbezogene Variante gewählt, weil das unterm Strich schlicht und ergreifend mit Abstand das meiste Geld bringt. Ich bin etwas länger zuhause und bin jetzt bei meinem Mann mitversichert.

    Bei den Pauschalvarianten gilt, dass die längste das meiste Geld bringt. Je kürzer die Variante, desto weniger Geld unterm Strich (gilt natürlich nur bei der maximalen Bezugsdauer).

    Wenn man kurz nach dem 1. Kind wieder schwanger werden möchte, ist ebenfalls eine kürzere Variante empfehlenswert, da ja das KBG für Kind 1 automatisch wegfällt, sobald das 2. Kind auf der Welt ist.
     
  8. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Gefühlsmäßig würde ich sagen, du hättest gleich bei der 1. Karenzvereinbarung (die noch in der Schutzfrist zu melden ist) eine aufgeschobene Karenz beantragen müssen (die du also nach der 2-monatigen Karenz deines Mannes nimmst).

    Das idealste bei dieser Variante und wenn man länger als KBG-Bezug zuhause bleiben möchte, wäre eine Urlaubsansparung. Dann könnte der Vater die ersten zwei Monate nach der Schutzfrist in Karenz gehen und KBG beziehen, die Mutter ist in der Zeit in Urlaub und beim Baby, anschließend geht die Mutter bis das Kind 14 Monate alt ist.

    Eine private Karenz kannst du jederzeit mit dem Dienstgeber vereinbaren. Er muss halt zustimmen und Kündigungsschutz gibt es keinen (außer er bietet freiwillig einen an).

    Du kannst aber Elternteilzeit beantragen, dann hast du auch Kündigungsschutz. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mehr als 20 Dienstnehmer hat und dein Dienstverhältnis inkl. Karenz mind. 3 Jahre gedauert hat.
     
  9. edelfee

    edelfee Gast

    verstehe ich nicht ganz. du hast IMMER nach einer karenz nur eine 4-wöchige behaltefrist und bist dann kündbar. der kündigungsschutz endet nämlich 4 wochen nach ende der karenz. in jedem fall, es sei denn du gehst danach auf elternteilzeit.
     
  10. Leon123

    Leon123 Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Wir werden das Model 20+4 nehmen. Beim Gehaltsabhängigen bekäme ich auf die Gesamtdauer nur 400,- mehr muss es mir aber selbst einteilen. Das zahlt sich für mich nicht aus.

    Ob GG in Karenz geht wissen wir noch nicht, aber eher nicht. Ich bleibe bis zum 24. Monat daheim, wenns mit dem Geld knapp wird muss ich ev. ab etwas früher wieder ein wenig dazuarbeiten. Bei uns geht es sich aber mit den 624,- nicht aus und ich spare jetzt vor der Karenz alles weg was geht und knapse auch beim Wochengeld gleich was ab um dann monatlich einen kleinen Betrag vom Sparkonto zu nehmen.

    So sollten wir über die Runden kommen und das ohne unser ganzes Sparguthaben aufzubrauchen.

    LG
    Leon
     
  11. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    Eine "Karenzunterbrechung" wie du sie dir vorstellst, musst du nicht "verhandeln", du hast einen Rechtsanspruch drauf!

    Die Karenz kann nämlich zweimal mit dem Vater geteilt werden. Dh du teilst deinem AG nach der Geburt mit, dass du Karenz in 2 Blöcken in Anspruch nehmen wirst:
    den ersten Block bis zum ersten Geb. deines Kindes. An diesem Tag ist gleichzeitig dein erster Arbeitstag und der KV beginnt mit seiner Karenz.
    den zweiten Block nimmst du dann vom 14. Monat bis max. 2 Geb deines Kindes.

    Der AG muss dich für diese 2 Monate, die der KV in Karenz ist, zurücknehmen und dich dann natürlich auch wieder in Karenz gehen "lassen".

    Der Kündigungsschutz gilt bei diesem "Blockmodell" vier Monate vor Antritt des Blockes. Dh in den 2 Monaten, in denen du arbeitest, kannst auch ned gekündigt werden;)

    Das ergibt sich alles aus dem Mutterschutzgesetz, besonders mit §§ 15a MSchG kannst gg deinem AG argumentieren...
     
  12. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    aber nicht, wenn man karenz in blöcken konsumiert (Mutter-Vater-Mutter idR). hier greift der Kündigungsschutz des zweiten "Mutterblockes" bereits 4 Monate vor Antritt. Dh in den zwei Monaten, in denen die Mutter arbeitet, kann sie nicht gekündigt werden.

    die 4 wochen, die du meinst, beginnen dann erst mit der endgültigen rückkehr aus der karenz
     
  13. erdbeermund

    erdbeermund Gast-Teilnehmer/in

    Liebe Schneeschuh,

    besten Dank für die kompetente Hilfe!!
    Ich denke, damit wird das ganze klarer für mich/uns.

    Wenn ich also im Okt./Nov. 2012 wieder für 2 Monate zurück in die Firma kommen würde, dann ab Dez. 2012 wieder in Karenz gehe, beginnt mein Kündigungsschutz damit wieder im August.
    Soweit alles klar.

    Noch eine Frage: kann ich darauf bestehen, dass er mich für die besagten Monate Okt./Nov. 2012 zurück nimmt, oder hat er - was den Zeitpunkt angeht - auch noch etwas zu sagen? Zum Bsp., wir brauchen dich erst Dez.2012/Jan.2013 oder auch schon früher, wie im Sommer 2012 für 2 Monate?
    Kann ich ihm wirklich vorschreiben, wann er mich zwischendrin zurück zunehmen hat?
     

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