1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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kinderbetreuungsgeld alt/neu

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kitty32, 28 Juni 2007.

  1. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Das gilt aber nur für die Karenz (= arbeitsrechtliche Freistellung).

    Beim Kinderbetreuungsgeld (hat mit Karenz nichts zu tun), kann man sich auch kurzfrsitig abwechseln (mind. aber 1 Monat vor beabsichtigten Wechsel.

    ad Romy: WG ist WG, egal woraus man es bekommt. Aber lies einmal genau: wenn du weniger WG hast, dann erhälst du die Differenz auf das KBG, d.h. du verlierst nichts.

    LG
    s.
     

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