1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

kinderbetreuungsgeld alt/neu

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kitty32, 28 Juni 2007.

  1. Wunschbaby

    Wunschbaby Gast-Teilnehmer/in

    @zwergale: Danke ich werde morgen mich auf der AK oder GPA mal erkundigen wie das ist! Aber danke!
     
  2. martina73

    martina73 Gast-Teilnehmer/in

    Damit ihr nicht mehr rechnen müsst: Alle, die VOR dem 31. 12. 2007 entbinden, fallen in die ALTE Regelung, lediglich die höhere Zuverdienstgrenze von € 16.200.- gilt für ALLE, die sich dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die Regelung in Kraft tritt (also 1. 1. 2008) in Karenz befinden.
    (ich war bei einer Rechtsberatung)

    Im Grunde ist die ALTE Regelung die bessere, weil in Summe mehr Geld herausschaut. Die NEUE REgelung klingt gut, aber man erhält, wenn man es durchrechnet, weniger Geld.

    Alle Infos findet ihr auf www.help.gv.at; ihr könnt euch aber auch über die Abeiterkammer beraten lassen! (Auch, was die Berechnung der möglichen Arbeitszeit betrifft, damit man die Zuverdienstgrenze nicht überschreitet).
     
  3. goa

    goa Gast

    Liebe Barbara,

    nö leider, wir, die noch heuer Kinder kriegen, fallen nicht in die neue Regelung mit dem erhöhten.
    Wär mir auch lieber gewesen, da mein lg das Geschwisterkind gerne schon nach 2 Jahren gehabt hätte und wir daher sowieso um einen Teil des KBG umfallen....

    lg angelika
     
  4. sunnyorange

    sunnyorange Gast-Teilnehmer/in

    Ich werde nach den 24 Monaten wieder arbeiten gehen und danach Elternteilzeit in Anspruch nehmen.

    http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-14764-IPS-4.html
     
  5. babylove84

    babylove84 Gast

    Wie genau wird das mit der Zuverdienstgrenze berechnet? Wird da das Gehalt vom Vater miteinbezogen? Und wie hoch ist die Grenze?

    Danke und
    Lg Nina
     
  6. Wunschbaby

    Wunschbaby Gast-Teilnehmer/in

    Hallo meine Lieben,

    ich habe jetzt eine Broschüre mit allen Infos für 2007 von der GPA, jedoch kann ich es nicht reinstellen, da die Datei zu groß ist!

    Wenn jemand intersse hat, dann bitte mir ein PN schicken, vielleicht gehts dann!
     
  7. Apple16

    Apple16 Gast

    Also ... ich dachte, daß das alles noch gar nicht fix beschlossen ist! Ihr redet alle vom 01.01.2008 als wäre alles schon klar!

    Mein letzter Stand war, daß man Alleinerziehenden auch 18 Monate genehmigen möchte, und daß die 800 EURO nur so mal gesagt wurden (weils halt ungefähr das Doppelte vom momentanen KGB sind)!

    Meint ihr nicht, daß das alles (auch der Betrag) noch gar nicht so fix feststeht??

    Für die Hälfte der Zeit sollte man doch eigentlich das doppelte Geld bekommen, oder??

    Ich hätte gesagt, wenn es denn soweit ist bekomm ich den aktuellen Tagessatz (14 Euro irgendwas) mal 2, oder nicht?!?!?

    LG Apferl :wave:
     
  8. SuHart

    SuHart Gast

    Hallo Ihr Lieben!
    Misch mich auch noch schell ein ;) Mich trifft die neue Regelung nicht weil unser Baby ja schon im November kommt. Aber zur Teilung der Karenz mit dem Vater kann ich was beitragen:

    Beim Manuel (wird im August 3) hab ich direkt nach dem Mutterschutz - also 8 Wochen nach der Geburt wieder zu arbeiten begonnen. Mein Mann ging in Karenz. Wir haben also erstmal Kindergeld im Namen meines Mannes für den Zeitraum von 30 Monaten beantragt. Im Herbst letzten Jahres hatte ich dann die Möglichkeit einen Abendkurs zu besuchen und hab mit der Firma entschieden in dieser Zeit in Karenz zu gehen. Kurzer Besuch bei der GKK und Wechsel von meinem Mann auf mich für 6 Monate. Danach hat wieder mein Mann übernommen. Insgesamt hatten wir also Anspruch auf 36 Monate (sprich bis zu Manuel´s 3. Geburtstag!)

    Mein Mann hat von Beginn an nebenbei gearbeitet (850 EUR Brutto im Monat), das ist ziemlich genau das was man zum KBG dazu verdienen darf.

    Langer Rede kurzer Sinn: Wechsel auch während der Karenz jederzeit ohne großen Aufwand möglich. Zuverdienstgrenze ist relativ hoch (Gehalt des Partners wird nicht dazu gerechnet!).

    Vielleicht hilft´s euch ja ;))
    Lg
    Su
     
  9. babyli1981

    babyli1981 Gast-Teilnehmer/in

    ja,genau,meine meinung!aber genau da liegt ja der hund begraben.für die hälfte zeit,das doppelte eld.das wre ja nur fair.aber so wird das nicht sein.sie ködern einen zwar mit 800 euro,aber aussteigen tut man bei der ersten variante sicher besser.is aber bei allem so.


    das is genau der leger,das angebot klingt ja immer toll,aber wenn man ein bisserl dahinter schaut,dann sieht das alles schon ganz anders aus.is ja bei vielen anderen diingen,die mit geld zu tun haben auch so,dass es ganz schmackhaft dargestellt wird und im endeffekt dann aber immer mehr zu zahlen ist,als wenn man es "normal" getan hätte.

    ausserdem 15 monate!die kleinen sind ja arm!da sind sie gerade mal ein jahr alt!einige werden noch nichtmal gehen können!:(und dann schon weggeben!?nein,ich sicher nicht.

    ok,wenns nich anders geht,kann man echt nix machen,für diejenigen is das die optimale lösung,aber sonst?
    man kann ja auch neben dem "normalen" kbg arbeiten gehen und was dazuverdienen.und das is meiner meinung nach besser,weil man das kg länger in anspruch nehmen kann und auch trotzdem arbeiten gehen kann.

    und wenns nicht klappen sollte,mit dem arbeiten,dann hat man immerhin noch das normale kbg,was man bei variante 2 dann nimma hat.da schaut man dann durch die finger.
     
  10. Sappho

    Sappho Gast-Teilnehmer/in

    ACHTUNG! Noch eine "Falle"!

    In die Zuverdienstgrenze werden alle Einkünfte einberechnet, die man hat - also auch "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" (interessant für alle, die ein Grundstück verpachtet haben oder eine Wohnung vermieten) - im Notfall den Steuerberater kontaktieren!

    lG Michi
     
  11. Apple16

    Apple16 Gast

    Also ob man es dann machen will oder nicht (Kinder noch zu klein, .... was für Beweggründe man auch immer hat) ist ja eh jedem selber überlassen, ABER:

    Was ich damit sagen wollte ist, daß diese Umstellung ja noch gar nicht fix und offiziell ist!

    Weiß man schon sicher, daß es genau diese 800 Wuro im Monat wären?? Ich dachte, daß ist zur Zeit - wo ja nur mal darüber gesprochen wurde - so eine Art ungefährer Wert!?!?!?

    Ist das ganze jetzt schon FIX???

    Außerdem: Das KGB bekommt man ja erst nach dem Wochengeld, oder??

    Daß heißt, das Kind wäre ja schon min. 17 Monate alt wenn das KGB endet, oder?? (bei 2 Monaten = 8 Wochen Mutterschutz)!?!?

    Oder seh ich da jetzt etwas falsch?!?

    LG Apferl :wave:
     
  12. Romy1983

    Romy1983 Gast-Teilnehmer/in

    Moment, trifft das auch auf nen freien Dienstvertrag zu ?
    Da bekomme ich nämlich nur ca. 180 Euro Wochengeld, was ja ein Witz ist.
    Wäre jetzt natürlich interessant.
     
  13. birgit83

    birgit83 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo! :wave:

    Ich kann euch die Hompage von der AK empfehlen www.arbeiterkammer.at.
    Unter "Beruf & Famile" sollten eigentlich die wichtigsten Dinge aufgelistet sein. Da steht zum Bsp alles übers Kinderbetreuungsgeld (Höhe, wer hat Anspruch, wie lange, etc) Familienbeihilfe, usw
     
  14. nbnb

    nbnb Gast

    Hätte es damals beim ersten Kind diese Regelung gegeben, ich hätte es genutzt, da wir ja knapp hintereinander wieder ein Kind wollten und somit um viel Geld umgefallen sind. Diesmal werde ich es aber glaub ich auch nützen, da wir grad am Anfang das Geld brauchen werden und mein Mann bis das KBG dann abläuft sowieso genug verdient. Wenn ich auf das geld aber angewiesen wäre, würde ich die alte Variante wählen, da ich mein Kind sobald in keine Krippe geben würde.
     
  15. nbnb

    nbnb Gast

    Du kannst das höhere auch beantragen, wenn du nach 15 Monaten nicht arbeiten gehen möchtest!!!!! Nur bekommst du dann halt kein KBG mehr.
     
  16. sweety

    sweety Gast

    Ja, du siehst da etwas falsch ;) richtig ist: KBG bekommt man erst nach dem Wochengeld, falsch ist deine Rechnung - du bekommst es trotzdem nur bis zum 30. bzw. 36 Lm. deines Kindes ;) und NICHT 30. bzw. 36 Monate lang!

    So kann nur jemand rechnen der keinen Anspruch auf Wochengeld hat und somit KBG ab Geburt bezieht.

    lg sweety
     
  17. martina73

    martina73 Gast-Teilnehmer/in

    Die neue Regelung ist bereits eingereicht und in Begutachtung. Es ist damit zu rechnen (weiß ich von der Dame, die die Regelung absegnen muss), dass sie durchgehen wird. Ihr könnt also damit schon zu 99% rechnen.

    Zur Berechnung etwaiger Ansprüche une Fragen ist es immer noch am besten, ihr wendet euch an die Arbeiterkammer (wie schon birgit83 angegeben hat: www.abeiterkammer.at), die haben eine sehr gute Rechtsberatung (Für Mitglieder gratis)

    Ich rate euch dringend davon ab, Berechnungen welcher Art auch immer selbst anstellen zu wollen - da gibts einige Fallen!
     
  18. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Die Dame, die die Regelung absegnen muss, heißt wohl Bundesregierung, oder;). Denn nur als Regierungsvorlage kommt der Entwurf in den Nationalrat (außer es gibt einen Initiativantrag)....

    Btw, gibt jemand von Euch eine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren (kann von Jedermann gemacht werden)ab?? Wir arbeiten gerade zu Dritt (3 Juristinnen = 3 Meinungen:rolleyes:) an einer solchen, nicht zuletzt weil die Erhöhung der Zuverdienstgrenze auf 16.200 wohl es nur ein Scherzerl sein kann!
     
  19. martina73

    martina73 Gast-Teilnehmer/in

    Naja, jetzt liegt der Entwurf gerade bei den Gewerkschaften - von einer Mitarbeiterin einer solchen hab ich geredet.... :rolleyes:
    Welche Instanzen der Entwurf dann noch durchläuft, weiß ich natürlich nicht. :(
    Dass man eine Stellungnahme abgeben kann, wusste ich nicht - aber ich denke, dass überlasse ich mal den Händen von Leuten, die sich auskennen (so wie ihr...);)
    Aber du hast Recht, die "Erhöhung" der Zuverdienstgrenze ist ein Witz - aber ein schlechter. Bedeutet für mich zB im Monat €150.- mehr. Haha.
    Ich wünsche uns da noch einige Änderungen (zB betreffend AlleinerzieherInnen)!
     
  20. goose

    goose Gast-Teilnehmer/in

    Der Vater muss seine Karenz mindestens drei Monate vor dem gewünschten Antritt melden. Bei der AK sagte man uns damals auf keinen Fall früher, da der Kündigungsschutz erst max. vier Monate vor dem gewünschten Antritt zu laufen beginnt!

    LG
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden