1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Keine Familienbeihilfe und KBG von Österreich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stefanie30, 19 Januar 2011.

  1. Miss.Sunshine23

    Miss.Sunshine23 Gast-Teilnehmer/in

    @MagratGarlick warum musstest du dich denn für 50€ selbstversichern, ich dachte wenn man KBG bezieht, ist man über das KBG versichert?

    aber gut zu hören, dass eine geringfügige Beschäftigung anscheinend reicht, um als in Ö erwerbstätig zu gelten.

    Wenn ich mich als Werkvertragsnehmerin anmelde, bin ich dann auch ausm Schneider? Bei Werkverträgen wird ja erst am Ende des Jahres ersichtlich, wann wieviel verdient wurde.
     
  2. MagratGarlick

    VIP: :Silber

    keine Ahnung ... die wollten entweder mein Einkommen oder das des Ehemanns als Bemessungsgrundlage - und meines ist geringer. ;)
    Und wie gesagt, da ich für das KBG sowieso ein Einkommen benötigte ...

    das kann ich dir leider nicht sagen.
     
  3. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Na irre kompliziert!!!

    Darf ich mich da mit einer Frage anschließen?
    Hätte während Karenz mit Mann nach GB gehen können (befristet auf vorl. ein Jahr). Hab mich damals bei GKK u. AK u Co erkundigt, wie es mit KBG ausschaut. Mir wurde (von allen) gesagt, ich würde nichts bekommen, da nicht in Ö aufhältig, obwohl Hauptwohnsitz hier verblieben wäre. Mann wäre aber weiterhin im österr. SV-System verblieben, so wie auch bei den anderen bisherigen Auslandseinsätzen, hätte nur für GB eine ordentliche Zusatzversicherung (für mich und Kind auch) bekommen. Ich wäre mit Kind nicht permanent in GB gewesen, immer wieder wochenweise hier (auf Urlaub bzw. bei Familie).

    Die Auskunft war mir damals auch in Hinblick auf andere Leistungen (Pension, MVK), die vom KBG-Bezug abhängen, wichtig.

    Stimmt die damalige Auskunft oder nicht?!? Ich war vor KU voll in Österreich beschäftigt, seit dem 19. Lebensjahr. Beide Elternteile sind immer schon öst. Staatsbürger.

    Hätten wir Anspruch auf irgendeine Art von KBG nach britischem System gehabt (falls es dort sowas überhaupt gibt)? Mir wurde gesagt: Nein.

    Dh hiess für mich damals: wenn der Partner beruflich ins Ausland muss, gibts nur 2 Möglichkeiten, mitgehen, nix kriegen oder hier bleiben u. KBG beziehen.

    Wir haben uns dann übrigens aus der Summe aller Gründe dagegen entschieden, obwohls für mich auch beruflich nach dem Wiedereinstieg interessant gewesen wäre.
     
  4. Patchwork6

    Patchwork6 Gast-Teilnehmer/in

    Der Vater meiner Tochter ist auch Deutscher ??? Ich hatte nie probleme...
     
  5. Miss.Sunshine23

    Miss.Sunshine23 Gast-Teilnehmer/in

    @ minkimum Also ich bin ja auch eine Laiin, die in diesem Dschungel nicht ganz durchblickt, aber bisher habe ich das schon so verstanden, dass du, wenn du nicht arbeitest aber dein Mann schon, Anspruch auf Familienleistungen in dem Land hast, in dem dein Mann arbeitet. Also hätte ich angenommen, dass du in GB Anspruch auf ein Äquivalent des KBG hättest. Ist das schon länger her? Dieses Beschäftigungslandprinzip gibts ja anscheinend erst seit letztem Jahr...

    @Patchwork6 ich nehme an, deine Tochter ist vorm 1.5.2010 (wenn ich das richtig verstanden hab, ist das Beschäftigungslandprinzip seither in Kraft) geboren worden?
     
  6. tanjapaul

    VIP: :Silber

    :wave:

    Hallo zusammen!

    Darf ich mich hier auch einklinken?
    Allerdings... ich bin österreichische Staatsbürgerin, der Vater ist deutscher Staatsbürger, lebt und arbeitet aber seit 3 Jahren in Norwegen, zahlt dort seine Steuern. Welches Recht gilt da dann? Ich muss dazu sagen, ich bin so und so absoluter Neuling in der Materie, und habe nada niente Erfahrungen in irgendwelchem Recht, ganz geschweige dem EU-Recht.
    Bekomme ja auch mein erstes Baby, hab noch gut 4 Wochen, bevor die Bürokratie ihren Anfang nimmt. Zu Hülf... oder sollt ich lieber ein neuen Thread aufmachen :eek:
     
  7. Plusminus0

    Plusminus0 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    also, so weit ich weiß, ist es folgendermaßen (oder zumindest war es so bei uns): Ich habe vor dem KU in Österreich gearbeitet, hier auch Wochengeld und die ersten Wochen noch KBG bezogen. Dann bin ich mit den Kindern in die Schweiz zu meinem Mann gezogen. Die Auskungt damals: Prinzipiell ist der Staat, in dem man wohnt, für Familienleistungen zuständig. Allerdings gewährt Österreich eine sog. Ausgleichszahlung, wenn die Leistung, auf die man in Österreich Anspruch gehabt hätte, höher wäre, als sie im Land, in das man nun zieht, ist. In der Schweiz gibt es überhaupt keine Leistungen, die mit dem KGB vergleichbar wären, also bekam ich für zwei Jahre lang die Ausgleichszahlung zum KBG überwiesen.
     
  8. pocahontas08

    pocahontas08 Gast-Teilnehmer/in


    hast du dann genau den gleichen betrag insgesamt bekommen=
    in der schweiz bekommt man ja nur ca. 300 euro. wie war das mit der familienbeihilfe? hast du da extra noch was von österreich bekommen?
     
  9. Plusminus0

    Plusminus0 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    sorry, bin ein bisschen spät dran - habe zwei Tage nicht reingeschaut. Also, Familienbeihilfe gab es von Österreich nicht, weil es eine vergleichbare Leistung auch in der Schweiz gibt. Aber damit ist hier auch Ende der Fahnenstange. (Da merkt man auf einmal, wie viele Sozialleistungen es in Österreich gibt.) Ich habe also diese Ausgleichszahlung in voller Höhe bekommen, allerdings nur für zwei Jahre (Geburt war 2006, und damals konnte man noch nicht zwischen verschiedenen Varianten wählen); ein halbes Jahr KBG habe ich also verloren. Aber nachdem die erste Auskunft war, dass ich sowieso überhaupt nichts kriege, war ich schon dankbar und überglücklich über die zwei Jahre. Und versichert war ich in dieser Zeit übrigens auch noch über die österreichische Krankenkasse, weil es in der Schweiz keine kostenlose Mitversicherung gibt, sondern jede Person extra zahlt. Die Kinder konnten allerdings nicht über mit mitversichert werden; für die mussten wir von Anfang an in der Schweiz die Versicherung zahlen.
     
  10. Miss.Sunshine23

    Miss.Sunshine23 Gast-Teilnehmer/in

    Ich berichte jetzt mal wie das bei mir weitergegangen ist, nachdem mein Baby jetzt auf der Welt ist. Ich habe ein freies Gewerbe angemeldet, das auch wirklich betrieben wird, weil ich dem Antrag über Tschechien ausweichen wollte. Habe aber bei der SVO einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung gestellt, weil ich noch nicht so viel verdienen werde. Aber: Eine Erwerbstätigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze ist nicht ausreichend dafür, dass Österreich für die Familienleistungen zuständig wäre. Tschechien ist in meinem Fall für die Familienleistungen zuständig, hat mir die Krankenkassa mitgeteilt. Ich kann die Ausgleichszahlung zwar beantragen, wenn ich nachweisen kann, dass ich in Österreich wohne, aber vorher muss mein Verlobter in Tschechien den Antrag auf das tschechische KBG und die tschechische Familienbeihilfe stellen (obwohl wir schon wissen, dass wir keinen Anspruch auf die tschechische Familienbeihilfe haben, weil die nur ausbezahlt wird, wenn das Gehalt der Eltern eine relativ niedrige Grenze nicht überschreitet) und von den Bestätigungen über Zuerkennung/Ablehnung beglaubigte Übersetzungen machen lassen (die Beglaubingungen sind natürlich nicht billig!), damit kann ich mich dann erst wieder an die österreichischen Behörden wenden...
    An sich wäre es ja nicht so schlimm, nur dass zusätzliche Kosten für die beglaubigten Übersetzungen entstehen, nervt mich jetzt schon ziemlich. Mein Sohn ist jetzt 6 Wochen alt und wann ich das erste Geld vom Staat bekomm, steht noch in den Sternen...
     
  11. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Ja, es ist der Staat zuständig, in dem man erwerbstätig ist (mehr als nur gering). Wenn das beide Eltern in verschiedenen Staaten sind, dann ist jener der beiden Staaten zuständig, in dem die Familie lebt.

    @MissSunshine:
    Kann dir nur raten, dass du selbst auch so schnell wie möglich in Tschechien den Antrag auf die cz. Familienbeihilfe und das cz. Kinderbetreuungsgeld stellst. Denn Ihr müsst nachweisen, dass ihr in CZ beide keinen Anspruch auf die dortigen Leistungen habt (jeder für sich - samt jeweils behördliche Ablehungen). Dabei darf CZ jetzt aber nicht auch noch blöd herumtun und behaupten, dass Ö nach dem EU-Recht zuständig sei (dann dauert das alles noch länger). Die Ausgleichszahlung in Ö gibt es nur, wenn ihr tatsächlich hier lebt und - soweit ich weiß - gibt es die nur 1 Mal im jahr im Nachhinein ausbezahlt (durch Datenaustausch der Behörden untereinander).
     
  12. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    sorry, hab erst jetzt gesehen, wie alt der ist. Vielleicht kannst du uns berichten, MissSunshine?
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden