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Keine Familienbeihilfe und KBG von Österreich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stefanie30, 19 Januar 2011.

  1. sonnengelb

    VIP: :Silber

    ich(!) tippe auf: DV hätte ursprünglich vor mutterschutz geendet, durch die schwangerschaft musste der dann bis beginn mutterschutz verlängert werden.

    nach mutterschutz ist das ams nicht zuständig, weil sie ja nicht arbeitssuchend ist (klassischerweise mit kind zu hause bleiben halt.)

    sozialamt wahrscheinlich nicht zuständig, weil sie durch diese "beschäftigungsland" regelung eh anspruch auf krankenversicherung in deutschland hat - wie absurd das eigentlich ist, dass sie als österreicherin die vielleicht nie in deutschland gewohnt oder gearbeitet auf einmal in eine deutsche KV soll - bitte, was soll man da sagen, das ist schön langsam kafkaesk - auch wenn rechtlich völlig korrekt, beides schließt sich gegenseitig ja leider nicht aus!

    was hier aber vielleicht noch eine gute frage wäre: wenn elterngeld aus deutschland unter irgendwelchen sozialhilfesätzen liegt, gäbe es dann ergänzung aus österreich? und da drüber vielleicht wieder auch krankenkasse?

    KBG geht auch über die beschäftigungsland-schiene nicht.

    nun ja, wenn es die gesetzliche regelung so sagt, dann muss das amt natürlich auch entsprechend handeln. ob das dann auch SINNVOLL ist, ist eine VÖLLIG andere geschichte ....

    ein übrigens an alle *RAUNZ* lasst eure untergriffigen streitereien endlich!
     
  2. Q

    Q Gast

    Entschuldigung, aber wenn hier ein offenbar einschlägig befasster Beamter der Republik Österreich mitschreibt und der TE "unpatriotisches Verhalten" vorwirft, weil sie in ihrer Not ein paar Tage arbeiten geht, um vor diesem Quatsch verschont zu bleiben ...

    Dann finde ich das nicht untergriffig, dem entsprechend zu antworten.
     
  3. lakritzchen

    lakritzchen Gast-Teilnehmer/in

    aber es wäre egal wenn Herr sonderzeichen hier solche Hinweise geben würde, denn der Ansprechpartner von TE könnte trotzdem sagen, dass er sich aufs Gesetz beruft...

    Denke nicht dass du Sonderzeichen als person haftbar machen solltest für Schmarrn den ein Schüssel eingebrockt hat...
     
  4. Q

    Q Gast

    ok Wenngleich der Hinweis "man könnte eine Arbeit aufnehmen" nicht an den Gestaltungsspielraum des zuständigen FA appelliert, sondern eine vollkommen legale Variante ist. Die Herr Sonderzeichen als "unpatriotisch" bemeckert hat.

    Herr Sonderzeichen hat allerdings hier schon mehrfach (und nicht nur in diesem Fall) Leute, die sich mit bestimmten Gestaltungsmaßnahmen vor der Anwendung ausländischen EU-Sozialrechts schützen, als unpatriotisch bezeichnet und ihre Handlungsweise als Rechtsbruch qualifiziert und zumindest in die Nähe von Sozialmissbrauch gerückt.

    Das macht m.E. schon einen Unterschied.
     
  5. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    auf das ganz unsachliche gehe ich nicht ein, nur auf dies:

    a) ich habe ausdrücklich angesprochen, daß es möglich sein mag, daß es sich hier um eine fehlerhafte entscheidung des österr. finanzamtes handeln kann; sollte diese entscheidung berichtigt werden, wird alles, was davon abhängt, rückwirkend hergestellt.

    b) i) die TE hat sich bereits von der AK rechtlich beraten lassen;
    ii) sie hat selbst von ihrem ersten post an mitgeteilt, daß sie eine beschäftigung annimmt; da gibt es also nichts mehr für die jetztzeit zu erklären, weil die TE ja vollendete tatsachen geschaffen hat, die alles "vereinfachen" (nur noch inländisches recht anzuwenden ist).
     
  6. Q

    Q Gast

    Wofür du sie gleich mal als "Unpatriotisch" abqualifiziert hast.
     
  7. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    vielleicht solltest du nachschauen, bevor du unwahres von dir gibst.

    vor den satz, welcher die beanstandete vokabel "unpatriotisch" enthielt, habe ich den :D smiley gesetzt, nach dem satz folgte der ;) smiley.
     
  8. DorotheaM

    DorotheaM Gast-Teilnehmer/in

    Dreh- und Angelpunkt ist doch: Bezug der Familienbeihilfe

    Die TE hätte zwar schon Anspruch auf KBG (egal ob sie vorher beschäftigt war oder nicht).
    Das bekommt sie aber nur, wenn sie vorher vom Finanzamt bestätigt bekommt, dass sie (für das Kind) Familienbeihilfe bezieht.
    Anspruch auf Familienbeihilfe hat sie nur, wenn sie NICHT gleichzeitig in Deutschland Anspruch darauf hat.
    Voraussetzung für den Bezug in Deutschland ist: ein Wohnsitz des Kindes in Deutschland!
    Meines Erachtens hat das Kind also in Deutschland keinen Anspruch und sie müsste sehr wohl Familienbehilfe und KBG in Österreich bekommen. (Alle anderen Vorausetzungen sind ja sowieso erfüllt).

    @TE: Die GKK zieren sich manchmal mit den negativen Bescheiden, wenn sie sich selber rechtlich unsicher sind. Weil man als Antragsteller nur einen negativen Bescheid beeinspruchen kann. Ohne Bescheid kein Einspruch möglich! Ich würde jetzt mal auf jeden Fall auf einen Bescheid pochen.
     
  9. DorotheaM

    DorotheaM Gast-Teilnehmer/in

    Also bitte, das war doch eindeutig eine spaßige Meldung. Kurz davor hat er mit einem Augenzwinkern gemeint, der Vorteil dieser absurden Situation wäre, dass die Deutschen uns Geld schicken müssten.
     
  10. Q

    Q Gast

    Das wird der TE aber herzlich egal sein, wenn zu erwarten ist, dass dadurch für das Kind monatelang keine Krankenversicherung besteht, und gleichzeitig ein dringendes medizinisches Problem vorliegt.

    Das ist es, was ich hier mit "unbeteiligtem Interesse" gemeint habe - das ganze ist für ihn nur ein "Fall", ein interessantes juristisches Problem, aber die Menschen dahinter sind ihm sowas von "blunzn". Sein Interesse gilt dem Umstand, dass Deutschland hier zahlen muss und nicht Österreich ...
     
  11. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    S.g. Q, was du von dir gibst, das ist schon wieder unrichtig, und nun gehen mir deine unreifen unterstellungen endgültig auf den geist.

    richtig ist, daß sich meine töchter und ich selbst aufgrund einer grenzüberschreitenden komplikation über ein vierteljahr in dieser situation befunden haben, daß der krankenversicherungsschutz ungeklärt war und einzelne ärzte etc. schon privatrechnungen zu schicken anfingen.


    ohne dir die geringste rechenschaft zu schulden, werter Q, sei noch gesagt:

    genau diese persönlich betroffenheit war der auslöser für mich, mich mit dem außergewöhnlich interessanten und den allermeisten juristInnen weitestgehend unbekannten spezialgebiet des koordinierenden sozialrechts vertraut zu machen.

    beweis für den bestreitensfall könnte ich dir auch anbieten, aber deine gehässigkeit, teurer Q, ist mir einfach schon so zuwider, daß ich mir die wohltat zukommen lasse, dich :wave: auf ignore :wave: zu setzen.
     
  12. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    Noch eine Frage jetzt ... wie gesagt stehe ich ab heute in einem Arbeitsverhältnis - geringfügig - 10h/Woche .. die Zuverdienstgrenze zum KBG ist wie hoch? Hab gelesen 16.200 Euro darf man verdienen - nehme also an es wird das KBG + Gehalt = in meinem Fall gesamt 14.000/Jährlich so berechnet oder? Nicht dass mir da auch noch eine Rückzahlung blüht ...

    Und wie ist es mit Wohnbeihilfe? Zählen da Alimente zum Einkommen? Wahrscheinlich werde ich jetzt soviel verdienen - dass die Wohnbeihilfe weg fällt und somit arbeite ich voll umsonst .. hmm
     
  13. DorotheaM

    DorotheaM Gast-Teilnehmer/in

    Die TE hat ein juristisches Problem. Sonderzeichen hat sehr ausführlich die juristischen Hintergründe erörtert. Ich denke, das zeigt das Interesse am Menschen weit eindringlicher, als irgendwelche Beileidsbekundungen. Ein Scherzchen am Rande mit einem Seitenhieb auf die traditionelle deutsch-österreichische Freundschaft tut diesem Interesse keinen Abbruch.
    Aber es ist immer wieder faszinierend, was hier die Leute herauslesen...

    @Stephanie:
    http://www.bmwfj.gv.at/Statische Seiten/KBGCalculatorLauncher.html
    Das mit den 16.000 darf man nicht so wörtlich nehmen. Es steckt irgendein kompliziertes Rechensystem dahinter.
    Unter dem Link kann man sich die Zuverdienstgrenze berechnen, bzw wäre dafür auch die GKK zuständig. Wenn Du mit den Unterlage dort hingehst, müssen sie es Dir ausrechnen.

    Bei Sozialleistungen (Wohnbeihilfe) wird der Kindesunterhalt auf das Einkommen angerechnet. Es ist quasi ein Einkommen des Kindes (->Familieneinkommen). Allerdings glaube ich, dass das KBG NICHT als Einkommen zählt. Damit wäre Dein Einkommen die geringfügige Beschäftigung +Unterhalt.
     
  14. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    du darfst ZUM KGB die 16.200 verdienen ;) Solange du im Monat nicht mehr als ca (!) 1250,-- BRUTTO verdienst bist du im Rahmen. Alimente, Wohnbeihilfe etc werden NICHT mitberechnet.:wave:
     
  15. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    Super danke! Geht sich dann aus :)
     
  16. Q

    Q Gast

    Wenn ich die Systematik dahinter recht durchschaut habe, ist diese Beschäftigung (die ja nicht einmal krankenversicherungspflichtig ist) sowieso nur als "Kickoff" dafür notwendig, dass dir das FA die Familienbeihilfe gewährt, damit kriegst dann das KBG und bist damit in Österreich krankenversichert und dein Kind mit.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir das bei Aufgabe der Beschäftigung wieder aberkannt werden kann und wird.
     
  17. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    Ja eh - nur sicher ist sicher .. nicht dass ich wie gesagt fürn "Hugo" arbeite - nur um versichert zu sein .. Zeit ist Geld :) und ich würde die Zeit lieber mit dem Zwerg verbringen als mich arbeitsmäßig an den PC zu setzen ..

    Das Gute ist wirklich - dass ich von Zuhause aus als Grafikerin arbeite .. frage mich, wie eine Mutter das ganze lösen würde - die nicht so einen tollen Job (und vor allem tollen Chef hat wie ich) ;)
     
  18. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Da kann der Herr Sonderzeichen aber überhaupt nichts dafür! :verymad:

    Weißt, mir scheint Du willst, dass alle Beamten Amtsmißbrauch begehen, nur weil der Antragsteller so sympathisch ist. Ein Beamter hat die geltenden Gesetze anzuwenden (und das richtig) mögen sie ihm persönlich auch noch so unfair, blöd oder sinnlos vorkommen.

    Ich weiß, wovon ich rede, ich mußte selbst in der Rufbereitschaft Schubhaften verhängen, weil das Gesetz es in den mir vorgelegten Fällen so zwingend vorgesehen hat. Meine persönliche Einstellung dazu hatte ich in diesem Fall völlig herauszulassen.
     
  19. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    Ein Beamter hätte mich vor allem einmal darauf hinweisen können - dass wenn der Vater Deutscher Staatsbürger ist - das anders läuft :boes: und das hat ja keiner gemacht .. wäre ich nicht zum Arzt und hätte mir der nicht gesagt dass mein Kind (sowie auch ich) nicht versichert sind und somit die E-Card abgelehnt wurde - wäre ich da nicht mal drauf gekommen ...

    Und dann bestreitet der auf der GKK auch noch mit mir die Anmeldung für das KBG im Dezember gemacht zu haben mit den Worten "na ich war das ned, ich war in Urlaub" ... nur blöd dass ich mir aber den Namen gemerkt hatte - weil der Herr beim Antragstellen auch ziemlich unhöflich und dann noch Bemerkungen wie "ja haben die Deutschen keine Postleitzahl?" losgelassen hat .. :rolleyes:

    Eigenartigerweise wurde ich dann ja ganz freundlich von einem Mitarbeiter der GKK angerufen und meine E-Card wurde wieder freigeschaltet - einfach so ..
     
  20. Q

    Q Gast

    Ich stimme zu ... Es gibt einen weiten Bereich zwischen kaltschnäuziger Abschmetterung des Bürgers mit (noch so zutreffenden) Paragraphen und dem Bemühen, dem Bürger im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei seinem Anliegen zu unterstützen und zu helfen.

    Z.B. ist im konkreten Fall der Hinweis, Aufnahme einer inländischen Beschäftigung vereinfache den Fall erheblich, keinerlei Amtsmissbrauch, sondern Bürgerdienst. Jedoch der Hinweis "die Aufnahme einer Beschäftigung wäre unpatriotisch, hier soll gefälligst Deutschland zahlen" arroganter Mangel an Empathie.
     

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