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Keine Familienbeihilfe und KBG von Österreich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stefanie30, 19 Januar 2011.

  1. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    @Q wie Quatsch:
    es steht dir frei, deine krausen hypothesen in einen wissenschaftlichen aufsatz zu gießen.
    ich habe meine zweifel, daß das ergebnis irgendwo publiziert wird.
     
  2. Q

    Q Gast

    Sag mal du Spaßvogel: Ich weiß schon, dass es als pragmatisierter Staatsbeamter unglaublich geil ist, sich an Spitzfindigkeiten der internationalen Juristerei zu erfreuen und mit unbeteilgtem Interesse daran zuzusehen, wie sich "die da draußen" in den Fallstricken fangen.

    Aber: wenn du das beiseite lässt: findest du das eigentlich sozialpolitisch gut, was da in diesem Fall rausgekommen ist? Und findest du es sozialpolitisch sinnvoll, dass sie sich nur ein paar Tage wo anmelden muss (notfalls ein freies Gewerbe an- und wieder abmelden), um zu ihrem KBG, einer inländischen Krankenversicherung und Familienbeihilfe zu kommen?

    Ich mein - wie krank ist denn ein System, das dem Bürger solchen Schwachsinn zumutet?
     
  3. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    meine frau sagte mir eben, ich soll dir einen daumen hoch geben (mache ich doch auf der stelle).
    aber damit eines klar ist: den daumen bekommst du nicht wegen des inhalts, sondern wegen der dumpfen angriffigkeit, die doch glatt an herrn KICKL erinnert.
     
  4. Q

    Q Gast

    Du kriegst jedenfalls keinen Daumen hoch, weil du dich mit dieser Nichtantwort als Technokrat geoutet hast, dem die Wirkung der Gesetze auf die Menschen vollkommen gleichgültig ist.

    Und ebenso, was du damit für das ohnehin angeschlagene Image von abgehobenen Ministerialbürokraten anrichtest.

    Übrigens hier nicht zum ersten mal, wir hatten doch erst vor ein paar Tagen einen ganz ähnlich gelagerten Fall, wo du einer Userin auch geraten hast, sich mit ausländischen Behörden abzubalgen, statt pragmatisch eine inländische Meldung aufrechtzuerhalten, um genau dem zu entgehen.
     
  5. mit anderen worten: bevor du mit jemandem sex hast musst du seine staatsbürgerschaft und seinen meldezettel prüfen um feststellen zu können, welche folgen eine gewollte oder ungewollte schwangerschaft für dich haben könnte.

    finde ich absurd, vor allem wenn ich hier gearbeitet habe und mit meinen steuern das system gefüttert habe erwarte ich mir auch dass dieses system mich füttert wenn es nötig ist.
     
  6. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Also meine Erfahrung war so, dass es ein europäisches Formular gibt - genaue Bezeichnung müsste ich nachschauen - mittels dessen der Familienstand der Kinder nachgewiesen werden musste.

    Leider fand sich in Österreich in und um das Standesamt (hatte dann Kontakt mit verschiedensten potentiell Zuständigen) niemand, der bereit war, dieses Formular auszufüllen. Der "Meldezettel" hätte aber für Lux nicht gereicht! Fand dann letzten Endes einen Beamten, der mir quasi gnadenhalber doch die notwendigen Stempel gab.

    Soviel aus der Praxis.
     
  7. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    so kommst du mir mittlerweile auch vor, sonderzeichen.:wave: ich hoffe der eindruck via forum täuscht...
     
  8. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    du hast es überspitzt ausgedrückt, aber im grunde stimmt es:

    „Fide, sed cui, vide.“

    ist also schon seit über 2000 jahren bekannt, wahrlich keine neuigkeit;)
     
  9. Q

    Q Gast

    Ich frag jetzt noch einmal: wie hat sie das überhaupt geschafft, nicht selbst versichert zu sein, sondern bestenfalls beim Deutschen Kindsvater mitversichert?

    Sie war vorher angemeldet, dann in Mutterschutz und sollte jetzt auf KBG gehen. Sollte das DV wirklich vor dem Mutterschutz geendet haben, müsste sie doch zumindest beim AMS oder beim Sozialamt versichert sein? Das kann doch nicht sein, dass die so ohne Weiteres "ausgesteuert" ist?
     
  10. das kann ich auch nicht verstehen.
     
  11. Q

    Q Gast

    Du bist einfach nur ein kleiner Zyniker, der sich aufgrund seines Beamtenstatus für unglaublich schlau und wichtig hält.

    Hilfreiches ist von dir bis jetzt weder in diesem noch in dem anderen Fall gekommen, obwohl ich jede Wette eingehe, dass du nicht nur einen, sondern gleich ein paar Wege wüsstest, wie sie ganz leicht zu einer österreichischen Versicherung käme.

    Aber bitte, dir ist es ja wichtiger, dass die Republik Österreich hier ein paar Hunderter einsparen kann ...
     
  12. Q

    Q Gast

    V.a. verstehe ich eins nicht: angenommen, der Vater wäre in Ö erwerbstätig, dann würde das ja auch nicht hindern, dass sie selbständig die FBH und das KGB beantragt, da bräuchte sie ihn auch nicht dazu, selbst wenn sie bei ihm nur mitversichert wäre.

    Hier gehts offenbar wirklich nur der Bürokratie von den leeren Kassen darum, ein paar Hunderter aus Deutschland zu zocken, und zu diesem Zweck wird eine Bürgerin im Kreis geschickt, unter dem Applaus zumindest eines Beamten des zuständigen Ministeriums.
     
  13. ja eh! und "vater unbekannt" angeben wäre gemein ihm gegenüber. aber im grunde würde man dazu gezwungen in so einem fall. (wenn sie wirklich nicht durchkommt das kinderbetreuungsgeld und die krankenversicherung in österreich zu bekommen)
    das gibts bei einigen sachen. nett wirds dann wenn deutschland sich auch nicht zuständig fühlt und sie im nirvana monatelang warten muss um was zum essen kaufen zu können :rolleyes: .
     
  14. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Weißt Q, man ist als pragmatisierter Beamter manchmal auch nicht glücklich darüber, dass die bestehenden Gesetze so sind wie sie sind. Aber ich bin verpflichtet diese anzuwenden und auch einzuhalten. Dass man aufgrund der Kenntnis der Gesetzeslage vielleicht in der Lage wäre ein mehr oder weniger legales Schlupfloch zu finden (die TE hat ja eh eines gefunden) hilft niemandem.
     
  15. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    ich betone:

    auch ich nicht.


    (btw, nach der Q'schen anregung sozialamt

    – hätte ich geschrieben: "ja, in solchen situationen muß man sich an die fürsorge wenden", darf man wohl annehmen, wie laut der Q sofort gebrüllt hätte, wie zynisch ich sei :rolleyes: – ganz abgesehen davon, daß ich mich mit der materie nicht als träger hoheitlicher gewalt, sondern wissenschaftlich befasse.)
     
  16. ist auch kein angriff an dich. du bist ja nicht die verursacherin des problemes.
     
  17. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    :love: ich habe mir schon gedacht, daß du mich verstehst, bzw. daß du weißt, daß ich niemandem eine sozialleistung nicht gönnen würde.



    aber wenn man schon "staatsdiener" basht, dann sollte man an der richtigen stelle ansetzen:

    der verantwortliche war (ist) der wirklich überaus wohlbesoldete herr Dr. Wolfgang SCHÜSSEL, der in seiner damaligen eigenschaft als außenminister der republik österreich deutlich bessere verhandlungsergebnisse hinsichtlich des EU-beitrittes hätte erzielen können (und müssen).
     
  18. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Also da bin ich sofort dabei (beim Bashen)! :D
     
  19. lakritzchen

    lakritzchen Gast-Teilnehmer/in

    Sonderzeichen, danke dass du diese Sachen hier beantwortest... im Sinne von Don't shoot the messenger... aber schräg ist das ganze schon...

    bin mir sicher das wissen die meisten nicht, dass das so ist!
     
  20. Q

    Q Gast

    Ich hab gsd schon genug pragmatisierte Beamte kennengelernt, die ein wenig Empathie mit dem Bürger aufbringen und ihm wenigstens so Sachen sagen wie:

    - ja, wenn der Vater unbekannt wäre ...
    - ja, wenn Sie wieder arbeiten würden ...
    - ja, wenn Sie sich beim AMS arbeitslos melden ...
    - ja, wenn Sie Sozialhilfe beantragen würden ...

    statt eine halbe Seite EU-Gesetze auf den Tisch zu knallen und dann zynisch zu schreiben: "Es wäre unpatriotisch von der TE, jetzt wieder arbeiten zu gehen, Deutschland soll in diesem Fall gefälligst zahlen"

    Und sich am Anwendungsvorrang des undurschaubaren EU-Rechtes zu begeilen.

    Und dem Finanzamt zu applaudieren, das die FBH abgelehnt hat, statt die TE anzurufen und ihr zu erklären, wie sie rasch zu einer Krankenversicherung für ihr Neugeborenes kommt.

    Ich frage mich, ob der Herr Sonderzeichen gut damit leben kann, wenn aufgrund des Umstandes, dass das Kind der TE in einem Krankenhaus mangels Kostendeckung abgewiesen wird, ein dauernder Schaden beim Kind entsteht, aber dafür dem EU-Paragraphen 4711-0815 Genüge getan ist und die Republik Österreich EUR 1.847,13 eingespart hat.
     

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