1. Reden wir miteinander ...

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Keine Familienbeihilfe und KBG von Österreich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stefanie30, 19 Januar 2011.

  1. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    LOL, einen ºperversenº link habe ich noch extra für die urschl ;)


    http://www.sozialversicherung.at/mediaDB/673038_Sonderausgabe_DGservice_EU-Verordnung.pdf


    hier ist die ganze thematik des europäischen sozialrechts recht anschaulich dargestellt; in grundzügen recht brauchbar und auch für nichtjuristInnen verständlich formuliert; geht aber auf den hiesigen spezialfall freilich nicht ein.
     
  2. Q

    Q Gast

    Ich bin der schlichten Auffassung, dass hier was grob schief rennt, egal welches Finanzamt da aus welchen Motiven gegen die Bürgerin entschieden hat.

    Wie Stefanie30 und andere schon ausgeführt haben: stell dir vor, der Vater wäre jetzt Tscheche oder Bulgare oder Litauer und hätte sich noch dazu seit der Zeugung nicht mehr blicken lassen bzw. wäre unkooperativ ...

    Das kann doch nicht sein, dass die Mutter hier auf den Goodwill des Vaters und ausländischer Behörden angewiesen ist, um zu sozialrechtlicher Grundversorgung zu kommen. Das würde ja zu dem Ergebnis führen, dass die Mutter ohne Antrag des Vaters keine Möglichkeit hat, auch nur zu einer Krankenversicherung für ein Kind österreichsicher Staatsbürgerschaft zu kommen.

    Warum ist eigentlich unbeachtlich, dass sie im Inland beschäftigt war? Warum stellt das wirklich nur auf den Vater ab?

    Ich verstehe gut, dass sie sich kurzfristig um eine angemeldete Beschäftigung bemüht, und sei es nur für ein paar Tage, damit sie die FBH kriegt und den ganzen Rest, denn nachher ist sie aufgrund KBG-Bezugs ohnehin krankenversichert und das Kind bei ihr, und alles ist paletti.

    Das ist nicht EU-Recht, das ist Schikane.
     
  3. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in


    ich hoffe für dich, dass du alles schnell klären kannst, ist echt heftig. am wichtigsten ist, dass du fbh bekommst, dann kannst den rest angehen.


    seh ich genauso.
     
  4. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Ich glaube, da ist ein Irrtum passiert. Wie auch hier beschrieben:

    Voraussetzungen

    Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern,
    • deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und
    • deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.
    Die Voraussetzung ist also nur der Lebensmittelpunkt des Kindes, und der liegt in Österreich, da es dort gemeinsam mit Dir lebt!!!

    Mein Mann arbeitet in Luxemburg, und wir haben aus diesem Grund auch Anspruch auf Familienleistungen von Lux. Ich muss jährlich nachweisen, wieviel wir in Österreich erhalten haben und erhalte von Luxemburg dann die Differenz (ist Einiges) ausbezahlt.

    Der Grundanspruch besteht aber in Österreich.
     
  5. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    was du hier zum wiederholten mal so militant behauptest, war vorher schon unrichtig und ist auch jetzt immer noch ein polemischer mumpitz, der schon in richtung verhetzung geht.


    richtig ist:
    die inländischen behörden haben keine "motive", die sie irgendwie verleiten würden "gegen die bürgerin" zu entscheiden.
    sie entscheiden ausschließlich auf der grundlage des gesetzes – in der regel aufgrund einer inländischen vorschrift, hier eben aufgrund einer (höherrangigen!) europäischen bestimmung.


    daß es hin und wieder zu (ggf. auch gröberen) amtsirrtümern kommt, ist zwar richtig; im vorliegenden fall aber bislang keineswegs erwiesen.
     
  6. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    Naja eben nicht - wenn man beachtet:

    FBH

    Welche Regelungen ergeben sich aufgrund des EU-Rechtes?

    Hinsichtlich der Familienbeihilfe gelten im wesentlichen dieselben Bestimmungen, die bereits im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld dargestellt wurden.
    Das heißt, dass grundsätzlich nach dem Beschäftigungslandprinzip die Familienbeihilfe in jenem Land gebührt, in dem ein oder beide Elternteile beschäftigt sind.
    Sind die Elternteile in unterschiedlichen (EU-)Ländern beschäftigt, so wird jenes Land leistungspflichtig, in dem sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kindes befindet. In diesem Fall kann unter Umständen eine Differenzzahlung gebühren, sofern die ausländische Leistung höher als jene im Wohnsitzstaat des Kindes ist. Nähere Erläuterungen siehe oben Kinderbetreuungsgeld.
     
  7. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    dazu ist nur eines zu sagen:

    daß man die zwei fälle nicht über einen kamm scheren kann.

    bei dir, Cat-Steve, gilt schon deswegen "altes recht", weil deine kinder vor dem 1. Mai 2010 geboren sind.
     
  8. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Du meinst, die gesetzliche Lage hätte sich hier geändert? In Österreich oder in der EU? Auf welches Gesetz beziehst Du Dich denn?
     
  9. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    ganz richtig, es ist/war hier im streitgegenständlichen zeitrahmen nur ein elternteil beschäftigt, deswegen eben nicht das wohnsitzlandprinzip, sondern das schon vielfach erwähnte beschäftigungslandprinzip.
     
  10. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    EU-weit, und damit selbstverständlich gleichzeitig auch in österreich:

    mit 1. Mai 2010 wurde die (für viele "altfälle" freilich weiterhin maßgebliche) VO (EWG) Nr. 1408/71 abgelöst durch die bereits mehrfach erwähnte VO (EG) Nr. 883/2004.
     
  11. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Kann leider derzeit nicht alles nachlesen - werde ich dann am Abend nachholen. Irgendwie scheint es aber fast so, als wäre die Situation damit entsetzlich kompliziert worden?! Bin ganz schockiert, wenn das wirklich so ist (obwohl wir wohl wirklich Altfälle sind. Und damit war alles schon irre kompliziert - allein den Familienstand länderübergreifend nachzuweisen, hat sich als Hürde erwiesen).
     
  12. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    So das Thema ist gegessen - ich bin ab heute als Angestellte angemeldet - werde nächste Woche meine Arbeit beginnen und bin gottseidank wieder versichert und kann morgen getrost mit meinem Kleinen ins Krankenhaus wegen seiner Physiotherapie ..

    Aber eines möchte ich noch sagen ... es mag vielleicht lächerlich klingen aber, sprichst du kein Deutsch .. wohnst in Österreich und arbeitest nix bekommst du brav Kindergeld .. hast du dein Leben lang gearbeitet, bist "waschechte" Österreicherin - kannst schaun wie'sd zu deinem Geld kommst - und das finde ich nach wie vor nicht korrekt!

    *close*
     
  13. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Na geh - die Problematik betrifft doch gerade eben nicht nur Österreicher, wenn da eine EU-weite Regelung greift?!
     
  14. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    also gerade im hinblick auf die familienleistungen ist die neue VO wesentlich transparenter geworden; die alte war hier um einiges komplizierter.
     
  15. Q

    Q Gast

    Das trifft aber ausschließlich deswegen zu, weil das FA den bestehenden Mutterschutz nicht als "Beschäftigung" sieht. M.E. nicht sachzutreffend.

    Außerdem: dass man die Regelung durch Aufnahme einer angemeldeten Beschäftigung im Inland für ein paar Tage "aushebeln" kann, zeigt doch, wie schwachsinnig sie in diesem Fall ist.

    Quatsch.

    Ein paar Fragen wurden immer noch nicht beantwortet:
    a) wenn sie derzeit (vor KBG-Bezug) in Mutterschutz (und damit beschäftigt) ist, warum ist dann der Beschäftigungsort des Vaters maßgeblich?
    b) wie kann eine Frau und ein Kind sich davor schützen, dass aufgrund eines unkooperativen Vaters oder saumeliger ausländischer Behörden monatelang weder Sozialleistungen noch Versicherungsschutz gewährt werden?

    Das hoch gepriesene EU-Recht darf doch vom Heimatstaat nicht dazu missbraucht werden, sich aus seiner Versorgungspflicht zu stehlen und einem neugeborenen Kind angemessene medizinische Versorgung vorzuenthalten.

    Es wird auch abzuwarten sein, was passiert, wenn die Kinderrechte in Verfassungsrang aufgenommen werden. Dann sticht dieser EU-Mumpitz die heimische Verfassung aus, oder wie?
     
  16. sonnengelb

    VIP: :Silber

    was ich trotz allem als heftig empfinde (auch wenn es rechtlich gesehen vollkommen korrekt ist): als in österreich lebenden österreicherin ist man in so einem (zwar sicher nicht recht häufigem) fall gezwungen sich
    - mit einer behörde im ausland herumzuschlagen
    - auf kooperation eines menschen (kindsvater) angewiesen zu sein, dem gegenüber man keinerlei(!) rechte hat - zb da nicht verheiratet, auch kein anspruch auf unterhalt. und wenn der zickt - gute nacht! dann gibts von nirgends(!) geld.

    natürlich wirds schon einen guten grund haben, dass es diese regelung so gibt, aber in solchen spezialfällen kann es für die betroffenen sehr unlustig werden ...


    lg

    so
     
  17. HeidelBaer1206

    HeidelBaer1206 Gast-Teilnehmer/in

    Solche Ausagen sind so platt :boes:
     
  18. sonnengelb

    VIP: :Silber

    zumindest im fall von stefanie ist es so (wenn ich es richtig im kopf habe), dass ihr arbeitsvertrag befristet war, mit dem mutterschutz ausgelaufen ist und sie somit nach dem mutterschutz in keinem dienstverhältnis (auch nicht in einem karenziertem) steht. das dürfte dieser regelung von wegen beschäftigungsort in dem fall tür und tor öffnen.

    lg
     
  19. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in


    Ja das mag schon sein - aber versetze sich mal jemand in meine Lage .. und ich gebs zu - ich bin im Moment einfach fertig ... und sauer ... ich muss jetzt arbeiten und kann mir mein Kind umbinden damit ich an mein Geld komm ..
     
  20. HeidelBaer1206

    HeidelBaer1206 Gast-Teilnehmer/in

    Ich verstehe sehr wohl dass du fertig bist - einfach weil das eine Situation ist, die mehr Aufwand nach sich zieht. Deshalb :hug:
    Aber mir sind solche Sachen nicht fremd - wir haben viele Mitarbeiter aus der EU und nicht EU - ich kenne solche Sachen. Das scheint am Anfang immer total undurchsichtig und mühsam, es wurde bis jetzt aber noch jede Situation gut gelöst, man muss halt ein bißchen Zeit und Energie investieren.

    Aber ich mag es einfach nicht, wenn dann ein Satz wit 'na wennst nix tuast, dann kriegst das Geld nachgeschmissen' - das hat mit deiner Situation einfach gar nix zu tun.

    Und nur wegen der Bürokratie - sei es in Ö oder EU - ein Kind in Frage zu stellen - da hat der Frust gesprochen, oder?!

    Alles Gute!
     

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