1. Reden wir miteinander ...

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Keine Familienbeihilfe und KBG von Österreich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stefanie30, 19 Januar 2011.

  1. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    ok .. und das heisst also .. ich kann nicht wie in Österreich - die Karenzzeit von (in meinem Fall) 15 Monate nehmen - sondern muss das nach Deutschem Recht machen - und das Geld dann wohl Gehaltsabhängig berechnen .. sowie die Deutsche Zeit für Karenz nehmen (keine Ahnung wie lang die haben) und auch die Familienbeihilfe (Kindergeld?) dort so beantragen?

    Na holla die Waldfee - da hab ich mir ja sauber was eingebrockt :(

    Muss morgen jetzt mal meinen Chef anrufen, denn wenn der das jetzt regelt dass ich geringfügig für ihn arbeite - dann muss ich zwar meine Versicherung selbst zahlen (glaub ich zumindest) aber ich arbeite in Österreich .. Also ich hoffe dass das so funktioniert ...

    Schlägt mir heute ganz schön auf den Magen die Sache ... *seufz* ...

    Aber danke für Eure hilfreichen Worte!
     
  2. Miss.Sunshine23

    Miss.Sunshine23 Gast-Teilnehmer/in

    Oh Gott, ich finde das ist wirklich die Härte....

    Bei mir wird es ein ganz ähnlicher Fall sein:

    Ich bin mein Leben lang Österreicherin, lebe in Österreich und führe seit 4 Jahren eine Fernbeziehung zu einem Tschechen, der auch in Tschechien lebt und arbeitet. Wir sind nicht verheiratet, mein Freund möchte zumindest in den nächsten Jahren nicht nach Österreich kommen.

    Jetzt erwarte ich ein Kind und ich hatte fest damit gerechnet, dass ich das Kinderbetreuungsgeld von Österreich beziehen kann... die Bürokratie mit Tschechien sowie das beglaubigte Übersetzen von dem ganzen Papierkram wollte ich mir echt ersparen... und bereits nach Ende des Mutterschutzes sofort wieder zu arbeiten ist schon etwas heftig!

    Wahrscheinlich ergibt sich keine Ausnahme, wenn ich noch Studentin bin und für mich noch Familienbeihilfe bekomme?
     
  3. Sensation

    Sensation Gast-Teilnehmer/in

    @sonderzeichen: was passiert wenn sie die te von ihrem freund trennt? läuft dann trotzdem immer noch alles über de?
     
  4. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    nein, jetzt hast du eines vergessen: sobald du in österreich beschäftigt bist, ist deutschland draußen.

    was das KBG angeht: das hätte dir in aller regel auch dann zugestanden, wenn du statt wie künftig als erwerbstätige österr. familienbeihilfe das deutsches kindergeld (der familienbeihilfe entsprechend) bezogen hättest.

    (stark vereinfacht gesagt: damit du dich nicht mit zuviel deutschen bestimmungen quälen mußt ;) bzw. weil die träger die geldleistungen untereinander verrechnen.)
     
  5. Miss.Sunshine23

    Miss.Sunshine23 Gast-Teilnehmer/in

    Irgendwie ist das ganze echt kompliziert... Also d.h. man bekommt in so einem Fall trotzdem österreichisches KBG, wenn man die Familienbeihilfe aus einem anderen EU-Staat bezieht?
     
  6. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    unter der voraussetzung, daß sie nicht arbeitet:
    im grunde ja – denn: er bleibt ja vater des kindes;)
    man müßte dies natürlich den deutschen stellen mitteilen, damit z.b das deutsche kindergeld "abgezweigt" wird (d.h. nicht mehr an den vater ausbezahlt, sondern an die mutter).

    dein anspruch auf familienbeihilfe bleibt unberührt (vorausgesetzt, deine eltern bleiben DIR gegenüber unterhaltspflichtig).

    ansonsten ist es wie oben skizziert: es muß immer zuerst das beschäftigungsland angesprochen werden.
     
  7. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    ja, in aller regel: ja:)
     
  8. basia

    basia Gast-Teilnehmer/in

    pfoa globalisierung zum angreifen! spannend!

    also.. irgendwie.. sorry TE. :eek:
     
  9. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    hmm das Ganze wäre also nicht passiert - wenn ich nicht befristet angestellt gewesen wäre ;)

    Und wenn Deutschland raus ist - passts ja eh - ich möchte ja das österreichische KBG und die Familienbeihilfe ... ich hab ein Recht darauf! So!
     
  10. Q

    Q Gast

    Also bei aller Freundschaft: aber in diesem speziellen Fall ist die Regelung schwachsinnig, dass eine Österreicherin, die hier erwerbstätig ist und ein Kind von einem EU-Ausländer bekommt, gezwungen ist, sich mit ausländischen Behörden wegen ihrer eigenen(!) Krankenversicherung und der des Kindes herumzuschlagen, wohingegen sie das nicht müsste, hätte sie den Vater erst gar nicht angegeben.

    Das kanns bitte nicht sein, nicht einmal die Eurokraten können es für intelligent halten, dass Leute, die in ihrem Heimatland wohnen und arbeiten, von dessen Sozialleistungen abgeschnitten werden, weil der Vater ihres Kindes EU-Ausländer ist.
     
  11. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    @sonderzeichen ... und wenn miss.sunshine den vater nicht angibt? dann läfut alles rein österreichsich ab?
     
  12. BirgitSe1

    BirgitSe1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Das ist ja alles wahnsinnig kompliziert.......

    Liebe TE, ich wünsche dir, dass sich das alles gibt und du diese Leistungen hier beziehen kannst.

    Ich möchte den Thread jetzt nicht missbrauchen, weiß aber auch nicht, ob ich jetzt deshalb einen neuen aufmachen soll.
    Ich hoffe, mir ist niemand bös, dass ich das jetzt deshalb da mache:

    Meine Freundin ist Österreicherin, lebt hier. Sie ist verheiratet mit einem türkischen Mann, möchte aber nicht in die Türkei und dort leben, sie möchte versuchen, dass er irgendwann herkommen kann.
    Nun, sie ist schwanger im 6.ten Monat.

    Wie ist das jetzt bei ihr? Bekommt sie für ihr Kind dann ganz normal Familienbeihilfe und auch ihr Kinderbetreuungsgeld? Oder gibt es da auch irgendwelche Probleme? - Auf die Idee ist sie sicher noch nie gekommen. Und ich will jetzt auch nichts zu ihr sagen, bevor ich näheres weiß. Es geht ihr ohnehin nicht gut, alleine und schwanger.

    Lg,

    Birgit
     
  13. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    nanu, heute zuviel blaue/orange propaganda gelesen?

    davon muß man ganz dringend abraten – denn das wäre sehr kurzsichtig. damit schneidet man sich ins eigene fleisch – ein anschauliches beispiel:

    falls man irgendwann mal grenzüberschreitend (!) um kindesunterhalt kämpfen muß, ohne irgendetwas plausibles in der hand zu haben, was die vaterschaft beurkundet, dann sieht es spätestens vor einem ausländischen gericht recht trübe aus; inländischen unterhaltsvorschuß gibt erst recht nicht…


    @Birgit: mit sozialrechtsfragen hinsichtlich Türkei habe ich mich nie befaßt, sorry.
    Oben wurde mal die hotline beim BMASK erwähnt, die sollten bescheid wissen.
     
  14. Arielle

    Arielle Gast-Teilnehmer/in

    Das ist doch aber wirklich hirnrissig, wer denkt sich sowas aus??

    Ich denke, die TE sollte mal zum Fnanzamt gehen und dort persoenlich nachfragen, die "netten" Damen am Telefon erzählen oefter mal einen Bloedsinn, ist mir selbst auch schon passiert!

    Wenn du nicht mal in Schreiben von irgendjemandem bekommen hast mit einer Ablehnung oder Informtion was zu tun ist, dann kann ja was nicht stimmen!
     
  15. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    ich kann mir das nicht vorstellen. geh noch mal zum finanzamt bzw. ruf die ak an, ist man als frau eine persona non grata oder wie soll ich das verstehen? warum sollte der mann in dem fall als maß aller dinge gelten, obwohl ich als frau und mutter samt kind in ö wohne, lebe und arbeite.
    verrückt wär das.
     
  16. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

    bitte, das ist doch wohl eine ganz unsachliche aussage, urschl.

    es kommt auf die erwerbstätigkeit an, nicht auf das geschlecht.
     
  17. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in


    trotzdem pervers! hast du vielleicht einen link dazu?
     
  18. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

  19. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    http://www.igr.at/1039,,,2.html

    Da steht's .. trotzdem unbegreiflich für mich ... und eine Frechheit obendrein ...

    Hab mit der AK telefoniert - die überprüfen dass - weil nirgends aufscheint dass der Kindesvater in irgend einem Verhältnis zu mir steht - außer dass er hald das Kind gezeugt hat ... dass er in der Geburtsurkunde steht ist ja logisch, da sonst wie von Sonderzeichen erwähnt irgendwann sonst ein Streit wegen der Unterhaltszahlungen rauskommen kann.

    Auf alle Fälle ist es für alle Ämter mit denen ich jetzt telefoniert habe unbegreiflich - und ich erwarte tel. Rückrufe da die angerufenen Leute sich damit jetzt erstmal beschäftigen müssen und dies überprüfen ..

    Mal schauen was dabei rauskommt ...
     
  20. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    dreh- und angelpunkt ist das, was dein inländisches finanzamt im hinblick auf die österreichische familienbeihilfe entschieden hat bzw. entscheidet – da sind die anderen inländischen behörden daran gebunden, da fährt die eisenbahn drüber.


    falls die AK sich damit ernsthaft und sachverständig (!) auseinandersetzt (was ich sehr stark bezweifle, die dortigen juristInnen sind nicht wirklich die fähigsten…) und trotzdem eine andere rechtsauffassung haben sollte als die finanz-/sozialverwaltungsbehörden, dann solltest du von der AK verlangen, daß sie dir beistehen, eine klage vor den inländischen justizbehörden bzw. ein verfahren beim UFS anzustrengen, was dann wiederum ein "vorabentscheidungsverfahren" beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) herbeiführen sollte: denn nur der EuGH ist kompetent, das europäische recht verbindlich auszulegen.
     

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