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KBG - Nicht zur Deckung meines Lebenunterhalts gedacht???!!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Lebenszeichen, 11 Februar 2011.

  1. edelfee

    edelfee Gast

    Ich würde auch an die Zeitung gehen, denn diese Aussagen sind einfach falsch. KBG ist für die Betreuung des Kindes - Einkommensersatz oder Geld für die Betreuungsperson. Familieinbeihilfe ist für das Kind und dessen Kosten. Außerdem können sie nicht einfach alles streichen, nur weil die Bestätigung noch nicht bearbeitet ist, weil zumindest die Hälfte jedenfalls zustehen würde. Wenn so etwas in der Zeitung steht, dann ist das wenigstens einmal peinlich für sie. Nänmlich auch, daß ihnen ganz offensichtlich der Realitätssinn abhanden gekommen ist und Leute diese Akten bearbeiten, die keine Vorstellung davon haben, wofür das KBG dient und daß Alleinerziehende in der Zeit (12 Monate nach der Geburt!!!) ihr Leben damit finanzieren müssen. Nachdem es ja offenbar auch bei anderen diese Probleme gegeben hat, sollte man der GKK mal klar machen, was sie anrichten, wenn sie so schlampig arbeiten. Und ihnen zu verstehen geben, daß das das gleiche ist, wie wenn man ihnen ihren Lohn einfach nicht zahlt.

    Allerdings würde ich die Abbuchungen nicht so knapp bemessen. es kann aus irgendwelchen Gründen immer zu einer Verzögerung kommen (habe damals auch nicht immer am gleichen Tag das Geld bekommen) und dann sollte man zumindest eine Woche einkalkulieren.
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    ich halte jetzt auch nicht die verzögerung von ein paar tagen für so schlimm, weil das kann irgendwann auch mal passieren. aber die art, wie mit der te umgegangen wird und das offensichtliche unverständnis der bearbeitenden personen für das reale leben, finde ich einigermaßen hm eigenartig. :rolleyes: und da das system zu haben scheint (wochengeldbezug sperren, weil das kind nicht am egt zur welt kommt - geht´s noch ??) gehört das auch einmal publik gemacht, damit die ihre kommunikationsrichtlinien ändern und das personal besser geschult wird. da könnte man ja glauben, die sachbearbeiter leben am mond bei solchen dingen.
     
  3. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    da hast du natürlich vollkommen recht. daß manche stellen mit abstrusen rechtsauffassungen daherkommen, um einen abzuwimmeln, ist tatsächlich eine schande.
     
  4. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Ich hatte auch meine Probleme mit der Gebietskrankenkasse.

    Hab ca. 4 Wochen nach der Geburt meines Sohnes den Antrag fürs KBG bei unserer Bezirksstelle bei der für das KBG zuständigen Dame abgegeben. Hab sie noch gebeten, zu schauen, ob alles passt und eh alles vollständig ist. Sie meinte ja.

    Dann war die Schutzfrist zu Ende, und es ist kein KBG gekommen. ABER es ist ca. 8 Wochen nach Abgabe meines Antrages eine schriftliche Aufforderung gekommen, ich müsse einen Einkommensnachweis nachreichen!!!

    Ich hab also angerufen und erklärt, ich hätte alles abgegeben und die Dame dort hätte die Unterlagen auch für vollständig erachtet. Was sagt mir die Frau am Telefon: "Die kennst sich dort ja nicht aus". Ich also: "Das war die ZUSTÄNDIGE für KBG." Sie wieder: "Ja schon, aber die kennen sich nicht aus. Nur wir in der Fachabteilung sind die Spezialisten." Was soll man da sagen?!? Schulen die bewusst die Leute nicht ein???

    Jedenfalls war sich die Dame in der Andreasgasse aber auch nicht sicher, was genau sie jetzt von mir braucht. Die Unterlagen, wieviel ich in der Schutzfrist erhalten habe, hatte sie. Sie wollte aber wissen, wieviel ich die letzten drei Monate VOR der GESETZLICHEN Schutzfrist bekommen habe. (Detail am Rande: Egal welche Rechenvariante, es kommt bei mir immer mehr als EUR 66,-/Tag raus! Also wäre es völlig egal gewesen, wie man es rechnet.). Ich hab ihr dann noch vorgeschlagen, ich könne auch das Einkommen vor meiner tatsächlichen vorzeitigen Schutzfrist bekanntgeben. Erstaunlicherweise wollte sie das dann wirklich und ihre ursprüngliche Forderung wäre eh wiederum falsch gewesen!!!

    ABER: Ich und meine Kinder waren wochenlang nicht krankenversichert!!! Wäre schon peinlich gewesen, wenn ich beim Arzt gewesen wäre und die e-card hätte nicht funktioniert.

    Jedenfalls hat sie dann noch gemeint, sie hätte 6 - 8 Wochen "Rückstau". Also selbst wenn man gleich nach der Geburt den Antrag abgiebt, geht es sich fast nicht aus.

    Meiner Meinung nach sind sie mit den einkommensbezogenen KBG völlig überfordert.
    Die Kollegin aus unserer Personalabteilung hat mir auch schon berichtet, dass sie die unterschiedlichsten Varianten von Entgeltbestätigungen schicken mussten (die Sachlage war aber grundsätzlich immer die gleiche).

    Ich hatte genug Reserven am Konto, ABER die GKK kann ja wohl kaum voraussetzen, dass sich jeder KBG-Bezieher Reserven anlegt, damit sie dann seeeeeeeeeeehr langsam arbeiten können.
     
  5. Tja das gleiche ist mir leider auch passiert. Ich hab auch ein Schreiben bekommen und hab die Zetteln gleich hingebracht. Beim nächsten Mal hab ich auch kein Geld bekommen. Was ich nicht nachvollziehen kann. Sie hätten ja wenigstens die Hälfte auszahlen können, weil man das eh bekommt, selbst wenn man die Untersuchungen nicht gemacht hätte. Ich hab das Geld erst im nächsten Monat bekommen. Dank Dispot wars kein Problem, aber die Kosten musste natürlich ich zahlen.
     
  6. miki27

    miki27 Gast-Teilnehmer/in

    Ich wende mich in strittigen Fragen bzgl Kbg oder Familienbeihilfe usw immer an die Hotline des Familienministeriums so hab z.B. vor kurzem eine blöde Gschicht die seit Jahren beim BMF falsch gelaufen ist mit einem Anruf dort aus der Welt geschafft. Bzw mit einem Namen eines Juristen vom Familienministeriums auf den ich mich beim FA berufen habe.
    Versuch dort mal Dein Glück wenn noch immer nichts weitergegangen ist.

    Man hat sicher das Recht dass das Kbg bis 10 auf dem Konto ist (genauso wie bei AMS Leistungen) der Brief bzw die Bestätigung über den Bezug stellt eine Vereinbarung dar an die sich die GKK sicher halten muss.

    Ich versteh ehrlich auch nicht wie man in einem laufenden Verfahren Leistungen einfach streichen kann. Aber die GKK hat mich auch schon oft negativ überrascht.

    Lg Michaela
     
  7. susa66

    susa66 Gast-Teilnehmer/in


    Liebe Marie!

    Bitte rufe am Montag bei der ARbeiterkammer an und schildere dein Problem damit sie dir helfen können.
    Was du noch machen kannst um den Druck zu erhöhen ist, dass du dich an "help" wendest help.orf.at das Konsumentenmagazin des ORF die können auch sehr gut weiterhelfen.
    Als letzen Schritt würde ich einen Lesebrief schreiben :D

    So können die bei der GKK nicht agieren.


    LG
    susa
     
  8. Entourage

    Entourage Gast-Teilnehmer/in

    ich sehe da system dahinter, ich habe auch das wochengeld 2 monate nach dem einreichen das erste mal bekommen.

    die gkk verrechnet dienstgebern sofort zinsen, wenn das geld nicht sofort da ist, ich sehe es als dienstnehmer nicht ein, wenn hier angeblich so lange bearbeitet wird.

    die ak muss dringend was machen, nicht jeder hat geld auf der seite. immerhin zahlt man vorher auch brav ein!
     
  9. woswasi

    woswasi Gast-Teilnehmer/in

    Habe auf mein Wochengeld (ist schon 1,5 Jahre her) auch über 2 Monate gewartet. War eine ewige Nachtelefoniererei und Aufschieberei :mad:.

    Mir habens angeboten, dass ich mir einen Betrag von 20€/Tag als Vorschuss direkt persönlich bei der GKK abholen könnte. :boes: ... damit ich nicht verhungern muss :rolleyes:. Mir wars zu blöd alle paar Tage zur GKK zu laufen und mir ein paar Euro abzuholen.
     
  10. poison

    poison Gast

    schreib ein mail an den ddr. popper. der ist der chef der oögkk und sehr nett. die angelegenheit sollte dann schnell bearbeitet sein, denn er ist sehr dahinter, dass seine leute gscheit arbeiten.
     
  11. miki27

    miki27 Gast-Teilnehmer/in

    Oja das kenn ich auch ich hab mitten im vorzeitigen Muschu aufeinmal kein Geld mehr bekommen. Haben die mir doch tatsächlich gesagt das wurde vergessen. Als ich 10 tage später nochmal angerufen hab, haben sie gemeint sie habens eh schon überwiesen aber so Banküberweisungen dauern schon mal 10 tage ich solle mal meinem Mann was überweisen dann werd ich das schon sehen :vogelzeig::roflsmiley:
     
  12. Rotschopf100

    Rotschopf100 Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde sagen, dass du indirekt selbst schuld bist (an der Verzögerung).

    Dass man die Nachweise betreffend Muki-Pass Untersuchungen rechtzeitig (also mit entsprechend großem Zeitfenster vorher) einbringt, erscheint mir irgendwie selbstverständlich, da diese ja die Unterlagen auch bearbeiten müssen und vermutlich viel zu tun haben.

    Wenn du also wartest, dass sie dich sogar auffordern müssen, dann darf du ihnen die Verzögerung auch nicht verübeln.
     
  13. Steftschu

    Steftschu Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe jetzt auch nur die Hälfte überwiesen bekommen, tja natürlich bin ich selber schuld. Ich wollte halt bequem gleich alle Untersuchungen auf einmal einsenden, denn die letzte Untersuchung 10-14 Monate kann man nicht früher machen und beim einkommensabhängigen KBG bekommt man aber schon vor der letzten Untersuchung nur mehr die Hälfte nämlich ab dem 10 Lebensmonat des Kindes. Durch die vielen versch. Varianten führt sich halt diese Regelung irgendwie ad absurdum. Bei der längsten Variante z. B. sind ja diese 10 Untersuchungen ja schon längst gemacht.
    Ich habe nun alle hingeschickt und zum Glück bekomme ich dieses Monat auch die FBH, dass der Verlust nicht so schwer wiegt.
    Das mit "KBG ist nur für das Kind" ist ja schon lustig, wozu gibt es dann Einkommensgrenzen? Dann würde ich z.B. die Variante mit dem meisten Geld nehmen und nach der Karenz normal arbeiten.
    So Mißverständnisse kommen halt, wenn so merkwürdige Konstrukte wie das KBG eingeführt werden. FRüher war das einfacher, da gab es Karenzgeld, das war eine Versicherungsleistung wie Arbeitslosengeld.
     
  14. Kiwii

    Kiwii Gast-Teilnehmer/in

    der ist schon in der pension ;) neue dir. andrea wesenauer...
     
  15. Theta

    Theta Gast-Teilnehmer/in

    @Sonderzeichen: Auf der Seite der GKK und auch im Bezugsbescheid steht, dass bis spätestens am 10. des Folgemonats ausgezahlt wird.
    http://www.wgkk.at/portal27/portal/...tion=2&p_menuid=56579&p_tabid=4&p_pubid=75502

    Nur weil kein garantiert darunter steht, heißt das nicht, dass sie sich nicht daran zu halten haben. Möglich, dass sie gesetzlich nicht dafür belangt werden können, aber in Ordnung ist es trotzdem nicht.

    Die Mutter stellt nicht die Anforderung, dass es am 10. da zu sein hat, nein, sie richtet sich mit ihren Zahlungen nach der GKK. Ich kann ja auch nicht zu meinem Vermieter sagen, dass er mir keine Mahnkosten verrechnen kann, weil es nicht im Gesetz verankert ist, dass ich am 1. meine Miete zahlen muss.

    Und ja, ein Fehler kann vorkommen. Aber einmal ist genug und selbst da kann man sich rein aus Höflichkeit entschuldigen.
     
  16. poison

    poison Gast

    echt, im herbst hatte ich noch zu tun mit ihm.
     
  17. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Dazu braucht man weder Insiderin sein, noch lange suchen.
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001474

    Abschnitt 8
    Auszahlung der Leistungen
    Art der Auszahlung
    § 33. (1) Die Auszahlung der Leistungen nach diesem Bundesgesetz erfolgt jeweils monatlich im Nachhinein auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut oder per Post an eine inländische Adresse bis zum Zehnten des Folgemonats.

    Gruss
    Manuela
     
  18. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    @Lebenszeichen

    So wie ich es verstanden habe ist dies keine Einzelfall, sondern wird routinemässig bei der WGKK falsch bearbeitet, da du ja noch 14 Tage zeit gehabt hättest die Nachweise zu bringen.

    Deshalb würde ich es auf jeden Fall der Obudsfrau melden.

    Wiener Gebietskrankenkasse 1103 Wien, Wienerbergstraße 15-19, Tel. 01/60 122 Ombudsfrau Gertraude Jung, 2131 DW

    Solche Arbeitsabläufe müssen hinterfragt und geändert werden.

    Gruss
    Manuela
     
  19. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    LOL, daß das unmittelbar im KBGG geregelt sein könnte, das hatte ich gar nicht in erwägung gezogen ;)

    wobei die formulierung "…erfolgt…" normentheoretisch nicht viel hergibt. es ist eben kein befehl wie "die behörde hat die pflicht, …" oder "es ist zu zahlen" wäre, sondern es ist bloß eine feststellung.

    man könnte sich also rechtswissenschaftlich auf den standpunkt stellen, daß die vom gesetzgeber gewählte ausdrucksweise bloß eine rein deskriptive aussage ohne befehlscharakter sei. – damit ich meine vorherig geäußerte ansicht ein bißchen verteidige ;)
     

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