1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

KBG - Nicht zur Deckung meines Lebenunterhalts gedacht???!!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Lebenszeichen, 11 Februar 2011.

  1. Genius4

    Genius4 Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin sonst keine die danach schreit aber das würd selbst ich der Krone mitteilen!

    Frechheit, womit soll man denn sonst seine Rechnungen bezahlen? Vielleicht gibts ja einen Fond der das während der Karenz übernimmt? :rolleyes: ala "Eltern die ihre Kinder betreuen" :D
     
  2. Ninscha-Bunny

    Ninscha-Bunny Gast-Teilnehmer/in

    wahnsinn was auf den ämtern oft so abgeht ... :boes:

    aber wennst was von der GKK brauchst u. das nicht regelmäßig eingespielt ist wartest echt ewig u. musst 100x nachfragen, leider!
    aber wehe die brauchen was von dir!

    geh doch an die presse! leserbriefe der div. tageszeitungen usw!
     
  3. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    @Lebenszeichen & @all:

    bitte, das soll nicht patzig sein, aber ich will es schon wissen:


    woher nehmt ihr alle mit dieser gewißheit an, man hätte einen rechtsanspruch auf zahlung bzw. gutschrift zu einem ganz bestimmten tag im monat?


    kann mir das jemand mal erklären?

    (mit exakten fundstellen bitte.)
     
  4. LiviaS

    LiviaS Gast

    Weil das extra in dem Schreiben steht, dass man erhält, sobald der Antrag bewilligt worden ist.
    Da steht wortwörtlich drinnen: die Zahlung erfolgt im Nachhinein bis zum 10. des Folgemonats. ;)

    Ich scann dir das schreiben jetzt nicht ein, weil ich keinen Scanner hab, aber eigentlich müsstest du (bzw. deine Frau) das auch erhalten haben, wenn euch KBG bewilligt worden ist. ;)
     
  5. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    das ist freilich richtig, daß es in diesen bescheidähnlichen geschäftsstücken so steht, wie du schreibst. ich verstehe das so: das ist keine zusicherung wie "garantiert", sondern bloß eine "grundsätzliche" aussage.

    wie gesagt, ich habe gesucht und kann nirgendwo ein gesetz oder eine verordnung oder einen ministeriellen erlaß finden, aus welchem bzw. welcher die bürgerin oder der bürger beim kinderbetreuungsgeld einen anspruch auf anweisung zu einem ganz bestimmten tag ableiten könnte.

    aber vielleicht gibt es hier im forum eine/n insiderIn, die/der die genaue bestimmung kennt, das ist durchaus wissenswert, wie das im detail geregelt ist.
     
  6. Piercing

    Piercing Gast-Teilnehmer/in

    Frechheit! Ja wie willst denn deine kosten denn sonst decken? Mit Baby/Kind am arm arbeiten gehen? A bissl witzig sans scho!!!
     
  7. LiviaS

    LiviaS Gast

    Ja, schon, aber wenn das jetzt für KK nicht bindend ist, dann kann ich den ganzen Feb. auf das KBG vom Jänner warten .... oder noch länger, weil dann dürfen sies ja irgendwann überweisen.

    Sorry, aber das man da spinnert wird, ist voraus zu sehen, oder? ;)
     
  8. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    Livia, ich bin absolut im bilde – ich warte seit über 2 jahren auf eine korrekte auszahlung von familienleistungen der jahre 2006–2008, welche zwischen zwei staaten hin- und hergeschoben werden ;)

    es ist halt einfach so, daß hie und da schleißig gearbeitet wird, daß z.b. computerprogramme zur automatischen abwicklung der anweisungen falsch installiert sind bzw. daten unrichtig überspielt werden usw. usf.; aber der TE muß man schon auch sagen dürfen, daß ihre bankangelegenheiten ihre privatsache sind und sie der behörde da keinen vorwurf machen braucht.

    sie hat es in der hand, wie sie disponiert. und daß zahlungen gelegentlich verzögert ein- oder ausgehen, weiß man doch auch schon seit ein paar tagen :rolleyes:.

    also, da der behörde den schwarzen peter zuschieben wollen, obwohl man selber schuld ist, wenn man beim girokonto im minus ist – das finde ich von der TE ziemlich dreist. oder unreif, wie auch immer.
     
  9. LiviaS

    LiviaS Gast

    Ich glaub, der TE ist es nicht grundsätzlich darum gegangen, dass das Geld am 10. nicht da war, sondern darum, mit welchem Ton man sie abgeschaßelt hat.

    Sorry, aber da verstehe ich schon, dass einem da das Geimpfte aufgeht - aber gut, ich bin im Moment auch sehr empfindlich. ;)
     
  10. Giggi77

    Giggi77 Gast-Teilnehmer/in

    Ich würd sagen, es geht auch darum, dass das Geld fälschlicherweise gar nicht ausbezahlt wurde!! Und nicht, dass es nicht am 10. am Konto war.
    Und eben der Umgangston... :rolleyes:

    Giggi :wave:
     
  11. Lebenszeichen

    Lebenszeichen Gast-Teilnehmer/in

    Ja, klar ist es ok für mich wenn mal was schief geht und man sich in gepflegtem Ton entschuldigt :)
    Aber als Alleinerzieherin lebe ich leider teilweise schon ein bißchen von der Hand in den Mund und bin auf diese (regelmäßigen) Zahlungen angewiesen!
    Ich erledige auch meinen erforderlichen Teil damit ich diese Zahlungen bekomme und nicht in finanzielle Schwierigkeiten komme.

    Mir dann zu erklären, man könne persönlich nichts dafür, obwohl man in Vertretung seiner "Firma" am Telefon sitzt und dann noch mich als die "Blöde" hinstellt die gefälligst Verständnis zu haben hat für das wie das bei Ihnen läuft... obwohl ich alles fristgerecht erledigt habe.
    Wenn mir zugesichert wird, ich erhalt mein Geld bis zum 10. - dann verlass ich mich drauf.
    Und wenns mal nicht so ist, dann erwarte ich eine Entschuldigung und Verständnis.

    Ist das echt zuviel verlangt?

    LG, Marie
     
  12. jador

    jador Gast-Teilnehmer/in

    eigentlich geht ja um die aussage,dass das geld gar nicht für die begleichung des lebensunterhalts sondern nur für das kind verwendet werden darf.
     
  13. xsandi27

    VIP: :Silber

    Genau das mit dem EGT ist mir auch passiert. Die sind davon aus gegangen das ich schon entbunden habe, nur weil ich einmal über Nacht stationär im KH war. Das ist mir beim zweiten Kind nicht mehr passiert. Da hab ich dann Provokant wie ich bin angerufen am EGT und denen gesagt "nur damit sie es wissen, mein Kind ist noch nicht da" die Dame hat mich dann gefragt warum ich ihnen das erzähle. Also die konnte gar nicht glauben das mir mein Bezug damals gesperrt wurde. :rolleyes::D
     
  14. mama90

    mama90 Gast-Teilnehmer/in

    ich find das ist wirklich eine frechheit!
    ich würd an deiner stelle (auch wenns vl nichts bringt) einen beschwerde brief schreiben!
    wann bekommst du denn das geld jetzt?
    ich dachte immer das die familienbeihilfe fürs kind da ist?
    das des kbg aber nur fürs kind da ist, ist ja sowieso nicht wahr!

    liebe grüße
     
  15. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    wie gesagt:

    wenn du denkst, von seiten der behörden im anderen staat, welche das nachhaltig verbockt haben, hätte ich jemals ein wort der entschuldigung gehört, irrst du dich.

    ich muß – im gegenteil zur TE – feststellen, daß in meinem fall ausschließlich die österreichischen behörden korrekt – im sinne von rechtlich und im sinne von zuvorkommend freundlich – gehandelt haben.
     
  16. kedi75

    kedi75 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn man KBG bezieht,ist man ja wohl niemandem rechenschaft schuldig wofür man das geld ausgibt.
     
  17. LiviaS

    LiviaS Gast

    Aber da muss ich schon den Behörden zu gute halten: das kann man überall nachlesen, dass nach 56 Tagen der Wochengeldbezug ruhend gestellt wird, bis die Geburtsbestätigung vorliegt, allfällige Mehr-Auszahlungen (also wenns über den EGT geht) werden dann 28 Tage nach dem tatsächlichen Geburtstermin mitausbezahlt.
     
  18. Zwergal26

    Zwergal26 Gast-Teilnehmer/in

    Also ich hatte auch schon mal Probleme mit der Gebietskrankenkasse in Linz.
    Nach der Geburt muss man ja die Geburtstbestätigung vom KH einreichen.
    (Elena wurde mit Kaiserschnitt geboren!!)
    Nach dem ich die Bestätigung eingereicht hatte kam auch prompt die E-Card für meine Tochter. mmmhh aber das Geld kam und kam nicht.

    Nach 100000000 Telefonaten und 1 1/2 Monate warten bekam ich endlich wieder mein Geld. Frechheit!!!! (Anfangs meinten sie ja ich hätte die Bestätigung nie eingereicht - haha das ich nicht lache ich hatte ja schon meine E-Card!!! Entschuldiung bekam ich leider auch keine!)

    tztztz:boes:

    Liebe TE ich verstehe dich voll und ganz!!!!
     
  19. Mum02

    VIP: :Silber

    Das sehe ich nicht so! Das KBG ist eine Ersatzleistung für das Einkommen der Mutter, die ihr Kind betreut. Das ist kein Almosen der Krankenkasse sondern steht ihr einfach zu.

    Dass dieses Geld mit einer gewissen Regelmäßigkeit verlässlich eingehen muss, ist auch klar, da ja auch Miete, Strom und sonstige Dinge regelmäßig abgebucht werden und man natürlich davon ausgehen muss, dass die Mutter (überhaupt eine Alleinerzieherin) von diesem Geld lebt - und nicht von ihren Ersparnissen oder einer Erbschaft! Der gute Mann von der Krankenkasse verwechselt das scheinbar mit den Alimenten, die sind fürs Kind. Das KBG nicht!

    Es handelt sich ja, wie man auch hier im Forum sieht, nicht um eine seltene Ausnahme sondern es kommt bei vielen Frauen zu einer Verzögerung bei der Auszahlung (auch bei mir - ich wusste lange nicht, wann ich überhaupt zum ersten Mal was bekommen würde). Eine Mitteilung an die Mutter, wann sie zum ersten Mal Geld ausbezahlt bekommt und wann sie in Zukunft mit den Zahlungen zu rechnen hat, sollte eigentlich selbstverständlich sein!

    Nochmal: dieses Geld wird für die Führung des Haushalts, die Miete, Strom und Heizung etc verwendet. Da muss eine Frau, die gerade ein Baby bekommen hat, sich schon auf regelmäßige Auszahlung verlassen können!

    Es gibt übrigens soviel ich weiß eine Ombudsstelle bei der Krankenkasse, vielleicht ist das eine Möglichkeit.

    Lg mum02
     
  20. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    wie gesagt: als einer, der seit über 2 jahren auf die familienleistungen der jahre 2006–2008 wartet, kann ich nur den kopf schütteln, wenn manche meinen, daß eine verzögerung von ein paar tagen einen derartigen wirbel rechtfertigt.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden