1. Reden wir miteinander ...

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KBG neu. . .

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JohannaH, 23 Oktober 2009.

  1. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    Genau. Wobei für Väter gibts ja auch wieder einen extra Absatz glaube ich wo drinsteht, dass einfach die letzten 3 Monatsgehälter genommen werden. Bin mir aber nimmer so sicher. Habe den Entwurf nur schnell überflogen, weil ich ja eigentlich das mit dem Mindestbetrag und der Übergangsmöglichkeit gesucht habe
     
  2. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    ja, für die unselbständigen Väter, da wird zuerst ein fiktives Wochengeld berechnet und davon 80 % ist das einkommensabh. KBG. Aber für die selbständigen Väter und Landwirtsväter da gibt´s nur die Jahresberechnung.

    LG
    S.
     
  3. medusa303

    medusa303 Gast-Teilnehmer/in

    bitte hilfe zum KBG - kenn mich garnicht aus

    also ich kenn mich mit dem KBG auch garnicht aus - wie ist das...wann beginnt eigentlich der bezug - direkt nach dem wochengeld, wenn man gleich nach der schutzfrist in karenz geht???
    wenn man die 12+2 einkommensabhängige variante wählt - kann der partner ja trotzdem für 3 monate in karenz gehen, oder?
    ich würde nämlich gerne für 1 jahr und 9 monate in karenz gehen - mein partner würde dann die 3 monate nehmen um die 2 jahre karenz voll auszunützen...steht das in irgendeinem bezug zum KBG? kann ich ja eventuell trotzdem schon früher wieder arbeiten gehn, wenn die firma meine hilfe benötigen würde - die karenzzeit kann ich ja nochmal ändern?!? bitte um bestätigung...
    unser sohn ist am 02.10.2009 geboren - die schutzfrist bzw. wochengeld endet somit am 02.12.2009 - wie is das nun mit dem beginn des kinderbetreuungsgeldes? kann die variante 12+2 einkommensabhängig nicht ohnehin erst mit 01.01.2010 beantragt werden???
    bitte um eure hilfe ;)
     
  4. sonnengelb

    VIP: :Silber

    wieviel verdient er ca? wäre es für euch ev. insgesamt günstiger wenn ihr die 800 euro variante nehmt?
     
  5. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    du kannst es erst ab 1.1.2010 beantragen, für heuer (also 2009) bekommst du nichts. Du darfst heuer auch keinen Antrag auf eine der jetzigen Varianten stellen. Du kannst es auch nur bis zum 12. Lebensmonat beziehen,also endet es am 1.10.2010 für dich. Dein Mann kann dann noch vom 12. bis zum 14. Lebensmonat beziehen.
    Während dem einkommensanh. KBG darfst du max. geringf. dazuverdienen, danach ist es egal, wieviel du verdienst.
    Du kannst auch länger in Karenz gehen, ab dem 12. Lm bekommst aber kein KBG mehr. Du kannst dich in der Karenz auch mit deinem Mann abwechseln, also du bis 21. Lm und er vom 21. bis zum 24. Lm, aber auch hier: kein KBG.

    LG
    S.
     

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