1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

KBG 12 Monate, Karenz 24 Monate -> was beachten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von rufuswi, 24 April 2012.

  1. nickii79

    VIP: :Silber

    Geringfügig geht schon, hab ich gemacht!
    Siehe weiter oben die von mir geposteten Fragen und Antworten an bzw. Von der GKK
     
  2. juhu

    juhu Gast-Teilnehmer/in

    Danke!
     
  3. LisaMarie

    LisaMarie Gast-Teilnehmer/in

    Geringfügig ist egal, das ist quasi ein "zweites Dienstverhältnis".
    Wenn du Teilzeit arbeitest, würde das ea KBG davon berechnet werden, soweit ich es verstanden habe. Aber die Günstigkeitsrechnung wird mit dem Steuerbescheid des Jahres gemacht, in dem du kein KBG bezogen hast, maximal darf dieses Jahr 3 Jahre zurückliegen.
    Beispiel:
    Letztes volles Jahr ohne KBG = 2011
    Geburt Kind 1 = 2012
    Bezug KBG für Kind 1 = 2012/13 (bis zum 1. Geburtstag von Kind 1)
    Danach zB Teilzeitarbeit, bis zum Mutterschutz von Kind 2
    Geburt Kind 2 = 2014 = nicht mehr als 3 Jahre nach 2011 = ea KBG kann nach dem Steuerbescheid 2011 berechnet werden und nicht nach dem Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung
    Würde kind 2 2015 auf die Welt kommen, könnte das ea KBG nur nach dem Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung berechnet werden.

    So habe ich das zumindest verstanden.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden