1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

karenz u wieder schwanger

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von PinkPuppi, 26 August 2011.

  1. Zuckerfratz

    Zuckerfratz Gast-Teilnehmer/in

    Ihr kennt Euch ja ein bisschen aus. Wie siehts da bei mir aus:

    Bekomme noch bis zum 27.12.2011 Kinderbetreuungsgeld. Bin nun seit 16.08.2011 arbeitslos gemeldet und bekomme zusätzlich auch Arbeitslosengeld. Dieses werde ich bis zum Eintritt meines neuerlichen Mutterschutzes am 21.01.2012 bekommen.

    Bekomme ich nun das neuerliche Wochengeld nur vom Arbeitslosengeld berechnet, oder wird auch das Kinderbetreuungsgeld berücksichtigt (da es ja heißt, vom Einkommen der letzten 3 Monate)?
     
  2. Bauchzwergal

    Bauchzwergal Gast-Teilnehmer/in

    Haha, bin auch Arbeitslos gemeldet, kriege jedoch nur noch Notstandshilfe. Aber auch beim ALG ist es soweit ich weiß gleich, dass du 180% vom Arbeitslosengeld bekommst. Also KBG wird meines Wissens nach nicht mitgerechnet.

    Hoffe, ich konnte dir helfen! :)
     
  3. Bauchzwergal

    Bauchzwergal Gast-Teilnehmer/in

    Aber du kannst ja auch das KBG verlängern, so wie ich es gemacht habe. Ich hätte es 2,5 Jahre bekommen, bekam es durch die Verlängerung bis zum 3. Geburtstag von meinem Kleinen.
     
  4. BloodyLooney

    BloodyLooney Gast-Teilnehmer/in


    Naja, das ist ja quasi ein Trugschluss, weil die Familienbeihilfe ist ja für's Kind, die bekommt man auch für jedes Kind. Das KBG steht für den Verdienstentgang und der ist ja nur einmal vorhanden, egal wieviele Kinder da sind! :)
     
  5. theredlady1305

    theredlady1305 Gast-Teilnehmer/in

    genau das wollt ich auch antworten. nachgezahlt wird nix mehr.

    richtig, wenn der anspruch auf arbeitslosengeld mindestens so lange besteht bis ma in muschu geht, dann kriegt ma 180% des AL-geldes.

    @bauchzwergal: warum nur mehr notstandshilfe? hast deinen AMS-anspruch dann schon verbraucht oda?
     
  6. Zuckerfratz

    Zuckerfratz Gast-Teilnehmer/in

    Da ich ab Oktober einen Kurs besuchen werde, werde ich höchstwahrscheinlich bis zum Eintritt des Mutterschutzes ALG bekommen (soviel ich gelesen habe, bekommt man das ALG für 20 Wochen und wenn man einen Kurs macht, dann 30 Wochen).

    Echt? Davon hab ich noch nichts gehört. Wo muß man sich da melden? Aber bei mir zahlt es sich ja eh nicht aus, da ich eben bis 27.12. KBG bekomme und ab 21.01.2012 im Mutterschutz bin. Und wenn das ALG fürs Wochengeld herangezogen wird, ist das mehr, als das KBG.
     
  7. Schnabilein

    VIP: :Silber

    also, dass man KBG verlängern kann habe ich noch nie gehört.
    die längste variante ist 30+6. die 6 monate kann der mann gehen, wenn nicht verfällt der anspruch.
    aber verlängern? :confused:
     
  8. Zuckerfratz

    Zuckerfratz Gast-Teilnehmer/in

    Ich habs auch so im Kopf. Darum hab ich auch gefragt, wo man das Verlängern kann. :confused:
     
  9. Zwergenmama83

    Zwergenmama83 Gast-Teilnehmer/in


    Ja das kann ich bestätigen.

    180% von der längsten Variante plus der Durchschnitt von ev Einkünften und das KBG vom 1. Kind wird bis zur Geburt weiter bezahlt, sofern Großkind vor 1.10.2009 geboren wurde.

    aber das herauszufinden war für mich ein spießrutenlauf!
     
  10. Schnabilein

    VIP: :Silber

    hab gerade nachgelesen, sie schreibt eh, dass die 6 monate der mann beziehen muss!
    so stimmts ja.
     
  11. Bauchzwergal

    Bauchzwergal Gast-Teilnehmer/in

    Nochmal wegen dem "Verlängern": Stimmt, eigentlich ist es die Variante 30+6, also "verlängern" stimmt nicht.
    Man bekommt halt die 2,5 Jahre KBG und danach kann es der Mann beantragen und für weitere 6 Monate bekommen. Deswegen meinte ich, bis maximal zum 3. Geburtstag (36 Monate).
    Es wäre halt von Vorteil, dass der Mann nicht zu viel verdient, da es ja hier eine Zuverdienstgrenze gibt und man das, was drüber geht, wieder zurückzahlen muss.

    Sorry wegen der Missverständnisse! :wave:


    @ theredlady: Ja, mein Anspruch ist schon verbraucht, deswegen nur noch Notstandshilfe.
     
  12. alicewunderland

    alicewunderland Gast-Teilnehmer/in

    muss mich auch nochmal melden.

    kann der mann kinderbetreuungsgeld beziehen, wenn die frau wochengeld bekommt?

    hätte anspruch auf kinderbetreuunggeld fürs erste kind bis 22. februar, aber bereits ende jänner egt vom zwerg2.
    kann mein lg die 8 wochen vor und nach der geburt das kinderbetreuungsgeld beantragen?

    danke euch! :wave:
     
  13. theredlady1305

    theredlady1305 Gast-Teilnehmer/in

    ah, okay. dann is klar. :)
    wie lang hastn dann anspruch auf notstandshilfe? bist du schwanger, wenn ja, wann hastn egt? und wie errechnet sich denn dann das wochengeld? von da notstandshilfe? :confused:

    das is a gute frage.
    hast scho mal googeln probiert?!

    edit:
    google spuckt net wirklich was brauchbares aus, versuchs mal da: http://www.bmwfj.gv.at/kinderbetreuungsgeld
     
  14. Er kann es bis zur Geburt in Anspruch nehmen u. du halt Wochengeld. (Sofern du vor dem KBG Bezug gearbeitet hast)
    Wir machen es so :D
     
  15. Bauchzwergal

    Bauchzwergal Gast-Teilnehmer/in

    @ theredlady: Also, Anspruch hab ich jetzt auf jeden Fall mal bis zum Mutterschutz, das heißt ca. Jänner. Hab am 26. März EGT.
    Soweit ich weiß von der Notstandshilfe, ja. :( Und das ist nicht viel!!! Dafür ist in der Schwangerschaft der Freibetrag um €60.- oder so höher, also eigentlich €60.- mehr im Monat. Ich hoffe, ich erzähl da jetzt keinen Mist.
     
  16. Danny

    Danny Gast

    Das heißt ich krieg das KBG weiter + das Wochengeld? (Großkind ist 20.07.09) das wären dann ja knapp über 1000 Euro in meinem Fall.

    (KBG ginge bis Mitte Jänner, Anfang Jänner kommt Geschwisterkind)
     
  17. theredlady1305

    theredlady1305 Gast-Teilnehmer/in

    ich hab ehrlich gesagt keine ahnung wie hoch die notstandshilfe ist. :eek:

    dass das von der notstandshilfe berechnet wird is ja a ziemlicher schmarrn. :hug:
    es is aba halt leider auch so das ma als schwangere kan job mehr kriegt. oder nur in den seltensten fällen, i kenn halt niemanden. :eek:
     
  18. miki27

    miki27 Gast-Teilnehmer/in


    Naja es wär ja auch org wenn sie dem Mann sein "Gehalt" wegnehmen würden also zur Zeit hab ich die Auskunft dass es so ist.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden