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Kam schon mal wer über die Zuverdiensgrenze?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Anna2, 28 Februar 2007.

  1. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    Mhhhh...also ich habe es so verstanden dass man dann das Monat in dem man drüber kam das Kbg zurückzahlen muß....na stell dir vor ich müßte wegen 20 Euro das ganze halbe Jahr Kbg zurückzahlen:confused: :eek:
     
  2. Maienkind

    Maienkind Gast-Teilnehmer/in

    als ich bei der arbeiterkammer bezgl. des überschreitens der zuverdienstgrenze anrief, erhielt ich dort erstaunliche antworten. es passiert nämlich GAR NICHTS!!
    anscheinend ist das wirklich ein pro-forma-gesetz. die arbeiterkammer sagte mir wörtlich, dass es seit der einführung des gesetzes noch keinen einzigen fall gab, bei dem das überprüft worden sei, und man deshalb zu irgendwelchen rückforderungen des kbg nichts sagen könne. der aufwand des überprüfens sei tatsächlich zu groß und der "überschreitungen" nicht wert.
    naja, man mag davon halten, was man will, aber interessant ist das schon, dass man neuerdings gesetze für den mistkübel macht (wo es ja eigentlich eh hingehören würde...), aber nicht ohne den müttern mit rückzahlungen des eh nicht so wahnsinnig üppigen kbg zu drohen.
     
  3. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    Na das ist ja interessant....

    Wo doch ein hier schrieb dass ihre Freundin alles zurückzahlen mußte....:eek:
     
  4. So ich hab mir mal ausgerechnet wie das bei mir sein wird. Ich werde ab Mai 2.400 Brutto verdienen und bekomme KBG. Wenn ich es mir durchrechne kann ich das KBG weiter bis August beziehen. Erst mit dem Septembergehalt wäre ich über der Zuverdienstgrenze. Berechnung:
    4xLSTBMG (=Mai-August Gehalt) /8 (=Summe der Monate wo ich KBG bekommen habe also Jänner bis August) *12 =Jahresbetrag -132,-- (=Werbungskostenpauschale) - 4*122,25 (=Pendlerpauschale für Mai-August) +30% (=Pauschalbetrag für Sonderzahlungen 13+14 Gehalt) =<14.600,--
    Genauer: 4*1968/8*12=11808 - 132 - 489 = 11187 + 30% = 14543,10

    Wer hat noch Fragen? Steht genauso auf dem Infoblatt der GKK! Die NÖGKK kann da übrigens Auskunft geben. Die WGKK sind alle Volltr*ottel....hab da 3 Mal angerufen und jedes Mal eine andere Auskunft bekommen.
     
  5. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in


    Ich gestehe. War im 2006er Jahr drüber. Hab meinen Steuerausgleich schon gemacht und sogar noch was zurückbekommen. Also nix nachbezahlt. Fragst mich jetzt aber net warum:confused:
     
  6. Beim Steuerausgleich kontrolliert das Finanzamt ja auch nur ob du zuviel Lohnsteuer bezahlt hast.

    Aber wer und wann diese Zuverdienstgrenze ausrechnet hab ich noch nicht raus gefunden. Die GKK redet sich auf das Finanzamt aus und das Finanzamt auf die GKK....
     
  7. Kannst ruhig anrufen. Die wollen keine Auskünfte von dir. Außerdem willst ja nur eine generelle Auskunft wie das jetzt funktioniert mit dem Dazuverdienen.
    Da bekommt man nur die Auskunft Brutto 1.100 im Monat höchstens. Einmal hab ich sogar die Antwort bekommen...rufens das Finanzamt an, die sind da zuständig :eek: ! Das Finanzamt hat mich wieder an die GKK vertröstet. Erst als ich in St.Pölten bei der NÖGKK angerufen habe hat man mir ganz genau sagen können wie ich das ausrechnen kann und was zu beachten ist!
     
  8. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    Na da soll sich mal einer auskennen, aber glauben tu ich es gleich....ach ich denke ich mach mir gar nicht mehr weiter einen Kopf....aber natürlich würd ich schön blöd schauen wenn es dann doch aufkommt....

    Ach ja wie weiß die GGK eigentlich die Bezüge von uns?
     
  9. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    bemessungsgrundlage = bruttogehalt abzüglich der einbahaltenen sozialversicherung (18, oder 18,2:wacky:
    "spielraum" gibt es einen + 10 % (also 14600 plus 10:wacky: - wie, warum und wieso, weiß ich leider nicht genau.
    meines wissens wird die zuverdienstgrenze (14600) aliquotiert wenn man nicht das ganze jahr KG bezieht. also da würd ich aufpassen (nicht in 9 monaten 14600€ sondern für 12 monate)
    gkk (weiß ich aus eigener erfahrung) kennt sich da leider selber nicht so gut aus :( bin mal gespannt, wie sie dann "wirklich" kontrollieren???:rolleyes:
     
  10. Es wird immer der Betrag der Einkünfte, der während des KBG bezogen wurde herangezogen, durch die Anzahl der Monate wo KBG bezogen wurde dividiert und mal 12 multipliziert, damit man auf einen Jahresbetrag kommt. Das nochmal um 30% erhöht und das darf die Zuverdienstgrenze nicht überschreiten. Also wenn du ab Mai arbeiten gehst und bis sagen wir September KBG bekommst, dann wird alles was du von Mai bis September verdient hast herangezogen/9 dividiert und mit 12 multipliziert! Das um 30% erhöht darf nicht mehr als 14.600 sein.

    Ach ja die GKK bekommt wohl die LSBMG vom Finanzamt, denn die Lohnzettel werden ja vom Dienstgeber ans Finanzamt gemeldet!
     
  11. simplify

    simplify Gast-Teilnehmer/in

    Also das Gesetz sieht vor:
    => bei Überschreitung der Zuverdiestgrenze muss das KBG für das ganze Jahr zurückbezahlt werden; man kann allerdings gegensteuern, wenn zB in einem Monat höhere Einkünfte anstehen, dann kann man - wie hier schon geschrieben wurde - im Vorhinein sich diesen MOnat vom KBG "abmelden", der zählt dann nicht - in den restlichen Monaten des Jahres darf man dann aber nur ingesamt 11/12 von € 14.600,00 verdienen (! nicht 14.600 !!)

    => für die Rückzahlung ist vorgesehen dass sie bis zur Hälfte auf den laufenden Bezug angerechnet werden kann - d. h. man muss in diesem Fall nicht auf einen Schnall alles zurückzahlen sondern bekommt in nächster Zeit nur das halbe KBG, zahlt also quasi ab.

    => das Gesetz hat dem Sozialminister eingeräumt per Verordung eine "Härtefallgrenze" zu ziehen, d.h. bis zu welchem Betrag unvorhersehbare Überschreitungen noch toleriert werden - war früher 10 % ist jetzt 15 %.

    Auch ich habe gehört, dass bislang nie oder zumindestens kaum was zurückgefordert wurde - kein Wunder, Thema ist ja politsch doch eher unpopulär, da müsstens schon eine Bankiersgattin mit Kindermädchen und Top-Job finden, die unberechtigt das KBG kassiert hat um nicht blöd dazustehen. Außerdem erscheint mir die gesetzliche Konsequenz (bei Überschreitung alles weg ohne echte Einschleifregelung) doch anfechtbar - wer weiss, wie das der Verfassungsgerichtshof sehen würde.
     
  12. Anna2

    Anna2 Gast-Teilnehmer/in

    Na dem nach hab ich ja nichts zu befürchten....ich komm ja nichtmal 5% drüber und vorher konnte ich ja nichts sagen da ich ja nicht wissen konnte das sich die vertun wer auch immer das verbockt hat und mir mehr Stunden als ich gemacht habe ausgezahlt hat:(
     

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