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Käufer will Ware retour geben !?!?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Vivera, 29 März 2012.

  1. Stefan

    Stefan Gast

    Es ist aber immer noch Kulanz.
    Ein Händler muss dir die Ware nicht zurücknehmen (Online Kauf mal ausgeschlossen) weil es dem Kunden nicht gefällt.

    Und das nun auch von privaten eBay Verkäufern zu erwarten find ich fast schon ein bissl dreist, vor allem dann noch negativ zu bewerten wenn man es nicht macht...
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Das Rücktrittsrecht des Käufers bzw rucknahmepflicht des Verkäufers ist abhängig vom Ort, wo der kauf erfolgt.

    Wenn jemand bei mir an der Geschäftsadresse was kauft, muss ich es nicht zurücknehmen. An der Privatadresse schon. Ersteres jedoch schon, wenn der kauf via Internet angebahnt und gezahlt wurde und nur abgeholt wurde.

    Nur wenn der Kunde ein Geschäftskunde ist, kann ich eine Rücknahme mit dessen Einverständniserklärung ausschliessen. Private Kunden sind immer besser geschützt.

    Bei privat an privat muss es im Kaufvertrag geregelt sein, ob Rücknahme gibt oder nicht. Wenns nicht geklärt ist, gibts Rücknahme.

    Jedenfalls ist kulaz immer besser, als streiten.
     
  3. Stefan

    Stefan Gast

    Wenn ich gewerblicher Händler bin unterschreib ich dir den Satz sofort.

    Im konkreten Fall hat der Käufer probiert und vorerst für gut befunden. Daher gibts absolut keinen Grund für Rücknahme, nicht einmal mit Abschlag.
    Da nehm ich lieber einen unzufriedenen Kunden in Kauf als dass ich mich noch länger mit der Ware ärgern muss...
     
  4. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Es ist darüberhinaus die frage zu klären, wer gewerblicher und wer privater Verkäufer ist.
    Die Gerichte nehmen in Streitfragen meisten die zahl der verkaufe heran, um das festzulegen.
    Wenn jemand privat viel verkauft, ist er auch als privatperson ein gewerblicher Verkäufer, auch dann, wenn das Verkäuferkonto privat ist.
    Die zahl ist unterschiedlich. Also, das verkaufsvolumen.
    Das ist jedenfalls alles etwas kompliziert, und darum wird auch nicht selten vor Gericht deswegen gestritten.
     
  5. tartoletta

    tartoletta Gast

    das ist in keiner weise kompliziert, gebwerblicher verkäufer ist der, der sich bei ebay als solcher anmeldet

    und ein gewerblicher muss auch die ware zurücknehmen, was ein "normaler" verkäufer nicht muss. ein nicht gewerblicher verkäufer muss auch weder garantie noch gewährleistung einräumen. ein gewerblicher schon.

    aber das weißt du ja sicher alles, schließlich bist du ja selbständig und hast dich, so nehme ich an, von der wk oder wem auch immer beraten lassen. also bitte, verzapf nicht so einen kack
     
  6. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Es war eine Schulung über das 'bit', nicht die wk. 2 Tage e-commerce, davon mindestens eine Stunde über den Unterschied zwischen privaten. Und gewerblichen Verkäufen.
    Es ist nicht die Art der Anmeldung, die den unterschied macht, sondern der Charakter der Tätigkeit.

    Viele Leute glauben, durch den Verzicht auf ein gewerbliches verkauferkonto sich alles mögliche zu ersparen, in der Praxis ist das aber oft nur eine umgehung.
     
  7. whoami

    whoami Gast

    Sehe ich genau so.

    ot: schreibst du nur den Warenwert gut, oder auch das Porto - und/oder auch das Rückporto (jetzt aus der gewerblichen Sicht)?
    Würd mich auch interessieren, wie du das bei Kunden aus DE machst (bez 40,-€-Klausel nach deutschem Fernabsatzgesetz)?
     
  8. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    OT: Das kommt auf den Warenwert an und die Größe an.

    Manchmal schreib ich den Warenwert plus das Porto gut und bitte den Kunden, das Ding einfach zu zerstören und wegzuwerfen, und mir ein Video davon zu schicken, manchmal bitte ich ihn, das Ding gleich an den nächsten Kunden weiterzuschicken, manchmal kommt die Ware Retour.

    Bei Transportschänden ebenso - weil ich tu' mir das nicht an, dass ich wegen einem 30 Euro Gerät eine Stunde lang Versciehrungsformulare ausfülle und rumdiskutiere.

    Das mit dem Gerät selber (ganz) kaputtmachen hatte ich genau ein einziges mal, in den anderen 8 Fällen hat der Kunde dann doch nicht zurücktreten wollen, oder das augenscheinlich beschädigte Gerät war dann doch nicht kaputt, oder der Transportschaden so geringfügig, dass es wurscht war.

    Ich hatte noch nie eine Beschwerde, bei etwa 200-300 Versandverkäufen pro Jahr.
     
  9. whoami

    whoami Gast

    Ok, ich habe etwa 800-1200 Versandverkäufe pro Monat ... da tritt dieses Problem etwas häufiger auf :D
     

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