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Islam-Debatte: Seehofer will keine Zuwanderung aus anderen Kulturkreisen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von no-mercy, 12 Oktober 2010.

  1. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Moment: Figl war 1955 bereits nicht mehr Kanzler und auch Adenauer blieb nur bis 1963 Kanzler.

    Die aktive Anwerbung von Gastarbeitern begann in der Mitte der 50er Jahre in .de (in .at später), die Masse der Kriegsheimkehrer war jedoch schon bis 1950 (obwohl die UdSSR noch viele bis 1955 auspresste und umbrachte) zu Hause.

    Daher waren es wohl eher Raab und v.a. Gorbach und Klaus sowie Kreisky bzw. Erhard, Kiesinger und Brandt, die die Gastarbeiter geholt haben.

    Und hübsch ist auch Dein Hinweis auf ungenügende Entnazifizierung konservativer und liberaler Parteien, speziell wenn man die Regierung Kreisky I (inkl. Stützung durch den SS-Mann Friedrich Peter) betrachtet

    lg
    Dimple
     
  2. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    wohl, es gibt einen nahtlosen übergang:

    das erste deutsch-italienische "Anwerbeabkommen" wurde 1955 geschlossen.

    und vielen heimkehrern – ich kenne mich bei denen mit einschlägiger biographie (juristen u.a. akademiker in der wehrmacht, ss oder anderen einheiten, die ihre 10 jahre steinbruch in der cssr oder udssr absolut verdient hatten) recht gut aus – gebührte in der heimat zunächst mal ein jahr kuraufenthalt (auch zwei, drei jahre) o.dergl., bevor sie – nach dieser "unseligen unterbrechung" und dem deswegen ermöglichten überspringen von beförderungsstufen – so um 1958 endlich ihren schönen oberregierungsrats- oder regierungsdirektorsposten übernehmen konnten:D
     
  3. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    dir dürfte bekannt sein, daß mir das bekannt ist. ich schrieb daher "die andenauers", die figls" in pluralform, um den hinweis zu geben, daß ihre nachfolger selbstverständlich ebenfalls gemeint sind.
     
  4. Puschel

    Puschel Gast-Teilnehmer/in

    ja, lach, das denk ich auch manchmal
     
  5. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Kein Mensch - egal, ob Nazi oder nicht, ob Verbrecher oder nicht, ob Massenmörder oder nicht - verdiente "Steinbruch" in der CSSR oder UdSSR, KEIN MENSCH.

    lg
    Dimple, Todesrate der dt. Kriegsgefangenen: rd. 1/3
     
  6. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    ich bin zwar grundsätzlich humanistisch orientiert, auch steht für mich generalprävention im vordergrund, aber DAS sehe ich anders: bei kriminellen dienern des führerstaates wären spiegelnde strafen das einzige richtige gewesen.
     
  7. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Niemals - nur wenn wir auch die ärgsten Verbrecher gemäß der Menschenrechte und des Haager Abkommens behandeln, sind wir besser als diese.

    lg
    Dimple
     
  8. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    Wenn du – statt Haager – die hier einschlägigen Genfer Abkommen (1949) meinst, so ist dem aber hinzuzufügen: "Ein Jahr nach der Konferenz traten die vier aktuell gültigen Abkommen am 21. Oktober 1950 in Kraft. Österreich und die Schweiz gehörten wie die USA am 12. August 1949 zu den Unterzeichnerstaaten. (…) Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 3. September 1954 in einem einzigen Rechtsakt Vertragspartei, ohne Unterscheidung zwischen Unterzeichnung und Ratifikation, am 30. August 1956 folgte die Deutsche Demokratische Republik."

    Da gab es also durchaus noch Zeit, während der man Maß für Maß hätte urteilen können.
    (In der DDR war man mit Nazi übrigens nicht so zimperlich wie in der BRD, sollte man auch mal zur Verteidigung der DDR anführen.)
     
  9. Matthias

    Matthias Gast-Teilnehmer/in

    Oh, keine Sorge, den hohen Chargen ist nichts passiert. Die obersten 15 Generäle und weiteren Offiziere der Stalingradarmee sind von den Russen noch während des Krieges an Deutschland übergeben worden. In die Lager sind nur die einfachen Landser gekommen.
     
  10. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    du sagst es, aber "einfache landser" ist wohl – was die BRD angeht – eine bagatellisierung;) es waren genug akademiker unter den spätheimkehrern, um in der 1950er jahre BRD ganze behörden neu schaffen zu müssen;)

    wissenswert auch das folgende, um zu begreifen, warum ich das Dimple'sche argument "menschenrechte" bei den kriminellen organwaltern des führerstaates nicht bereit bin gelten zu lassen:

    "Bei Beratungen zum Grundgesetz im Parlamentarischen Rat schlug Hans-Christoph Seebohm, Vertreter der rechtsgerichteten Deutschen Partei, am 6. Dezember 1948 überraschend ein Verbot der Todesstrafe vor. Er wollte damit auch Todesurteile für NS-Kriegsverbrecher aussetzen lassen.[49] Abgeordnete der SPD und CDU schlossen sich dem Antrag an. Friedrich Wilhelm Wagner (SPD) beantragte erfolgreich, die Abschaffung der Todesstrafe in das Grundgesetz aufzunehmen."

    [ame]http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe[/ame]

    so schließt sich der kreis; und genau deswegen bleibe ich bei den spiegelnden strafen in den o.g. fällen.
     
  11. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    1. Ich meinte die Haager Kriegsrechtskonvention.

    2. Maß für Maß bei Verbrechen gegen Leib und Leben ist das Maß für einen Unrechtsstaat. Und wenn die BRD bei den Strafen für die NS-VerbrecherInnen zimperlicher im Sinne von weniger Todesstrafen bzw. weniger schlechte Behandlung im Gefängnis und im Straflager (allein: Straflager statt Gefängnis!) war, gereicht ihr das zur Ehre und zeigt, daß sie etwas gelernt hat.

    Und die Abschaffung der Todesstrafe ist seit der Einführung derselben zu Begrüssen - egal, welches Verbrechen (ja, auch bei Hochverrat und bei Völkermord und bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist die Todesstrafe abzulehnen).

    lg
    Dimple
     
  12. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Aus dem obigen Link:

    Nachdem die UdSSR die 1947 abgeschaffte Todesstrafe 1950 wiedereingeführt hatte, verurteilten sowjetische Militärtribunale in der [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Demokratische_Republik"]Deutschen Demokratischen Republik[/ame] bis 1954 1112 deutsche Zivilisten zum Tod, davon 1108 wegen Konterrevolutionärer Verbrechen und 6 wegen Kriegs- und Gewaltverbrechen. Davon wurden 960 Urteile sowie weitere 31, die sich zeitlich keiner der beiden Perioden zuordnen lassen, vollstreckt.
    In der Mehrzahl der Fälle war das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) für Ermittlungen, die Verhaftung, die Erpressung erster Geständnisse und damit die Eingruppierung des Verdächtigen vor seiner Übernahme durch die sowjetische Seite verantwortlich. Wie bei fast allen Verfahren durch die sowjetische Militärjustiz erhielten auch die Angehörigen eines Hingerichteten keine offizielle Auskunft über dessen Schicksal nach der Festnahme, solange die [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Sowjetunion"]Sowjetunion[/ame] existierte.[46]
    Insgesamt vollstreckte die sowjetische Militärjustiz 2223 Todesurteile durch Erschießen, nach 1950 in [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Moskau"]Moskau[/ame]; nur die nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 zum Tode Verurteilten wurden in der DDR hingerichtet.[/QUOTE]


    Da sieht man die "Nicht-Zimperlichkeit": Von 1112 Todesurteilen gab es nur 6 wegen Kriegsverbrechen, den Rest wegen Konterrevolutionärer Verbrechen, also Gesinnungsjustiz einer Diktatur.


    lg
    Dimple
     
  13. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    An dem Link ist nichts zu beanstanden, wenngleich ich mir präzisere Aussagen rücksichtlich der Urteile gewünscht hätte.
    Ich bin kein Experte im Strafrecht der UdSSR (Du aber wahrscheinlich auch nicht); gleichwohl ist es aber ein kontinentaleuropäisches Strafrecht und schon von daher wäre hier anzumerken, daß mit einiger Sicherheit davon auszugehen ist, daß die "nur 6" eben nur wegen ihrer Verbrechen im 2. Weltkriege verurteilt worden sind (aber möglicherweise in anderen – systembedingt fast obligatorischen – Anklagepunkten wie "Konterrevolution" freigesprochen worden sein mögen), bei den anderen ist keineswegs ausgeschlossen, daß sie nicht auch wegen Verbrechen im 2. WK verurteilt worden sein könnten, aufgrund der Strafbemessung allerdings der Straftatbestand "Konterrevolution" an erster Stelle zu nennen ist.
     
  14. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Ändert nichts an der Tatsache, daß die Todesstrafe eine grausame und unmenschliche Bestrafung ist und daher auch für Verbrechen gegen die Menschlichkeit abzulehnen ist.

    lg
    Dimple, wie gesagt: Wenn die BRD hier zimperlicher vorgegangen ist, zeigt das ihren schon sehr frühen Vorspruch in Sachen Menschlichkeit und Humanität
     
  15. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    zu deinem "wie gesagt", Dimple: ein bitteres L-O-L von meiner seite.
    denn als einer, der ziemlich genau die hälfte seines lebens in der alten BRD (und noch einige zeit in der "wiedervereinigten" BRD) zugebracht hat, bin ich befugt dir zu sagen: du irrst dich, Dimple.
    auch und insbesondere von meinen deutschen schulfreundInnen, die heute zb als juristInnen in der BRD arbeiten, wird unverhohlen bestätigt: Deutschland war und ist KEIN rechtsstaat.
     
  16. Pharma

    Pharma Gast-Teilnehmer/in

    Das eine hat ja nix mit dem anderen zu tun.
     
  17. Alex3

    VIP: :Silber

    ...und ein Grund mehr, niemanden zum Tode zu verurteilen.
     
  18. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    ich habe auch nie behauptet, daß das alles in unmittelbarem zusammenhang zueinander stünde, da muß ich den Dimple anschwärzen, der hat letztlich mit seinem unsachlichen opponieren wider mich hierher gelenkt.

    womit ich allerdings ein ganz massives PROBLEM habe: wenn leute, die offenbar keine angehörigen wegen der nazi verloren haben, sich herausnehmen, die (m.e. ohnedies überaus humanistisch-milde) rechtsprechung der ALLIIERTEN als "zu streng" zu kritisieren.

    wenn ich in einem solchen kontext derartiges lese: "1/3 der deutschen kam in den zehn jahren sibirien um", dann sehe ich den kontrast "nur ein winziger bruchteil hat die kz überlebt", m.a.w., es werden durch solche pseudo-humanistischen rechenbeispiele die von den nazi ermordeten menschen verhöhnt – und da kommt mir :vomit: hoch, denn das ist nichts anderes jene verharmlosung, welche gerade leute aus dem grünen spektrum (da sind einige, die hier gegen mich argumentieren wollen, politisch beheimatet, denke ich) seinerzeit der blauen bundespräsidentschaftskandidatin zurecht zum vorwurf gemacht haben.

    (ich habe an anderer stelle aber schon ausgeführt, daß ich doch einige "grüne" aus solchen und ähnlichen guten gründen in die kategorie der kellernazi einzuordnen mich gezwungen sehe.)


    freilich sind wir jetzt schon ziemlich weit OT, denke ich ;)

    Aber weil es ja eigentlich um den Islam geht in diesem thread: die fanatischen AnhängerInnen dieser Religion haben freilich – genau wie Nazi und viele Blaurangen – auch kein Problem mit der Verhöhnung der 65.000 in der Schoah ermordeten österreichischen Jüdinnen und Juden; und so schließt sich auch wieder der Kreis.
     
  19. Pharma

    Pharma Gast-Teilnehmer/in

    opfer kann man nicht gegen einander aufrechnen. Trotzdem waren die Gefangenenlager in Sibirien genauso unmenschlich wie die KZ der Deutschen. Da waren sehr, sehr viele dabei die mit dne Nazis überhaupt nix am Hut haben. Also zu sagen das war schon ok so ist genauso daneben wie zu behaupten Die Kz wären nur Arbeitslager gewesen. In einem Krieg macht sich jeder beteiligte Staat die Hände schmutzig..
     
  20. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Lieber Sternzeichen,

    Ich habe keine Angehörigen durch die Nazis verloren. Mein einer Großvater war Arzt in NÖ - auch während des Krieges - und der andere war an der Ost-Front (und vor 1938 illegaler Nazi). Was er an der Front und eventuell dahinter erlebt oder auch eventuell verbrochen hat, weiß ich nicht. Darüber hat er genausowenig geredet, wie über die Kriegsgefangenschaft in Sibirien (bis 1950).

    Ich weiß nur eines: Wenn ein Mensch schuldig ist, soll er/sie seiner/ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Und Tod, Folter, Erniedrigung, Arbeitseinsatz bis zum Erschöpfungstod, Todesmärsche,... sind keine gerechte Strafe, auch nicht für die Nazi-VerbrecherInnen.

    Und noch etwas: Bei aller berechtigten Kritik an der allierten und der dt. und österr. Nachkriegsjustiz und rechtlichen Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen sowie den div. Fehlern in diesen Staaten: Die BRD und Österreich sind Rechtsstaaten - mit Fehlern, mit Problemen, sogar mit dem einen oder anderen blinden Fleck, so wie es ist, wenn Menschen mit geschichtlichen Hintergrund und persönlichen oder Gruppen-Interessen zusammenarbeiten. Aber der Vergleich mit fast jedem Land der Welt macht mich sicher.

    lg
    Dimple, und das ist keine Verhöhnung der Opfer der NS-Diktatur, sondern ein humanistischer Ansatz, der IMHO niemals falsch sein kann

    PS: Zu milde war oft die dt. und österreichische und eventuell die englische, französiche und amerikanische Rechtssprechung - aber die Verbrechen der UdSSR an den NS-Kriegsgefangenen, auch wenn sie auf Grund der Nazi-Verbrechen im Krieg verständlich und erklärlich waren, bleiben Verbrechen - genauso wie die Benes-Dekrete damals verständlich waren, aber einfach Unrecht sind/waren
     

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