1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Internationales Recht bei Obsorge-Urteil führt zu Kindesabnahme

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hanna59, 28 Juli 2013.

  1. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    zitat: Nächster Schritt

    Wagner wird nun einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof einbringen, um prüfen zu lassen, ob Menschen- und Kinderrechte verletzt wurden. zitat ende

    hoffen wir das beste für das kind....
     
    -Fleur- gefällt das.
  2. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Muss nicht sein, der Sozialhelfer, der Rechtsfleger, der Richter.....das neue Bewußtsein...:)

    -Fleur-
     
  3. hanna59

    VIP: :Silber

    ich hab jetzt echt lange gesucht, ich find keinerlei äußerungen vom vater, noch wird er irgendwie zitiert oder erwähnt.

    @lucy: meiner bescheidenen meinung nach werden hier kinderrechte massiv verletzt.
     
    kleine-loewin gefällt das.
  4. hanna59

    VIP: :Silber

    älteren berichten zufolge hat der vater 2009 von sich aus das besuchsrecht eingestellt und ebenso die allimentationszahlungen.
     
  5. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    ja, gefühlsmäßig sehe ich das auch so.
    fairerweise muss man sich aber fragen, wann damit begonnen wurde und was man alles als kinderrecht bezeichnet.
    meiner auffassung nach hat ein kind recht auf vater UND mutter.
     
    Nunda gefällt das.
  6. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    nun ja - wie schauts da genau aus?
    ist er aus italien angereist -und das kind war leider immer krank/grad bei der oma/die familie auf urlaub/ was auch immer?
    alimente einstellen ist ein dickes minus und taktisch unklug, was man wieder so auslegen kann, dass er gar nicht taktiert hat, sondern nur sein kind wollte.
     
  7. hanna59

    VIP: :Silber

    find ich nix dazu, gar nix. auch wenn man seinen namen googelt, kommt nich genaues raus. komisch.
     
  8. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in


    eventuell wird er sich den italienischen medien gegenüber äußern, man müsste auf italienisch googeln....
     
  9. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    kennt sich rechtlich da wer aus - wieso ist es eigentlich entführung, wenn die nicht verheiratet waren und das gemeinsame sorgerecht offensichtlich erst NACH dem antrag auf ausreiseverbot für sofia erteilt wurde?
     
  10. hanna59

    VIP: :Silber


    das wundert mich auch. oder ist es so, dass in italien automatisch der vater das alleinige hat? egal, ob verheiratet oder nicht? kann ich mir schwer vorstellen.
     
  11. hanna59

    VIP: :Silber

    in dem fall is so viel schief gelaufen, dass sich da alle auf zuständigkeiten berufen, find ich vollkommen falsch.
     
  12. kleine-loewin

    kleine-loewin Gast-Teilnehmer/in

    Ich weiß nicht wie es in Italien ist. Mich würds im Fall von Italien eher wundern, wenn da automatisch der Vater das Obsorgerecht haben würde. Aber es schaut hier ganz danach aus als wär es auch in Italien so.
    Wär interessant ob sich was finden lassen würde zu italienischen Gesetzen diesbezüglich.
     
  13. Lissi

    Lissi Es ist wie es ist !

    was ich aus diesem ganzen Fall nicht heraus lese,wieso nehmen sie der Mutter das Kind weg? Einfach weil der Herr Papa in Italien dies so beantragt hat? Und daraufhin beschließt hier das Gericht einfach so :Ja wir geben das Kind einfach dem Vater zurück ohne genau zu prüfen wieso, weshalb, warum?

    Die Mutter ist vor vier(?) Jahren vor dem angeblich gewalttätigen Mann geflohen und seit dem herrscht ein Sorgerechtsstreit.
    Irgendwas muss doch vorgefallen sein, irgendwas muss doch bewiesen werden, es kann doch nicht tatsächlich ein kleines Mäderl einfach so,ohne triftigen Grund, aus seinem gewohnten Umfeld gerissen werden!
    Oder hab ich irgendwelche wichtigen Fakten nicht mitbekommen?
     
  14. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Möglicherweise hast Du schlechte Erfahrungen gemacht, das ist zu respektieren. Es ist auch eine gewisse neue, sehr radikale Art der Vaterschaft eine sehr fragwürdige Geschichte.

    Nur: das Obengenannte finde ich nicht in Ordnung. Stell Dir vor, hier würde stehen: "Weiber sind sowas von erbärmlich...."
     
    Lissi und lucy777 gefällt das.
  15. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    zitat:
    Das Sorgerecht in Italien
    Im italienischem Sorgerecht ist zu unterscheiden zum Einen die Begrifflichkeiten „elterliche Obhut oder Verantwortung“ oder auch „elterliche Gewalt“ genant potestà genitoriale und die Anvertrauung des Kindes (affidamento).
    Grundsätzlich steht die elterliche Gewalt beiden Elternteilen unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht zu. Wenn Vater und Mutter die elterliche Verantwortung gemeinsam ausüben, treffen beide Entscheidungen im Bezug auf das Wohl des Kindes, die Erziehung und die Ausbildung, denn sie sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Sie regeln die gewöhnlichen finanziellen Angelegenheiten ihres minderjährigen Kindes.
    Bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder Scheidung wird die elterliche Verantwortung gerichtlich geregelt. Die elterliche Verantwortung wird in der gerichtlichen Anordnung des Getrenntlebens oder dem Scheidungsurteil geregelt. Dabei berücksichtigt das Gericht etwaige zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen. In diesem Zusammenhang kann das Gericht entscheiden, welchem Elternteil das Kind anvertraut wird (affidamento esclusivo) und wie das Umgangsrecht geregelt wird; es kann auch ein gemeinsames Sorgerecht festlegen. Grundsätzlich hat der Elternteil dem das Kind allein anvertraut wurde die Möglichkeit, die Entscheidungen des Kindes im täglichen Leben alleine zu treffen. Die wichtigsten Entscheidungen im Bezug auf das Kind müssen jedoch beide Elternteile weiterhin gemeinsam treffen. Nach der Rechtsprechung umfassen wichtige Entscheidungen in jedem Fall die Schule und die Ausbildung, die Berufswahl, Entscheidungen über nicht dringend notwendige Operationen sowie Entscheidungen, die Kinder dauerhaft außer Landes zu bringen. Daher ist es meines Erachtens falsch, den Begriff „affidamento“ mit dem deutschen Wort „Sorgerecht“ gleichzusetzen. Dies führt häufig zu Verwirrungen und falschen Interpretationen. Wird nämlich einem Elternteil das „affidamento esclusivo“, also das Kind alleine anvertraut, bedeutet dies noch nicht, dass die Eltern die elterliche Gewalt (potestà genitoriale) nicht weiter gemeinsam ausüben (la regola generale è che la potestà è esercitata da entrambi i genitori).
    Diese Frage kann insbesondere Bedeutsamkeit finden, wenn es um die Kindesentziehung geht, d.h., wenn ein Elternteil, dem zwar das „affidamento esclusivo“ übertragen wurde, jedoch gegen den Willen des anderen Elternteils Italien verlässt und in einen anderen Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz verlegt. Dies stellt eine Verletzung im Sinne des Art. 3 HKÜ dar, denn das „affidamento esclusivo“ berechtigt den Elternteil nicht dazu, ohne Zustimmung des anderen Elternteils den Wohnsitz in einen anderen Mitgliedsstaat zu verlegen. zitat ende
     
  16. kleine-loewin

    kleine-loewin Gast-Teilnehmer/in

    Es ist ja nicht das erste Mal. So was passiert immer wieder. Weil der Herr Vater das Kind haben will bzw. verhindern, dass die Mutter mit dem/den Kindern aus seinem Umfeld (aus seiner Kontrolle weg zieht.
    Aus Rache an der Ex weil sie einen mit Kind verlassen hat, hängen wir ihr noch eine Entführungsklage an. SO mutet mir das an.

    Meine Meinung.. Wie gesagt privat und beruflich schon viel mitbekommen.
     
  17. Lissi

    Lissi Es ist wie es ist !

    Vielleicht ist es so ,vielleicht will sich der Vater nur rächen. Aber das österr. Gericht spielt da mit? Die nehmen einer Mutter das Kind weg,einfach so? Das kommt mir wieder komisch vor?
     
  18. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in


    wenn du in einem gefängnis arbeiten würdest, hättest du auch die meinung, alle menschen sind verbrecher?
     
  19. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    wr.neustadt ist ja nur vollziehend - die sache ist vom obersten gerichtshof entschieden worden.
     
  20. Lissi

    Lissi Es ist wie es ist !

    Mag schon sein nur mir stellt sich die Frage WARUM!!!
    Das Gericht entscheidet doch nicht einfach aus einer Laune heraus, dass das Kind der Mutter entrissen wird und in ein fremdes Land muss.:eek:
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden