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Internationales Recht bei Obsorge-Urteil führt zu Kindesabnahme

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hanna59, 28 Juli 2013.

  1. kleine-loewin

    kleine-loewin Gast-Teilnehmer/in

    Beamte, Anwälte..
    Männer sind einfach so was von erbärmlich..
     
  2. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Nicht alle, aber viele :(

    -Fleur-
     
    roselle, kleine-loewin und Morgunfru gefällt das.
  3. hanna59

    VIP: :Silber

    na, ich denk, da is er aber schwer in erklärungsnot. gerettet vor was? ihrer bekannten familie, in der sie gut aufgehoben war?
     
  4. hanna59

    VIP: :Silber

    schon klar, kenn ich auch zu genüge solche exemplare. aber eben nicht alle.
     
  5. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Vor der bösen Mutter die sie ihm grundlos entrissen hat.

    -Fleur-
     
  6. hanna59

    VIP: :Silber

    mich irritiert aber wirklich, dass man vom vater so gar nix zu hören kriegt. ich such jetzt schon länger, find aber nix.
     
  7. hanna59

    VIP: :Silber

    wo es ihr aber gut ging und wo sie geliebt wurde. böse mutter, die ihr kind vor schlägertypen schützt. ihr fehler war halt, dass sie nach ö ging, bevor alles geregelt war. das rächt sich jetzt brutal.
     
  8. kleine-loewin

    kleine-loewin Gast-Teilnehmer/in

    nicht alle aber viele.. Ich würd sagen die meisten Männer denken in erster Linie an Macht. Da spielen z.T auch Tradtionen und Familienstrukturen eine Rolle. Die Ansicht, dass das Kind zum Vater gehört..
    dem gehts ja nur darum recht zu bekommen und dem sind alle Mittel recht. Dass es auf Kosten des Kindes ist ist ihm doch egal.
     
  9. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Das ist alles egal, alles gelogen sonst hätte er nicht Recht bekommen.

    -Fleur-
     
    kleine-loewin gefällt das.
  10. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in


    nach dem von dir verlinkten nachrichtenausschnitt war´s aber schon eindeutig.
     
  11. hanna59

    VIP: :Silber

  12. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Durchhalten, irgendwann ist dein letztes Kind 18 geworden, dann kannst auch du dein Leben neu beginnen.
    Oder?
     
  13. kleine-loewin

    kleine-loewin Gast-Teilnehmer/in

    genauso ist es. Da gehts nicht ums Kindeswohl. Da gehts um Zuständigkeiten und um Macht und drum recht zu haben.

    11 Jahre bis dahin..
     
  14. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in


    ja - es geht auf biegen und brechen - brechen wird wie immer in solchen fällen, das kind.
    hoffentlich gibt es noch eine einigung zwischen den eltern.
     
  15. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    42 ist kein Alter - dann gehts erst so richtig los :)

    -Fleur-
     
    lucy777 gefällt das.
  16. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    so viel ich weiß, kann man Verfahren nicht einfach so endlos ziehen - das bewirken nur neue noch nicht dem Gericht bekannte prüfungswürdige Einwände/Fakten und ob sie das sind entscheidet auch wiederum das Gericht.

    -Fleur-
     
  17. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    zitat:
    Frau Povse und Herr Alpago, die nicht miteinander verheiratet waren, wohnten bis Ende Jänner 2008 zusammen mit ihrer im Dezember 2006 geborenen Tochter Sofia in Italien.

    Obwohl das Tribunale per i Minorenni di Venezia (Jugendgericht Venedig, Italien) der Mutter, nachdem diese mit ihrer Tochter die gemeinsame Wohnung verlassen hatte, auf Antrag des Vaters mit vorläufiger Eilentscheidung vom 8. Februar 2008 untersagte, mit dem Kind aus Italien auszureisen, begaben sich beide im Februar 2008 nach Österreich, wo sie seitdem leben.


    Am 23. Mai 2008 erließ das Tribunale per i Minorenni di Venezia eine Entscheidung, mit der es das Sorgerecht vorläufig beiden Elternteilen übertrug, mit der Maßgabe, dass bis zur Erlassung seiner endgültigen Entscheidung das Kind in Österreich bei seiner Mutter wohnen dürfe.

    Ferner bestimmte das italienische Gericht in dieser vorläufigen Entscheidung, dass sich der Vater an den Lebenshaltungskosten des Kindes zu beteiligen habe, legte die Modalitäten für Besuche des Vaters fest und ordnete die Erstellung eines Gutachtens durch einen Sozialhelfer an, durch das die Beziehungen zwischen dem Kind und beiden Elternteilen ermittelt werden sollten.

    Aus einem Bericht des Sozialhelfers geht jedoch hervor, dass er sich außerstande sah, seine Aufgabe in vollem Umfang und zum Wohl des Kindes zu erfüllen, weil die Mutter ungeachtet dieser Entscheidung Besuche des Vaters nur in geringem und für die Erstellung des Gutachtens nicht ausreichendem Umfang zuließ.
    zitat ende

    der karren wurde zu einem sehr frühen zeitpunkt verfahren.....
     
  18. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Geht in dem Bericht auch etwas über den Vater hervor ?

    -Fleur-
     
  19. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    Mittwochfrüh kam es im Industrieviertel zum traurigen Höhepunkt im eskalierenden Sorgerechtsstreit um das kleine Mädchen. Nachdem sämtliche Gerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dem Kindsvater die Obsorge zugesprochen hatten, musste das Bezirksgericht Wr. Neustadt den rechtskräftigen Entscheid vollstrecken. Um 06.30 Uhr Früh sollte es zur gerichtlichen Abnahme der Sechsjährigen und Rückführung nach Italien kommen.

    offensichtlich hat er das durchgestritten und in allen instanzen recht bekommen - wenn er da alle richter geschmiert hat, muss er sehr reich und sehr, sehr mächtig sein.
     

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