1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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I kenn mi net aus - Karenz überschneidet sich!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JerseyGirl, 16 Februar 2009.

  1. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Anspruch auf KBG für Kind 1 besteht bis 1 Tag vor Geburt Kind 2 (außer es ist vorher wegen Alter von Kind 1 schon aus). Manche KK zahlen VOR Geburt von Kind 2 gleichzeitig Wochengeld und KBG, manche nicht (einstellen und nach Geburt nachzahlen, um Rückforderungen zu vermeiden, denn wer weiß schon, wann genau Kind 2 kommt).

    Nach der Geburt: nur mehr Wochengeld und danach KBG (nicht gleichzeitig, weil ja beide Leistungen für Kind 2).

    LG
    S.
     

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