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Hilfe! GemeindeWohnung kündigen?!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Seldi, 7 Oktober 2008.

  1. lisibeth

    lisibeth Gast-Teilnehmer/in

    Haben im September unser Gemeindewohnung an Wiener Wohnen zurückgegebe..
    Also Kündigung der Wohnung ist 1 Monat. Ruf bei Wiener Wohnen an, und mache mit Ihnen aus, das Dich der Werkmeister zurückruft. Und dann frag wie er die Wohnung will.

    Bei uns und auch bei meiner Schwester, hat auch im Sept. Ihre Wohnung zurückgegeben, war es so, das wir die Fliesenzeile inder Küche entfernen mussten, Holzdecken, Garniesen. Wände waren sonst egal ob Löcher drin sind und welche Farbe. Parkett kannst drin lassen, Sockelleisten, ich hab sie nicht gebraucht, habe gesagt bei mir waren keine drin, was auch so war, sie fragen schon ob man die Wohnung über Direktvergabe oder Wiener Wohnen bekommen hat.
    Herd und Doppelspüle hat auch drin sein müssen. Ist Standard bei der Gemeinde und hat nichts damit zutun ob Kat. A oder B.

    Aber am besten ist Du redest mit Deinen Werkmeister, den es kommt immer darauf an, was der will.

    lg


    lisibeth
     
  2. Seldi

    Seldi Gast

    Ja das muss ich ja eh! aber jetzt überleg ich.. ich muss ja meine Küche verkaufen! werds ins willhaben oder ebay reinhauen oder so .. die sieht ja noch super aus.. aber ich brauchs ja nicht mehr..und wie gesagt das mit der direktvergabe sthet auch im internet müssen rechnungen vorhanden sein aber das widerspricht sich weil da steht direktvergabe mit privatablöse also "privat" geht die ja nix an aber wurst..

    dass das ganze so ein durcheinander is bei wr wohnen is lächerlich

    Aber noch ne frage.. herd und doppelspüle..die lass ich von meiner küche sicher net drinnen.. wie hast du das den gemacht? irgendwo irgendwas gekauft?
     
  3. babyteuferl

    babyteuferl Gast-Teilnehmer/in

    also ich komm ja grad von wiener wohnen ;)

    1. direktvergabe kann man machen dazu braucht man von wiener wohnen einen zettel wo dann obensteht was der stichtag vom vormerksschein ist.. sprich wenn jetzt 20.5oben steht kann man wem die wohnen geben der VOR den 20.5 einen vormerkschein bekommen hat und somit für alles was drinnen ist ablöse verlangen. dazu muss man noch gutachter von wien engergie kommen lassen wegen strom leitungen die dir dann eine bestätigung geben ob alles ok ist , das musst du selbst bezahlen bekommst aber jedoch dann von wiener wohnen imnachhinein zurück.

    2 gibt man die wohung an wiener wohnen zurückmüssen löcher in der wand ( ausnahme ist im badezimmer löcher von seifenspender oder aliberts) zugemacht werden, teppiche raus und ALLE möbel, paket bodennur dann wenn sich darunter ein boden befindet.
    keller muss auch komplett geräumt sein
    fliesenteile ! sprich wenn zwischen zwei kästen verfliest wurde dann muss das weg fliesen dürfen nur dann bleiben wenn die ganze wand durchgehent verfliest ist und keine kaputt ist.

    so hoffe etwas helfen zu können.

    aja und 1 monat ist küntigungsfrist
     
  4. lady20

    lady20 Gast-Teilnehmer/in

    ich war auch gestern die woche bei wiener wohnen meine wohnung kündigen .
    kündigungsfrist ist 1 monat .
    herd und spüle haben sie mir gesagt muss drinnen bleiben sonst muss alles raus wir haben im vorzimmer einen holz plavon ( hoffe man schreibt das so sorry ) und den müssen wir auch raus reissen .
    wennst hin gehst die wohnung kündigen bekommst eh einen ganzen zettel wo drauf steht was raus muss und was repariert sein muss .

    wie is das eigentlich wenn der kommt zu wohnungsübernahme von wiener wohnen und es passt ihn zum bsp was nicht muss man dann wieder einen neuen termin aus machen ??

    das is echt umständlich alles bei denen und die verlangen echt viel bin schon froh wenn ich von der gemeinde wohnung weg bin :rolleyes:
     
  5. Seldi

    Seldi Gast

    danke für die antwort..

    hast du nun die wohnung zurückgegeben oder warst du dich nur informieren und willst kündigen?

    also da ich meine wohnung mit parkettboden bkommen habe werd ich das sicher net rausnehmen müssen so wie ich sie übernommen hab gebe ich sie a wieder her da könnens nix verlangen .. aber schau ma mal das dauert alles noch

    was nimmst du? direktvergabe oder zurückgeben?
     
  6. Seldi

    Seldi Gast

    ja genau da müsst ihr dann einen neuen termin ausmachen!

    ist echt mühsam das ganze wirklich!!

    warum macht ihr das nicht mit der dirketvergabe? ich sehe ja viele die ihre wohnung lieber zurückgeben anstant direktvergeben - würde gerne wissen warum?

    weil ich bin mir net sicher was ich machen soll.. zurückgeben oder direkt vergeben?

    anderseits ich glaub zurückgeben is eh am einfachsten.. ok ausser alles rausreissen is mühsam aber haust halt alles weg..
    und meine küche muss ich halt irgendwie auch rausbekommen aber gott sei dank is die net so gross!
     
  7. basu

    basu Gast-Teilnehmer/in

    Mein LG hat seine Gemeindewohnung vor 8 Jahren zurückgegeben und musste die (extrem praktischen!) Einbauschränke im VZ, die er vom Vormieter übernommen hat, rausreißen, ebenso den Teppichboden. Küche musste komplett raus und sogar die kleine Stufe, die er vor der Balkontür gemacht hat, musste weg. Leider hat er damals niemanden gefunden, der sie gleich so übernommen hätte, weil wir uns da viel Arbeit erspart hätten.
     
  8. lady20

    lady20 Gast-Teilnehmer/in


    ok danke ich hoffe das alles passt wenn der kommt weil nochmal dann einen termin aus machen is sicher auch müsam wah bin so froh wenn das alles erledigt ist .

    wegen direktvergabe dauert ja glaub ich auch länger für uns war es einfach die wohnung einfach zurück zu geben da wir lange nicht wussten ob wie die neue wohnung bekommen haben es erst vor einer woche erfahren und so war es leichter für uns .


    wir haben eh nur eine kleine wohnung 35 qm da is es eh nicht so schlimm wohnzimmer nehmen wir fürn anfang mit in die neue wohnung .
    müssen nur kühlschrank und waschmaschine und einen schrank und so sachen am müllplatz führen und den keller komplett ausräumen .

    und holzplavon rausreisen und laminat wahrscheintlich aber da wärd ich nochmal nachfragen .
     
  9. Seldi

    Seldi Gast

    also ich reiss da nix raus da streit ich mit denen weil der wr wohnen maxl war vor meiner übernahme drinnen und hat alles gesehen, und dass der vormieter ja alles eingebaut hat also wenn ihm der parkettboden net passt hätte er ihm ja gleich sagen müssen und net dann jetzt mir wenn ich sie zurück gebe

    also ne andere frage..

    mein freund meint jetzt ich soll die wohnung in den bazar stellen, und dazuschreiben mit gültigem vormerkschein ab ...

    glaubt ihr darf man das einfach so? weil das is ja eigentum von wr wohnen .. aber wenn ich jemanden find der nen gültigen vormerkschein hat und mir die küche und paar kleinigkeiten übernimmt (ablöse) dann passt das doch oder? da hat wr wohnen weniger arbeit ich muss dann nur nen positiven energiebefund machen lassen und das passt!
     
  10. babyteuferl

    babyteuferl Gast-Teilnehmer/in

    ich habe sie zurückgegeben weil wir nächstes mon ins haus ziehn. du hast deine wohung direkt bekommenoder?? dann war das ok mit dem boden, nur musst du ihm raus nehmen wenn du sie jetzt an wiener wohnen gibts.. das hab ich eh extra gefragt nur vergessen zu schreiben.. und holzwände und so auch alles raus.
     
  11. lady20

    lady20 Gast-Teilnehmer/in


    ja mein gg hat auch gesagt er mag das nicht raus reisen aber wir müssen es ,weil wir es ja selber gemacht haben leider ,aber wärd mich trotzem noch mal erkundigen .


    in bazar kannst sie normal schon rein stellen wenn wer einen gültigen vormerkschein hat geht das glaub ich schon ,aber du könntest ja beim kunden service von wiener wohnen kurz anrufen und fragen ob das in ordnung is .
     
  12. babyteuferl

    babyteuferl Gast-Teilnehmer/in

    ja darfst du geh auf wiener wohnen da bekommst du nen zettelmit dem letzten vormerkscheintag. und dann darfst du sie so reingeben.
     
  13. Seldi

    Seldi Gast

    ja schon ein bekannter hat sie mir übergeben ABER davor war ja der wr.wohnen-maxl drinnen und hat sie angeschaut bevor ich sie bekommen hab der hat ja den boden und alles gesehen.. also so hab ich sie bekommen und so gebe ich sie zurück!

    find ich unfair dann wenn ich alles rausreissen muss grrr
     
  14. Seldi

    Seldi Gast

    na das is mal ne positive nachricht!
    kann ich auch erst kündigen wenn ich jemanden gefunden hab?
    oder muss ich schon bei wr wohnen bekannt geben dass ich kündigen will und daher jetzt so nen zettel für die direktvergabe brauche..weil ich will net in stress kommen wenn die sagen bis da und da müssens draussen sein und ich hab keinen gefunden usw.. das is dann blöd..

    grrrrr
     
  15. babyteuferl

    babyteuferl Gast-Teilnehmer/in

    das is ihnen egal .. bei deinen bekannten war es eben ok weil du sie bekommen hast und nicht wiener wohnen.

    ja du kannst erst dann kündigen wenn du nicht in eine neue gemeindewohung ziehst weil man darf ja nicht zwei gemeinde wohnungen haben.
    aber wenn du zb nur zu deinen lg oder so ziehst dann sagst eben einfach zu ziehst aus willst aber ne direktvergabe machen und dir die wohung lassen bis du einen neuen mieter hast. ist dann kein pro
     
  16. Seldi

    Seldi Gast


    passt ! Danke!
    ich glaub ich geh heute direkt zu denen rüber bin ja eh in der nähe weil ich das net aushalte die infos brauch ich unbedingt da frag ich heute gleich nach punkt aus!
     
  17. Pippilotta

    Pippilotta Gast-Teilnehmer/in

    Wegen Kündigungsfrist: zwei Monate ist unwahrscheinlich, Üblich sind ein Monat oder drei Monate zum Monatsletzten. Wer also am 2. Oktober kündigt, kann frühestens mit Ende November ausziehen, weil der Monat Kündigungsfrist mit Ende Oktober anfängt! Gemeindewohnungen haben üblicherweise einen Monat!

    Wegen der Renovierungsarbeiten: Theoretisch könnten ihr für diese Verschönerungen auch eine Investitionsablöse verlangen, aber nur wenn ihr 1,) die Veränderungen mit schriftlicher Zustimmung durchgeführt habt und 2.) es innerhalb der letzen 10 Jahre durchgeführt worden ist! Und ihr müßt für die Arbeiten Rechnungen vorlegen!

    Fliesenzeilen müssen runter, weil die will ja kein Nachmieter haben, passt ja eventuell nicht zur neuen Küche! :rolleyes:
     
  18. Immerlieb

    Immerlieb Gast-Teilnehmer/in

    vor 8 jahren war das wahrscheinlich noch alles anders...
    bezügl. böden.... die können drinnen bleiben, sofern sie komplett verlegt sind, also nicht um den kasten herum oder so....glaubt mir ;)
     
  19. lisibeth

    lisibeth Gast-Teilnehmer/in

    Um eine Wohnung mit Kat. A zu vermieten muß mehr drin sein als Herd und Spüle. z.b. neue Fenster, Wände und Böden in Ordnung. Es werden jetzt von der Gemeinde die Wohnungen so hergerichtet das sie alle unter Kat. A fallen. Früher waren, so wie bei mir, meiner Schwester und auch Freundin, waren die Wände nicht gestrichen, die Böden auch nicht schön, und die Fenster auch noch nicht erneuert. Fernwärme war bei mir drin, bei meiner Schwester nicht.

    Wenn Du die Küche verkaufen willst, gib sie bei Ebay rein, wegen Selbstabholung, wir haben auch einen Teil hergegeben und einen Teil entsorgt und einen Teil weggeschmissen.

    Man bekommt einen Zettel was man alles machen muß und wie die Wohnung ausschaut. Mir ist beim Umzug ein Fenster kaputt gegangen, mußte es nicht ersetzten weil eh neue reinkommen. Auch hatte ich einen alten Parkett drin, diesen muß manauch nicht rausreißen wenn er in Ordnung ist, diesen schleifen sie ab, Teppichböden oder Beläge müßen raus.
    Die Löcher an den Wänden sind egal, meine Schwester hat kein einziges Loch zugemacht, habens Ihr aber vorher gesagt braucht sie nicht.

    Wie gesagt es ist von Bezirk zu Bezirk verschieden, es kommt auf den Werkmeister an, wie die Wohnung sein soll. Jeder wird andere Erfahrungen gemacht haben und Du wirst lauter verschieden Antworten erhalten. Ich habe mich auch fertiggemacht vorher, aber es war leichter die Wohnung zurückzugeben wie vor 8 Jahren.

    lg

    lisibeth
     
  20. Seldi

    Seldi Gast

    Ja das stimmt, ist von Bezirk zu Bezirk verschieden. ich hab mich einfach von den vielen Antworten durcheinander bringen lassen.. war also gestern noch schnell nach der Arbeit bei Wr.Wohnen

    Habe mich mal bzgl Direktvergabe und zurückgeben informiert, also bei der Direktvergabe kann ich mir selbst wen suchen, der einen gültigen Vormerkschein hat, und mit dem auch PRIVAT die Ablöse besprechen was Wr.Wohnen nix angeht, ich hab 6 Monate Zeit dafür, wenn ich jemanden finde, wird so ein "Einingungschreiben" von beiden unterschrieben, dann macht Wr.Wohnen den Rest, Energiebefund, usw.. und dann wird die übergabe abgeschlossen!

    beim zurückgeben ist es so, dass ich den parkettboden NICHT rausreissen muss, wenn er bodenständig is und keine schäden hat dann passt das!! genauso Bad bleibt auch alles, WC auch, das einzige z.B was in meiner Wohnung wäre, sind die Türrahmen, die hat der vormieter mit so brauner - holztapete schöner gemacht, damit es zum parkettboden usw passt.. das muss ich runternehmen, und auch die Fliesen von der Küche da die Küche ja rauskommen wird!

    ich kann mir also aussuchen was ich mit der wohnung machen will, daher werd ich es erstmals mit der Direktvergabe versuchen, wenn ich so bis Ende jänner keinen finde dann gebe ich sie her und schaue, dass ich die Küche verkaufe usw..

    Ah ja, bzgl der Sperre, ich hab immer gedacht, dass man 2 Jahre in einer Wrwohnung gemeldet sein muss um nicht gesperrt zu sein! Egal ob man wo anders in eine andere Wohnung zieht oder nicht.. ABER es ist so, du musst 2 Jahre in einer Wohnung sein um eine andere Wr.Wohnung beantragen zu können, wenn du egal heute oder in 4 Jahre da ausziehst und z.B in eine Genossenschaftswohnung ziehst, dann wird alles in deren Datenbank gelöscht und man ist 3 Jahre lang gesperrt, und kann die 3 Jahre keine Wr.Wohnung beantragen..
    naja fies ist es schon aber zu Wr Wohnen gehe ich bestimmt nicht wieder....
     

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