1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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HILFE!! Frage zu Teilzeit.

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von PinkHappy, 28 November 2011.

  1. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    bis € 11000,-- bzw. 12.000,-- pro Jahr ist man Lohnsteuerbefreit und wenn man darüber ist, muss man Lohnsteuer nachzahlen

    wenn man zb. 2 DV mit geringfügig hat, muss man SV nachzahlen, aber keine Lohnsteuer, weil man darüber liegt

    wenn man 1 DV mit € 700,-- und eines mit € 200,-- Verdienst hat, muss man SV und Lohnsteuer nachzahlen
    @MatsBM:
    ich hoffe, das ist jetzt so richtig, bin ja kein Profi so wie Du ;)
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    DAs ist schon richtig, wir wissen aber nicht für welchen Zeitraum diese bestanden haben denn es war ja auch ein ALG-Bezug dabei.
    Es ist auch nicht bekannt welche Werbungskosten z.B. für die Provisionsgeschäfte geltend gemacht werden konnten und wiehoch zudem seine tatsächliche LStBMG für das Kalenderjahr war.

    Das ist auch der Grund warum ich dazu tendiere nicht generell davon zu sprechen dass es zwingend zu einer Nachzahlung kommt, sondern es hängt IMMER von den tatsächlichen Voraussetzungen ab.

    LG Mats
     
  3. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    das ist klar, hab mich im ersten Post diesbezüglich auch nicht richtig ausgedrückt
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    LG Mats
     
  5. legelata

    legelata Gast-Teilnehmer/in

    danke euch beiden.
    war im laufe des schreibens irgendwie davon überzeugt, dass §53a asvg (glaub ich) nur dann
    anwendung findet, wenn ich lediglich mehrere gering. bv hab, nicht aber wenn eines davon
    eh schon versicherungspflichtig ist.

    dh, immer wenn ich mehrere asvg-beschäftigungen hab, für alle sv (+ak-umlage) zu zahlen ist,
    auch wenn eines davon unter der geringfügigkeitsgrenze liegt. laut asvg sind ja nur solche
    dienstverhältnisse versicherungspflichtig, die lohnsteuerpflichtig sind. hab das daher überhaupt
    nicht verstanden gehabt.
    ich hoffe, ich hab euch da jetzt richtig verstanden. steh bei sozialrecht so auf der leitung!:eek:
     
  6. Romeo

    Romeo Gast-Teilnehmer/in

    @[ame][/ame] MatsBM

    Antwort zwischen den Zeilen ...

    02.12.2011, 10:23
    Zitat:
    Zitat von Romeo [ame="http://www.parents.at/forum/showthread.php?p=12856300#post12856300"][​IMG][/ame]
    @PinkHappy: Ich rate dir dringend ab, zwischen geringfügig und Teilzeit herum zu wechseln.

    Denn:

    1.) Man kommt da nicht wirklich in einen Rhythmus, was Arbeitsalltag und regelmäßigem (bzw. gleichmäßigem) Einkommen betrifft.
    2.) Wenn du beim AMS gemeldet bist, und geringfügig was dazu verdienst, bekommst du maximal ca. 370 Euro netto dazu. Vergiss dabei folgendes nicht: Wenn du dich nicht selbst drum scherst, für dieses Zusatzeinkommen Sozialversicherung zu bezahlgen, passiert folgendes: Du erhälst knapp 1 Jahr später eine Vorschreibung von der GKK, und musst die Sozialversicherung nachzahlen.

    Ich war 2010 in einer ähnlichen Situation: Teilzeit (25 h) + Geringfügig (10 h), und dann verlor ich die Teilzeit-Arbeit für etwa 3 Monate. War daher beim AMS gemeldet und bei der 2. Firma weiterhin geringfügig.
    Heuer im September (also knapp ein 3/4 Jahr danach) bekam ich eine Vorschreibung von der GKK und muss 680 Euro Sozialversicherung nachzahlen.
    Sowas lässt sich aber vermeiden, wenn man weniger bequem ist als ich, und sofort bei Antritt der geringfügigen Beschäftigung eine Selbstversicherung bei der GKK beantragt. Man zahlt dann zwar trotzdem, aber eben ca. 50 Euro im Monat, und nicht - so wie ich - 680 auf einen Schlag.

    Du schreibst hier aber einen ziemlichen Unsinn!
    Die Selbstversicherung kannst du nur machen, wenn die Summe deiner Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt!
    Sobald die Summe der Einkünfte diese übersteigt oder aber ohnehin bereits 1 SV-pflichtiges Einkommen vorhanden ist, geht das definitv NICHT!!

    Sehrwohl besteht aber die Möglichkeit monatlicher Beitragsvorauszahlungen für das 2. DV bei der KK.
    Eine Beitragsvorauszahlung hat sogar zu erfolgen, wenn du Leistungen aus dieser Krankenverischerung in Anspruch nimmst.

    Was die Sache ALG und nebenbei geringfügiges DV betrifft ist es so, dass hier KEINE SV-Nachzahlung erfolgt da lediglich Einkommen aus unselbstständiger Arbeit für die Beitragsberechnung herangezogen werden und das ALG nicht als solches gilt.

    Ich schreibe keinen Unsinn, sondern meine persönliche Erfahrung aus Sicht eines Arbeitsnehmer, und verzichte bewusst auf bürokratische Theorien.

    In der Praxis sieht es nämlich definitiv so aus, dass du eine Selbstversicherung machst (machen musst), wenn du nur geringfügig beschäftigst bist...
    Und solltest du dann noch eine Teilzeitarbeit annehmen, dann bekommst du das maximal durch Zufall mit, dass diese Selbstversicherung ohne dein Zutun endet.
    Bezahlen musst du aber trotzdem per Hand, nämlich die Sozialversicherung für die geringfügige Beschäftigung.
    Und das sagt dir erstmal keiner, sondern lediglich ein Jahr später, dass du den Betrag fürs ganze Jahr innerhalb kurzer Zeit nachpecken musst!
    Es besteht dann sehrwohl die Möglichkeit, das auf Raten abzustottern, aber dann hast du eben Schulden bei der GKK!
    In meinem Fall war das kein Problem, weil ich genug verdiene und meine Finanzen im Griff habe.
    Aber zB für eine alleinerziehende Mutter, die in Summe auf 900 Euro Nettoeinkommen kommt, und auf einen Schlag 700 Euro Sozialversicherung nachzahlen muss, macht das einen irrsinnigen Brenner.


    3.) Bezüglich Pension, Höhe des Arbeitslosengeldes etc. ist das Ganze nicht geeignet.
    Außerdem kannst du das nicht lange machen. Irgendwann wird das AMS mal wollen, dass du richtig arbeiten gehst.

    4.) Soweit ich informiert bin, ist es nicht so einfach möglich, dich von Teilzeit auf geringfügig umzumelden (bei gleichem Dienstgeber).
    Als ich Teilzeit gearbeitet habe, wollte man mir (weil zu wenig Arbeit war) anbieten, mich vorrübergehend geringfügig zu beschäftigen, bis die Auftragslage wieder besser ist.
    Das ging aber nicht, da man in dem Fall mindestens 1 Monat pausieren musste.

    Das Ummelden von Teilzeit auf Geringfügig oder auch umgekehrt ist sehrwohl jederzeit möglich.

    Bei dem was du meinst gehts vermutlich wiederum um den Anspruch auf ALG!
    Hier ist es nicht möglich dass der AG dein DV auf geringfügig reduziert und du dann Anspruch auf ALG hast, weil dein TZ-DV nicht mehr besteht.
    In diesem Fall müsste dich der AG kündigen womit du Anspruch auf ALG hättest sofern die Voraussetzungen betreffend Versicherungszeiten erfüllt sind.
    Nach Ablauf von 1 Monat wäre es möglich beim selben AG wieder ein gf. DV zu beginnen.

    Ja, von dem rede ich ja!
    Jetzt arbeitest 4 Monate auf Teilzeit, bis dein Arbeitgeber drauf kommt, er meldet dich als geringfügig an, weils für ihn billiger wird.
    Bekommst dann 0 ALG, bist einen Monat komplett ohne Einkommen, und im darauffolgenden Monat verdienst du 370 Euro (abzüglich ca. 50 Euro Sozialversicherung).
    Bei gering angesetzten 300-400 Euro Fixkosten pro Monat haut dich das schon mal finanziell ordentlich runter.

    Daher mein Rat, sich auf sowas nicht einzulassen.

    Wenn du 40 Stunden gearbeitet hast, und das über einen Zeitraum wo du das normale ALG bekommst, spricht überhaupt nichts dagegen, während der Arbeitslosigkeit eine geringfügige Beschäftigung nachzugehen, um sein Einkommen aufzustocken.
    Aber wenn du vorher nur 15 Stunden Teilzeit gearbeitet hast, wird das ein finanzielles Desaster.


    Ich wäre damals definitiv fürs Arbeiten bestraft worden:
    Ausgangssituation: Firma A (25 h Woche, ca. 1000 Euro netto) + Überstunden/Provisionen ca. 200 netto + Firma B (geringfügig, ca. 370 Euro) waren in etwa 1.570 Nettogehalt bei ca. 40 Stunden Arbeit.
    Gemeldet beim AMS: Ca. 600 Euro Arbeitslosengeld + Firma B (geringfügig, ca. 370 Euro) + mehr Zeit für Provisiongeschäfte (ca. 300 Euro) = ca. 1.300 Nettogehalt bei ca. 20 Stunden Arbeit.
    Vorschlag von der Firma: Geringfügig (370) + Firma B (370), kein AMS-Geld, Zeit für Provisiongeschäfte (ca. 300 Euro) wären dann 1.100 Gehalt für 30 Stunden Arbeit.

    5.) Du darfst bei der geringfügigen Beschäftigung nicht 1 Überstunde machen!
    Hast also legal keine Chance auf Mehrverdienst, und schon gar nicht wenn du beim AMS gemeldet bist!


    Zitat:
    Zitat von Astrid1979
    @Romeo:
    es ist in Deinen Fall nicht nur SV-Beitrag zu zahlen sondern auch Lohnsteuer
    wenn das FA sieht, das Du 2 Arbeitgeber gleichzeitig hast, muss Du eine Pflichtveranlagung machen

    LG Astrid :wave: !


    Das FA wird die Aufforderung zur Pflichtveranlagung machen, was aber noch nicht zwingend heisst dass daraus eine Lohnsteuernachzahlung resultiert.
    Diese hängt davon ab wie hoch die Summe der gesamten Einkommen ist und für den nicht bereits verteuerten Teil des Einkommens würde eine Nachzahlung iH. des jeweiligen Grenzsteuersatzes anfallen.

    Liebe Grüße
    Mats

    Nö, die Finanz lässt dich in diesem Fall komplett in Ruhe!
    Obwohl ich jetzt schon 2 Jahre hintereinander relativ viel Sozialversicherung nachzahlen musste, hat sich das FA noch nicht gemeldet. Wenn das offizielle Gesamteinkommen niedrig genug ist um nicht aufzufallen, bzw. man selbst nicht dreist genug ist, irgendwas vom FA zurückzufordern, rührt da keiner einen Finger.
    Wie man in den Wald schreit ...

     

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