1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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hausverbot?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LittleByLittle, 17 Oktober 2011.

  1. dasliserl

    dasliserl Gast-Teilnehmer/in

    ja, das alte dilemma. das wohl des einzelnen vs. das wohl einer (bestimmten) gemeinschaft.
    ka leichte gschicht, ka frage.
     
  2. ellela

    ellela Gast

    Wie merkst du denn ob etwas gestohlen worden ist, wenn der Dieb die Sachen in der Jackentasche hat? Wo hören wir denn am besten auf mit dem kontrollieren? Bzw. ist echt ein Dieb so deppert und gibt die Dinge in die Einkaufstasche? Haben die Kontrollen einen nachgewiesenen Erfolgt? Sinkt dadurch der Schwund?

    Bei mir ist es immer ganz einfach: Verkäuferin fragt mich meist freundlich obs in meine Tasche schauen darf. Ich sag darauf sehr freundlich: Nein, weil da mein privates Klumpert drin ist. Verkäuferin sagt dann meist noch immer freundlich, dass sie da halt fragen muss und ich sag ebenfalls freundlich, dass ich das eh weiß. Sache erledigt.

    Ein einziges Mal bin ich wirklich blöd angemotzt worden. Das war aber in einem Möbelhaus.
     
  3. Guardian-Angel

    Guardian-Angel Gast-Teilnehmer/in

    Ich klink mich aus, weil das kein reales Thema ist für mich ich steiger mich da zu sehr rein....zu viel das mich ärgert zu viel das ich niemals machen würde. Egal ob ich es als Job betrachte oder aus der Sicht eines Kunden....ja auch ich muss ab und zu Einkaufen gehen.

    Ich pack solche Sachen nicht, vielleicht bin ich da zu uneinsichtig, vielleicht schreib ich zu grob, weil erklären könnt ich es sicher besser, Gott sei dank sind unsere Kunden zu 98% sehr sehr angenehme Gesellen, liegt auch sicher daran in einer relativ kleinen Stadt zu arbeiten als z.B Wien.

    Ich bin weder ein unfreundlicher Mensch noch einer der Streit mag. Ganz im Gegenteil, aber wenn der Kunde auf seinem Recht beharrt muss ich bei meinen Pflichten bleiben um meinen Job behalten zu dürfen. Es wird Kundenfreundlichkeit verlangt, auch wenn dieser Dir all seinen Grant aufladet, eigentlich eh arme Menschen, ich hab daraus bisher gelernt niemals so werden zu wollen, niemals möcht ich meinen Frust auf andere übertragen...Sorry nochmal für meinen wohl vergriffenen Ton
     
  4. Berthold

    Berthold Gast

    Genauso wie beim "normalen" Schwund. Mit dem muss ich leben. Arm machen wird's mich schon nicht, da gibt es ganz andere Preissteigerungen.
    Du, ich hab kein Problem, wenn jemand mitfilmt (solang es nicht gespeichert wird) oder ein Detektiv rumschleicht und aufpasst, was ich mit den Sachen in den Regalen mache. Schließlich gehören die nicht mir, sondern dem Markt, und wenn der drauf ein Aug hat, ist das sein gutes Recht.
    Aber wenn wer in meine Tasche schauen will, dann muss er schon gesehen haben (oder es wenigstens glauben), dass ich was reingesteckt hab. Nur so auf gut Glück - sicher nicht.
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

  6. Berthold

    Berthold Gast

    Genau der, der das tut. Weil nur ein Verbrecher braucht sich das gefallen lassen (und von einer Privatperson nicht mal der).
    Ich mag das nicht und aus.
     
  7. ellela

    ellela Gast

  8. Berthold

    Berthold Gast

    Völlig richtig, was da steht:

    "Bei einem begründeten Verdacht dürfen Sie den Verdächtigen festhalten, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Personalien nicht einwandfrei festgestellt werden können.
    Ein begründeter Verdacht liegt vor,

    wenn Sie oder eine andere Person – als Augenzeuge – einwandfrei gesehen haben, wie die Person eine Sache eingesteckt hat, oder

    wenn die Person mit weniger Kleidungsstücken aus der Umkleidekabine kommt, als sie zuvor mit hinein genommen hat, oder

    wenn die Warensicherungsanlage Alarm auslöst und die Person sich im Frequenzbereich der Anlage befindet.
    Bloße Vermutungen oder Indizien, die mit Zweifeln behaftet sind, genügen nicht."


    Über ein Recht, in Taschen zu schauen, steht übrigens nix in dem Text. Auch das ist völlig richtig, weil es so ein Recht nicht gibt. (Und da liegt nicht einmal eine konkrete Vermutung vor, das sind einfach nur Stichproben ohne jede Grundlage!)
     
  9. ellela

    ellela Gast

    Bitte wieso geht das bei mir net?
     
  10. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Bei mir geht es auch nicht mehr :confused:, werd mal versuchen es als pdf hochzuladen.
     
  11. Berthold

    Berthold Gast

    Du musst den langen Link nehmen (den siehst du, wenn du zitierst), dann geht es.
     
  12. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Hier nochmals:
     

    Anhänge:

  13. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das war eh klar.

    Ich finde den Artikel in seiner Gesamtheit interessant, und wir vorher schon geschrieben, das Thema hat wesentlich mehr Facetten als die manchmal unberechtigte Aufforderung zum Einblick in die Tasche.
     
  14. Berthold

    Berthold Gast

    Und ist das mein Problem? Ich sag es eh: sie können ihr Geschäft und ihre Ware sichern und überwachen, was sie wollen. Aber meine Tasche ist mein Eigentum, da schaut keiner rein!

    Weißt du übrigens, woher ich das alles weiß? Ich hab mal einen Nebenjob als Security gehabt (nicht lang, war mir zu windig und zu grindig), für den hab ich den ganzen Scheiß lernen dürfen. Also von der Unternehmer- und Sicherheitsseite her. Seitdem weiß ich ziemlich genau, was einer mir gegenüber darf und was nicht.
    Wie gesagt: Hausverbot ja. Zwang zum Reinschauen(lassen) nein. Jeder muss halt dann selber entscheiden, was ihm wichtiger ist.
     
  15. Berthold

    Berthold Gast

    Seine Rechte gehen aber über deinen Pflichten. Und keine Angst: es muss eh der dafür grad stehen, der es von dir verlangt.
     
  16. Berthold

    Berthold Gast

    Aus diesem Link:

    "Zulässig ist, wenn ein Geschäft seiner Kundschaft vorschreibt, den Verkaufsraum nur ohne Taschen oder Rucksäcke zu betreten und dafür im Vorraum Schließfächer bereitstellt. Wer sich nicht an diese Spielregel hält, muss eine Taschenkontrolle in Kauf nehmen."

    Das glaube ich auch nicht (so gut der Artikel sonst auch ist). Das Recht auf Privateigentum wäre dadurch erst wieder außer Kraft gesetzt.
    Man kann Kunden verbieten eigene Taschen mitzunehmen oder ihnen, wenn sie es doch tun, den Zutritt verweigern bzw. sie hinausweisen. Aber die Taschen selber sind und bleiben tabu!
     
  17. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ich bin jetzt auf Seite 2 ausgestiegen - was hat die Kassiererin getan, dass man ihr die Arbeit so erschweren muß - sie hat ihre Anweisungen und dass sie nicht den Geist hat, jeden 2. Kunden zu beknien ist ja auch irgendwie logisch und verständlich oder - und ja, wenn man nichts zu verbergen hat, lasst man sich ins Taschl schauen und meins hat unendliche Weiten, da sieht man sowieso nicht viel auf die Schnelle.....wenn ich dort Befugnis habe, sag ich auch, geh sekkier in Zukunft andere.

    -Fleur-
     
  18. ellela

    ellela Gast

    Jetzt weiß ich warums immer mich fragen :roflsmiley:
     
  19. Berthold

    Berthold Gast

    *seufz*
    Fleur, ich verweise auf meinen Beitrag #94. Falls es dir zu mühsam ist, diesen nachzulesen, kann ich dir auch nicht helfen.
     
  20. Mausi88

    VIP: :Silber

    Die werden doch eh durchsucht:confused:, also bei uns jedenfalls.
     

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