1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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hausverbot?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LittleByLittle, 17 Oktober 2011.

  1. asoisdes

    asoisdes ind
    VIP: :Silber

    Damit das so ist, lösche ich mein post;)
     
  2. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    ....
     
  3. äh? bitte? was meinst? bei gericht arbeitende oder zuhörer bei einer verhandlung müssen ihre DNA zur verfügung stellen? ned wirklich ;) .

    wenn ich verhaftet werde kann ich ohnehin nichts dagegen tun, aber dazu sollten die dodln verdammt nochmal einen grund haben! und nur der, dass ich gegen eine datenspeicherung von DNA und fingerabdrücken von jedem anzulegen ist sicher zu wenig grund!
     
  4. asoisdes

    asoisdes ind
    VIP: :Silber

    Bittschön, ich habe ganz einfach kein Problem damit, jemanden in meine Handtasche schauen zu lassen. Bin sozusagen ein handtaschenextrovertierter Charakter. In Italien haben's nicht einmal ein Wort für Privatsphäre, und meine Handtasche hat sich bis jetzt auch noch nicht beschwert.
     
  5. du zeigst sie her ich nicht. so einfach ist das ;)
     
  6. leelee

    leelee Gast

    Mir ist es auch völlig wurscht, glaub mir. Aber ich versuche niemanden zu bekehren, der anderer Ansicht ist. Glücklicherweise darf darüber jeder so entscheiden, wie er grad lustig ist.
     
  7. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Geh bitte hör auf - hab momentan überhaupt keinen Nerv - hab meine Kaffeemaschine entkalkt und jetzt spinnt sie......

    -Fleur-
     
  8. aber ich weiß trotz deiner spinnerten kaffeemaschine nicht genau was du gemeint hast.
     
  9. asoisdes

    asoisdes ind
    VIP: :Silber

    Genau.
    Genau.
    Und ab sofort verdächtige ich niemanden mehr, etwas gestohlen zu haben, wenn er seine HT nicht öffnet. Ich werde mir höchstens denken, das er eine sehr differenzierte Persönlichkeitsstruktur hat:D
     
  10. und darum gehts. die kassierin hat das recht dich zu bitten dich in deine tasche schauen zu lassen.
    du hast das recht dich dafür oder dagegen zu entscheiden.
    na sicher no ned! :D
     
  11. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Falls du noch nie bei Gericht warst - die nehmen die Tasche in die Hand, machen jedes Fach auf und schauen überall rein - mit Handschuhen - nur dass du es weißt.......

    gibts ja nicht, da blinkt alles, was nur blinken kann :(

    -Fleur-
     
  12. ach sooo! das meinst :D
    da kann ich mir aussuchen ob ich eine tasche mitnehme oder nicht.
    übrigens: ein bekannter von mir muss das nicht machen, er muss auch nicht durch den metalldetektor gehen (ok! er DARF nicht durchgehen :D ). aber durchsucht wurde seine tasche auch noch nie (und es werden noch einige gerichtstermine vergehen bis da endlich das urteil kommt)
    die dna kriegens trotzdem ned ;)

    ach ja: welche kaffeemaschine? kanns sein dass sie noch nicht fertig entkalkt ist und nochmal eine wasserfüllung braucht?
     
  13. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Es ist ein geschenkter Gaul, von meiner Tochter zu Ostern, damit sie, wenn sie kommt ,Kaffee bekommt - denn wir trinken ja keinen - es ist eine Caffissimo und DANKE du hattest recht, sie war noch nicht fertig - alles paletti - SOWAS z.B. regt MICH auf - genauso wenn beim PC was nicht funzt wie es soll....

    -Fleur-
     
  14. josef.franz

    josef.franz Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht reden wir von verschiedenen Normen, aber §80 Stpo ist zumindest auf ris.bka.gv.at, das ja die offizielle Rechtsquelle ist, das Anhalterecht:


    Abkürzung
    StPO
    Index
    25/01 Strafprozess
    Text

    Anzeige- und Anhalterecht
    § 80. (1) Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt.

    (2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.


    Ich kann zwar kein italienisch, aber da auch Italien die Europäische Menschenrechtskonvertion unterzeichnet hat und dort das Persönlichkeitsrecht definiert ist, wird sich auch eine italienische Bezeichnung dafür finden lassen...
     
  15. amanin

    amanin Gast

    Na bumm, alles alles Gute!
     
  16. Berthold

    Berthold Gast

    Auch das tangiert mich anal peripher. Ich weiß das Gesetz auf meiner Seite, das allein zählt.

    Übrigens darfst du auch in deiner eigenen Wohnung niemanden aussackeln, den du des Diebstahls verdächtigst. Du kannst ihn rausschmeißen, nie mehr einladen/reinlassen, bei der Polizei anzeigen. Mehr nicht.
     
  17. Berthold

    Berthold Gast

    Ich weiß es so allgemein gefragt nicht, ob ich würde. Tatsache ist jedenfalls, dass auch das a) freiwilllig ist, also mich niemand dazu zwingen kann, und b) aus der Verweigerung allein kein Verdacht entstehen darf.

    Und ich muss gartenzweg recht geben: Was soll das bringen, außer meine Unschuld zu "beweisen" (was immer das wert ist)? Und wozu, wenn ich eh nicht verdächtig bin? Das heißt ja nur, dass man alle Männer unter Generalverdacht stellt, und jeder einzelne muss dann seine Unschuld beweisen - das kann es ja wohl auch nicht sein! :eek:
     
  18. Berthold

    Berthold Gast

    Nein, auch das ist kein begründeter Verdacht. Mein Rucksack gehört mir, und an dem kann ich herumwerkeln, was ich will. Vielleicht steckt mein Handy drin, oder meine Einkaufsliste ...
    Einen begründeten Verdacht hast du erst dann, wenn du beobachtest (oder es zumindest glaubst), dass ich fremdes Eigentum (also Ware des Geschäftes) darin verstecken würde!
     
  19. Berthold

    Berthold Gast

    Wenn ich mich schon freisprechen lassen muss, dann wenigstens von einer kompetenten Stelle - also Exekutive oder Justiz. Irgendein privater Hilfssheriff oder die Kassierin von Kassa 9 hat weder das Recht zu verurteilen noch freizusprechen - also ist das sowas von wurscht.
    Und meine Kollegen kennen sich mit Gesetzen gut genug aus, um das zu wissen.
     
  20. Berthold

    Berthold Gast

    ... oder du selber hast ihn auf die Seite gebracht und brauchst jetzt einen, dem du es anhängen kannst ... oder irgendein unbekannter 6. war da ...
    Bitte, ein Eigentümer kann anzeigen. Aber die Ermittlungs- und Prozessarbeit liegt bei der Exekutive und Justiz, aus gutem Grund!
    Selbstjustiz feiert da anscheinend grad fröhliche Urständ ...
     

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