1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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hausverbot?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LittleByLittle, 17 Oktober 2011.

  1. Delphinus

    Delphinus Gast-Teilnehmer/in

    Ja, so dumme Diebe gibt es.Als ich noch im Verkauf war, sehr oft erlebt.Die entfernen sogar mit aller Ruhe die Verpackung mitten im Geschäft und verstecken diese hinter den Küchenrollen:rolleyes:Wie die "nette" Dame dann bei mir an der Kasse war, habe ich nur gesagt, das sie die eingesteckte Creme auch bezahlen muss:D

    Wir mussten aber auch Stichprobenartig, fragen, ob man in die Tasche schauen darf.Es gehen auch Testkäufer um!!!Und, ja, weil es jemand gefragt hat; auch Verkäuferinnen werden kontrolliert.Da gibt es bei Ladenschluss, Taschenkontrollen!!!!

    Ich selbst habe kein Problem damit, meine Tasche herzuzeigen.Erstens weiß ich das sie fragen müssen; zweitens stört es mich nicht und tut mir auch nicht weh (von wegen Privatsphäre, was hat man schon zu verbergen Geldbörse, Handy, Tampons,..) und drittens, ein bisserl mehr Toleranz für alle wäre doch schon und man erspart jedem und sich selbst so einigen Ärger!!
     
  2. LittleByLittle

    LittleByLittle Gast-Teilnehmer/in

    danke für die info!
     
  3. LittleByLittle

    LittleByLittle Gast-Teilnehmer/in

    @ anwesende (auch ex-)kassierInnen: mittlerweile dürfte allen klar sein, dass ihr fragen müsst, ob ihr reinschauen dürft.
    jetzt würd mich aber mal interessieren, wie die offizielle anweisung lautet,, was ihr tun sollt, wenn jemand nein sagt. an sich müßte doch der chef euch erklären, dass ihr niemanden zwingen dürft, seine tasche zu öffnen, oder?
     
  4. Delphinus

    Delphinus Gast-Teilnehmer/in

    Ehrlich muss ich dir sagen, das ich nur die Kunden gefragt habe, wo ich gesehen habe, das sie was einsteckten.War nur eine Dame dabei, die meinte "Nein".Da habe ich die Filialleitung gerufen.Das ganze wurde im Büro dann ausgemacht.
    Wobei ich auch sagen muss, das ich ja viel zu gutmütig damals war.Hab nur bei den wirklich dreisten Dieben, die Polizei gerufen.
     
  5. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Testest du in Auftrag von Firmen =
     
  6. patchworkMama

    patchworkMama Gast-Teilnehmer/in

    Also ich hab jetzt nicht alles gelesen aber ich bin Vertretung in einem Supermarkt und kann dazu nur sagen das die Kassierin höflich zu fragen hat ob man reinschaun darf wenn nicht pech gehabt, wenn man glaubt das die Kunden gestohlen haben dann könnte man die Polizei holen nur selber durchsuchen darf man nicht und Hausverbot erteilt nur die Filialleitung bzw. die stellvertretung!
     
  7. leelee

    leelee Gast

    Jössas, was willst du da mit der fahrlässigen Tötung? :eek:
    So weit wird es ja wohl nicht kommen, hoffe ich.
    Das Anhalterecht ist im § 86 StPo geregelt.
     
  8. Mir sind die Daumen ausgegangen, darf ich ersatzweise diesen hier machen? :roflsmiley:
     
  9. wenn ich nicht will das jemand in MEINE tasche schaut, dann darf er/sie nicht in meine tasche schauen. so einfach ist das.
    die meisten verkäuferinnen akzeptieren es aber glücklicherweise auch sofort.
     
  10. naja wennst fahrlässig bist und dir trotz der anhaltung ned in die tasche schauen lassen willst, wirst halt gemeuchelt.
     
  11. josef.franz

    josef.franz Gast-Teilnehmer/in

    Die Verkäuferin muss sich aber auch an das Gesetz halten und das hat nun mal gegenüber den Weisungen des Arbeitgebers Vorrang.
    Zudem sollte sich eine Verkäufern bewusst sein, dass wenn sie meint eine Tasche unbedingt kontrollieren zu müssen zumindest eine Nötigung begeht. Und vor Gericht zählt die Ausrede "Das wurde mir so aufgetragen" nicht, insbesondere da es sich um eine Grundrechtsverletzung handelt.

    Eine Tasche gehört zum persönlichen Umfeld und ist deshalb durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Jeder Mensch hat eine unterschiedliche Meinung zum Thema Privatsphäre: Dem einen ist es peinlich, wenn in seinem Rucksack verschwitzte Sportsachen sind, der andere sieht das nur als Problem der Kassierin.
    Genau deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, dass das persönliche Umfeld prinzipiell geschützt ist, jeder Mensch jedoch individuell auf einen Teil seiner Rechte verzichten kann.
    Und genau diese Wahlmöglichkeit sollte auch respektiert werden.

    Du hast schon recht, dass das Hausverbot nur durch ein Gericht aufgehoben werden kann. Jedoch dürfte es m.E. keine Rolle spielen wie viele Geschäfte noch in der Nähe sind, da das Gesetz eine solche Einschränkung nicht kennt.

    Peinlich, da hab ich die falsche Norm erwischt. Das Anhalterecht ist natürlich nicht im Stgb, sondern in §80 Stpo geregelt. *schämen geh*
     
  12. Berthold

    Berthold Gast

    Arrrrgh ... Wo ist der Kopf-Tisch-Smilie?

    Und außerdem hat das überhaupt nichts zu sagen! Was du machst, ist rein geschäftsinterne Vorschrift, aber hat genau Null Bedeutung für die Rechtslage! :rolleyes:
     
  13. leelee

    leelee Gast

    Und nochmal... :D
    § 80 StPo hat irgendwas mit Zustellung zu tun.
     
  14. Berthold

    Berthold Gast

    Der nächste, der es nicht kapiert hat ...

    NEIN, sie muss nicht KONTROLLIEREN! Sie muss FRAGEN, ob sie kontrollieren DARF! Wenn die Kunden Nein sagen, hat es sich damit erledigt!
     
  15. Berthold

    Berthold Gast

    Hab dir ausgehilft.
     
  16. asoisdes

    asoisdes ind
    VIP: :Silber

    Weit ist das gediehen hier:D

    Rechtslage hin oder her- es geht bei diesen Kontrollen um das Verhindern bzw. Aufdecken eines Eigentumdeliktes.
    Wenn ich in meiner Wohnung den Verdacht habe, dass ein Besucher was eingesteckt hat, das mir gehört, werde ich ihn entweder auch auffordern, die Tasche zu öffnen (mit höflicher Begründung), und wenn er sich weigert, nachzusehen, ob er zufällig was eingepackt hat, verdächtige ich ihn, tatsächlich gestohlen zu haben und er kommt mir garantiert nie wieder ins Haus.
    In diesem Sinne finde ich nicht, dass das Ersuchen, einen Blick in die Handtasche werfen zu dürfen, ein zu großer Eingriff in die Privatsphäre ist, weder zuhause noch im Supermarkt.
     
  17. Methos

    VIP: :Silber

    Naja sie behalten sich ja das Recht vor jeden mal so in die tasche zu schauen.
    Und das Recht haben sie imho nur bei begründeten Verdacht, wenn jemand bei dir zuhause ist, und du sprichst keinen konkreten Verdacht aus.
    Dann kämen sicher die meisten freiwillig nicht mehr, nehme ich mal an.
     
  18. asoisdes

    asoisdes ind
    VIP: :Silber

    :D Stichproben zuhause:D

    Das Recht haben sie nur bei begründetem Verdacht? Uii, dann war ich schon verdächtig. Wenn die wüssten, was ich sonst noch auf dem Kerbholz habe.
     
  19. wenn ich dich besuche und du verlangst einsicht in meine tasche, dann brauchst du mir kein hausverbot zu geben, ich komme freiwillg nicht mehr.
    na so weit kommts noch dass der gastgeber da einfach in meinen privatsachen rumschnüffeln will! :eek: (wer solche freunde hat, braucht keine feinde mehr)
     
  20. Berthold

    Berthold Gast

    Na, du hast ja eine schöne Einstellung zu Recht und Gesetz!

    Also, Eigentumsdelikt geht für dich vor Grundrecht. Ja?

    Aber es ist eigentlich komplett wurscht, was du findest oder nicht. Der Gesetzgeber sieht es anders, und somit wird es auch jeder Richter tun. Und das könntest du einmal - solltest du nach deiner Einstellung handeln - bitter bereuen.
     

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