1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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hausverbot?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LittleByLittle, 17 Oktober 2011.

  1. Gar keine Frage, ab einem gewissen Punkt fragt man sich einfach warum immer ich, vielleicht liegt es am äußeren Erscheinungsbild, vielleicht an anderen Dingen. Hast die Kassierin schon mal gefragt, die Antwort wär echt interessant wenn du sie mit der Häufigkeit der Kontrollen konfrontierst.

    War es eigentlich immer die gleiche Kassierin?

    Es gibt aber scheinbar so Menschen die immer "verdächtig" rüberkommen - das ist aber bitte jetzt nicht wertend gemeint! Ich kannte mal einen Mann der wurde immer vom Zoll kontrolliert. Egal wo er landete, über welche Grenze er fuhr, egal ob 20 Personen vor ihm waren, keiner vor ihm, oder er war am Ende der Schlange, egal in welchem Land, egal ob er privat auf Reisen war oder dienstlich, egal ob Frau und Kinder dabei waren oder ob er alleine war.
    Irgendwann hat er mal gemeint, dass vermutlich sogar bei einem Grenzübertritt am K2 zwischen Pakistan und China ein Zöllner aus dem Nichts auftauchen würde um ihn zu kontrollieren :D

    Sein Erscheinungsbild war aber nicht irgendwie auffällig.

    :D:D
     
  2. Berthold

    Berthold Gast

    @ Pupperlmama: Es verpflichtet dich aber auch niemand auf die Polizei zu warten, gell! Du kannst einfach gehen, kann niemand was sagen.
     
  3. amanin

    amanin Gast

    Du bist ja das reinste Informationsschatz. DAS wusste ich wieder nicht. Danke
     
  4. Rhea84

    Rhea84 Gast

    Aufgehalten darf man werden, wenn der Verdacht besteht und die Polizei gerufen wird. Da darf man nicht einfach so gehen, denn sonst flüchtest du vor der Polizei.
     
  5. agnellina

    agnellina tabula rasa

    Naja, es hat halt seine Gründe, warum ich manche Prinzipien teile und manche nicht. :)

    Aber irgendwie ist die Brisanz dieses Themas enden wollend, von daher möcht ich mich eigentlich lieber anderen Unwichtigkeiten hingeben. :D
     
  6. Leyana

    VIP: :Silber

    Beim einfach gehen wär ich allerdings vorsichtig, denn jedermann ist (bei begründetem Verdacht) dazu "befugt" dich bis zum Eintreffen der Exekutive festzuhalten.

    Vergessen wir mal, dass da kein begründeter Verdacht besteht (auf die Handtaschenkontrollen bezogen, hab den ganzen Thread auf die Gachn net gelesen) - es kann dir leicht passieren, dass du festgehalten WIRST, egal auf wessen Seite das Gesetz ist. Da bleib ich doch lieber "cool" stehn und schau mir die Show zwischen Polizist, Geschäftsführer und (falls vorhanden) Detektiv an :D

    Der Paragraph ist aber auch wirklich sehr schwammig...

    LG Ley
     
  7. ellela

    ellela Gast

    Das mit dem begründeten Verdacht ist so eine Sache.... steht eh oben, was unter einem begründeten Verdacht zu verstehen ist. Nur weil du die Tasche nicht herzeigst ist das kein begründeter Verdacht. Und wenn der Aufhaltende vom Aufgehaltenen wg. Nötigung angezeigt wird, dann wird schon der Aufhaltende beweisen müssen, dass ein begründeter Verdacht vorlag. Wie will er denn das machen?
     
  8. Leyana

    VIP: :Silber

    ich hab nix anderes geschrieben-nur das eben die wahrscheinlichkeit hoch ist, dass einen jemand festhält, egal ob man jetzt im recht ist oder nicht. und mir persönlich wär das einfach zuviel stress ;)

    lg ley
     
  9. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    In die Rubrik gehöre ich auch auf Flughäfen und bei Zöllnern (beim Einkaufen hab ich offenbar eine harmlosere Ausstrahlung und werde kaum gebeten, meinen Rucksack zu öffnen)

    Was ich schon meine Taschen ausgeräumt habe - sowohl mein Handgepäck als auch einst in Florida den ganzen Koffer (wenigstens hat der Herr Zollbeamte schön gelitten, als er in der Schmutzwäsche von zwei Wochen gewühlt hat :boes:)

    Was es ist, weiß ich nicht. Vielleicht haben sie mich für eine Muslimin (mein Name mag für wenig gebildete Amerikaner so wirken außerdem hatte ich damals dunkle Haare und bin allgemein eher ein dunkler Typ) gehalten - da war kurz nach 9/11 jeder verdächtig.

    Dafür durfte ich vergangenes Jahr in der Ukraine sogar meine Getränke mit ins Flugzeug nehmen. Und hatte keinerlei Kontrolle meines Handgepäcks. Für die wirkte ich dann wieder harmlos. :eek:

    LG,
    Glueckskatze
     
  10. Berthold

    Berthold Gast

    Die ist ja noch nicht da, also kann man auch nicht "vor ihr flüchten".
    Und beim "Aufhalten" darf niemand Gewalt anwenden, somit - was wollen sie machen?
    Ganz abgesehen davon, dass auch das nur bei begründetem Verdacht überhaupt in Frage kommt. Und was das ist, das hatten wir schon - sicher nicht nur, dass ich meine Tasche nicht aufmachen will!
     
  11. Berthold

    Berthold Gast

    Du, ich hab kein Problem, wenn du nicht alle Prinzipien anderer Leue teilst. Tu ich ja auch nicht.
    Ich hab ein Problem, wenn du die von dir nicht geteilten Prinzipien anderer Leute nicht respektierst. Das zu tun bemühe ich mich nämlich schon! Und das hätt ich auch gern von anderen, inkl. dir.
     
  12. Berthold

    Berthold Gast

    "Festhalten" fällt für mich schon unter Gewaltanwendung. Also eine Überschreitung des § 86 StPO.
    Aber es wäre sicher interessant, das Personal und die Firma danach schwitzen zu sehen, wenn sie ein nettes Brieferl vom Anwalt kriegen bezügl. Freiheitsberaubung und evtl. Körperverletzung.
     
  13. Leyana

    VIP: :Silber

    @Berthold: Wirklich schwitzen tun die Firmen da nicht, weil die sich diesbezüglich absichern bzw. drauf vorbereitet sind - wird mehr oder weniger miteinkalkuliert (zählt nur wenn sichs um Security Firmen oder ähnlich handelt - eine Supermarktkette schaut da sicher anders drein). Aber seeeeeehr unangenehm ists ihnen garantiert :D

    Der Satz der bei dem Ganzen fehlt ist "mit angemessenen Mitteln" - und da zählt Festhalten bei normalem wegbewegen schon dazu. Klar, ein Schraubstockgriff ist definitiv übergriffig, aber sonst würd das Verhältnis passen. Die Körperverletzung geht nur wenn dann wirklich zB ein blauer Fleck da wäre. Aber ganz normales Festhalten wenn die Exekutive schon verständigt ist, würd ich persönlich jetzt nicht als Gewaltanwendung sehen.

    Es is halt wirklich ein sehr schwammiger Paragraph und sehr oft reine Auslegungssache. Wobei natürlich eines klar ist: eine verweigerte Taschenkontrolle ist NIE ein begründeter Verdacht. Mir wärens halt einfach zu viele Unanehmlichkeiten nur damit ich "Ätsch, hab Recht gehabt" sagen kann ;)

    LG Ley
     
  14. Berthold

    Berthold Gast

    Ich hab meine Taschen ja auch schon oft genug aufgemacht, so ist es ja nicht - aber da ist immer höflich genug gefragt worden! Und ich wollte halt.
    Aber wenn jemand etwas verlangt, dann überleg ich mir vielleicht schon, ob der das überhaupt darf. Und wenn ich der (halbwegs fundierten) Meinung bin, er darf nicht, dann probier ich es auch aus. Und je sturer der andere dann wird und den Einsatz erhöht, desto mehr geh ich mit und "will sehen".
    Wobei ich natürlich den Vorteil hab, dass ich ein Mann mit knapp 1,80 m und 85 kg bin, mich hält man ohne Gewaltanwendung nicht so einfach fest. Mich greift auch niemand an, ohne es zu bedauern. Eine Frau (oder auch ein Mann) mit 1,55 m und 55 kg tut sich da sicherlich schwerer. Schade eigentlich, dass das Durchsetzen seiner Rechte davon abhängig ist, wie man körperlich gewachsen ist!

    Aber es würde mich ehrlich interessieren, wie der 86er StPO von den Gerichten ausjudiziert worden ist, vor allem in Hinblick auf die "Anhaltung ohne Gewaltanwendung"!
     
  15. ja und zwar dann wenn du es ihnen erlaubst, sonst nicht.
    naja wenn du es ihnen erlaubst dürfen sie dir schon an die wäsche :D .
    sei froh, dass ich nicht eine deiner kundinnen bin. im schlimmsten fall hättest eine anzeige wegen nötigung am hals. eine patzen beschwerde bei all deinen vorgesetzten und mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit die kündigung, falls du meine ablehnung nicht akzeptierst.
    ich lasse auch nicht einfach so in meine tasche schauen, ich sag freundlich: "nein! das ist meine private tasche mit meinem privaten inhalt" und gut ist es.
    das ist ok! polizei rufen, die dürfen reinsehen und die sache hat sich. seh da kein problem, außer dass die polizei dich mal fragen wird, ob du einen knall hast, einfach so die bullen zu rufen (und vielleicht wirst bei häufigerem sinnlosen rufen der polizei eine verwaltungsstrafe zahlen müssen).
     
  16. Jostein

    VIP: :Silber

    Ich wurde heute von der Kassiererin informiert, daß ich das Obst nicht in mein Stoffsackerl geben darf sondern die dafür vorgesehen Plastiksackerl nehmen muß, da diese durchsichtig sind. (Ich habe mich nicht einsichtig gezeigt, ich glaub die hat fünf minuten mit mir diskutiert, dabei hab ich sie in mein Obstsackerl sogar reinschauen lassen). Da hab ich an diesen Thread denken müssen :D

    Ihr Argument war (eines meiner Lieblingsargumente übrigens): wenn das jeder machen würde.
    Ich habe gesagt, daß sie mich nicht zwingen kann. Und sie hat nicht und nicht aufgehört mich überzeugen zu wollen. Selbst als ich ihr sagte, daß ich das jetzt eigentlich unerhöhrt finde, daß sie´s jetzt nicht gut sein lassen kann.
     
  17. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Bitte, warum muss man es denen im Supermarkt absichtlich so schwer machen?
    Wie sollen die denn die Grenzen vernünftig ziehen können?
    Jetzt erlaubst du ihnen, dass sie in das Stoffsackerl reinschauen können, aber für viele andere ist das schon wieder ein Angriff auf ihre Persönlichkeitsrechte und ein No-Go.
    Soll das Supermarktpersonal einen jeden Kunden erst fragen, wie er es gerne hätte?
    Bzw. verlangt man vom Supermarkt tatsächlich, dass Kunden einsackeln können was sie wollen, ohne Kontrollen zu ermöglichen?
     
  18. bei einem berechtigten nachvollziehbaren verdacht sind sie berechtigt die polizei zu rufen die in die tasche sehen darf.

    und: ja ich verlange das vom supermarkt tatsächlich! (außer bei begründetem verdacht durch die polizei, aber privatpersonen haben kein recht ohne mein einverständnis einsicht in meine privatsachen zu nehmen)
     
  19. Jostein

    VIP: :Silber

    Ich will´s niemandem absichtlich schwer machen. Aber gewisse Dinge gehören nun mal zu manchen Berufen dazu. In meinem Beruf gibt´s auch Dinge, die mich an die Decke bringen aber ich muß nun mal mit ihnen leben weil ich nicht erwarten kann, daß sich die ganze Welt nach meinem Vorstellungen ändert.
    Mir geht´s darum Plastik zu vermeiden. Und ICH weiß, daß ich nichts klaue (daß die Kassiererin das nicht weiß ist mir klar aber von vornherein mal ein Dieb zu sein ist auch nicht das richtige Argument.)
    Mich hat ihre Art und Weise geärgert, mein Entgegenkommen war ich völlig egal. Und es war auch nur deswegen weil ich sehr viel Obst gekauft habe. Kauf ich drei Äpfel nehm ich einfach kein Sackerl, ich spar Plastik und sie sieht was ich habe. Aber sie hat nicht und nicht nachgelassen. Und hat immer wieder mit mir zu diskutieren angefangen. Man kann´s auch einfach gut sein lassen. Oder sie kann in mein Sackerl reinschauen.
    Ich bin keiner der Sorte "Kunde ist König" aber SO wie die mit mir umgesprungen ist, das würde ich mir im Bekanntenkreis auch von niemandem gefallen lassen.
     
  20. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Aber nur, wenn man jemanden auf frischer Tat ertappt oder wirklich begründeten Verdacht hat.
    Eine routinemäßige Kontrolle berechtigt bei Verweigerung in die Taschen sehen zu lassen ganz sicher nicht zum Festhalten.
     

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