1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Hauskauf-Nur Probleme

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von supermutter, 10 September 2011.

  1. Die.Mitzi-Tant

    Die.Mitzi-Tant Gast-Teilnehmer/in

    PS: um die Frage von Alex3 zu beantworten:
    Ja, haben wir - bzw. unser Sachverständiger. Wir haben beim Hauskauf ein Gutachten erstellen lassen. Der Gutachter hat sowohl die Bau- als auch die Kollaudierungsunterlagen eingesehen und als OK befunden.
     
  2. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    nein. ich muss gestehen, ich bin bei einem 30 jahre altem haus davon ausgegangen, dass alles rechtens ist.
     
  3. supermutter

    supermutter Gast-Teilnehmer/in

    Mir wurde von mehreren Rechtssprechern folgendes erklärt:

    Sobald das Geld auf dem Treuhandkonto ist muss der Verkäufer unverzüglich die Schlüsseln rausrücken. Denn das Treuhandkonto ist eine Sicherheit für den Verkäufer. Das Geld, welches drauf ist muß zur Gänze an der Verkäufer übergeben werden. Da kann man nichts abziehen oder ähnl.

    Deshalb gibt es ja so ein Treuhandkonto. Für dessen "Führung" ist allein der Notar zuständig.

    Überlegts mal: Du zahlst alles ein, kriegst Schlüssel nicht, weißt nicht so recht, was tatsächlich los ist und die Verkäufer verabschieden sich nach Kimbuktu. Auch wenn das Haus rechtmässig dir gehört, hast lange Schererei, denn es dauert seine Zeit bis man im Grundbuch eingetragen ist. Bis dahin - und das mein ich jetzt nicht nur in meinem Falls - müssen Miete, Kredite, Rechtsanwaltskosten usw. weiterbezahlt werden.
    Ich glaub nicht, das sich das so viele Leute einfach leisten können.

    In meinem Fall riecht das ganze nach Betrug....:(
     
  4. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben ein Haus verkauft, dass nach unsachgemäßen Umbauten nicht mehr der Bauordnung entsprochen hat - und diesen Umstand explizit in den Verkaufsvertrag hineingenommen, dass der Käufer sich bewusst ist, dass er ein Haus kauft, dass der ursprünglichen Genehmigung nicht mehr entspricht.
     
  5. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    wir haben den schlüssel nicht sofort bekommen. das hat weder etwas mit dem grundbuch noch dem kv zu tun. der vorbesitzer wohnte ja noch drin und musste erst ausziehen. bei uns war das im kv genau ausgemacht (und wir bekamen den schlüssel im endeffekt früher)
     
  6. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Uff..glaub unsere Disskusion hat sich etwas verhärtet. Der Schlüssel ist Eigentum der Verkäuferin. Die Maklerin kann gar nicht mit "fremden Dingen" auf andere Menschen Druck ausüben. Sie kann auch nicht fremdes Eigentum an andere Menschen weitergeben.

    Wann der Schlüssel übergeben wird, entscheidet die Verkäuferin.

    Außerdem würde ja die Maklerin der Verkäuferin in den Rücken fallen, wenn sie ohne ihres Wissens den Schlüssel weitergibt. (Vielleicht ist ja der Vertrag auch wieder geplatzt, das kann die Maklerin ja gar nicht wissen)

    Die Maklerin weiß ja auch nicht mal was im Vertrag steht und was vereinbart wurde.

    Das einzige Druckmittel was es derzeit gibt ist das Treuhandkonto, da wird jetzt solange nix an den Verkäufer überwiesen, solange die Liegenschaft nicht übergeben wird.

    Die Verkäuferin wird sich von sich aus schon melden, wenn sie merkt dass kein Geld kommt.....
     
  7. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in


    ....tja was soll ich sagen, in dieser Zwischenzeit musst du einfach dem Treuhänder vertrauen. Bei soviel Geld kann auch der verkäufer sagen: Ich geb der Käuferin den Schlüssel und danach bekomme ich womöglich kein Geld. Nun ist es so, du hast weder den Schlüssel noch die Verkäuferin das Geld, behalte die Nervern, wird schon gutgehen.

    Und ja, das kostet alles (leider)
     
  8. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in


    hab ich bereits mehrfach erwähnt... die MAKLERIN darf den schlüssel nicht einbehalten.
    von nix anderen hab ich geschrieben!!!
    du interpretierst da immer verkäufer, treuhandkonto, weitere schlüsselübergabe in meine texte.

    ich habe mich jedoch stets nur dazu geäussert, was ich tun würde wenn die MAKLERIN den schlüssel EINFACH EINBEHÄLT.
     
  9. grinsekatze86

    grinsekatze86 Gast-Teilnehmer/in

    zu punkt 1) sehr interessant, unser makler hat uns nach dem notartermin einen zerwurschtelten zettel gegeben (am parkplatz, NICHT als wir noch alle bei tisch im büro des notars saßen) und dieser zettel hat sich als rechnung erwiesen. 3 wochen später hatten wir die erste mahnung!:mad:
    im grundbuch standen wir erst 11 wochen später, haben aber trotzdem schon vorher den makler bezahlt weil wir einfach keine ahnung hatten und keinen ärger wollten
    (ach ja und das baby kam dazwischen auch noch zur welt und ich wollte alles geregelt haben)

    zu punkt 2) ist aber schon arg was sie sich erlauben oder? einfach was in die agb´s reingeben was rechtlich nicht ok is find ich schon ein starkes stück!

    und bezüglich schlüssel: in unserem haus haben zuvor 7 menschen gewohnt, jeder hatte einen schlüssel weil es arbeiter der firma der hausbesitzerin waren. nach vertragsabschluss hat uns die besitzerin 1 (!!) schlüssel gegeben und meinte das sind alle LOL na klar - ich hab ja groß "idiot" auf der stirn stehen ... nach 2 tagen waren überall neue schlösser drin, wer weiß ob wir nicht nächtliche besucher bekommen hätten die sich mal im haus nach brauchbaren dingen umgeschaut hätten ...
     

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