1. Reden wir miteinander ...

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Hauskauf-Nur Probleme

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von supermutter, 10 September 2011.

  1. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Lauter nette Zeitgenossen, diese Makler :eek:
     
  2. supermutter

    supermutter Gast-Teilnehmer/in

    Jetzt rief mich die Maklerin an und sagte mir allen ernstes, dass ich den Schlüssel erst dann erhalte, wenn ich ihre Maklerprovision zahle. Problem - Die dumme Nuss hat mir bis heute keine rechnung geschickt:D

    Sie meinte, ich soll mich nicht so blöd anstellen und gfällist ( O-Ton) eine Überweisung auf der Bank ausfüllen. (Jo sicher.....:rolleyes:)

    Als ob ihre Provision irgendetwas damit zu tun hat. Noch dazu ist sie so "mutig" und ruft mit unterdrückter Nummer bei mir an.:eek:


    Sie glaubt wohl, ich zahle nicht und glaubt noch zusätzlich, mit dieser Drohnung würde sie bei mir weiterkommen. Ausserdem ist vertragl. gesichert, das Schlüssel nach Treuhandüberweisung erfolgt.

    Soviel zum Theme "Makler". Ich kann nur jeden warnen. Und egal was man diesen Ratten auch fragt - ist schlicht und ergreifend erlogen. Die Dreistigkeit musst mal haben das man Leuten ins Gesicht frech lügt.

    Was soll´s - bin gespannt wie es weitergeht............:wave:
     
  3. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Ganz einfach: sag ihr, sie soll sich an den Vertrag halten, ansonsten Anwalt. Auf weitere Diskussionen würde ich mich da gar nicht einlassen.
     
  4. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in

    Ja die lieben Makler :rolleyes: unsere meinte auch wir bekommen die Schlüssel erst wenn wir im Grundbuch stehen :eek::boes::mad: - nix da, haben eine Schlüssel von den Besitzern bekommen und dann gleich das Schloss bei der Haustüre und Kellertüre ausgewechselt.:D
     
  5. sunflower81

    sunflower81 Gast-Teilnehmer/in

    Na, da würden wir jetzt noch warten :eek:. Wir sind vor 8 Wochen eingezogen und haben diesen Montag erst den RSA Brief bekommen dass dem Antrag auf Änderung im Grundbuch stattgegeben wird. Das ist aber noch nicht einmal der Grundbucheintrag selbst.

    Ich muss ehrlich sagen, mit dem Makler über den wir unser Haus gekauft haben sind wir absolut zufrieden gewesen. Ein sehr sympathischer Typ, zuvorkommend, hat alle nötige Info organisiert gehabt hat auf div. Mängel hingewiesen, ohne dass man sie ihm aus der Nase ziehen musste. Ablauf war super und durchorganisiert.
    Warum die Verkäuferin über einen Makler verkauft hat ist ganz einfach erklärt: Eine nette ältere Dame die, wie wir von mittlerweile gemeinsamen Bekannten und Nachbarn in den letzten Wochen erfahren haben, mehrmals von div. Dienstleistern schamlos ausgenützt wurde :mad:. Dass sie sich da nicht drüber traut, ein Haus selbst zu verkaufen ist verständlich. Die Kinder wohnen weiter weg und können ihr bei Besichtigungen nicht zur Seite stehen. Was sie aber gemacht haben, ist gemeinsam einen Makler suchen, der den Verkauf gut und professionell abwickelt.
    Und das hat dieser auch gemacht. Professionell gegenüber allen Parteien, wohlgemerkt.
     
  6. Entourage

    Entourage Gast-Teilnehmer/in

    manche sind halt sehr kompetent: behaupten 2 makler, sie hätten ein und das selbe haus verkauft - wer ist bitte so dumm und lügt, obwohl sich dies am leichtesten nachvollziehen lässt. man braucht ja nur die eigentümer fragen.
     
  7. Nikipedia

    Nikipedia Gast

    unser makler hat auch gleich nach dem notartermin die hand aufgehalten. wir haben bar bezahlt und dann eine rechnung erhalten.

    zwei wochen danach kam nochmal eine rechnung mit dem selben betrag.

    nachdem wir den makler bezahlt haben sind wir mit den hauseigentümern auf einen kaffee gegangen und die haben uns dann die schlüssel gegeben.

    lg
     
  8. Die.Mitzi-Tant

    Die.Mitzi-Tant Gast-Teilnehmer/in

    Jo freilich, das glaub ich schon, dass ihr das so passen würde :cool:.
    Ganz klare Reihenfolge:
    1. Kaufanbot - ist bindend (für beide Seiten!) wenn beide Seiten rechtsgültig unterfertigt haben
    Da ihr über Treuhandkonto abwickelt: 2. Geld aufs Treuhandkonto
    3. Treuhänder bestätigt dass das Geld am TH Konto liegt
    4. Kaufvertragsunterzeichnung
    danach: 5. Schlüssel-, Objektübergabe (ggf. Reklamationen geltend machen! Vor allem wenn ihr kauft "wie besichtigt!") und Auszahlung des Maklerhonorars.
    6. Treuhänder wartet auf euer OK nach der Übernahme. Erst nach dem OK wird das Geld an den Verkäufer ausbezahlt.
    So und nicht anders!

    Dem Makler steht definitiv kein Honorar zu, wenn das Geschäft nicht rechtsgültig zustande kam. Und das tut es nun mal erst mit Unterzeichnung des KV.
    Sie probierens doch immer wieder.
    Und: Makler haben die Verpflichtung euch -wie oben schon erwähnt- aufzuklären. Kommen Sie dieser Pflicht nachweislich nicht nach, könnt ihr das Honorar einklagen.
    Wenn der Hauskauf schon so anfängt: Makler nicht erreichbar, Dinge wie nicht bezahlte Abgaben die nachträglich daherkommen... lasst euch nicht über den Tisch ziehen, informiert euch, holt euch notfalls Rechtsbeistand der ein Auge auf die Abwicklung hat. Zahlt sich aus!

    LG Mitzi

    PS: Unser Makler hat auch geflucht, geschimpft und Gift und Galle gespuckt mit unseren ganzen "umständlichen Anforderungen". Davon nicht irritieren lassen, sie versuchen natürlich möglichst schnell und ohne Umstände an ihr Geld zu kommen. Du zahlst der guten Damen eine schöne Provision, dafür darfst du solide Leistung verlangen. Soll sie ruhig zicken - wer zahlt schafft an ;)
     
  9. supermutter

    supermutter Gast-Teilnehmer/in


    Da hast absolut recht! Wer zahlt-schafft an. Noch dazu bin ich immer höflich und meine, es nicht nötig zu haben zu schreien usw.

    Jedenfalls ist Kaufvertrag unterschrieben, Geld auf dem Treuhandkonto. Mal schaun, ob sich überhaupt wer meldet wegen der Schlüsselübergabe. Mein Rechtsanwalt sagte, das die Anschlussgebühr der Verkäufer zu tragen hat, da diese Anschlußrechnung noch VOR Vertragsunterfertigung an den Verkäufer ausgestellt wurde. Leider heißt es hier nicht dass, wer Recht hat - auch Recht kriegt.

    Ich denke, solang der Schlüssel nicht bei mir ist, muss die Maklerin auf ihr Geld warten, Ihre "Arbeit" ist noch lang nicht fertig.......:cool:
     
  10. Die.Mitzi-Tant

    Die.Mitzi-Tant Gast-Teilnehmer/in

    Perfekt!
    Gratuliere zum KV-Abschluss :daumenhoch:.
    Nachdems das Geld für den Verkäufer erst nach Übergabe gibt, wird es ja wohl in Ihrem Sinne (bzw. im Sinne ihres Auftraggebers) sein, dass die gute Dame den Schlüssel rausrückt.
    Notfalls könnte man sich auch auf eine Barzahlung der Provision direkt im Anschluss an die erfolgreiche Übergabe einigen, wenn das die Sache erleichtert. Wäre mein Ansatz.

    Dann wünsch ich euch alles Gute für die letzten ausständigen Punkte - und viel Freude im neuen Haus!

    LG Mitzi

    PS: ich bin auch kein Schreihals :). Unser Makler war einer, aber ehrlich gesagt bin ich im Nachhinein froh darüber, dass wir uns nicht von ihm mitreissen haben lassen (auch wenn er es fast geschafft hätte) und ruhig (zumindesst äusserlich) und sachlich geblieben sind. Ich denke, so hat nur er sich lächerlich gemacht - sehr unprofessionell. ;)
     
  11. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    ich würd den spieß umdrehen.

    die kriegt ihre provision erst wenn sie den schlüssel rausrückt.
    wenn sie ihn nicht umgehend rausrückt würd ich (nach schriftlicher abmahnung mit fristsetzung) das schloß austauschen.
    und ihr den austausch des schlosses von der rechnung abziehen.
    schließt der schlüssel gleich mehrere schlösser?
    sehr gut.
    dann schrumpelt die rechnung der maklerin zusammen.
    ja und neben der rechnung für die ausgetauschten schlösser würde ich ihr noch zusätzlich was abziehen
    für die nicht-einhaltung des vertrages.
    natürlich kommen zusätzlich deine unkosten auch noch dazu (absage vom umzugsservice...)

    vielleicht lernt sie dann die dame.
    ach nein, sie ist doch eine maklerin!
     
  12. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Ihr messt dem Maklern zuviel Macht zu. Ein Hauskauf läuft nicht "über" einen Makler, sondern der vermittelt nur.

    Wie und wann der Schlüssel übergeben wird, wird mit dem Verkäufer vereinbart und über den Notar vertraglich fixiert. Was der Makler dazu sagt, ist nicht relevant.

    Sobald du im Grundbuch bist steht dem Makler die Provision zu.

    Mein Makler hat in den AGBs drinnen, dass die Provision er auch dann bekommt wenn nach der Unterzeichnung des Vorvertrages kein Kaufvertrag zusatnde kommt. Das ist lt. meinem Notar/Treuhänder nicht rechtesn und man muss sich nicht daran halten.
     
  13. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Die Übergabe des Schlüssels ist im Kaufvertrag mit dem Verkäufer geregelt. d.h. der Schlüssel wandert vom Makler zum Verkäufer und von dort zum Käufer.
     
  14. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Die Rechtsauskunft deines Treuhänders ist o.K. Was man da ev machen kann ist, dass diese offene Rechung nun vom Treuhänder vom Treuhandkonto überwiesen wird. MWn ist der Treuhänder ist dafür verantwortlich, dass du die Immobielie lastenfrei bekommst. Wieder ein kleiner Tipp: Dem seine Rechnung erst bezahlen, wenn die Liegenschaft lastefrei ist.;)

    p.s. ich hätte im vorhinein noch im Kaufvertrag geregelt, bis wann diese offene Rechnung vom Käufer zu bezahlen ist.
     
  15. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    iss doch völlig wurscht von wem zu wem der schlüssel wandert.
    wenn die maklerin ihn zurückhält - völlig egal wem gegenüber - würde ich wie oben beschrieben vorgehen. dass da noch der verkäufer dazwischengeschaltet ist ändert an den mit der nichtausfolgung des schlüssels verbundenen problemen für die käuferin gar nix.
     
  16. Alex3

    VIP: :Silber

    Was mich bei diesem Thema interessieren würde: Haben eigentlich alle hier, die ein Haus gekauft haben, zuvor bei der Gemeinde nachgeschaut, ob ihr Traumhaus überhaupt eine gültige Baugenehmigung hat?

    Zu uns kommen in letzter Zeit nämlich immer öfter Leute, die ganz überrascht sind, weil die Gemeinde Fertigstellungsanzeigen ihres neu erworbenen Eigenheims urgiert, und sich im Zuge dessen herausstellt, dass es gar keine gültigen Pläne gibt, anders gebaut als geplant und bewilligt wurde, oder gar die Grundstücksgrenzen ganz anders verlaufen.
     
  17. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Das ist eben nicht wurscht. Denn die Maklerin ist NICHT dafür zuständig, dass die Käuferin den Schlüssel bekommt.

    Was ist, wenn die Käuferin im Grundbuch steht, die Maklerin voller Ärger den Schlüssel in die Donau wirft und die Maklerprovision (zu ihrem vollem Recht) nach 6 Wochen von einem Inkassobüro mit entsprechenden Mahnspesen eintreiben lässt? Hast du dafür auch eine Lösung?

    Hier ist nicht der Verkäufer zwischengeschaltet sondern der Makler.
     
  18. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    hab ich auch so nicht behauptet.
    die maklerin ist aber sehr wohl dafür zuständig, den schlüssel wieder zurückzugeben.
    sie darf ihn nicht einfach einbehalten.


    ja hab ich.
    die maklerin kann nicht einfach den schlüssel, dh. fremdes eigentum einbehalten bzw. in die donau werfen.
    der schlüssel gehört ihr nicht.
    wenn sie den schlüssel in die donau haut oder sonstwas macht, würde ich ihr alle damit verbundenen kosten von ihrer rechnung abziehen.
    es bleibt einem doch in dem fall eh nix anderes über als sämtliche schlösser auszutauschen.
    weder möchte ich, dass es fremde leute gibt, die sich jederzeit mit einem original-schlüssel zutritt zu meinem haus verschaffen können noch weiß ich, ob eine versicherung für evtl. schäden (diebstahlt/einbruch) aufkommt, wenn bekannt ist, dass es fremde leute gibt, die sich in meiner abwesenheit ganz einfach zutritt zu meinem haus verschaffen könnten.
     
  19. sunflower81

    sunflower81 Gast-Teilnehmer/in

    Nein. Wir haben nicht bei der Gemeinde nachgefragt. Bei dem Notartermin zwecks Kaufvertragsunterzeichnung wurden, wie vereinbart, alle Baugenehmigungen (Haus, Nebengebäude, Garage) im Original mitgebracht. Auch die von 1922. In Kurrentschrift :eek: :D
     
  20. Die.Mitzi-Tant

    Die.Mitzi-Tant Gast-Teilnehmer/in

    Kommt mir mal bitte vom Grundbuch weg. Das Grundbuch ist wichtig, keine Frage. Aber relevant ist die rechtsgültige Zeichnung des Kaufvertrages.
    Der Notar stellt dann einen Antrag auf Eintragung im Grundbuch - bis das aber im GB tatsächlich eingetragen ist, kann bis zu ein Jahr vergehen!

    Der Makler ist tatsächlich nur Vermittler und hat keine Schlüssel einzubehalten. Die Maklerin dürfte um ihr Honorar fürchten - kann man davon halten was man will. Warum auch immer - ich würde mich, nachdem die Transaktion ja geklärt, das Geld am TH Konto und der KV unterzeichnet sind mit ihr einigen (entweder auf Zahlung des Honorars bei Objektübergabe oder über den Treuhänder) um an den Schlüssel zu kommen. Einerseits will ja der verkäufer das Geld vom TH Konto, andererseits wollen die Käufer ins Haus. Was bringt es da nun einen Grundsatzstreit vom Zaun zu brechen, wenn es Möglichkeiten gibt, das für beide Seiten fair zu lösen?

    LG Mitzi
     

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