1. Reden wir miteinander ...

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haushaltsgeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hanna59, 14 November 2014.

  1. hanna59

    VIP: :Silber

    vieleicht könnt ihr da vorschläge machen, ich kenn mich dazu zu wenig aus:

    folgende situation: meine nachbarin, 3 kinder, macht grad ausbildung, kriegt mit fb ca. 1000 im monat. ihr mann verdient ca. 2200. sie zahlt essen, alles für die kinder (wirklich alles alleine), teilweise auch benzin für den mann. er zahlt miete (knapp 600) und seine befindlichkeiten (zigaretten, hobbies, gut 300 benzin). strom, heizung und autoversicherung sollte er zahlen, tut es aber nicht, macht dann meist auch noch sie bzw. ihre eltern. soviel mal zu den rahmenbedingungen. den rest erspar ich euch.

    die eigentliche frage: wieviel haushaltsgeld wäre von ihm zu geben? gibts da nicht einen bestimmten prozentsatz? kämen so um die 500 euro hin?
     
  2. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Also bei einem gemeinsam geführten Haushalt gibt es m.W. keine Prozentsatz etc. Regeln.
    Das wichtigste erscheint mir, die Durchsätzung der Aufteilung (wenngleich mir die Aufteilung auch noch nicht ganz "sauber" vorkommt).
     
  3. aretha

    aretha unverdünnt

    und du denkst, wenn er bis jetzt für seine familie ungenügend aufkommt wird er sich von einem prozentsatz "überzeugen" lassen??
    da liegt doch das problem ganz wo anders, oder?
     
    Amica32, ClaHRa und KikiundLauftier gefällt das.
  4. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    das sagt das ehegesetz. keine ahnung ob sie verheiratet sind.


    Wenn ein Ehepartner die alleinige oder überwiegende Führung des gemeinsamen Haushalts übernimmt, leistet er damit seinen Beitrag zum Familienunterhalt. Somit besitzt er gegenüber dem anderen Ehegatten Anrecht auf Unterhalt in Form eines Wirtschaftsgeldes (zur Abdeckung der Fixkosten) sowie in Form eines „Taschengeldes“, das die persönlichen Bedürfnisse des haushaltsführenden Partners in angemessener Weise deckt.

    Gehen beide Partner einem Beruf nach und erhalten annähernd das gleiche Einkommen, dann besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des einen Partners gegenüber dem anderen. Auch wenn beide Ehegatten erwerbstätig sind, die Höhe ihrer Einkommen sich jedoch deutlich unterscheiden, hat derjenige mit dem geringeren Einkommen gegenüber dem anderen ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung.

    ich würd mal den werten herrn keine sprit fürs auto zahlen und ja bei seinen essen sparen wenns keine einigung it geld gibt.

    kinder kosten geld daher soll er sich da auch beteiligen. im vielleicht mal ausrechnen was er bei trennung zahlen müsste. dann ist er möglichrweise kooperations willig.
     
  5. hanna59

    VIP: :Silber

    natürlich gibts da sehr viele probleme, das is aber ein anderer schuh. mich würde aber interessieren, ob es von gesetz her eine bestimmung gibt, die das irgendwie regelt. is er da irgendwie unterhaltpflichtig?
     
  6. aretha

    aretha unverdünnt

    :eek:
     
  7. hanna59

    VIP: :Silber

    danke, so in etwa dachte ich mir das. is eine ziemlich ungute situation, auch für uns nachbarn. den haushalt und die kinder macht sie ganz alleine neben ihrer ausbildung.

    rechnet man die fb auch zu ihrem einkommen?
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 14 November 2014, Oberer Text geschrieben: 14 November 2014)
    du, das is schon so ein kaliber, der sowas braucht. er fühlt sich immer ausgenutzt und gestresst, tut aber original nix daheim. er geht arbeiten, kommt heim und pflanzt sich vorm compi. maximal fährt er am woe zu seinen freunden. er meint, er tut schon genug, weil er arbeiten geht.
     
  8. aretha

    aretha unverdünnt

    ok, ich versteh schon.
    find ich sehr hilfsbereit von dir, dass du dich da informierst.
    solltest dir aber bewusst sein, dass da nachhaltig nur die frau selber was ändern kann. wenn ihr das problem momentan zu unwichtig ist, oder ihr die energie fehlt, sich darum zu kümmern, wirst auch du nix bleibendes ändern.
    für diese konstellationen brauchts auch immer zwei: einer der es tut und einer der es mit sich machen lässt.
     
  9. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Das kann man irgendwo ausrechnen lassen, weiß aber nicht, wie es exekutiert wird.
    Am besten eine Frauenberatungstelle fragen, die hören sowas öfter, wette ich.
     
  10. aretha

    aretha unverdünnt

    die idee find ich gut!
     
  11. hanna59

    VIP: :Silber

    ich halt mich soweit eh raus, ich bin nur der informationssammler.

    und ja, stimmt schon, dass immer 2 dazu gehören. sie is halt grad in einer blöden situation, weil ausbildung noch für 1,5 jahre und dann 3 kleine kinder daheim. er weiß, sie geht nicht im moment. ungute konstellation.
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 14 November 2014, Oberer Text geschrieben: 14 November 2014)
    jo, hast recht, an die hatte ich gar nicht gedacht.
     
  12. aretha

    aretha unverdünnt

    ich muss mich immer wundern, auf welche beziehungen sich die leute einlassen....
     
    KikiundLauftier gefällt das.
  13. hanna59

    VIP: :Silber

    tja, anscheinend war er mal anders. vor den kindern. da hat sie auch ganz gut verdient. jetzt dürft er sie nimmer für voll nehmen. sie sagt, sie beißt die eineinhalb jahre noch durch.
     
  14. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in


    familienbeihilfe wird bei ämtern nicht angerechnet wies da ausschaut weiss i net.
     
  15. maho

    VIP: :Silber

    Ich würde so dran gehen
    Gesamteinkommen sind z.B. 3200 Euro = 100%
    Entspricht etwa - sie zahlt 31% aller Ausgaben, er bezahlt den Rest - von mir aus soll sie großzügig sein und 35% übernehmen und er die restlichen 65%

    Alle Fixausgaben aufschreiben und dann eben verteilen wie es lt. Prozentsatz passt... ist die fairste Variante dass dem Einkommen auch die Ausgaben gegenüber gestellt werden..... dann jedem ein bestimmtes Taschengeld zugestehen über das er frei verfügen kann, der Rest wird für ungeplante Ausgaben zur Seite gelegt ---- Zigaretten darf er sich dann von seinem Taschengeld kaufen wenn sie nicht raucht.....

    Schon wieder ein Grund weshalb ich meine Eigenständigkeit nie wieder aufgeben möchte.... so ein ähnliches Theater hab ich auch erlebt - damals zum Glück noch ohne Kinder--- ich hab nicht mal die Hälfte dessen verdient was er damals verdient hat ---- beim bezahlen wars aber halbe/halbe bis ich gestreikt habe und die prozentuelle Berechnung anhand des Einkommens eingeführt habe....
     

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