1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Hallo impfkritische Eltern....

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Puschel, 26 Februar 2007.

  1. WolfgangM

    WolfgangM Gast-Teilnehmer/in

    hm und geimpft wird noch seltener- könnten wir ja zu Thiomersal als Konservierungsmittel zurückkegren- ist es das was du uns sagen willst.

    Da hats auch Intoxikationen gegeben- das waren wirklich grosse Mengen.
    Die Quecksilberbelastung war früher in sog schulmedizinischen Produkten nicht unbeträchtlich, in der Homöopathie offenbar noch heute- da herrscht Stillstand.
     
  2. Q

    Q Gast

    Bemerkenswert daran ist folgendes (ich glaub, auch du hast meinen Punkt nicht verstanden)

    Hr. Wolfgang M behauptet hier, unter ernstzunehmenden Ärzten und offiziellen Organisationen dieser Ärzte gäbe es keinen Zweifel, dass Impfen uneingeschränkt positiv ist und Komplementärmedizin, insbesondere Homöopathie, wirkungsloses Zeug und Betrug am Patienten. Sie behaupten weiterhin, es gäbe de facto Impfplfichten und ärztliche Aufklärungspflichten pro Impfen.

    Ich versuche die ganze Zeit zu zeigen, dass das reines Wunschdenken ist und der im übrigen nicht rechtswirksamen Kinderrechtskonvention eine Reihe von Publikationen aus den eigenen Reihen(!) entgegenstehen, die das vollkommen anders sehen. Weiters scheint die Judikatur ebenfalls der Rechtsauffassung des Wolfgang M nicht zu folgen, es sind mir jedenfalls weder Verurteilungen noch Schadenersatzsprüche noch Entziehungen von Zulassungen bekannt, die darauf basieren würden.

    Weiters ist sogar der von ihm mitgestaltete Impflan lange nicht so rigoros wie seine eigenen Ansichten, viele der Impfungen, die er hier als unerlässlich darstellt, sind darin nicht einmal allgemein empfohlen, u.a. die Grippeimpfung und die FSME-Impfung.

    Weiters ist seine Behauptung, die Abwesenheit von Impfungen allein könne als Vernachlässigung oder gar Misshandlung von Kindern gesehen werden, nicht einmal aus dem Text der Kinderrechtskonvention haltbar. Es werden dort demonstrativ eine Reihe von Kriterien aufgelistet, die Hinweise geben können auf Vernachlässigung, u.a. das Fehlen von Impfungen. Bei der Misshandlung steht von Impfen gar nichts, das wäre ja auch schwachsinnig.

    Also: die hier erhobenen rechtlichen Behauptungen sind samt und sonders entweder falsch oder grob einseitig dargestellt.
     
  3. Q

    Q Gast

    Amüsant, amüsant :D :D

    Zu deinen Wortverdrehereien im Posting vorher schreib ich nichts. Ich habe nicht den Ehrgeiz, Arzneimittelforschung zu verstehen, wohl aber die manipulativen Kommunikationsmechanismen aufzuzueigen, die hierforums so gern verwendet werden.

    Wolfgang M verwendet übrigens hier fast ausschließlich rein empirische Arugmentationen pro Impfen, er wirft mit schwer überprüfbaren Zahlen nur so um sich.
     
  4. phillies

    phillies Gast-Teilnehmer/in


    ich habe den punkt schon verstanden - bin aber nicht darauf eingegangen.
    deine genannten punkte sind meiner meinung nach zu 100% richtig. das habe ich schon vor jahren versucht mit wolfgang m, zu diskutieren.

    die sogennante impfplicht funktioniert nicht einmal in den krankenhäusern in der usa mit hep. b beim personal.
    es reicht einen brief zu fordern, dass das krankenhaus die haftung für eventuelle impfschäden übernimmt. dann wirds ruhig und keiner mehr will dich impfen. so erlebt :D
     
  5. Claudia

    Claudia Gast

    Nö, todtraurig. Ich kenne nämlich eine Menge Professoren, von denen ich absolut sicher bin, dass es weder ihre wissenschaftliche noch ihre Kompetenz als akademischer Lehrer ist, die sie auf Lehrstühle gehievt hat.

    Wenn es für Dich Manipulation ist, wenn man Deine Laienmeinung zur Arzneimittelentwicklung nicht teilt, wirst Du wohl recht haben.

    @Q, die sind überprüfbar (und reproduzierbar).
     
  6. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    das meint dazu ein jurist:

    "Pflicht zum Impfen?


    Aus juristischer Sicht

    Leserbrief zum Artikel „Impfen ist Ihre Pflicht!" in der Medical Tribune, Ausgabe Nr. 10/2006:
    Als Jurist (Richter) verfolge ich die Diskussion um das Thema Impfen sehr aufmerksam und bemerke, dass in Medizinerkreisen eher leichtfertig mit Begriffen wie „Impfpflicht“, „Kindesmisshandlung durch Unterlassung von Impfungen“ etc. umgegangen wird, wobei die Kenntnis des tatsächlichen gesetzlichen Hintergrunds zu fehlen scheint. Ich ersuche daher um Veröffentlichung des folgenden Leserbriefs:
    In Österreich gibt es keine Impfpflicht, weder für Ärzte noch für Patienten. Durch das Impfschadengesetz ist der Begriff des Impfschadens in der österreichischen Rechtsordnung verankert.
    Das Hinweisen auf mögliche Schäden ist sogar Pflicht eines jeden Arztes vor der Durchführung jeglicher Impfung; ansonsten wird er im Falle des Auftretens eines Impfschadens schadenersatzpflichtig und kann möglicherweise auch strafrechtlich belangt werden. Wenn ein Arzt Impfungen, etwa wegen der Gefahr irreparabler Impfschäden, ablehnt, dies mit seinem Patienten ausführlich bespricht und dieser zur Überzeugung gelangt, keine Impfungen erhalten zu wollen, kann dies niemals einen „Kunstfehler" darstellen.

    Die Aussage, es sei „eine Form von Kindesmisshandlung, Kindern Impfungen vorzuenthalten“ stellt eine üble Nachrede gegenüber jedem Arzt und gegenüber Eltern, die sich nach reiflicher Überlegung und intensiver Beschäftigung mit dem Thema dafür entscheiden, ohne Impfungen auskommen zu wollen, dar. Derartige Äußerungen verhindern einen sachlichen Dialog. Das Warnen vor Impfungen ist jedenfalls vom Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung geschützt.
    Der Verfassungsgerichtshof hat in Entscheidungen, mit denen er Bescheide von Disziplinarkommissionen aufgehoben hat, wiederholt ausgesprochen, dass tief greifende Kritik gerade „Berufsgenossen“ erlaubt ist, weil nur diese über das entsprechende Fachwissen verfügen. Eine Verurteilung eines Arztes, der sich kritisch zum Thema Impfungen äußert, durch die Disziplinarkommission der Ärztekammer wird durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden."

    Dr. Leo Popp, Richter, Stallhofen Medical Tribune Ausgabe Nr. 13/2006; 29.März 2006
     
  7. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    er verwendet nur was ihm ins konzept passt. der sids rückgang nach einführung der 6-fach impfung zb.
     
  8. Claudia

    Claudia Gast

    Tja, ist auch so lange kein Problem, wie ein Chirurg dann nicht eine durch Impfung vermeidbare Berufserkrankung geltend machen will oder als Infizierter munter weiter operiert, einen Patienten infiziert und dann zur Kasse gebeten wird. Ein Arzt, der jemanden mit einer impfpräventablen Erkrankung ansteckt, hätte ein ganz massives berufs- und haftungsrechtliches Problem (nicht nur in den U.S.A.).
     
  9. Gnorpf

    Gnorpf Gast-Teilnehmer/in

    Nein, ich habe mich so rein wie frisches Quellwasser auf den Vergleich Meditonsin <-> Trinkwasser bezogen, ich schwör's, so wahr ich Gnorpf heisse!

    LG - Gnorpf.
     
  10. jan.r

    jan.r Gast-Teilnehmer/in

    Und wie war das mit angeprangerten Ablenkungsversuchen? Der letzte Teil dieser Diskussion drehte sich bei weitem nicht mehr um die juristische Frage der Impfpflicht (auch wenn du da Oberwasser zusehen glaubst), sondern um deine falsche Darstellung von EBM und deine sehr einseitige Sicht in Punkto Werbung/Gesundheitsinfos zu Impfungen. Nur der letzte Satz passt da folglich:

    Also: die hier erhobenen rechtlichen Behauptungen sind samt und sonders entweder falsch oder grob einseitig dargestellt
     
  11. Ullisch

    Ullisch Gast-Teilnehmer/in

    Du hast den Link zu dem Artikel vergessen:

    http://www.aekh.at/index.php?id=79

    AEKH = Aerztegesellschaft fuer klassische Homoeopathie
     
  12. Selene

    Selene Gast-Teilnehmer/in

    Ich möchte mich den anschliessen. Ich bin ebenfalls nicht willig eine Grundlagenvorlesung in Erkenntnisgewinn nach EBM zu halten, dafür lasse ich mich gewöhnlich bezahlen.
    Alternativ zu dem Medizinstudium eignet sich jedes Studium einer Naturwissenschaft mit anschliessender Grundlagenforschung, um die ERkenntnis zu erlangen, dass "Statistische Korrelation von Blackbox-Ergebnissen" einfach viel zu kurz gesprungen und daher Blödsinn in Reinform ist. Um das aber zu erkennen brauchts hlat leider doch ein ganztes studium, das kann man über ein Forum nicht transportieren.
     
  13. WolfgangM

    WolfgangM Gast-Teilnehmer/in

    Ist das nicht der der auf Impfgegnerkongressen seine Weisheiten verzapft- gemeinsam mit Loibner und Co?
     
  14. Ullisch

    Ullisch Gast-Teilnehmer/in

  15. phillies

    phillies Gast-Teilnehmer/in

    Was willste mit dem Posting sagen?
    Das es überall schwarze Schafe gibt? Das wissen wir schon lange.
     
  16. Selene

    Selene Gast-Teilnehmer/in

    Interessant!
    Was ist denn Deine Qualifikation, dass Du meinst, etwas von Forschung zu verstehen?
     
  17. WolfgangM

    WolfgangM Gast-Teilnehmer/in

  18. WolfgangM

    WolfgangM Gast-Teilnehmer/in

    Das hab ich nie behauptet- Differenziert denken ist wohl nicht deines?
    Uneingeschränkt mit Sicherheit nicht. Es gibt Impfrisken- nur sind diese um mehrere Grössenordnungen kleiner als der Benefit.

    Ich bin lediglich der bescheidenen Meinung, dass alle Verfahren und Arzneien vorher auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit überprüft werden, dann Zulassungsantrag , wenns passt zulassen. Die Ausnahmeregelungen bezüglich HP sich sachlich nicht gerechtfertigt- ganz im gegenteil.

    Es gibt elterliche Fürsorgepflichten.



    vergleichbares gibts für USA auch.

    Es gibt auch keine ärztliche Aufklärungspflicht pro Impfen- das hab ich nie gesagt es gibt Kontraindikationen, es gibt überflüssige Impfungen- und da kann man auch mal eine Impfung verschieben oder weglassen.

    Ja wo sind die denn?

    Hast du das mal wenigstens gelesen-sogar in Deutsch

    http://www.kindesmisshandlung.de/mediapool/32/328527/data/VN-KJA-2005.pdfWeiters

    Also mir sind Sorgerechtsentzüge bei Impfungen bekannt. Und es muss ja nicht alles durchjudiziert sein. UAW Meldungen wurde auch noch nie einer bestraft der nicht gemeldet hat, troztdem besteht die verpflichtung dazu

    Also jetzt wird wirklich nur mehr dumm von dir und zwar saudumm. Ich rede mir hier den Mund fusselig ab wann FSME geimpft werden kann - wo bitte hab ich die FSME Impfung als unerläßlich und allgemein empfohlen dargestellt- wo die Influenza Impfung? (Bei letzterer wirds schon noch kommen für gewisse Altersgruppen)

    Dort stehts ja auch nicht- aber schau mal im Impfplan- Konventionen sind immer sehr allgemein gehalten und müssen mit Inhalten gefüllt werden

    Tja und dann schaut man das halt an, könnte ja sein dass bei einem ungeimpften Kind eine kontraindikation zur Impfung besteht. Wenn nicht- ist alles klar.

    Warum eigentlich? Vernachlässigung ist eine Unterform des Überbegriffs Kindesmisshandlung. Schau mal den obigen link.

    soweit sie von dir sind stimmt das schon.

    so wie die Kinderechtskonvention- die in Ö ratifiziert ist?
     
  19. phillies

    phillies Gast-Teilnehmer/in

    selene,
    ich habe nicht über meine qualifikationen geschrieben. sondern das ein prof. titel i.A. ein nachweis der fähigkeit zum wissenschaftlichen arbeiten ist.

    da ich nur putzfachkraft bin (forenteilnehmerin et al.) verstehe ich am ehesten was von hygiene :cool:
     
  20. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in


    prof. karl moik, prof. fritz muliar, prof. udo jürgens
     

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