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Dieses Thema im Forum "ZWEITES | Reden wir über ..." wurde erstellt von austrianxparent, 24 November 2015.

  1. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Einen Heißluft-Fön?
     
  2. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Hmm, wir sind daheim wieder etwas ins grübeln gekommen, ob wir innerhalb der Family dann die "Invaliden-Vignette" meines Ehemanns auf das Auto von mir oder meines Sohnes kleben sollten bzw. überhaupt eine vom Sozialamt bestellen sollten.
    Schlussendlich würde die Vignette nicht auf dem Auto meines Ehemanns kleben, weils ein kleines Stadtauto ist, womit nie auf der Autobahn gefahren wird.

    Andererseits machen wir uns eben dennoch sorgen, ob auf der Vignette eh nicht eine spezielle Markierung ist oder das BSA mal kontrollieren sollte :-/
    Sind sehr unentschlossen und verwirrt.

    Das BSA gibt ja seit dem Jahr 1998 schon diese Vignetten für Invalide her.
     
  3. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Nur so zum Drüberstreuen, das Bundessozialamt heißt seit Juni 14 Sozialministeriumsservice.
    (Und BSA ist der Bund sozialdemokratischer AkademikerInnen ;) )
     
  4. gaffatape

    gaffatape Gast

    warum fragt ihr nicht einfach dort nach?
     
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  5. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Das würde sich einen freien Weg dafür ebnen, dass die uns bzw. meinen Ehemann dann ständig dann etwas misstrauisch betrachten würden.
    So etwas zu fragen, wäre etwas zu waghalsig find ich :/
     
  6. gaffatape

    gaffatape Gast

    wollt ihr es machen, auch wenn ihr wisst, dass ihr nicht dürft?
    dann brauchts hier auch nicht fragen, sondern einfach machen und riskieren
    wenn ihrs dann nicht machen wollt, dann könnt ihr ruhig nachfragen ohne irgendwas befürchten zu müssen
     
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  7. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Naja, machen möchten wir es schon, also eventuell auf ein anderes Auto in unserer Familie kleben.
    Aber wenn wir offiziel die Bestätigung haben, dass es definitiv nicht erlaubt ist unser jeweiliges vorhaben, dann werden wir es auch nicht riskieren denk ich.
     
  8. gaffatape

    gaffatape Gast

    euch ist schon klar, dass euch nicht-wissen nicht vor strafe schützt?
    also habt ihr im grunde zwei möglichkeiten
    drauf pfeifen, einfach machen und riskieren erwischt zu werden (falls es denn nicht erlaubt ist)
    oder
    nachfragen (bei leuten, die es wissen müssen) und (falls es erlaubt ist) mit ruhigem gewissen die autobahn benützen
     
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  9. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Die Frage ist, bei wem wir konkret fragen können :/
    Direkt beim Sozialministeriumsservice wollen wir eben nicht nachfragen :/
    Dann weiß jeder von denen, was wir eigentlich vorhaben wenn wir uns entscheiden es zu riskieren, falls es nicht erlaubt ist :/
     
  10. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Du musst ja nicht deinen Namen nennen, wenn du anrufst!
     
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  11. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Und wie sollen wir das dann fragen bzw. die Frage da formulieren? Hmmm :(
     
  12. lina.kurbel

    lina.kurbel Nicht alles, was glänzt, ist Gold.

    Du fragst, ob jemand Bezugsberechtigter, der ein Auto hat, mit dem nur in der Stadt gefahren wird, der aber mit einem Familienmitglied, das auch auf der Autobahn fährt, mitfährt, das Pickerl auch auf dieses Auto kleben darf.
     
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  13. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Danke für den Tipp !

    Hmm, wäre es sinnvoll sowas unter dem Namen meines Vaters, meiner Mutter oder gar unter meinem Namen zu fragen, oder eine ganz andere Person für mich fragen zu lassen?
     
  14. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

  15. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Was willst du damit nun sagen?
     
  16. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Anruf: guten Tag, ich hätte da eine Frage .....................
     
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  17. lina.kurbel

    lina.kurbel Nicht alles, was glänzt, ist Gold.

    Klingt so, aber bitte ... wie bekommt man bei "Blindheit" ein auf sich zugelassenes KFZ? Ist das nicht total absurd?
     
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  18. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Also geht das aus eurer Sicht nun, ganz deutlich hervor das man die Vignette nur auf das Auto des Invaliden kleben darf,
    anhand dieses Absatzes?

    InhaberInnen eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" oder "Blindheit". Das KFZ muss auf die behinderte Person zugelassen sein.
     
  19. lina.kurbel

    lina.kurbel Nicht alles, was glänzt, ist Gold.

    Ja. Was ist an "Das KFZ muss auf die behinderte Person zugelassen sein." missverständlich?
     
  20. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Aso, in dem Absatz wird quasi nur Klargestellt, wer die Vignette bekommt.
    Damit man die Vignette bekommen kann, muss ein KFZ quasi auf die behinderte Person zugelassen sein.

    Aber auf welchem Auto dann die Vignette kleben muss, wird dabei nicht klargestellt. Weils wohl egal ist?
    Versteh ich das richtig?
     

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