1. Reden wir miteinander ...

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GIS - seid ihr brave Zahler? ;)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von stylez, 9 November 2012.

?
  1. Ja

    24 Stimme(n)
    75,0%
  2. Nein

    8 Stimme(n)
    25,0%
  1. Q

    Q Gast

    Man darf aber für ein Autoradio freiwillig zahlen :p Tu einfach so, als hättest du daheim ein Radio, ich glaub, das ist nicht strafbar :D
     
  2. Schnuppe

    Schnuppe Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaube, wenn ichs richtig in Erinnerung habe, man muss auch zahlen, wenn man einen PC oder Laptop hat und vielleicht sogar, wenn man ein SmartPhone besitzt, weil man auch mit diesen Geräten Radio hören und eventuell sogar TV sehen kann.
    Ergo müssten alle die hier schreiben oder lesen, GIS zahlen.
     
  3. Q

    Q Gast

    Soweit mir bekannt ist, ist das eher die Idee der deutschen GEZ als der österreichischen GIS. Noch.
     
  4. mors

    mors Gast-Teilnehmer/in

    Mich hat einer der Kontrolleure mal auf den PC angesprochen und ich hab damals gelesen, dass sie einen eine Radioanmeldung ausfüllen lassen, wenn man nichts außer PC+Internet hat.
    Ich hätt das aber aus dem Grund schon nicht machen wollen, weil ja dann "Radio" draufsteht.
    Wenn sie dann paar monate danach eine Internetgebühr erfunden hätten, hätt ich ja nix in der Hand gehabt um zu zeigen, dass meine Radioanmeldung für den PC gemacht wurde. (Auch wenn das praktisch wurscht gewesen wäre, weil sobald man irgendwas anmeldet kommens eh nimmer, aber da gehts mir ums Prinzip - ich unterschrieb nix was nicht stimmt und so unterschreib ich auch nicht "Radio" wenn es sich nicht um eines handelt)
    Wenn PC und Internet schon gebührenpflichtig sein sollen, wie die Kontrolleure behahuptet haben, dann sollte die GIS es meines Erachtens schon zusammenbringen auf das Formular ein Kasterl zum Anhakerln "PC" zu drucken.
     
  5. Schnuppe

    Schnuppe Gast-Teilnehmer/in

    In der österreichischen GIS-Werbung sagen sie doch:
    *Egal womit sie Radio hören oder fernsehen* - ich denke schon, dass das auf PC, Laptop oder Smartphone gemünzt ist.
    Allerdings vermute ich, dass es derzeit noch keine wirkliche, gesetzliche Grundlage dafür gibt und man es deswegen so schwammig formuliert.
     
  6. Q

    Q Gast

    Was kommen da übrigens für Leut? Ich hab mal gehört, da kommen eh nur welche, die sich als Haushaltsumfrager tarnen und sich umschauen, ob eh kein Fernseher herumsteht ...

    Oder habens jetzt wieder offizielle Inspektoren? Wenn ja, muss man die reinlassen?
     
  7. Jostein

    VIP: :Silber

    So weit ich weiß musst du niemanden in die Wohnung reinlassen außer der Polizei (im speziellen die Wega fragt aber eh nicht nach).
     
    no-mercy, mo-mo und pipihendi gefällt das.
  8. stylez

    stylez Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten. Da ich im neuen Haushalt A1 TV nutzen werde, bleibt mir wohl eh nix anderes übrig, als weiterhin GIS zu zahlen. Wenn auch weiterhin sehr widerwillig, da ich weder Radio höre noch ORF bzw die anderen österreichischen Sender schaue :mad:
     
  9. Morgunfru

    Morgunfru Lästermaul

    man muss ja auch schon blechen, wenn man mit den Handy Radio hören kann. Meine Cousine lebt seit Jahren ohne Fernseher. Sie schaut am Laptop DVDs, Steroanlage und so hat sie auch nicht. Die GIS Kontrollore standen bei ihr vor der Tür und nun muss sie blechen.
    Sie könnte theoretisch mit dem Laptop fernsehn, der MP3 Player und das Handy haben Radio dabei. :(

    Ich hab auch jahrelang ned gezahlt, allerdings nachdem der Fernseher eingegangen ist, ich (auch um schnelleres Internet, weil mit A1 Stick gings so langsam und dann die Möglichkeit kam WLAN über Sat-Schüssel hab ich die montieren lassen. Ohne ORF Karte ging ORF2 Europa aber die meisten Sendungen werden nicht ausgestrahlt und was interessiert mich Wien heute, wenn ich in Salzburg wohn. Seitens der Kinder kam Geraunze: "mag wieder Millionenshow schaun, und Universum" von meinem Mann kam auch Geraunze, damit ORF Karte rein und GIS Gebühren blechen.
     
  10. Q

    Q Gast

    Ich würde ja AON TV auch eher mit Vorsicht genießen, denn da kann im Unterschied zu UPC und SAT genau profiliert werden, was du dir ansiehst.
     
  11. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Das ist es ja: Ich schaue keine ORF-Programme, weil die überwiegend schlecht und furchtbar sind.
    Deshalb zahle ich auch keine GIS. Sie können mir die ORF-Programme auch gerne streichen oder sperren,
    da wär ich garnicht bös', aber das tun sie ja nicht, weil dann müssten tatsächlich nur die zahlen, die den Schrott auch anschauen.
     
  12. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Das ist absoluter Topfen lt. GIS-Gesetz sind mobile Geräte, bzw. auschliesslich mobil benutzte Geräte: Handys , Autoradios etc explizit ausgenommen. Auch muss man für den Internetanschluss bzw. Laptop oder PC keine GIS-Gebühr zahlen:

    Keine GIS-Gebühren für Laptops: Finanzamt hebt Bescheid auf « DiePresse.com


    Die GIS-Maxerln erzählen viel wenn der Tag lang ist, schliesslich kassieren sie Provision dafür.
     
    no-mercy gefällt das.
  13. lula

    lula jössas 8-O

    wir sind widerwillig gis-zahler.
    aber wir schaun auch öfter mal orf. vor allem spielfilme, weil da keine werbeunterbrechungen sind und gewisse serien (z.b. greys anatomy, desperated houswifes usw.) sowie sport.

    aber gäbe es den orf nicht, wäre das auch kein weltuntergang - der sf2 würde diese lücke füllen - macht er jetzt schon ganz oft :p
     
  14. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Das stimmt so nicht. Zeige mir bitte die gesetzliche Grundlage dazu.

    Die Provider fallen unter das Datenschutzgesetz,
    für die GIS-Auskunft gibt es hier keine Ausnahme-Regelung.

    Auch die Weitergabe von Telekom/A1 zur GIS ist unzulässig,
    und wahrscheinlich auch ein dreister Bluff des Mitarbeiters im Kampf um die Provision gewesen.

    Der einzige Datenbestand auf den sie offiziell Zugriff haben,
    ist das Melderegister. Dies ist sowohl im Rundfunkgebührengesetz als auch im Meldegesetz
    festgeschrieben.


    Grundsätzlich ist die Lektüre folgender Gesetze anzuraten (bevor man sich als mündiger Bürger einen Bären aufbinden lässt):


    RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Rundfunkgebührengesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 11.11.2012



    RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Meldegesetz 1991 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 11.11.2012



    RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Datenschutzgesetz 2000 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 11.11.2012
     
    #34 kira, 11 November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 11 November 2012
    no-mercy gefällt das.
  15. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    Auf die Meldedaten dürfen sie von rechts wegen zugreifen,
    alles andere ist (für den Provider der die Daten herausgibt) ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz,
    da die gesetzliche Grundlage (Ausnahme bzw. explizite Erlaubnis für die GIS) fehlt.
     
  16. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in





    Die GIS-Leute haben einen offiziellen Ausweis,
    und sollten sich auch offiziell unter diesem anmelden. Das war immer so und ist auch derzeit so.

    Wobei die GIS-Haustürklopfer natürlich auf ihre Provision angewiesen sind,
    und daher unter Umständen auch Tricks anwenden.

    Haushaltsumfrager muss man nicht herein bitten,
    und offizielle GIS-Angestellte auch nicht.
     
  17. Morgunfru

    Morgunfru Lästermaul

    gut zu wissen, meiner Cousine habens nämlich gesagt, dass sie wenn sie Geräte betriebsbereit hat, mit denen sie Radio hören und/oder fernsehn könnte, GIS Gebühren zahlen muss.
    Was hat sie jetz für Möglichkeiten? Sie blecht seit Monaten für nix und wieder nix :( obwohl sie laut dem Artikel nix zahlen müßte.
     
  18. Schnuppe

    Schnuppe Gast-Teilnehmer/in

    Der Artikel in der Presse ist von 2009.
    Seid ihr sicher, dass seither keine Änderung stattgefunden hat ?
     
  19. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Diesbezüglich gab es KEINE Änderungen.

    Laptops und PCs haben standardmässig kein TV-Modul (TV-Karte etc) integriert,
    und übers Internet (=weltweit zugänglich) wird das TV-Programm aus lizenzrechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt bzw. garnicht angeboten. Wenn sie hierfür Gebühren einheben wollten, müssten sie ein Zugangssystem (Login mit Kundennummer u. Passwort, oder eine TV-Karte samt Receiver für den PC?) etablieren, und dann aber auch das komplette Programm in guter Qualität zur Verfügung stellen. Dann wäre ein Internetanschluss + ein ortsgebundenes , nicht mobiles Multimedia-Empfangsgerät vielleicht ein ausreichendes Gebühren-Argument.
    So wie es jetzt ist: im Internet nur eingeschränktes bzw. kaum vorhandenes Programmangebot in schlechter Qualität (Verbindungsabbrüche , schlechte Auflösung der Streams) und PCs standardmässig keine TV-Receiver bzw. nur mit größerem Aufwand umrüstbar gehts nicht.

    Hier ist der Präzedenzfall ausführlicher dargestellt:
    GIS verliert: Wiener Internetnutzer muss keine Rundfunkgebühren zahlen | heise online


    Die einzige Änderung des Rundfunkgebührengesetzes seither gab es Ende 2011 und die betraf folgendes: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01759/fname_236194.pdf


    In diesem Änderungsantrag wurde auch folgende Ansicht bestätigt:
     
    #39 kira, 11 November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 11 November 2012
  20. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    GIS abmelden und sollte der GIS-Mann nochmal klingeln ihm nicht aufmachen bzw. ihn zum Teufel zu schicken.
    ( indem sie ihm bestimmt sagt, dass sie das Rundfunkgebührengesetz kennt u. kein TV oder Radiogerät betreibt.)

    Am besten mit den nur an der Provision interessierten Laufburschen garnicht lang und breit diskutieren....und sich nichts aufschwatzen lassen. Pro künftigem GIS-Zahler bekommen sie rund 30 Euro Erfolgsprämie, daher auch ihr eifriges und aufdringliches Bemühen.
     
    #40 kira, 11 November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 11 November 2012

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